Bewerbung auch mit langer Vorlaufzeit (Promotion)?

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

Moderator: Verwaltung

Benutzeravatar
batman
Urgestein
Urgestein
Beiträge: 8287
Registriert: Donnerstag 29. April 2010, 12:06
Ausbildungslevel: Anderes

Re: Bewerbung auch mit langer Vorlaufzeit (Promotion)?

Beitrag von batman »

Tibor hat geschrieben:keine Ahnung, ob Proberichter in allen Ländern gewählt werden
Nein, nicht in allen Freistaaten.

Zum Teil ist vorgesehen, dass sich man sich spätestens 3 Jahre nach bestandenem Assessorexamen für den Staatsdienst bewirbt. Darüber sollte sich OJ auch mal informieren, je nach regionalen Vorlieben. Ansonsten lässt sich eine gut im Plan liegende Diss. auch nach Einstellung in die Justiz noch fertigestellen.
Benutzeravatar
Einwendungsduschgriff
Fossil
Fossil
Beiträge: 14744
Registriert: Mittwoch 28. Juni 2006, 19:16
Ausbildungslevel: Doktorand

Re: Bewerbung auch mit langer Vorlaufzeit (Promotion)?

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

sai hat geschrieben: Wenn hingegen in einem Bundesland nur zwei Verwaltungsrichter im Jahr eingestellt werden, sieht die Situation schon anders aus.
Welches Land kann es sich denn aktuell leisten, nur noch zwei Verwaltungsrichter im Jahr einzustellen? Allein der Stellenbedarf hier am Ort wird mit 9 Stellen ausgewiesen und da sprechen wir von einem Verwaltungsgericht mittlerer Größe.

OJ: eine pauschale Antwort ist schwerlich möglich, vor allem weil Deine regionalen Präferenzen nicht bekannt sind. Die Verfahren unterscheiden sich ja sehr mit Blick auf die Länder. Nur als Beispiel: in einem laufend einstellenden Land (z. B. Baden-Württemberg) würde Deine Absicht auch mit hervorragenden Noten, die Du sicherlich mitbringst, eher schwierig werden, weil man eben die Stellen schnell besetzen möchte. Ich konnte mit Mühe und Not zwei Wochen Bedenkzeit heraushandeln und nur mit dem Hinweis auf andere, offene Bewerbungsverfahren. Das mag mit der Ansage auf eine langfristige Einstellungsabsicht besser sein, muss es aber nicht. Ich kann nur raten, den persönlichen Kontakt mit den zuständigen Menschen zu suchen und sich da einmal kurz beraten zu lassen. Interesse freut Menschen und Du wirst dann in aller Regel einen Rat bekommen, der den örtlichen Gepflogenheiten angemessen ist. Viel Erfolg jedenfalls!
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
Benutzeravatar
Einwendungsduschgriff
Fossil
Fossil
Beiträge: 14744
Registriert: Mittwoch 28. Juni 2006, 19:16
Ausbildungslevel: Doktorand

Re: Bewerbung auch mit langer Vorlaufzeit (Promotion)?

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

Ara hat geschrieben:Hatte aber auch ein doppelt gut. Denke aber nicht, dass das große Auswirkungen hatte.
Hat hier jedenfalls große Auswirkungen. Je besser die Examina, umso größer die Flexibilität des Ministeriums und umso mehr gehen Wünsche in Erfüllung.
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
Benutzeravatar
Einwendungsduschgriff
Fossil
Fossil
Beiträge: 14744
Registriert: Mittwoch 28. Juni 2006, 19:16
Ausbildungslevel: Doktorand

Re: Bewerbung auch mit langer Vorlaufzeit (Promotion)?

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

batman hat geschrieben:Zum Teil ist vorgesehen, dass sich man sich spätestens 3 Jahre nach bestandenem Assessorexamen für den Staatsdienst bewirbt.
Warum klagt da mal niemand? Das ist eine Praxis, die dem Stempel "verfassungswidrig" deutlich verdient hat.
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
Benutzeravatar
Tibor
Fossil
Fossil
Beiträge: 16441
Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Bewerbung auch mit langer Vorlaufzeit (Promotion)?

