Bewerbung auch mit langer Vorlaufzeit (Promotion)?

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

Moderator: Verwaltung

OJ1988
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Bewerbung auch mit langer Vorlaufzeit (Promotion)?

Beitrag von OJ1988 »

Ich liebäugele - trotz aller in diversen Nachbarthreads geäußerter Bedenken hinsichtlich der Planbarkeit der künftigen Arbeitszeit - mit einer Bewerbung für den Justizdienst. Da ich vorher noch meine Promotion abschließen möchte (deren Ende derzeit noch nicht wirklich absehbar ist; grobe Schätzung: Ende des Jahres/Anfang nächsten Jahres), bin ich allerdings unsicher, wie ich hier am besten verfahren soll. Wäre es bspw. möglich, mich jetzt schon zu bewerben, gepaart mit der Ansage, dass der frühestmögliche Arbeitsbeginn noch in einiger Ferne liegt?
sai
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Re: Bewerbung auch mit langer Vorlaufzeit (Promotion)?

Beitrag von sai »

Wird schwer. Die Stellen sind jetzt und nicht irgendwann zu besetzen. Über ein paar Wochen wird man sicherlich reden können, mehr aber wohl nicht.
OJ1988
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Re: Bewerbung auch mit langer Vorlaufzeit (Promotion)?

Beitrag von OJ1988 »

sai hat geschrieben:Wird schwer. Die Stellen sind jetzt und nicht irgendwann zu besetzen. Über ein paar Wochen wird man sicherlich reden können, mehr aber wohl nicht.
Das hatte ich mir auch gedacht. Andererseits werden ja auch immer wieder Stellen frei. Meine Vorstellung war die, dass man für einen mittelfristigen Zeitraum (es geht hier ja auch nicht um Jahre) nach erfolgreicher Bewerbung zumindest in eine Art Wartestand gelangen kann. Ein Kollege von mir hat sich zB letztes Jahr im November als Arbeitsbeginn den Mai diesen Jahres geben lassen.
Zuletzt geändert von OJ1988 am Mittwoch 29. März 2017, 14:43, insgesamt 1-mal geändert.
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Tibor
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Re: Bewerbung auch mit langer Vorlaufzeit (Promotion)?

Beitrag von Tibor »

Die üblichen Kündigungsfristen sind idR kein Problem, der Justizverwaltung ist bspw. klar, dass ein bisher angestellter Anwalt erst nach der Wahl durch den Richterwahlausschuss bzw. anderer fester Zusage (keine Ahnung, ob Proberichter in allen Ländern gewählt werden) sein Arbeitsverhältnis kündigt und dann oftmals Kündigungsfristen von bis zu 3 Monaten laufen.
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sai
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Re: Bewerbung auch mit langer Vorlaufzeit (Promotion)?

Beitrag von sai »

OJ1988 hat geschrieben:
sai hat geschrieben:Wird schwer. Die Stellen sind jetzt und nicht irgendwann zu besetzen. Über ein paar Wochen wird man sicherlich reden können, mehr aber wohl nicht.
Das hatte ich mir auch gedacht. Andererseits werden ja auch immer wieder Stellen frei. Meine Vorstellung war die, dass man für einen mittelfristigen Zeitraum (es geht hier ja auch nicht um Jahre) nach erfolgreicher Bewerbung zumindest in eine Art Wartestand gelangen kann. Ein Kollege von mir hat sich zB letztes Jahr im November als Arbeitsbeginn den Mai diesen Jahres geben lassen.
Hängt natürlich auch immer sehr von der Gerichtsbarkeit und dem Bezirk ab. An den ordentlichen Gerichten ist der Durchlauf an Leuten sehr hoch. Wenn hingegen in einem Bundesland nur zwei Verwaltungsrichter im Jahr eingestellt werden, sieht die Situation schon anders aus. Die Noten spielen wahrscheinlich auch eine gewisse Rolle. Wer mit Doppel-Gut ankommt, wird sich mehr Freiheiten herausnehmen können als jemand der knapp die Voraussetzungen erfüllt.
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Re: Bewerbung auch mit langer Vorlaufzeit (Promotion)?

