Bericht: Einstellungsinterview baden-württembergische Justiz

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

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ew_h2002
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Bericht: Einstellungsinterview baden-württembergische Justiz

Beitrag von ew_h2002 »

Nachdem mein Bericht über die niedersächsische Justiz gut angekommen ist, möchte ich euch auch an der Erfahrung aus Baden-Württemberg teilhaben lassen:

Kurzfassung: In BW gibt es ein einstündiges Gespräch mit dem Personalreferenten über alles, was sich nicht aus dem schriftlichen Lebenslauf ergibt.

Und etwas länger: Baden-Württemberg ist derzeit das einzige Bundesland, dass die Bewerbung per eMail offiziell anbietet (Verwaister Link http://www.mit-recht-in-die-zukunft.de/richterstaatsanwalt/die_bewerbung/ automatisch entfernt). Verlangt werden mindestens acht Punkte in beiden Examina. Da es sich jedoch um ein "in der Regel" handelt, sind auch Ausnahmen formell denkbar. Man bewirbt sich für die Einstellung als Jurist im Allgemeinen, dass heißt als Proberichter (in allen Gerichtsbarkeiten), Verwaltungsjurist und bis zum 31.12.2017 auch als Notarvertreter. Erfahrungsberichte aus den drei Bereichen sind also prinzipiell aufeinander übertragbar.
Wer mit dem Gedanken spielt, Notar zu werden, sollte dies in der Bewerbung deutlich machen. Genauso ist es möglich (und sinnvoll), die Bewerbung auf die Justiz oder den Verwaltungsdienst zu beschränken und eventuelle Vorlieben für Gerichtszweige zu benennen.

Überzeugen die Unterlagen, erhält man einen Anruf oder eine eMail, um einen Termin auszumachen. Dabei ist ausmachen wörtlich zu nehmen; die nette Sachbearbeiterin öffnet die Kalender der beiden beteiligten Personaler und schaut, wann der nächste Termin bei beiden frei ist. Der wird dann mit dem Terminkalender des Bewerbers abgeglichen und bei Bedarf weiter gesucht. Tipp: Es ist in Ordnung, den ersten Termin mit Verweis auf andere Termine im eigenen Kalender abzulehnen. Das nimmt einem keiner übel, wenn es stimmt. Bei Auswärtigen wird auf eine Terminierung geachtet, die eine Anreise ermöglicht. Ab wann man in Stuttgart sein kann, muss man aber selbst auf dem Schirm haben. Also am Besten vorher nachschauen. ;)

