Hallo in die Runde,
als nicht ganz junger Rechtsanwalt würde ich es gerne bei der Justiz probieren.
Die Noten dürften bei mir kein Problem sein, aber ich dachte, dass man nach einer Weile Anwaltschaft für die Justiz nicht mehr interessant ist, so ist das jedenfalls in Bayern. Eine Kollegin ist allerdings, obwohl sie auf die 40 zugeht, in Sachsen noch in den Staatsdienst gewechselt. Weiß jemand von euch wie hoch die entsprechende Altersgrenze in Sachsen und in Berlin ist, vielleicht Leute die da sind? Gesetzliche Grundlagen habe ich nicht gefunden, aber entscheidend sind ja oft auch die "faktischen" Grenzen...
als Rechtsanwalt in den Staatsdienst in Berlin oder Sachsen
Moderator: Verwaltung
- Wasserprobe
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Re: als Rechtsanwalt in den Staatsdienst in Berlin oder Sach
Machen. Beste Sache aller Zeiten.
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Wenn der oder die Angeklagte nicht schwamm, wurde er oder sie wieder aus dem Wasser gezogen – wobei es hier auch zu ungewollten Todesfällen kommen konnte. Dies protokollierte man als einen Verfahrensfehler.
- Tibor
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Re: als Rechtsanwalt in den Staatsdienst in Berlin oder Sach
Die Frage sollten sein: Warum nicht mehr Anwalt? Warum als Alternative Justiz? Wie war die Arbeitsbelastung und Vergütung bisher und was erwartest du von der Justiz? Wie hast du als Anwalt gearbeitet? Als Einzelanwalt gg RVG oder in einer größeren Einheit mit Vorgesetzten (Partnern)? Man kann natürlich auch als Proberichter aufhören und freiwillig wieder Anwalt werden, aber ein nochmaliger Eintritt in die Justiz bzw insgesamt in den Staatsdienst dürfte dann schwer bis nahezu ausgeschlossen sein.
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Re: als Rechtsanwalt in den Staatsdienst in Berlin oder Sach
Hey!
Was die Altergrenze angeht, schau am bestehen mal in den jeweiligen Landesbeamtengesetzen. Die dortige Altersgrenze dürfte wohl durch die entsprechende Verweisungsvorschrift im Richtergesetz auch für die Richterschaft gelten. Gerade beim Alter dürften ggf. auch noch Erziehungszeiten etc. zu berücksichtigen sein, die die Grenze nach oben verschieben. Ansonsten einfach mal bei der zuständigen Stelle anrufen. Dort kann man dir bestimmt auch Auskunft geben.
Grüße
Was die Altergrenze angeht, schau am bestehen mal in den jeweiligen Landesbeamtengesetzen. Die dortige Altersgrenze dürfte wohl durch die entsprechende Verweisungsvorschrift im Richtergesetz auch für die Richterschaft gelten. Gerade beim Alter dürften ggf. auch noch Erziehungszeiten etc. zu berücksichtigen sein, die die Grenze nach oben verschieben. Ansonsten einfach mal bei der zuständigen Stelle anrufen. Dort kann man dir bestimmt auch Auskunft geben.
Grüße
Re: als Rechtsanwalt in den Staatsdienst in Berlin oder Sach
Meine Motivation ist, wie wahrscheinlich bei vielen, ein bißchen mehr Life in der Work-Life-Balance. Damit meine ich gar nicht unbedingt, dass ich weniger arbeiten will, sondern selbstbestimmter. Aber klar ist auch, abends für den Mandanten bis 21 Uhr im Büro zu hocken, während zu Hause die Familie wartet ist auch nicht so prickelnd. Natürlich dürfte in der Justiz auch viel zu tun sein, aber ich habe den Eindruck, dass nicht alles noch am selben Tag gemacht werden muss, sondern man auch mal 2-3 Tage Zeit für einen klaren Gedanken hat. Andererseits ist die Bezahlung natürlich in der Justiz auch nicht fürstlich - auch wenn sie sicher nicht schlecht ist.
Danke für den Hinweis mit den Beamtengesetzen!
Danke für den Hinweis mit den Beamtengesetzen!
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Re: als Rechtsanwalt in den Staatsdienst in Berlin oder Sach
Für jemanden, der ohnehin an der Altersgrenze nagt, wohl nicht das entscheidende ArgumentTabor hat geschrieben:(...) freiwillig wieder Anwalt werden, aber ein nochmaliger Eintritt in die Justiz bzw insgesamt in den Staatsdienst dürfte dann schwer bis nahezu ausgeschlossen sein.