Beitrag von OJ1988 »

sai hat geschrieben:
OJ1988 hat geschrieben:
sai hat geschrieben:Wird schwer. Die Stellen sind jetzt und nicht irgendwann zu besetzen. Über ein paar Wochen wird man sicherlich reden können, mehr aber wohl nicht.
Das hatte ich mir auch gedacht. Andererseits werden ja auch immer wieder Stellen frei. Meine Vorstellung war die, dass man für einen mittelfristigen Zeitraum (es geht hier ja auch nicht um Jahre) nach erfolgreicher Bewerbung zumindest in eine Art Wartestand gelangen kann. Ein Kollege von mir hat sich zB letztes Jahr im November als Arbeitsbeginn den Mai diesen Jahres geben lassen.
Hängt natürlich auch immer sehr von der Gerichtsbarkeit und dem Bezirk ab. An den ordentlichen Gerichten ist der Durchlauf an Leuten sehr hoch. Wenn hingegen in einem Bundesland nur zwei Verwaltungsrichter im Jahr eingestellt werden, sieht die Situation schon anders aus. Die Noten spielen wahrscheinlich auch eine gewisse Rolle. Wer mit Doppel-Gut ankommt, wird sich mehr Freiheiten herausnehmen können als jemand der knapp die Voraussetzungen erfüllt.
Ist es nicht gerade bei einem hohen Durchlauf eher wahrscheinlich, dass man sowas in Kauf nimmt? Denn wenn man überhaupt nur 2 Leute im Jahr einstellt, braucht man die im Zweifel auch zeitnah und nicht "irgendwann im Laufe des Jahres".
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Re: Bewerbung auch mit langer Vorlaufzeit (Promotion)?

Beitrag von julée »

OJ1988 hat geschrieben:Ich liebäugele - trotz aller in diversen Nachbarthreads geäußerter Bedenken hinsichtlich der Planbarkeit der künftigen Arbeitszeit - mit einer Bewerbung für den Justizdienst. Da ich vorher noch meine Promotion abschließen möchte (deren Ende derzeit noch nicht wirklich absehbar ist; grobe Schätzung: Ende des Jahres/Anfang nächsten Jahres), bin ich allerdings unsicher, wie ich hier am besten verfahren soll. Wäre es bspw. möglich, mich jetzt schon zu bewerben, gepaart mit der Ansage, dass der frühestmögliche Arbeitsbeginn noch in einiger Ferne liegt?
Das dürfte doch tendentiell dazu führen, dass Deine Bewerbung auf dem Stapel "interessant, aber gucken wir uns frühstens im Herbst an" landet. Dann dürfte es sinnvoller sein, sich - unter Berücksichtigung der örtlichen Vorlaufzeiten - gleich so zu bewerben, dass eine Einstellung zum 01.01.2018 theoretisch noch machbar ist; die ggf. 3-4 Monate mehr, dürften dann kein Problem darstellen. Und mit Blick auf das noch ungewisse Ende der Promotion dürfte es auch wenig sinnvoll sein, da jetzt vorschnell irgendeinen im Nachhinein möglicherweise illusorischen Arbeitsbeginn auszuhandeln und dann entweder erklären zu müssen, dass die Promotion leider erst in 3 Monaten fertig ist, oder die Promotion im worst case neben einer 70 Stundenwoche in einem abgesoffenenen Dezernat zu Ende schreiben zu müssen.
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sai
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Re: Bewerbung auch mit langer Vorlaufzeit (Promotion)?

