Wechsel Richter - Staatsanwaltschaft

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

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Tibor
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Re: Wechsel Richter - Staatsanwaltschaft

Beitrag von Tibor »

Levi hat geschrieben:Auch muss ein Richter jederzeit damit rechnen, demnächst im Rollentausch wieder als Staatsanwalt vor dem Menschen als Richter auftreten zu müssen, der jetzt die Staatsanwaltsrolle einnimmt. Es wäre daher höchst unklug, es sich mit ihm zu verscherzen. Die Meinung des Verteidigers kann einem Richter dagegen herzlich gleichgültig sein, selbst dann, wenn man sich häufiger begegnen sollte. Denn ein "Rollentausch" ist hier höchst unwahrscheinlich. 
Dem kann ich ganz und gar nicht zustimmen: Die Entscheidung in der Sache hat ohne solche sachfremden Erwägungen zu erfolgen. Gerade für Proberichter ist dies der schwierigste Teil der täglichen Arbeit, wenn man in einem Rotationssystem ist. Als Proberichter muss man aber auch darauf vertrauen können, dass "die Gegenseite" (also StA bzw. Ri) das genauso gut professionell sieht. Wenn man die Professionalität von einem Proberichter verlangt, muss erst recht der Proberichter von Professionalität der Berufsrichter bzw. auf Lebenszeit ernannten StA ausgehen können. Die gegenteilige Auffassung tritt den Anspruch auf unabhängige Justiz mit Füßen. Da kann man sich als Proberichter noch soviel organisatorische Unabhängigkeit ausbedingen, wenn man dann von solchen Externalitäten abhängige Entscheidungen trifft, ist man m.E. fehl am Platze.
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Levi
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Re: Wechsel Richter - Staatsanwaltschaft

Beitrag von Levi »

Tibor hat geschrieben:
Levi hat geschrieben:Auch muss ein Richter jederzeit damit rechnen, demnächst im Rollentausch wieder als Staatsanwalt vor dem Menschen als Richter auftreten zu müssen, der jetzt die Staatsanwaltsrolle einnimmt. Es wäre daher höchst unklug, es sich mit ihm zu verscherzen. Die Meinung des Verteidigers kann einem Richter dagegen herzlich gleichgültig sein, selbst dann, wenn man sich häufiger begegnen sollte. Denn ein "Rollentausch" ist hier höchst unwahrscheinlich. 
Dem kann ich ganz und gar nicht zustimmen: Die Entscheidung in der Sache hat ohne solche sachfremden Erwägungen zu erfolgen. Gerade für Proberichter ist dies der schwierigste Teil der täglichen Arbeit, wenn man in einem Rotationssystem ist. Als Proberichter muss man aber auch darauf vertrauen können, dass "die Gegenseite" (also StA bzw. Ri) das genauso gut professionell sieht. Wenn man die Professionalität von einem Proberichter verlangt, muss erst recht der Proberichter von Professionalität der Berufsrichter bzw. auf Lebenszeit ernannten StA ausgehen können. Die gegenteilige Auffassung tritt den Anspruch auf unabhängige Justiz mit Füßen. Da kann man sich als Proberichter noch soviel organisatorische Unabhängigkeit ausbedingen, wenn man dann von solchen Externalitäten abhängige Entscheidungen trifft, ist man m.E. fehl am Platze.
Na wenn das bei allen Richtern so ist, dann ist ja alles gut.
Samson
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Re: Wechsel Richter - Staatsanwaltschaft

Beitrag von Samson »

Hast du ernstlich den Eindruck, dass es nicht so ist?
sai
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Re: Wechsel Richter - Staatsanwaltschaft

Beitrag von sai »

Samson hat geschrieben:Hast du ernstlich den Eindruck, dass es nicht so ist?
Als Richter hat man es in der Situation ja auch gut. Man kann sich auf seine Unabhängigkeit zurückziehen und hat vor allen Dingen keine bis allenfalls wenig Vorarbeit geleistet.

Wenn man den ehemaligen Kollegen von der StA aber reihenweise Anklagen zerschießt, für die sie nicht unerheblich Zeit investiert haben, bin ich mal gespannt, wie lange die das wirklich professionell und sportlich sehen.