Das Einzelgespräch selbst dauert ca. 60 Minuten und findet im Justizministerium in Stuttgart statt. Das Gebäude erreicht man vom Bahnhof aus gut zu Fuß, sollte aber etwas Zeit einplanen, weil man durch die Sicherheitsschleuse muss. Von dort aus wird man auch erst einmal nur ins Vorzimmer geschickt. Von dort geht es dann weiter quer durch's Haus in den richtigen Raum. Am Gespräch nehmen zwei Leute teil, in meinem Fall ein Personalreferent und der Referatsleiter Personal. Einer von beiden führt das Gespräch, der andere hat "nur" die Gelegenheit ab und an Fragen zu stellen, wenn noch etwas offen ist. Der Lebenslauf ist beiden gut bekannt (auch wenn sie ihn vielleicht nicht 100 %ig präsent haben); Fragen dazu gibt es jedenfalls nicht. Auch meine Examens- und Stationszeugnisse waren in Note und Kernaussagen bekannt. Bei mir ging es inhaltlich um die Motivation für die Justiz, ob ich mich selbst für geeignet halte (und in dem Zusammenhang, was einen guten Richter ausmacht), welche Gerichtszweige ich mir (nicht) vorstellen könne und was mich besonders an ihnen reizt. Anschließend ging es noch um die Umzugsbereitschaft und ob es einem was ausmache auch an wirklich kleine Gerichte (Es war die Rede von einem Gericht mit 0,75 Planstellen! :eeeek:) zu gehen.
Bei mir gab es noch kritische Nachfragen in der Richtung Note. Dabei wurde ganz offen gesagt, dass ich im Vergleich zu den meisten Bewerbern, die eingeladen werden, doch unterdurchschnittliche Noten hätte. Daher wurde ich intensiv gefragt, warum ich mich trotzdem für geeignet halte und die These in den Raum gestellt, ich wäre ja durchaus evtl. einem Spezialisten aus einer Großkanzlei (mit besseren Examina) ausgesetzt, der nur auf seinem Fachgebiet arbeite und daher viel fitter sei. Darauf musste ich reagieren. Ich habe erwidert, dass die Erfahrung mit der Zeit komme, ich keine Scheu habe, auch in der Verhandlung ins Gesetz zu schauen (Wörtlich: Es heißt ja immer, der Blick ins Gesetz fördere die Rechtskenntnis. Davon habe ich im Ref. Gebrauch gemacht und das würde ich im Bedarf auch weiter so machen.) und auch Kolleginnen und Kollegen mit wörtlich guten Examina aufgrund der gewünschten Wechsel innerhalb der Justiz nie so spezialisiert sein könnten, wie der im Beispiel gebrachte Baurechtsanwalt.
Schließlich wurde ich gefragt, wie ich mich entscheiden würde, wenn man mir die freie Wahl ließe, wo ich eingesetzt würde: Ich habe die ordentliche Gerichtsbarkeit genannt und wurde dann gefragt, an welchem Gericht und in welcher Funktion. Als ich mich entschieden hatte, wurde ich nach den Gründen gefragt. Dazu dann natürlich noch "Was wäre, wenn wir sie stattdessen da-und-da einsetzen würden?"

Meine Note wurde mehrfach als "unterdurchschnittlich" bzw. "doch recht gering" bezeichnet. Ich habe es mir da nicht nehmen lassen, darauf hinzuweisen, dass sie möglicherweise im Vergleich zu anderen Bewerbern etwas schlechter sei. Dass meine Note aber im Gesamtbild durchaus deutlich überdurchschnittlich sei und ich meine Ergebnisse durchaus nicht für schlecht halten würde. Da stimmte man mir dann durchaus auch zu. Ich weiß nicht, ob sich der Hinweis überhaupt und wenn ja positiv oder negativ ausgewirkt hat. Aber man sollte sich durchaus bewusst sein, dass die Personaler von ihren Bewerbern durchaus verwöhnt sind, was die Noten angeht. Ein wenig "erden" schadet da sicher nicht. So ganz nebenbei zeigt man damit Selbstbewusstsein. Ich hatte jedenfalls nicht den Eindruck, dass es mir geschadet hätte (wobei ich das natürlich letztlich nicht beurteilen kann).

Insgesamt wurde sehr deutlich gemacht, dass die Noten entscheidend für die Einstellung sei. Man stelle zwar "nicht wie in Bayern rein nach der Note" ein. Aber aufgrund von Art. 33 GG sei diese doch maßgebliches Kriterium. Was hilft, sind gute Stationsnoten und die Bereitschaft, sich überall einsetzen zu lassen. Das wurde mir auch so gesagt (nachdem ich volle Versetzungsbereitschaft verkündet hatte).

Am Ende durfte ich Fragen stellen. (Wobei nach der ersten schon Schluss war; da durfte der Kollege noch einmal überlegen, ob er Fragen hatte und dann hat der Vorsitzende das Gespräch beendet. Ich hätte mich sicherlich noch energisch melden können, habe darauf aber verzichtet.) Ich hatte gefragt, wie es weitergehe. Man teilte mir mit, dass ich in circa vier Wochen Antwort erhalten würde. Aus dem Gespräch ergab sich, dass Kolleginnen und Kollegen mit weit überdurchschnittlichen Noten und einem guten Eindruck aus dem Gespräch sehr zeitnah eine Zusage erhalten. In meinem Falle wollte man aufgrund der Note aber noch den aktuellen Examensdurchgang abwarten und dann weitersehen.