Beitrag von sai »

OJ1988 hat geschrieben:
sai hat geschrieben:
OJ1988 hat geschrieben:
sai hat geschrieben:Wird schwer. Die Stellen sind jetzt und nicht irgendwann zu besetzen. Über ein paar Wochen wird man sicherlich reden können, mehr aber wohl nicht.
Das hatte ich mir auch gedacht. Andererseits werden ja auch immer wieder Stellen frei. Meine Vorstellung war die, dass man für einen mittelfristigen Zeitraum (es geht hier ja auch nicht um Jahre) nach erfolgreicher Bewerbung zumindest in eine Art Wartestand gelangen kann. Ein Kollege von mir hat sich zB letztes Jahr im November als Arbeitsbeginn den Mai diesen Jahres geben lassen.
Hängt natürlich auch immer sehr von der Gerichtsbarkeit und dem Bezirk ab. An den ordentlichen Gerichten ist der Durchlauf an Leuten sehr hoch. Wenn hingegen in einem Bundesland nur zwei Verwaltungsrichter im Jahr eingestellt werden, sieht die Situation schon anders aus. Die Noten spielen wahrscheinlich auch eine gewisse Rolle. Wer mit Doppel-Gut ankommt, wird sich mehr Freiheiten herausnehmen können als jemand der knapp die Voraussetzungen erfüllt.
Ist es nicht gerade bei einem hohen Durchlauf eher wahrscheinlich, dass man sowas in Kauf nimmt? Denn wenn man überhaupt nur 2 Leute im Jahr einstellt, braucht man die im Zweifel auch zeitnah und nicht "irgendwann im Laufe des Jahres".
Das meine ich ja ;)
OJ1988
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Re: Bewerbung auch mit langer Vorlaufzeit (Promotion)?

Beitrag von OJ1988 »

julée hat geschrieben:
OJ1988 hat geschrieben:Ich liebäugele - trotz aller in diversen Nachbarthreads geäußerter Bedenken hinsichtlich der Planbarkeit der künftigen Arbeitszeit - mit einer Bewerbung für den Justizdienst. Da ich vorher noch meine Promotion abschließen möchte (deren Ende derzeit noch nicht wirklich absehbar ist; grobe Schätzung: Ende des Jahres/Anfang nächsten Jahres), bin ich allerdings unsicher, wie ich hier am besten verfahren soll. Wäre es bspw. möglich, mich jetzt schon zu bewerben, gepaart mit der Ansage, dass der frühestmögliche Arbeitsbeginn noch in einiger Ferne liegt?
Das dürfte doch tendentiell dazu führen, dass Deine Bewerbung auf dem Stapel "interessant, aber gucken wir uns frühstens im Herbst an" landet. Dann dürfte es sinnvoller sein, sich - unter Berücksichtigung der örtlichen Vorlaufzeiten - gleich so zu bewerben, dass eine Einstellung zum 01.01.2018 theoretisch noch machbar ist; die ggf. 3-4 Monate mehr, dürften dann kein Problem darstellen. Und mit Blick auf das noch ungewisse Ende der Promotion dürfte es auch wenig sinnvoll sein, da jetzt vorschnell irgendeinen im Nachhinein möglicherweise illusorischen Arbeitsbeginn auszuhandeln und dann entweder erklären zu müssen, dass die Promotion leider erst in 3 Monaten fertig ist, oder die Promotion im worst case neben einer 70 Stundenwoche in einem abgesoffenenen Dezernat zu Ende schreiben zu müssen.
Na ich würde dann schon den Schritt "wagen" und ein konkretes Datum angeben wollen - mein Promotionsstipendium läuft z.B. erstmal "nur" bis zum 31.3. 2018, also würde ich mich schlicht zum 01.04.2018 bewerben . Die Frage ist nur, ob die einen jetzt schon zum Gespräch einladen oder ob man als Antwort bekommt "schön, dann schicken Sie uns Ihre Unterlagen doch ruhig im Herbst zu". Aber wahrscheinlich hilft da nur ausprobieren.
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Tibor
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Re: Bewerbung auch mit langer Vorlaufzeit (Promotion)?