Beitrag von Tibor »

Naja, die Begründung ist wohl, dass nach mehr als drei Jahren die Examensergebnisse aus dem AssEx verblassen und keine Unterscheidungskraft mehr haben. Das ist nicht völlig von der Hand zu weisen. Wenn man da klagt, dann sollte man anderweitige Kenntnis und Praxis nachweisen können.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
Herr Schraeg
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 2811
Registriert: Montag 15. März 2010, 10:35
Ausbildungslevel: RA

Re: Bewerbung auch mit langer Vorlaufzeit (Promotion)?

Beitrag von Herr Schraeg »

Einwendungsduschgriff hat geschrieben:
batman hat geschrieben:Zum Teil ist vorgesehen, dass sich man sich spätestens 3 Jahre nach bestandenem Assessorexamen für den Staatsdienst bewirbt.
Warum klagt da mal niemand? Das ist eine Praxis, die dem Stempel "verfassungswidrig" deutlich verdient hat.
Weil abzusehen ist, dass sich diese bayerische Besonderheit bald erledigen wird, wenn man zugleich den Anspruch aufrecht erhält, möglichst nur Prädikatsjuristen einzustellen? Einerseits sinkt bundesweit die Zahl der Jurastudenten, andererseits fängt die Pensionierungswelle der babyboomer an zu rollen. Schon heute kloppen sich die Justizverwaltungen mit den Kanzleien und untereinander um die guten Bewerber. Zwischen 2020 und 2030 wird sich das nochmals massiv verschärfen, so dass ich mir nicht vorstellen kann, dass der Freistaat sich weiterhin solche Einschränkungen auferlegt. Goldene Zeiten für alle, die derzeit mit dem Studium begonnen haben und zwischen 2020 und 2030 auf den Arbeitsmarkt strömen.
julée
Fossil
Fossil
Beiträge: 13077
Registriert: Freitag 2. April 2004, 18:13
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Bewerbung auch mit langer Vorlaufzeit (Promotion)?

Beitrag von julée »

OJ1988 hat geschrieben:Na ich würde dann schon den Schritt "wagen" und ein konkretes Datum angeben wollen - mein Promotionsstipendium läuft z.B. erstmal "nur" bis zum 31.3. 2018, also würde ich mich schlicht zum 01.04.2018 bewerben . Die Frage ist nur, ob die einen jetzt schon zum Gespräch einladen oder ob man als Antwort bekommt "schön, dann schicken Sie uns Ihre Unterlagen doch ruhig im Herbst zu". Aber wahrscheinlich hilft da nur ausprobieren.
Nachfragen macht klug. Es lassen sich ja aus Sicht der Einstellungsstelle sowohl Argumente für ein "gute Leute muss man sich unbedingt sofort sichern" als auch für ein "wir sagen doch jetzt noch keine Stellen für nächstes Jahr zu, wenn wir gar nicht wissen, ob und wenn ja wie viele wir dann einstellen (Haushaltsplan!) und ob nicht zwischenzeitlich noch bessere Kandidaten kommen" finden.
"Auch eine stehengebliebene Uhr kann noch zweimal am Tag die richtige Zeit anzeigen; es kommt nur darauf an, daß man im richtigen Augenblick hinschaut." (Alfred Polgar)
sai
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 1579
Registriert: Montag 27. Mai 2013, 10:30
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Bewerbung auch mit langer Vorlaufzeit (Promotion)?

Beitrag von sai »

Einwendungsduschgriff hat geschrieben:
sai hat geschrieben: Wenn hingegen in einem Bundesland nur zwei Verwaltungsrichter im Jahr eingestellt werden, sieht die Situation schon anders aus.
Welches Land kann es sich denn aktuell leisten, nur noch zwei Verwaltungsrichter im Jahr einzustellen? Allein der Stellenbedarf hier am Ort wird mit 9 Stellen ausgewiesen und da sprechen wir von einem Verwaltungsgericht mittlerer Größe.
Die Zahl zwei war offensichtlich aus der Luft gegriffen. Es ging nur darum, deutlich zu machen, dass man umso weniger Erwartungen haben können wird, je geringer die Einstellungszahlen sind.

Im Übrigen mag es derzeit so sein, dass auch in der Verwaltungsgerichtsbarkeit mehr eingestellt wird. Sobald die Stellen allerdings besetzt sind, kann es genauso gut passieren, dass jahrelang so gut wie niemand mehr reinkommt. Gerade wenn die Flut an Asylverfahren mit vorgezogenen Neueinstellungen und nicht mit zusätzlichen Stellen gedeckt wird.
Antworten