Prinzipiell wird durchgängig nach Bedarf eingestellt, feste Fristen gibt es nicht. Wenn gerade Flaute ist, also keine Bewerbungen (nach Aktenlage vergleichbarer oder besserer Konkurrenten) rumliegen, auch ohne noch mehr Gespräche zu führen. Kurz vor und nach Examensterminen (April und Oktober(?)) werde aber durchaus noch auf die Bewerbungen aus dem Durchgang gewartet.

Wenn die Zusage kommt, kann es sehr schnell gehen. Mir wurde eine Rückmeldung für Mitte April in Aussicht gestellt. Sollte dort ein Angebot ergehen, wäre Einstellungshorizont der 01. Mai (also gerade einmal zwei Wochen später). Da ich von weiter weg komme, wäre aber auch der 01. Juni denkbar. Ein bisschen Spontanität hilft also, wenn es knapp wird. ;)

Meine persönliche Einschätzung: Das Gespräch war offen und fair (wie es auch Einwendungsdurchgriff erlebt hat). Man sagte mir, dass man einen positiven Eindruck von mir im Gespräch gewonnen habe. Allerdings gehe ich dennoch von einer Absage aus, da man mehrfach und sehr deutlich auf das Thema Note hinwies. Ich hatte das Gefühl, mich rechtfertigen zu müssen. Ich habe mitgenommen, dass man mir bereits vor Ort keine großen Hoffnungen machen wollte. Wenn aber das Gespräch (sehr) positiv war und dennoch eine Absage zu erwarten ist, liegt der Schwerpunkt bei der Einstellungsentscheidung offensichtlich auf der Note. Das kann man gut oder schlecht finden. - Wissen sollte man es auf jeden Fall.

Kurz noch zum Notar: In Baden-Württemberg gibt es die Besonderheit der staatlichen Notare (und das noch einmal unterteilt in Baden und Württemberg). Nachdem man auch im Ländle gemerkt hat, dass das nicht mehr zeitgemäß ist, wird Ende des Jahres auf das im Rest der Republik übliche Konzept umgestellt. Bis dahin kann man aber noch in den Landesdienst aufgenommen werden. Warum ist das attraktiv? Wer bis zum 31.12.2017 als Notarvertreter aufgenommen wurde, wird ab dem 01.01.2018 wie ein Notarassessor geführt und kann sich nach mindestens drei Jahren auf eines der freien Notariate bewerben. Da Baden-Württemberg Nur-Notare hat, ist das Gebiet (und damit das Einkommen faktisch mehr als) gesichert. Die Stellen als Notarassessor sind heiß begehrt; ohne (im Wortsinne) gute Examina ist es nicht ganz einfach, da reinzukommen. Das war in Baden-Württemberg anders, weil Notare "nur" nach R1 besoldet wurden (und damit weit weniger, als die freiberuflichen Kolleginnen und Kollegen kriegten). Die Notengrenzen sind seit der Änderung zwar etwas gestiegen, aber noch lange unter denen anderer Bundesländer.
Wer also mit dem Gedanken spielt, Notar zu werden, sollte die Gelegenheit nutzen. In der Bewerbung kann man das bereits angeben. Es reicht aber auch, wenn man es bei der Terminvereinbarung erwähnt. Dann sucht die Sachbearbeiterin nämlich den Kalender des für die Notare zuständigen Referenten raus; er wird dann als dritter Personaler am Gespräch beteiligt. Eine Bewerbung als Notar und zusätzlich als Richter (quasi als Back-Up) ist ausdrücklich möglich. Ich habe es nicht ausprobiert, könnte mir aber vorstellen, dass man sich die "Was denn nun?"-Frage stellen lassen muss.