Natürlich wäre es in einer idealen Welt schön, wenn alle es so strikt trennen könnten, wie hier teilweise gefordert wird. Ich halte es rein tatsächlich aber für ziemlich naiv zu glauben, dass es wirklich so wäre.
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Ara
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Re: Wechsel Richter - Staatsanwaltschaft

Beitrag von Ara »

Samson hat geschrieben:Hast du ernstlich den Eindruck, dass es nicht so ist?
Also ich wunder mich, dass dieses Problem hier so kategorisch ausgeblendet wird. Das mag vielleicht daran liegen, dass man als Staatsdiener selbst ja seine Kollegen nicht erlebt und diese damit nicht hausieren geht.

In ?Berlin? gab es doch vor noch gar nicht so langer Zeit der Fall, wo ein OStA ganz offen nach Urteilsverkündung zum Proberichter zischte, dass er sich schon darauf freut, wenn er zur StA kommt.

Ich würde jetzt nicht sagen, dass es ein riesiges Problem ist. Vor allem da nach der Probezeit kein wirkliches Druckmittel mehr besteht. Aber als "Einzelfälle" würde ich es auch nicht sehen. Wobei das größere Problem tatsächlich ist, dass ein Proberichter später noch zur StA muss und dort bewertet wird, als dass er seine ehemaligen Kollegen nun im Gerichtssaal hat.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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famulus
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Re: Wechsel Richter - Staatsanwaltschaft

Beitrag von famulus »

Ara hat geschrieben: Also ich wunder mich, dass dieses Problem hier so kategorisch ausgeblendet wird.
Noch dazu garniert mit der Theorie, "dass jemand der solche Erwägungen anstellt, sowohl als Richter wie als Staatsanwalt ungeeignet" sein soll. Ziemlich steil.
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Kroate
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Re: Wechsel Richter - Staatsanwaltschaft

Beitrag von Kroate »

sai hat geschrieben: Wenn man den ehemaligen Kollegen von der StA aber reihenweise Anklagen zerschießt, für die sie nicht unerheblich Zeit investiert haben, bin ich mal gespannt, wie lange die das wirklich professionell und sportlich sehen.
Was in Bayern wohl als normale Reaktion durchgeht, kann man auch hier nachlesen:
http://forum.jurawelt.com/viewtopic.php ... 02#p737702

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Sebast1an
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Re: Wechsel Richter - Staatsanwaltschaft

Beitrag von Sebast1an »

sai hat geschrieben:Wenn man den ehemaligen Kollegen von der StA aber reihenweise Anklagen zerschießt, für die sie nicht unerheblich Zeit investiert haben, bin ich mal gespannt, wie lange die das wirklich professionell und sportlich sehen.
Kann/sollte es einem StA nicht egal sein, was am Ende mit seiner Anklage geschieht? :-k (Sofern eigene Fehler ausgeschlossen sind.)
Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein Weißer Hai auch nur ein Fisch ist. (Zlatan Ibrahimović)
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Tibor
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Re: Wechsel Richter - Staatsanwaltschaft

Beitrag von Tibor »

famulus hat geschrieben:
Ara hat geschrieben: Also ich wunder mich, dass dieses Problem hier so kategorisch ausgeblendet wird.
Noch dazu garniert mit der Theorie, "dass jemand der solche Erwägungen anstellt, sowohl als Richter wie als Staatsanwalt ungeeignet" sein soll. Ziemlich steil.
Naja, das Problem ist vorhanden. Das bestreitet niemand. Das Problem rührt aber vor allem aus einer m.E. voreiligen bzw. falsch verstandenen Kollegialität. Wenn ich von der Richtigkeit meiner Entscheidung überzeugt bin, dann muss ich so entscheiden und dies begründen. Dies ist eben die Aufgabe eines Richters. Das sollten auch altgediente StA oder sogar der LOStA wissen, wenn ein Proberichter (mit)entscheidet und entgegen der Anklage freispricht oder zu weniger verurteilt. Entgegen der eigenen Überzeugung zu handeln / zu entscheiden, nur weil man ggf in x Wochen in der Gruppe des StA ist und mit ihm zusammenarbeiten muss, geht eben einfach nicht. In umgekehrter Richtung ist es weniger problematisch, denn als StA ist man ja (in gewissen Grenzen) weisungsgebunden. Vielleicht wäre es insoweit auch organisatorisch sinnvoll, dass Proberichter immer mit der StA Station beginnen?!
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batman
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Re: Wechsel Richter - Staatsanwaltschaft

Beitrag von batman »

Sebast1an hat geschrieben:Kann/sollte es einem StA nicht egal sein, was am Ende mit seiner Anklage geschieht?
Wenn es dem StA nur um die Erledigung des Verfahrens geht, ja. Die meisten Staatsanwälte dürften sich aber durchaus für das Schicksal ihrer Anklagen interessieren, lassen sich u.U. selbst als Sitzungsvertreter einteilen oder werden als solche durch den Richter "angefordert".
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Re: Wechsel Richter - Staatsanwaltschaft

Beitrag von Eagnai »

Sebast1an hat geschrieben: Kann/sollte es einem StA nicht egal sein, was am Ende mit seiner Anklage geschieht? :-k (Sofern eigene Fehler ausgeschlossen sind.)
Aus meiner Sicht: Nein, das ist einem längst nicht immer egal.

