Hallo,
ich möchte mich als Richter in Niedersachen im Bezirk Celle oder Oldenburg bewerben. Da beide Bezirke ziemlich groß sind, ist während der Probezeit mit erheblichen Fahrtstrecken zu rechnen. Ich beabsichtige am OLG-Sitz zu wohnen. Werden in diesem Fall die Fahrtkosten zu auswärtigen Gerichten erstattet? Falls nein, wird am Anfang der Probezeit trotz einer Anreise von zum Teil fast 100 Kilometern eine tägliche Anwesenheit erwartet?
Vielen Dank für eure Antworten.
Niedersächsische Justiz: Fahrtkosten
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- Tibor
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Re: Niedersächsische Justiz: Fahrtkosten
Nein, kommt auf das Dezernat an.
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Re: Niedersächsische Justiz: Fahrtkosten
Ich pendle jeden Tag 100 km (einfache Strecke) und kann dir sagen, dass tägliche Anwesenheit zwar nicht erwartet wird, aber einen Tag mal nicht anwesend sein in der Anfangszeit aufgrund der Arbeitsbelastung schwierig sein dürfte. Ich kann aber auch nciht für die genannten OLG-Bezirke sprechen.
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
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Re: Niedersächsische Justiz: Fahrtkosten
Gibt es einen bestimmten Grund dafür, dass du in Celle oder OL wohnen willst? Bei Einstellung in den Celler Beritt und - üblicher - erster Station an einem LG bzw. StA am Sitz des LG hast du von dort 150km nach Stade, 100km nach Lüneburg, 80km nach Verden, immerhin noch gut 45km nach Hannover, 80km nach Hildesheim und 100km nach Bückeburg. Ich wäre da eher flexibel und würde mir die Wohnung nach der ersten Station aussuchen, statt mich auf den Sitz des OLG festzulegen. Celle ist jetzt auch nicht so prickelnd... Zu OL kann ich wenig sagen.nord_licht hat geschrieben:Hallo,
ich möchte mich als Richter in Niedersachen im Bezirk Celle oder Oldenburg bewerben. Da beide Bezirke ziemlich groß sind, ist während der Probezeit mit erheblichen Fahrtstrecken zu rechnen. Ich beabsichtige am OLG-Sitz zu wohnen. Werden in diesem Fall die Fahrtkosten zu auswärtigen Gerichten erstattet? Falls nein, wird am Anfang der Probezeit trotz einer Anreise von zum Teil fast 100 Kilometern eine tägliche Anwesenheit erwartet?
Vielen Dank für eure Antworten.
Ansonsten: grundsätzlich geht natürlich auch als Proberichter Heimarbeit. Das ist im Wesentlichen eine Sache der Absprachen zwischen dir, deiner Kammer/deinem AL bei der StA und der Geschäftsstelle. Gerade als Proberichter ist man aber zu Beginn derart häufig darauf angewiesen, die Kollegen mit einer Akte unter dem Arm mit Fragen zu löchern, dass ich größere Heimarbeitszeiten als Anfänger eher in den theoretischen Bereich verorten würde.
"If we should deal out justice only, in this world, who would escape?"
Re: Niedersächsische Justiz: Fahrtkosten
Zunächst vielen Dank für eure Antworten.
OL wäre unser Favorit. Erst nach der ersten Station nach OL zu ziehen gestaltet sich schwierig: Ich und mein Freund würden aus einem anderen Bundesland hochziehen. Er hat die besseren Chancen in OL oder HB einen Job zu finden. Es bietet sich daher an, direkt in OL zu wohnen.
Es wird dann wohl auf pendeln hinauslaufen.
OL wäre unser Favorit. Erst nach der ersten Station nach OL zu ziehen gestaltet sich schwierig: Ich und mein Freund würden aus einem anderen Bundesland hochziehen. Er hat die besseren Chancen in OL oder HB einen Job zu finden. Es bietet sich daher an, direkt in OL zu wohnen.
Es wird dann wohl auf pendeln hinauslaufen.
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Re: Niedersächsische Justiz: Fahrtkosten
Ich würde auch an den Ort der ersten Station ziehen bzw. mich bemühen, die erste Station in Oldenburg zu kommen. Für die erste Station gibt es keine Fahrtkosten (d.h. Trennungsgeld), bei einem späteren Stationswechsel gibt es Trennungsgeld, allerdings ausgehend von der ersten Station. Insofern macht es Sinn, möglichst wohnortnah die erste Station zu bekommen. Ansonsten bemüht sich Niedersachsen, dass man im LG-Bezirk bleibt.
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Re: Niedersächsische Justiz: Fahrtkosten
Wobei ich gerade aus dem Bezirk Oldenburg eher Stories relativer Willkür kenne: von Oldenburg (Wohnsitz) nach Osnabrück oder Aurich - mit etwas Glück fahren andere zeitgleich von Osnabrück nach Oldenburg. Tlw. mit einer verbindlichen Zuweisungsdauer von nur 6 Monaten (danach nur noch kurze Verlängerungen) usw.
"Auch eine stehengebliebene Uhr kann noch zweimal am Tag die richtige Zeit anzeigen; es kommt nur darauf an, daß man im richtigen Augenblick hinschaut." (Alfred Polgar)