Ich hoffe, dass euch auch der Bericht weiterhilft.
Crapule
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Re: Bericht: Einstellungsinterview baden-württembergische Ju

Beitrag von Crapule »

Sind die 8 Punkte formelle Bewerbungsvoraussetzung oder die Punkte welche eine realistische Einstellungsmöglichkeit bieten?
Ansonsten schöner Bericht. Ist zwar noch etwas Zeit bis zum zweiten Examen aber lesen tu ich solche Berichte dennoch gerne. Irgendwie merkwürdig je mehr ich darüber nachdenke. :crazy:
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thh
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Re: Bericht: Einstellungsinterview baden-württembergische Ju

Beitrag von thh »

ew_h2002 hat geschrieben:Am Gespräch nehmen zwei Leute teil, in meinem Fall ein Personalreferent und der Referatsleiter Personal.
Ergänzend: es gibt drei Personalreferate (ordentliche Gerichtsbarkeit und StAen Württemberg, ordentliche Gerichtsbarkeit und StAen Baden - zzgl. Notariate u.a. - sowie Fachgerichtsbarkeit) und daher auch (mind.) drei Referatsleiter im Personalbereich.
ew_h2002 hat geschrieben:Prinzipiell wird durchgängig nach Bedarf eingestellt, feste Fristen gibt es nicht.
Ergänzend: für 2016 wurden - erstmals seit langer Zeit - 74 neue Stellen für Richter und Staatsanwälte geschaffen, die wohl in erheblichem Umfang noch zu besetzen sind. Der Bedarf ist also momentan besonders groß.
ew_h2002 hat geschrieben:Das war in Baden-Württemberg anders, weil Notare "nur" nach R1 besoldet wurden (und damit weit weniger, als die freiberuflichen Kolleginnen und Kollegen kriegten).
Jein. In Baden sind/waren die Notare Volljuristen im höheren Dienst, die entsprechend besoldet wurden (Justizrat = R1). In Württemberg sind/waren die Bezirksnotare eine Sonderlaufbahn des gehobenen Dienstes mit einer spezifischen Ausbildung, die entsprechend auch geringer besoldet wurden.
ew_h2002 hat geschrieben:Ich hoffe, dass euch auch der Bericht weiterhilft.
Ja, herzlichen Dank für den ausführlichen Bericht!
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Re: Bericht: Einstellungsinterview baden-württembergische Ju

Beitrag von ew_h2002 »

Crapule hat geschrieben:Sind die 8 Punkte formelle Bewerbungsvoraussetzung oder die Punkte welche eine realistische Einstellungsmöglichkeit bieten?
Ansonsten schöner Bericht. Ist zwar noch etwas Zeit bis zum zweiten Examen aber lesen tu ich solche Berichte dennoch gerne. Irgendwie merkwürdig je mehr ich darüber nachdenke. :crazy:
Die acht Punkte sind formelle Grenze (wie sich auch aus dem verlinkten Dokument zur Bewerbung per eMail) ergibt. Wobei formell relativ ist: Die Grenze ist ja eher weich formuliert. Andererseits habe ich ja auch ausführlich dargelegt, dass sie recht Notenaffin sind und dass man davon ausgehen darf, dass sie mehr als nur zwei Mal 8,00 Punkte blank sehen wollen, um glücklich zu werden. - Offenbar trotz der Stellen aus 2016, die noch zu besetzen sein sollen.
thh hat geschrieben:Ergänzend: es gibt drei Personalreferate (ordentliche Gerichtsbarkeit und StAen Württemberg, ordentliche Gerichtsbarkeit und StAen Baden - zzgl. Notariate u.a. - sowie Fachgerichtsbarkeit) und daher auch (mind.) drei Referatsleiter im Personalbereich.
Das ist korrekt. Richtig hätte es daher in meinem Bericht heißen müssen, dass in meinem Falle ein Referent und ein Referatsleiter daran teilgenommen haben.
thh hat geschrieben:Jein. In Baden sind/waren die Notare Volljuristen im höheren Dienst, die entsprechend besoldet wurden (Justizrat = R1). In Württemberg sind/waren die Bezirksnotare eine Sonderlaufbahn des gehobenen Dienstes mit einer spezifischen Ausbildung, die entsprechend auch geringer besoldet wurden.
Auch das ist richtig. Ich hatte nur auf die Wikipedia verwiesen und mir die Differenzierung gespart. Denn: Beide Gebiete werden zum 01.01.2018 umgestellt. Notarvertreter wird man daher - so habe ich es jedenfalls verstanden - schon heute in gesamt Baden-Württemberg, wenn eine entsprechende Stelle vorhanden ist. Oder habe ich das in der Eile des Gesprächs falsch aufgefasst? Dann wäre meine vorherige Beschreibung tatsächlich reichlich ungenau.
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Re: Bericht: Einstellungsinterview baden-württembergische Ju

