Literatur Insolvenzanfechtung

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Gelöschter Nutzer

Literatur Insolvenzanfechtung

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Liebe Forenmitglieder,

ich trete meinen Dienst bald in einer Kammer an, die schwerpunktmäßig Insolvenzanfechtung macht. Ich habe nicht den leisesten Dunst von Insolvenzanfechtung :-w und weiß auch nicht wirklich, wie ich das in 2 Wochen beheben könnte. Ratschläge gerne willkommen.

Lg
Gizmo
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Re: Literatur Insolvenzanfechtung

Beitrag von Gizmo »

Ich würde erstmal ein allgemeine Buch zum Insolvenzrecht empfehlen. Das Fiese und zugleich auch Interessante am Insolvenzrecht ist, dass man ohne einen Überblick über die Verfahrensphasen und die Gläubigerarten kein Problem richtig lösen kann. Das gilt auch für die Anfechtung. Daher erscheint es nicht sinnvoll, direkt ein spezielles Buch zur Anfechtung anzuschaffen.

Mittlerweile gibt es leider ein unüberschaubare Vielzahl von Büchner. Daher kann die Empfehlung nur lauten, am besten in der Buchhandlung sich die einschlägigen Titel anschauen und das nehmen, welches vom ersten Eindruck gefällt. Ganz wichtig im Insolvenzrecht ist, dass es sich um aktuelle Literatur handelt. Eigentlich gibt es mindestens im zwei Jahres-Takt grundlegende Reformen.
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Strich
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Re: Literatur Insolvenzanfechtung

Beitrag von Strich »

Das Problem im Insolvenzrecht ist weniger, dass es ständig reformiert wird (was so oft gar nicht der Fall ist; das Anfechtungsrecht erfährt jetzt seit 1999 die erste große Änderung), sondern eher, dass die BGH Rechtsprechung für das Anfechtungsrecht überragende Bedeutung hat.
Für den Einstieg muss man das sicherlich nicht wissen. In der Praxis wird man aber nicht um sie herum kommen.

Um dir Mut zu machen: Die InsO ist ein sehr gutes Gesetz. M.E. das beste Gesetz der Nachwende. Daher kommt man sehr schnell rein.
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
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Gizmo
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Re: Literatur Insolvenzanfechtung

Beitrag von Gizmo »

Dass die Insolvenzordnung nicht ständig reformiert wird, halte ich für eine gewagte These, ebenso dass es sich um das beste Gesetz handelt.

Allein seit 2012 hat es zwei große Reformen gegeben. Die Reform des Konzerninsolvenzrechts hat es bisher nur nicht gegeben, weil diese an das Anfechtungsrecht geknüpft ist.
Das Anfechtungsrecht ist zudem eine Besonderheit in der InsO. Da dieses vollkommen durch die Rechtsprechung umgestaltet wurde, bedurfte es bisher kaum Reformen. Aber das Anfechtungsrecht von heute hat mit dem Anfechtungsrecht von 1999 in vielen Bereichen nichts gemein, obwohl die Normen dieselben geblieben sind. Die Reform des Anfechtungsrecht ist ja nun jetzt nur nötig, weil man die Rechtsprechung des BGH beschneiden will.

Die Insolvenzordnung ist leider ein Gesetz, welches häufig aufgrund der Mitwirkung der multiplen gegenläufigen Interessengruppen an die eigentlichen Ziele vorbeigeht. Dies sieht man allein daran, in wie vielen Fällen der BGH korrigieren und teilweise über den Wortlaut hinausgehend eingreifen musste.

Lange Rede, kurzer Sinn: Es sollte auf jeden Fall ein aktuelles Buch sein, d.h. es sollte nicht älter als aus dem Jahr 2015 sein.
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Strich
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Re: Literatur Insolvenzanfechtung

Beitrag von Strich »

Man sollte nicht jede redaktionelle Änderung der InsO zu den Reformen derselben zählen. Tut man es doch, wurde die InsO selbstverständlich dauernd reformiert.

Zu den großen Reformen würde ich das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen sowie das Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte zählen. Wenn man großzügig ist, auch noch das MoMiG.
Bei drei Reformen seit 1999 falle ich ja fast vom Hocker vor Aufregung.

Das FamFG hat diesen Reformaufwand bereits nach 4 Jahren hinter sich gebracht.

Dass das Insolvenzanfechtungrecht stark rechtsprechungsgeprägt ist, habe ich im Übrigen nicht bestritten.

Ein Buch von 2015 (letzte echte Reform), sollte es daher tatsächlich tun und, ich wiederhole mich, bei der Anfechtung wird man um die Rechtsprechung in der Praxis nicht herum kommen.
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Re: Literatur Insolvenzanfechtung

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Also das klingt jetzt nicht so, als ob ich mich mal eben in 2 Wochen einlesen könnte. Wie soll ich das als Proberichter denn stemmen? :-k
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batman
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Re: Literatur Insolvenzanfechtung

Beitrag von batman »

Lies vielleicht mal Exner, JURA 2014, 992 oder wie schon gesagt, das betreffende Kapitel in einem Lehrbuch.
Es ist nicht nötig, vorab alle Detailprobleme aus diesem - auch das wurde schon gesagt - sehr rechtsprechungsgeprägten Gebiet zu kennen. Das erschließt Du Dir dann anhand der konkreten Akte mithilfe der Kommentare. In aller Regel tragen auch die Insolvenzverwalter zur Rechtslage und den maßgeblichen BGH-Entscheidungen ziemlich ordentlich vor.
Gelöschter Nutzer

Re: Literatur Insolvenzanfechtung

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Aus meiner Zeit im Ref habe ich gelernt, dass Insolvenzverwalter mit allen Wassern gewaschen sind. Für die bin ich als Rookie bestimmt gefundenes Fressen. Danke für die Tipps!
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Re: Literatur Insolvenzanfechtung

Beitrag von Versicherungsnehmer »

Deine Kammer wird sicherlich auch schon einige Urteile verkündet haben, die du als Orientierungshilfe verwenden könntest. Das Rechtsgebiet eignet sich übrigens hervorragend für gerichtliche Vergleiche.
utriusque
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Re: Literatur Insolvenzanfechtung

Beitrag von utriusque »

Naja ganz so tragisch ist es nicht. Beim verwalter fangen die Neuen auch immer mit der Anfechtung an.

Insolvenzverwalter vergleichen sich gern. In einem schriftlichen Vorverfahren kann üblicherweise alles geklärt werden. Es gibt eigentlich nur zwei Möglichkeiten:

a) Wenn der Gegner ein professioneller Gläubiger ist (SV-Träger, Warenkreditversicherer, Bank) geht es im Termin wahrscheinlich nur um höchstrichterlich noch nicht geklärte Detailfragen. Da muss sich die Kammer halt vorher eine eigene Meinung bilden. Dabei hilft: Kummer/Schäfer/Wagner: Insolvenzanfechtung (Vorauflage hab ich hier noch rumfliegen, bei Interesse (halber Preis) kurze PM)

b) Wenn der Gegner nicht professionell ist, sondern noch nie oder nur selten mit Insolvenzanfechtung zu tun hatte, dann gewinnt nach Aktenlage normalerweise der Insolvenzverwalter. Der erhebt nämlich keine aussichtslosen Klagen. Im Termin geht es dann entweder "ums Prinzip" oder um die Existenz des Gegners. Das kann man normalerweise beides gut vergleichen (meist mit sanftem Druck des Gerichts).
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