Erklärt so einiges in Bayern...Anne_Boleyn hat geschrieben:Und man würde zumindest mal das Gespräch mit dem Richter suchen.
Zur Ausgangsfrage: Außerhalb Bayerns passiert dir wohl eher nichts...
Jahrelang gab es hier bei uns die Jugendrichter in Abt. 113 und 114 für die sich die Sprüche bei den Jugendlichen eingebürgert hatten "Eins Eins Drei und du kommst frei" und "Eins Eins Vier und du bleibst hier"... Ersterer hat aus Prinzip keine Jugendstrafe ausgesprochen, letztere war ein harter Hund.
Die einzige Konsequenz ist, dass die Staatsanwälte sich in der Kantine über dich aufregen.
Dass ein Staatsanwalt sich jedoch wirklich anmaßt ein "Gespräch zu suchen", wäre hier aber ebenfalls undenkbar. Maximal entsteht hier der Dialog, wenn der Richter am Ende der Verhandlung (in Abwesenheit des Angeklagten) den Sitzungsvertreter fragt, ob er eine Rechtsmittelempfehlung in den Sitzungsvermerk schreibt. Dann mag es sein, dass der Staatsanwalt in dem konkreten Fall anspricht, dass er die Strafe für deutlich zu lasch hält. Aber ansonsten sind sich hier wohl tatsächlich die meisten Staatsanwälte bewusst, dass es ihnen nicht zusteht einem Richter zu erklären, ob er seinen Job anständig macht. Es liegt nun einmal häufig in der Natur der Sache, dass die Staatsanwaltschaft die Sache etwas strenger sieht.