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

thh hat geschrieben:
ew_h2002 hat geschrieben:Am Gespräch nehmen zwei Leute teil, in meinem Fall ein Personalreferent und der Referatsleiter Personal.
Ergänzend: es gibt drei Personalreferate (ordentliche Gerichtsbarkeit und StAen Württemberg, ordentliche Gerichtsbarkeit und StAen Baden - zzgl. Notariate u.a. - sowie Fachgerichtsbarkeit) und daher auch (mind.) drei Referatsleiter im Personalbereich.
Von einem Gespräch mit zwei Leuten des Ministeriums habe ich noch nie gehört - hast Du Dich für beide OLG-Bezirke beworben? Oder führen die beiden, die für den OLG-Bezirk Stuttgart zuständig sind, die Gespräche zu zweit?
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Re: Bericht: Einstellungsinterview baden-württembergische Ju

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

ew_h2002 hat geschrieben:Man bewirbt sich für die Einstellung als Jurist im Allgemeinen, dass heißt als Proberichter (in allen Gerichtsbarkeiten), Verwaltungsjurist und bis zum 31.12.2017 auch als Notarvertreter
Als "Verwaltungsjurist" bewirbt man sich freilich nicht beim Justizministerium, sondern beim Innenministerium, vgl. hier: https://im.baden-wuerttemberg.de/de/ser ... ngsdienst/ Möglicherweise ist das bei einer tourismusnahen Verwaltungsaufgabe anders.

Den Bericht ist sicherlich sehr hilfreich, verzeihe bitte diese minimalinvasive Kommentierungspraxis.
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Re: Bericht: Einstellungsinterview baden-württembergische Ju

Beitrag von Herr Schraeg »

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Re: Bericht: Einstellungsinterview baden-württembergische Ju

Beitrag von ew_h2002 »

Einwendungsduschgriff hat geschrieben:Von einem Gespräch mit zwei Leuten des Ministeriums habe ich noch nie gehört - hast Du Dich für beide OLG-Bezirke beworben? Oder führen die beiden, die für den OLG-Bezirk Stuttgart zuständig sind, die Gespräche zu zweit?
Mein Gespräch fand mit zwei Leuten statt. Wenn ich sie richtig verstanden habe, teilen sie sich das Land in der ordentlichen Gerichtsbarkeit auf: Einer ist für den Bezirk des OLG Stuttgart zuständig, der andere für Karlsruhe. Wenn man einen Bezirk favorisiert, kommt (nach Möglichkeit) der Zuständige. Bewirbt man sich für beide, kommt einer. Dazu kommt dann noch jemand für den "Rest". So haben sie es mir erklärt und so habe ich es erlebt. (Man sagte mir, der Referent/Referatsleiter, mit dem ich vorher Kontakt hatte, habe keine Zeit, deswegen sei jetzt der andere da.) Wenn das die Ausnahme ist, korrigiert mich bitte.
Einwendungsduschgriff hat geschrieben:Als "Verwaltungsjurist" bewirbt man sich freilich nicht beim Justizministerium, sondern beim Innenministerium, vgl. hier: https://im.baden-wuerttemberg.de/de/ser ... ngsdienst/ Möglicherweise ist das bei einer tourismusnahen Verwaltungsaufgabe anders.
Schon wieder hast du (diesmal aber nur teilweise) Recht: Ich habe mich unpräzise ausgedrückt. Natürlich bewirbt man sich für die "klassische" Verwaltung beim IM. Ich meinte diejenigen Verwaltungsjuristen, die im JM (und seinen nachgeordneten Behörden) benötigt werden. Jedenfalls hatten sie da auch einen Posten frei und wollten abklopfen, ob das auch eine Option für mich wäre. Daraus habe ich ganz kühn geschlossen, dass sie ihre eigenen Verwaltungsjuristen selbst rekrutieren. Lag für mich auch nahe, da Justizräte ja auch nicht viel anderes sind. (Ich hoffe, den Satz nimmt mir keiner der "verbeamteten Notare" übel. :twevil
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Re: Bericht: Einstellungsinterview baden-württembergische Ju

