Unauffindbarer Beschuldigter

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

Moderator: Verwaltung

Antworten
Benutzeravatar
Strich
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 2254
Registriert: Samstag 9. Januar 2016, 16:52
Ausbildungslevel: Anderes

Unauffindbarer Beschuldigter

Beitrag von Strich »

Ich schon wieder ^^

Ich habe mich in letzter Zeit häufiger gefragt, was man mit Beschuldigten macht die nicht auffindbar sind. Im Ermittlungsverfahren ist das mit § 154f StPO und ggf. Reaktionen nach § 112 StPO klar. Für die Hauptverhandlung regelt § 205 StPO entsprechendes.

Auch für den Fall, dass der bereits verurteilte Beschuldigte während der laufenden Bewährung verschwindet, gibt mir § 453c StPO die nötige Marschrichtung vor.

Was mache ich aber (am Gericht) mit Verurteilten (das heißt mit der Akte), die beispielsweise für die Zustellung eines Gesamtstrafenbeschlusses unauffindbar sind? Schicke ich die Akte zur StA um einen Suchvermerk ins BZR eintragen zu lassen? Lass ich die Akte einfach liegen, bis der Verureilte wieder auftaucht oder nach einer gewissen Zeit eine erneute EMA Anfrage Sinn ergibt?

(Ja ich mache Straf- und Zivilrecht ^^)
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
- Daria -

www.richtersicht.de

Seit 31.05.2022 Lord Strich
Benutzeravatar
thh
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 5278
Registriert: Dienstag 18. August 2009, 15:04
Ausbildungslevel: Interessierter Laie

Re: Unauffindbarer Beschuldigter

Beitrag von thh »

Strich hat geschrieben:Was mache ich aber (am Gericht) mit Verurteilten (das heißt mit der Akte), die beispielsweise für die Zustellung eines Gesamtstrafenbeschlusses unauffindbar sind?
Was spricht gegen § 40 StPO?
Deutsches Bundesrecht? https://www.buzer.de/ - tagesaktuell, samt Änderungsgesetzen und Synopsen
Gesetze mit Rechtsprechungsnachweisen und Querverweisen? https://dejure.org/ - pers. Merkliste u. Suchverlauf
Benutzeravatar
Strich
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 2254
Registriert: Samstag 9. Januar 2016, 16:52
Ausbildungslevel: Anderes

Re: Unauffindbarer Beschuldigter

Beitrag von Strich »

Hmm eigentlich nur, dass das hier bisher keiner gemacht hat ^^ Der Kommentar sagt auch, dass die öffentliche Zustellung ultima Ratio sein sollte.
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
- Daria -

www.richtersicht.de

Seit 31.05.2022 Lord Strich
Benutzeravatar
thh
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 5278
Registriert: Dienstag 18. August 2009, 15:04
Ausbildungslevel: Interessierter Laie

Re: Unauffindbarer Beschuldigter

Beitrag von thh »

Strich hat geschrieben:Hmm eigentlich nur, dass das hier bisher keiner gemacht hat ^^ Der Kommentar sagt auch, dass die öffentliche Zustellung ultima Ratio sein sollte.
Freilich - wenn man anders zustellen kann, muss man anders zustellen, aber das kann man ja offensichtlich gerade nicht - und für den Fall eines "abgängigen" Verurteilten (oder allgemeiner, auch das Zivilverfahren erfassend: einer "abgängigen" Partei) ist ja die öffentliche Zustellung vorgesehen.
Deutsches Bundesrecht? https://www.buzer.de/ - tagesaktuell, samt Änderungsgesetzen und Synopsen
Gesetze mit Rechtsprechungsnachweisen und Querverweisen? https://dejure.org/ - pers. Merkliste u. Suchverlauf
Antworten