Kündigung Justiz

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

Moderator: Verwaltung

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Solar
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Re: Kündigung Justiz

Beitrag von Solar »

thh hat geschrieben:Und wie überall hängen die herausgehobenen und Spitzenämter auch in der Justiz nicht *nur* an der Leistung. Dazu gehört auch immer ein bißchen Glück und allerlei dazu.
Das gilt, wie du richtig sagst, für die Privatwirtschaft mindestens genauso deutlich, eher sogar noch mehr.

Dass i.d.R. erst einmal 8-10 Jahre keine Beförderung stattfindet ergibt sich in BaWü sogar ganz offiziell aus dem Personalkonzept (Verwaister Link http://www.mit-recht-in-die-zukunft.de/richterstaatsanwalt/dl/Personalentwicklungskonzept_Richter_Staatsanwalt.pdf automatisch entfernt), nach dem für eine Beförderung eine Abordnung erforderlich ist, die frühestens nach 8 Jahren erfolgen kann.

Danke im Übrigen @thh, scheinbar treffe ich dann doch die richtige Entscheidung. Ich war schon etwas erschrocken über die obigen Aussagen der anderen Kollegen über die scheinbaren Zwänge in der Justiz. Wenn ich etwas nicht mag, dann Micro-Manager... dann hoffe ich das sind nur persönliche Erfahrungen einiger weniger und ich werde davon in meiner zukünftigen Laufbahn weitgehend verschont...
markus87
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Re: Kündigung Justiz

Beitrag von markus87 »

Von Problemen mit Vorgesetzten habe ich übrigens gar nichts geschrieben - da sehe ich in der Justiz keine verschärften Probleme.

Ansonsten beruhen meine Einschätzungen auf meiner Perspektive. Ich sehe mich als Unternehmer und nicht als Bediensteter. Eine Tätigkeit auszuüben ohne unternehmerische Perspektive, sondern mit der Aussicht auf eine mickrige Beförderung nach -mit Glück- 10 Jahren käme für mich nicht in Betracht. Letzteres verstehe ich auch unter dem "Hauptkriterium Dienstalter". Ich bin zu jung, um mich darüber zu freuen, dass die Frage, ob ich in 20 Jahren 200 € mehr pro Monat verdiene, nicht nur von meinem Alter und meinen Beziehungen, sondern zu einem kleinen Teil auch von meinen Erledigungszahlen abhängt (und ich dieses "Ziel", wenn ich ein ganz toller Hecht bin, vielleicht schon 5 Jahre früher erreiche - aber gewiss nicht in den ersten 8 (!) Berufsjahren). Ich würde auch in keiner Kanzlei anfangen ohne realistische Partnerschaftsperspektive in 5-7 Jahren.
julée
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Re: Kündigung Justiz

Beitrag von julée »

@Markus87: Das ist eine nachvollziehbare, persönliche Sichtweise. Wenn einem dieser unternehmische Aspekt nicht so wichtig ist, sondern es einem vorrangig darauf ankommt, einer abwechslungsreichen, zumeist sinnvollen Tätigkeit nachzugehen, in die einem normalerweise keiner reinredet (weder "Vorgesetzte" noch Mandanten), dann relativiert sich das Bedürfnis nach schneller und finanziell lohnender Beförderung. Für mich persönlich wesentlich interessanter ist demgegenüber die Möglichkeit, das Tätigkeitsgebiet immer wieder mal wechseln zu können und ggf. mal 2-3 Jahre im Rahmen einer Abordnung, etwas völlig anderes zu machen. Und möglicherweise springt am Ende R 2 / R 3 dabei heraus, aber das ist kein Ziel, dass ich innerhalb der ersten 5-7 Dienstjahre verwirklichen muss.
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sai
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Re: Kündigung Justiz

Beitrag von sai »

markus87 hat geschrieben:Von Problemen mit Vorgesetzten habe ich übrigens gar nichts geschrieben - da sehe ich in der Justiz keine verschärften Probleme.

Ansonsten beruhen meine Einschätzungen auf meiner Perspektive. Ich sehe mich als Unternehmer und nicht als Bediensteter. Eine Tätigkeit auszuüben ohne unternehmerische Perspektive, sondern mit der Aussicht auf eine mickrige Beförderung nach -mit Glück- 10 Jahren käme für mich nicht in Betracht. Letzteres verstehe ich auch unter dem "Hauptkriterium Dienstalter". Ich bin zu jung, um mich darüber zu freuen, dass die Frage, ob ich in 20 Jahren 200 € mehr pro Monat verdiene, nicht nur von meinem Alter und meinen Beziehungen, sondern zu einem kleinen Teil auch von meinen Erledigungszahlen abhängt (und ich dieses "Ziel", wenn ich ein ganz toller Hecht bin, vielleicht schon 5 Jahre früher erreiche - aber gewiss nicht in den ersten 8 (!) Berufsjahren). Ich würde auch in keiner Kanzlei anfangen ohne realistische Partnerschaftsperspektive in 5-7 Jahren.
Dein Umsatz als Anwalt hängt doch auch alleine von Erledigungen im Sinne geführter Verfahren oder von Stundensätzen ab. Wo ist da der Unterschied?
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Re: Kündigung Justiz