Beitrag von thh »

ew_h2002 hat geschrieben:Ich meinte diejenigen Verwaltungsjuristen, die im JM (und seinen nachgeordneten Behörden) benötigt werden. Jedenfalls hatten sie da auch einen Posten frei und wollten abklopfen, ob das auch eine Option für mich wäre. Daraus habe ich ganz kühn geschlossen, dass sie ihre eigenen Verwaltungsjuristen selbst rekrutieren.
Was da gesucht wird sind dann in der Regel (weitere) Stellvertreter des Leiters einer JVA ...
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Re: Bericht: Einstellungsinterview baden-württembergische Ju

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

ew_h2002 hat geschrieben:
Einwendungsduschgriff hat geschrieben:Von einem Gespräch mit zwei Leuten des Ministeriums habe ich noch nie gehört - hast Du Dich für beide OLG-Bezirke beworben? Oder führen die beiden, die für den OLG-Bezirk Stuttgart zuständig sind, die Gespräche zu zweit?
Wenn das die Ausnahme ist, korrigiert mich bitte.
Bei mir ist es ja auch nur Nahbereichsempirie, aber wahrscheinlich auch dem Umstand geschuldet, dass ich bei genauerem Nachdenken niemanden kenne, der sich für beide Bezirke beworben hat, daher ja auch meine Frage.
Einwendungsduschgriff hat geschrieben:Als "Verwaltungsjurist" bewirbt man sich freilich nicht beim Justizministerium, sondern beim Innenministerium, vgl. hier: https://im.baden-wuerttemberg.de/de/ser ... ngsdienst/ Möglicherweise ist das bei einer tourismusnahen Verwaltungsaufgabe anders.
Schon wieder hast du (diesmal aber nur teilweise) Recht: Ich habe mich unpräzise ausgedrückt. Natürlich bewirbt man sich für die "klassische" Verwaltung beim IM. Ich meinte diejenigen Verwaltungsjuristen, die im JM (und seinen nachgeordneten Behörden) benötigt werden. Jedenfalls hatten sie da auch einen Posten frei und wollten abklopfen, ob das auch eine Option für mich wäre. Daraus habe ich ganz kühn geschlossen, dass sie ihre eigenen Verwaltungsjuristen selbst rekrutieren. Lag für mich auch nahe, da Justizräte ja auch nicht viel anderes sind. (Ich hoffe, den Satz nimmt mir keiner der "verbeamteten Notare" übel. :twevil
Ah, okay. Auf die Idee kam ich nicht, weil das Justizministerium seine Referentenstellen typischerweise mit Abgeordneten aus dem Justizdienst besetzt. Hast Du Interesse an der Tätigkeit signalisiert?
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Re: Bericht: Einstellungsinterview baden-württembergische Ju

Beitrag von thh »