Klar, wenn es am Ende um die Frage Verurteilung oder Freispruch geht und es - entgegen der Einschätzung im Ermittlungsverfahren - dann doch nicht für eine Verurteilung reicht, weil die Zeugen plötzlich ganz anders aussagen oder der Angeklagte mit einer plausiblen Einlassung um die Ecke kommt, die er vorher nie vorgebracht hatte, dann bin ich selbstverständlich einverstanden mit dem dann folgenden Freispruch und beantrage den, wenn ich selbst in der Sitzung bin, natürlich auch selbst. An dem 0815-Hartz-IV-Betrüger hängt man sicherlich auch nicht, und wenn dann in der Sitzung § 153 II gemacht wird, bitte sehr, gerne.

Aber es gibt auch Fälle, wo einen das weitere Schicksal des Verfahrens wahnsinnig ärgert - vor allem in den folgenden (nicht so seltenen) Konstellationen:

- Ich gebe mir große Mühe, im Ermittlungsverfahren eine schwere Straftat bestmöglich aufzuklären und binnen weniger Monate anzuklagen, und das Landgericht lässt die Akte aus angeblicher oder tatsächlicher Überlastung dann völlig unbearbeitet drei (!) oder mehr Jahre einfach nur herumliegen, ohne über die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden oder sonst etwas zu tun, geschweige denn Hauptverhandlung anzuberaumen. Und ich rede jetzt nicht von komplexen Wirtschaftsverfahren oder Verfahren, in denen im Zwischenverfahren noch nachermittelt wird, sondern von übersichtlichen, einbändigen Akten (z.B. Sexualstraftaten), die weder rechtlich noch tatsächlich kompliziert sind. Wenn man dann nach drei, vier Jahren irgendwann anfängt zu verhandeln und sich entweder die Geschädigte aufgrund des erheblichen Zeitablaufs nicht mehr ausreichend erinnert und deshalb ein Freispruch herauskommt oder der Angeklagte zwar verurteilt wird, aufgrund der ewig langen Verfahrensdauer aber nur noch eine Bewährungsstrafe bekommt, dann ist das wahnsinnig frustrierend (und für den Angeklagten wie für die Geschädigte völlig unzumutbar).

- Ich klage ein aus meiner Sicht hässliches Gewaltdelikt eines Jugendlichen an, und der Jugendrichter gibt in der Hauptverhandlung den jovialen Kumpel, spielt die Tat vor dem Angeklagten und der Öffentlichkeit herunter, verzichtet darauf, den Geschädigten einer KV oder eines Raubes als Zeugen zu hören, berücksichtigt mildernd, dass die Tat (nach den Angaben des Angeklagten!) ja so schlimm dann doch nicht war, und verwarnt den Jugendlichen flapsig - mehr nicht, keine weiteren Sanktionen, keine Gardinenpredigt, nichts.

Das sind so Fälle, wo man sich wirklich fragt, warum man sich die ganze Arbeit eigentlich überhaupt macht.

Daneben gibt es auch Verfahren, an denen man emotional hängt, weil sie besonders interessant, berührend, schlimm oder sonstwie hervorgehoben sind, und bei denen man unbedingt selbst in die Sitzung gehen möchte, um selbst mitzuerleben, wie es weitergeht und was am Ende herauskommt. Das sind dann auch keine Fälle, wo es mir "egal" ist, was mit der Anklage geschieht - und wo es einem aus meiner Sicht auch nicht egal sein sollte, wenn man den Beruf "für die Gerechtigkeit" macht.
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Re: Wechsel Richter - Staatsanwaltschaft

Beitrag von julée »