Beitrag von Tibor »

Anrufen, einfach anrufen und nachfragen. Spart Zeit und verhindert Aktenkundigkeit, wenn du dich nicht mit Klarnamen meldest.
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Re: Bewerbung auch mit langer Vorlaufzeit (Promotion)?

Beitrag von OJ1988 »

Tibor hat geschrieben:Anrufen, einfach anrufen und nachfragen. Spart Zeit und verhindert Aktenkundigkeit, wenn du dich nicht mit Klarnamen meldest.
Du vermutest also, Bewerber müsste bei derlei Nachfragen mit irgendwelchen ominösen Nachteilen rechnen? :-k Anders kann ich mir die Empfehlung nicht erklären.
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Re: Bewerbung auch mit langer Vorlaufzeit (Promotion)?

Beitrag von Versicherungsnehmer »

Anrufen, einfach anrufen und nachfragen.

Genau. Ansprechpartner sind in der Regel im Internetauftritt angeführt. Das läuft nach meiner Erfahrung auch relativ formlos, so dass ich nicht glaube, dass Anfragen grundsätzlich aktenkundig gemacht werden. Also keine Scheu, den Klarnamen zu nennen ;)
(Wie soll sich das denn sonst anhören: "Mein Name tut nichts zur Sache. Nennen Sie mich einfach OJ.")
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Pillendreher
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Re: Bewerbung auch mit langer Vorlaufzeit (Promotion)?

Beitrag von Pillendreher »

OJ1988 hat geschrieben:
Tibor hat geschrieben:Anrufen, einfach anrufen und nachfragen. Spart Zeit und verhindert Aktenkundigkeit, wenn du dich nicht mit Klarnamen meldest.
Du vermutest also, Bewerber müsste bei derlei Nachfragen mit irgendwelchen ominösen Nachteilen rechnen? :-k Anders kann ich mir die Empfehlung nicht erklären.
Nee, nur du, denn deinen wahren Namen kennt die ganze Juristenwelt. :)
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Tibor
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Re: Bewerbung auch mit langer Vorlaufzeit (Promotion)?

Beitrag von Tibor »

OJ1988 hat geschrieben:
Tibor hat geschrieben:Anrufen, einfach anrufen und nachfragen. Spart Zeit und verhindert Aktenkundigkeit, wenn du dich nicht mit Klarnamen meldest.
Du vermutest also, Bewerber müsste bei derlei Nachfragen mit irgendwelchen ominösen Nachteilen rechnen? :-k Anders kann ich mir die Empfehlung nicht erklären.
Nein, aber allein die Frage hier im Forum, wie wohl so eine Bewerbung ankommen wird, hat in mir den Verdacht aufkommen lassen, dass du es nicht einfach probieren willst, sondern dich irgendwie absichern willst. Deswegen der konspirative Vorschlag: "Guten Tag, mein Name ist Hase. Ich weiß von Nichts; außer Jura. Meine Dissertation der Rechte hab ich im Winter im Körbchen und danach möchte ich im Dienste der Allgemeinheit endlich verurteilen, verknacken oder inhaftieren. Darf ich Ihnen schon heute meine Unterlagen zur eigenen Entlastung übersenden?"
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Re: Bewerbung auch mit langer Vorlaufzeit (Promotion)?

Beitrag von Ara »

Ne Bekannte hat in Hamburg (ordentlich Gerichtsbarkeit) gesagt, wenn sie nicht sofort eingestellt wird, dann kann sie frühestens in einem Jahr. War kein großes Problem. Es war den relativ egal, ob sie Bewerber X in 3 Monaten und Bewerber Y in 5 Monaten einstellen oder ob sie erst Bewerber Y und dann Bewerber X nehmen.

Hatte aber auch ein doppelt gut. Denke aber nicht, dass das große Auswirkungen hatte.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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