Vorausgeschickt: Ich möchte nicht kleinlich an Deinem sehr schönen Bericht herumkritisieren - es geht mir nur darum, vielleicht noch einige Ergänzungen dazu unterzubringen.
ew_h2002 hat geschrieben:Auch das ist richtig. Ich hatte nur auf die Wikipedia verwiesen und mir die Differenzierung gespart. Denn: Beide Gebiete werden zum 01.01.2018 umgestellt. Notarvertreter wird man daher - so habe ich es jedenfalls verstanden - schon heute in gesamt Baden-Württemberg, wenn eine entsprechende Stelle vorhanden ist. Oder habe ich das in der Eile des Gesprächs falsch aufgefasst? Dann wäre meine vorherige Beschreibung tatsächlich reichlich ungenau.
Derzeit ist es wohl vor allem so, dass die Bediensteten in den Notariaten - insbesondere die württembergischen Bezirksnotare = gehobener Dienst - noch dort benötigt werden, zugleich aber die neu eingerichteten Grundbuchämter pp. einen großen Bedarf an Rechtspflegern (gehobener Dienst) haben. Zudem sind ganze Jahrgänge anderswo "abgeworben" worden (Stichwort BAMF), so dass ein erheblicher Mangel an Rechtspflegern herrscht, die daher an Staatsanwaltschaften und Gerichten abgezogen werden (nicht, dass da kein Mangel wäre - er ist nur nicht so massiv). Außerdem hat man eine Reihe an Stellen im höheren Dienst geschaffen, um so Bedienstete im gehobenen Dienst vorzeitig freizusetzen. Unter diesem Gesichtspunkt kann man derzeit wohl auch als im höheren Dienst in einem Notariat in Württemberg landen.

(Die Einzelheiten mag ggf. jemand berichtigen, der näheren Einblick hat ...)
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Re: Bericht: Einstellungsinterview baden-württembergische Ju

Beitrag von ew_h2002 »

Einwendungsduschgriff hat geschrieben: Ah, okay. Auf die Idee kam ich nicht, weil das Justizministerium seine Referentenstellen typischerweise mit Abgeordneten aus dem Justizdienst besetzt. Hast Du Interesse an der Tätigkeit signalisiert?
Nö. Ich will in die Justiz. Verwaltung ist Plan B. Da kann ich aber heimatnäher eine Stelle haben. Deswegen habe ich eine Verwaltungsstelle BaWü für mich ausgeschlossen.
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Solar
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Re: Bericht: Einstellungsinterview baden-württembergische Ju

Beitrag von Solar »

Hast du denn mittlerweile eine Rückmeldung erhalten? Nur um sicher zu gehen: die zweimal 8 Pkt. hast du erfüllt aber sie haben dennoch so an der Note herumgemeckert? Das wundert mich schon sehr, seltsames Verhalten...
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Re: Bericht: Einstellungsinterview baden-württembergische Ju

Beitrag von non-liquet »

Solar hat geschrieben:Hast du denn mittlerweile eine Rückmeldung erhalten? Nur um sicher zu gehen: die zweimal 8 Pkt. hast du erfüllt aber sie haben dennoch so an der Note herumgemeckert? Das wundert mich schon sehr, seltsames Verhalten...
Nein, das nur das übliche Zeremoniell in solchen Gesprächen - vor allem dann, wenn jemand mit erkennbaren örtlichen und/oder fachliche Präferenzen aufläuft. Das kann aber man in dieselbe Tonne treten wie die hier und da auftretenden unsinnigen Gerüchte über Einstellungsstopps (die es hier nicht einmal in den miesesten Zeiten gegeben hat).

Alte Gewohnheiten gehen eben nur langsam verloren...
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Re: Bericht: Einstellungsinterview baden-württembergische Ju

Beitrag von OJ1988 »

Führt die Gespräche immer noch mein alter Ausbilder in der Zivilstation, ein gewisser Herr K.?
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