Beitrag von markus87 »

julée: d'accord.
sai: Du hast offenbar nichts verstanden. Macht nichts. ;-)
sai
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Re: Kündigung Justiz

Beitrag von sai »

markus87 hat geschrieben:julée: d'accord.
sai: Du hast offenbar nichts verstanden. Macht nichts. ;-)
Dann erkläre es mir doch und lass mich an deinem unendlichen Wissensschatz teilhaben.
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thh
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Re: Kündigung Justiz

Beitrag von thh »

markus87 hat geschrieben:Eine Tätigkeit auszuüben ohne unternehmerische Perspektive, sondern mit der Aussicht auf eine mickrige Beförderung nach -mit Glück- 10 Jahren käme für mich nicht in Betracht. Letzteres verstehe ich auch unter dem "Hauptkriterium Dienstalter".
Das ist aber dennoch unzutreffend, weil das Dienstalter eben nicht das Hauptkriterium ist. Beförderungsstellen sind einigermaßen rar - bei der Staatsanwaltschaft kommt auf 4-8 Staatsanwälte ein Oberstaatsanwalt, bei den Landgerichten auf 2-3 Richter ein Vorsitzender (aber bei den Amtsgerichten gibt's gar keine Vorsitzenden). Demnach dauert es freilich bis zu einer Beförderung, aber nicht, weil es auf das Dienstalter ankommt, sondern weil so viele dienstältere Kollegen vorhanden sind, die in der Regel aufgrund ihrer größeren Erfahrung und Routine (und ggf. Verwendungsbreite) schlicht geeigneter sind. Wenn zwei Menschen fachlich grundsätzlich gleich gut gerüstet und gleichermaßen fleißig sind, dann wird regelmäßig derjenige, der eine Tätigkeit seit 10 Jahren ausübt sie besser beherrschen als derjenige, der das erst seit 5 Jahren tut - und viel ist eben "Training on the Job".
markus87 hat geschrieben:Ich bin zu jung, um mich darüber zu freuen, dass die Frage, ob ich in 20 Jahren 200 € mehr pro Monat verdiene, nicht nur von meinem Alter und meinen Beziehungen, sondern zu einem kleinen Teil auch von meinen Erledigungszahlen abhängt (und ich dieses "Ziel", wenn ich ein ganz toller Hecht bin, vielleicht schon 5 Jahre früher erreiche - aber gewiss nicht in den ersten 8 (!) Berufsjahren).
Das hängt weder von Deinem Alter noch von Deinen Beziehungen ab - es gibt nur eine ganze Reihe Leute, die genauso gut und genauso fleißig wie Du sind, aber mehr Erfahrung - und, durch die längere Dienstzeit, auch mehr geleistet - haben.
markus87 hat geschrieben:Ich würde auch in keiner Kanzlei anfangen ohne realistische Partnerschaftsperspektive in 5-7 Jahren.
Dass jemand, der große Gehälter, große Gehaltssprünge und binnen 5-7 Jahren eine obere Führungsposition anstrebt, in der Justiz falsch ist, sollte eigentlich offensichtlich sein. Ebenso passt eine Position als - im weitesten Sinne - Beamter noch weniger als eine solche als Angestellter zu einer unternehmerischen Tätigkeit. (Außer vielleicht als Gerichtsvollzieher ...) Das hat aber nun nichts mit fehlender Freiheit, fehlendem Rückgrat oder einer Beförderung nach Dienstalter zu tun, sondern ist der Justiz ähnlich immanent wie Arbeitszeiten von mehr als 40 Stunden der Großkanzlei. :)
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Re: Kündigung Justiz

Beitrag von thh »

Solar hat geschrieben:Dass i.d.R. erst einmal 8-10 Jahre keine Beförderung stattfindet ergibt sich in BaWü sogar ganz offiziell aus dem Personalkonzept (Verwaister Link http://www.mit-recht-in-die-zukunft.de/richterstaatsanwalt/dl/Personalentwicklungskonzept_Richter_Staatsanwalt.pdf automatisch entfernt), nach dem für eine Beförderung eine Abordnung erforderlich ist, die frühestens nach 8 Jahren erfolgen kann.
Das gilt übrigens nicht für eine Beförderung in ein Amt mit R1Z, also insbesondere bei der Staatsanwaltschaft als Staatsanwalt -GL-.
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Tibor
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Re: Kündigung Justiz