Ara hat geschrieben:
Samson hat geschrieben:Hast du ernstlich den Eindruck, dass es nicht so ist?
Also ich wunder mich, dass dieses Problem hier so kategorisch ausgeblendet wird. Das mag vielleicht daran liegen, dass man als Staatsdiener selbst ja seine Kollegen nicht erlebt und diese damit nicht hausieren geht.
Man sollte aber auch nicht aus der Außensicht, nur weil die Sache nicht so gelaufen ist, wie man sich das vorgestellt hat, unterstellen, dass Gericht und StA unter einer Decke stecken und in der Sache entgegen den eigenen Überzeugungen entscheiden, nur um es dem jeweils anderen recht zu machen. Und wenn OStA O beständig schlampige Anklagen erhebt, dann dürfte es ja wohl auch als Proberichter wegen der vagen Möglichkeit, irgendwann mal als StA in seiner Abteilung zu landen, nicht in Betracht kommen, davon abzusehen, diese Anklagen sämtlichst - freundlich, aber bestimmt - zur Überarbeitung zurückzuschicken. Ob O davon begeistert ist und sich bei einer künftigen Zusammenarbeit revangieren könnte, sind völlig sachfremde Erwägungen, die jedenfalls kein Ausdruck von innerer Unabhängigkeit sind und damit Zweifel an der Eignung erwecken. Und auch O sollte soviel "Sportsgeist" mitbringen, dass er auch bei "Herzensangelegenheiten" gut begründete Rücksendungen nicht länger als 3 Tage nachträgt. Es sagt ja auch keiner, dass es einfach ist, unabhängig zu entscheiden, und dies allen stets gelingt. Aber die Behauptung von Levi, die falsch verstandene Kollegialität sei die Regel und nicht die Ausnahme, dürfte fernab der Realität sein.
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Re: Wechsel Richter - Staatsanwaltschaft

Beitrag von sai »

Sebast1an hat geschrieben:
sai hat geschrieben:Wenn man den ehemaligen Kollegen von der StA aber reihenweise Anklagen zerschießt, für die sie nicht unerheblich Zeit investiert haben, bin ich mal gespannt, wie lange die das wirklich professionell und sportlich sehen.
Kann/sollte es einem StA nicht egal sein, was am Ende mit seiner Anklage geschieht? :-k (Sofern eigene Fehler ausgeschlossen sind.)
Selbst wenn - und ich meine nicht - zeigen ja bereits die hier geäußerten Ansichten, dass die meisten Leute es rein tatsächlich anders sehen/machen.
Samson
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Re: Wechsel Richter - Staatsanwaltschaft

Beitrag von Samson »

famulus hat geschrieben:
Ara hat geschrieben: Also ich wunder mich, dass dieses Problem hier so kategorisch ausgeblendet wird.
Noch dazu garniert mit der Theorie, "dass jemand der solche Erwägungen anstellt, sowohl als Richter wie als Staatsanwalt ungeeignet" sein soll. Ziemlich steil.
Ich habe in meiner kurzen Zeit in der Justiz ehrlich gesagt den Eindruck gewonnen, dass viele Richter ziemliche Duckmäuser sind und vor Präsidium und Kammervorsitzendem massiv kuschen. Das ist aber mit der Unabhängigkeit doch völlig unvereinbar. Und im Grunde hat man als Richter tatsächlich das relative Privileg, von der persönlichen Willkür seiner Vorgesetzten ziemlich geschützt zu sein. Das ist idealistisch, nicht steil. Ich finde dass, was Ara da beschreibt regelrecht bizarr. Eine treffende Antwort in Richtung des erwähnten Oberstaatsanwalts wäre ein höfliches "Fuck you".
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Levi
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Re: Wechsel Richter - Staatsanwaltschaft

Beitrag von Levi »

julée hat geschrieben:
Ara hat geschrieben:
Samson hat geschrieben:Hast du ernstlich den Eindruck, dass es nicht so ist?
Also ich wunder mich, dass dieses Problem hier so kategorisch ausgeblendet wird. Das mag vielleicht daran liegen, dass man als Staatsdiener selbst ja seine Kollegen nicht erlebt und diese damit nicht hausieren geht.
Es sagt ja auch keiner, dass es einfach ist, unabhängig zu entscheiden, und dies allen stets gelingt. Aber die Behauptung von Levi, die falsch verstandene Kollegialität sei die Regel und nicht die Ausnahme, dürfte fernab der Realität sein.
Ich weiß nicht, wie die Realität ist (ich war seit meiner Referendarzeit nicht mehr in einem Strafgerichtssaal). Aber letztlich bestätigst du doch meine Bedenken. 

Warum sollte es nicht einfach sein, unabhängig zu entscheiden, wenn einem die Beteiligten im Gerichtssaal tatsächlich alle gleich fern stehen?
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