Liebe Alle,
ich wechsle nach mehrjähriger Berufstätigkeit als Anwalt in den Richterdienst in NRW. Kann mir jemand nähere Informationen zur Anrechnungspraxis der Tätigkeit als Anwalt auf die Erfahrungsstufen geben? Gibt es eine Obergrenze?
Danke!
Richterdienst NRW: Anrechnung Zeit als Anwalt
Moderator: Verwaltung
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Re: Richterdienst NRW: Anrechnung Zeit als Anwalt
Auch hier fördert der Blick ins Gesetz die Rechtskenntnis: Gem. § 30 I 2 LBesG NRW können die Zeiten ganz order teilweise anerkannt werden. Höchstfristen gibt es nicht. Allerdings liegt es im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde, ob und wie viel deiner Zeit anerkannt wird.
In diesem Sinne: Viel Erfolg! Sowohl beim Einstieg in der Justiz, als auch beim Antrag auf Anrechnung.
In diesem Sinne: Viel Erfolg! Sowohl beim Einstieg in der Justiz, als auch beim Antrag auf Anrechnung.
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Re: Richterdienst NRW: Anrechnung Zeit als Anwalt
Da ein Blick ins Gesetz für die Kenntnis der tatsächlichen Anrechnungspraxis nur bedingt förderlich ist: Meiner Erfahrung nach werden die Zeiten als Rechtsanwalt (in Vollzeit tätig) vollständig angerechnet.
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Re: Richterdienst NRW: Anrechnung Zeit als Anwalt
Hey!
Meine Erfahrung zeigt auch, dass jede überhälftige Tätigkeit (also 50% und mehr im Umfang) angerechnet wird. I.Ü. auch die Nicht-Jura-Relevanten Jobs, denn auch dort sammelt man Erfahrungen, z.B. im Umgang mit Menschen. Solltest du also nach dem Ref etwa vorrübergehend beim Discounter an der Kasse gesessen haben, wird das auch angerechnet, sofern es überhälftig war.
LG
Meine Erfahrung zeigt auch, dass jede überhälftige Tätigkeit (also 50% und mehr im Umfang) angerechnet wird. I.Ü. auch die Nicht-Jura-Relevanten Jobs, denn auch dort sammelt man Erfahrungen, z.B. im Umgang mit Menschen. Solltest du also nach dem Ref etwa vorrübergehend beim Discounter an der Kasse gesessen haben, wird das auch angerechnet, sofern es überhälftig war.
LG
- Tibor
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Re: Richterdienst NRW: Anrechnung Zeit als Anwalt
Ich vermute, dass NRW nach dem Urteil des BVerwG zum Flugbegleiter auch nicht mehr ganz so umfangreich anrechnet.
http://www.bverwg.de/entscheidungen/ent ... U2C29.15.0
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"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
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Re: Richterdienst NRW: Anrechnung Zeit als Anwalt
Jedenfalls eine Tätigkeit als Flugbegleiter bei United Airlines dürfte doch Erfahrungen im Bereich Alternative Dispute Resolution begründen.Tibor hat geschrieben:Ich vermute, dass NRW nach dem Urteil des BVerwG zum Flugbegleiter auch nicht mehr ganz so umfangreich anrechnet.
http://www.bverwg.de/entscheidungen/ent ... U2C29.15.0
Eichhörnchen, Eichhörnchen wo sind deine Nüsse?
- Tibor
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Re: Richterdienst NRW: Anrechnung Zeit als Anwalt
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