Mit Hinweisbeschluss daneben gelegen?

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

Moderator: Verwaltung

Eagnai
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Re: Mit Hinweisbeschluss daneben gelegen?

Beitrag von Eagnai »

a_moron hat geschrieben: Mir ist vor allem wichtig, dass ich den Job behalte. Darum möglichst keine Fehler machen. Aber das ist gar nicht so einfach. Man hat für alles viel zu wenig Zeit. Dabei arbeite ich schon locker 50h+
Ich lag in meiner Anfangszeit bei der StA sicher die ersten zwei Jahre lang bei 60+, als Anfänger war das bei uns auch keineswegs ungewöhnlich. Man braucht eben eine gewisse Zeit, bis sich Routine einstellt, und wenn dann große Dezernate mit vielen Altverfahren und/oder hohen Eingangszahlen und ständige hohe Belastung durch Vertretungen hinzukommen, braucht man die Zeit eben.

Aber wie oben schon gesagt wurde - du kannst nicht 50+ oder 60+ arbeiten, ohne irgendeinen Fehler zu machen. Dafür hat auch jeder Verständnis. Es fliegt auch keiner gleich raus, wenn man in einzelnen Verfahren etwas schief läuft - kritisch wird es erst, wenn sich das häuft und/oder jemand sein Dezernat auch nach mehreren Monaten zahlenmäßig so überhaupt nicht in den Griff bekommt.
Gelöschter Nutzer

Re: Mit Hinweisbeschluss daneben gelegen?

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Definiere häuft? Also ich hab mal die BGH Urteile gelesen, wegen was Proberichter so entlassen werden. Davon bin ich Lichtjahre entfernt. Trotzdem mach ich mir schon recht großen Druck.
julée
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Re: Mit Hinweisbeschluss daneben gelegen?

Beitrag von julée »

Du musst nicht ausgerechnet diese Akte zur Beurteilung vorlegen (lassen) und damit ist die Wahrscheinlichkeit, dass irgendwer, der über Deine Entlassung zu entscheiden hätte, von diesem leicht missglückten Hinweis erfährt, denkbar gering. Und selbst wenn jemand diese Akte zu Gesicht bekommt, dürfte es kein Problem darstellen, solange nicht alle Akten so oder noch (deutlich) schlimmer aussehen.
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Re: Mit Hinweisbeschluss daneben gelegen?

Beitrag von Jur_ist »

Wer entscheidet denn eigentlich, welche Akten zur Beurteilung gezogen werden? Hat man darauf irgendwie Einfluss?
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Tibor
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Re: Mit Hinweisbeschluss daneben gelegen?

Beitrag von Tibor »

Unterschiedlich; manche geben nur die Arten der Akten vor (nach Teilrechtsgebiet bzw nach Erledigungsart), manche geben abstrakt die genauen Akten vor (jeweils die ersten 3 durch Urteil erledigte Akten des Monats xyz). Ggf steht auch was in der Beurteilungs AV?
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Re: Mit Hinweisbeschluss daneben gelegen?

Beitrag von thh »

Jur_ist hat geschrieben: Sonntag 3. März 2019, 22:22 Wer entscheidet denn eigentlich, welche Akten zur Beurteilung gezogen werden? Hat man darauf irgendwie Einfluss?
Das ist unterschiedlich. - Ich habe es so erlebt, dass nur die Anzahl vorgegeben wurde und der zu Beurteilende die Akten auswählen konnte.
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Tibor
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Re: Mit Hinweisbeschluss daneben gelegen?

Beitrag von Tibor »

Also nur die Anzahl? Wie stellt man da noch eine Vergleichbarkeit der Beurteilung sicher?
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Re: Mit Hinweisbeschluss daneben gelegen?

Beitrag von stilzchenrumpel »

In Berlin kann ich dazu nur sagen: je nach Gericht anders.

Eine Variante zB

Gericht 1: 10 Zufällige erledigte Akten (durch Entscheidung) (größtenteils urteile) + die 2 ältesten noch offenen Verfahren + 2 nach Wahl

Gericht 2: Andere Variante:
Komplett zufällig nach Interesse der Hausleitung ^^ garkeine Möglichkeit was auszuwählen. Anzahl (mir) unklar.
Hier gibt es nichts zu sehen, ich trolle nur.
Liz
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Re: Mit Hinweisbeschluss daneben gelegen?

Beitrag von Liz »

In der Tat höchst unterschiedlich. Eine weitere Variante: 5 Akten nach Wahl des zu Beurteilenden und zugleich Anweisung an die Geschäftsstelle, 5 aktuelle Erledigungen vorzulegen - letzteres ist gleichzeitig ein praktischer Test, ob man mit der Geschäftsstelle so gut kann, dass sie einen vorher fragt, welche 5 Akten sie vorlegen soll und welche Akte besser "verschwindet".
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batman
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Re: Mit Hinweisbeschluss daneben gelegen?

Beitrag von batman »

Diese Variante ist hier auch üblich.
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Re: Mit Hinweisbeschluss daneben gelegen?

Beitrag von Solar »

Bei uns fragt keine Sau nach Urteilen. Ich weiß nicht, ob die Vorsitzenden sich einfach irgendwelche Sachen aus dem Schrank ziehen aber mich haben sie noch nie nach Vorlage einer Entscheidung gefragt. Sie vertreten mich aber auch beide in Abwesenheit, sodass sie dann einen Blick in meine Aktenführung und auch das ein oder andere Urteil haben.
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