Beitrag von Tibor »

Als ob es nur R1 und R2 gibt; dazwischen und danach liegen viele Stufen, die es einzunehmen gilt. Seit dem es nicht mehr nach Lebensalter geht, sind auch die Stufen kein Selbstläufer mehr (Ausnahme: Besitzstandsregeln).
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spalter
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Re: Kündigung Justiz

Beitrag von spalter »

Vorangestellt dass man sich mit der realistisch erreichbaren Beförderungsstufe R2 und den fürstlichen 200-300 € nicht allzusehr die Möhre vor die Nase halten lässt, ist jedenfalls nach meiner Erfahrung die Arbeit in einem Einzelrichterdezernat am Amtsgericht äußerst frei. Punkt. :)
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Re: Kündigung Justiz

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

Solar hat geschrieben:Dass i.d.R. erst einmal 8-10 Jahre keine Beförderung stattfindet ergibt sich in BaWü sogar ganz offiziell aus dem Personalkonzept (Verwaister Link http://www.mit-recht-in-die-zukunft.de/richterstaatsanwalt/dl/Personalentwicklungskonzept_Richter_Staatsanwalt.pdf automatisch entfernt), nach dem für eine Beförderung eine Abordnung erforderlich ist, die frühestens nach 8 Jahren erfolgen kann.
Ausnahmsweise geht das auch schon früher, wenn sonst die zweite Instanz zu dünn besetzt ist. Ein Unterschied - für Baden-Württemberg gesprochen - besteht auch darin, dass in mancher Fachgerichtsbarkeit jeder in die Erprobungsabordnung geht, wohingegen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit diese Chance nicht jeder bekommt.

Was mich nach der nun kurzen Zeit bei Gericht sehr erfreut: stark ausgeprägte Kollegität, nicht nur unter den Richterinnen und Richtern der gleichen Generation (Beispiel: ich habe ein gutes Verhältnis zu dem Vorsitzenden, der mich vereidigt hat und er fordert mich auch immer wieder auf, mit meinen Fragen gerne auch zu ihm zu kommen); ein netter Potpourri an Verfahren und damit abwechslungsreich und fordernd; eine doch adäquate Ausstattung; eine gewisse Bescheidenheit; fachlich sehr hohes Niveau und auch den Willen, mal etwas richtig aufzubohren, wenn es sein muss. Nicht alles ist natürlich perfekt, aber das Gesamtpaket ist gut.

Spannend finde ich auch immer noch den Kontakt mit den Verfahrensbevollmächtigten: war zu Beginn etwas skeptisch, ob das ein gewisses Kooperationsverhältnis ist oder eher antagonistisch geprägt. Ich kann aber mit einem ruhigen Gewissen sagen, dass im absoluten Regelfall der Kontakt gut bis sehr gut ist. Je mehr man als Bericherstatter in eine gute Kommunikation investiert (dazu gehört auch einmal ein schnelles Telefonat, bevor ich zig Schreiben veranlasse, weil zum Beispiel beim Verfahrenseingang etwas unklar ist oder man das Verfahren weiter betreiben möchte und schnell prüfen möchte, ob die Sach- und Rechtslage noch so steht wie aktenkundig), umso mehr bekommt man das auch zurück: Anfragen werden zügig und verlässlich beantwortet, man kann sich gut auf Verfahrensweise (zum Beispiel: Entscheidung als BE) einigen, kann Termine verlässlich planen etc.
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
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Tibor
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Re: Kündigung Justiz

Beitrag von Tibor »

spalter hat geschrieben:Vorangestellt dass man sich mit der realistisch erreichbaren Beförderungsstufe R2 und den fürstlichen 200-300 € nicht allzusehr die Möhre vor die Nase halten lässt, ist jedenfalls nach meiner Erfahrung die Arbeit in einem Einzelrichterdezernat am Amtsgericht äußerst frei. Punkt. :)
Nochmals, zwischen R1 Eingang und R2 Endstufe liegen idR ca 2.500-2.800€ Brutto. Der Gruppensprung von R1 auf R2 bedeutet ein Brutto von ca 550-600€ Brutto. Diese Möhre ist also eher ein Möhrchen, denn diese erzielt man auch mit 2-3 Erfahrungsstufen, ohne das man sich "hochgeschlafen" haben muss bzw was hier sonst noch für Vorstellungen von der Beförderungskultur bestehen. Last but not least: Die Bruttowerte sind das Eine, Fakt ist aber auch, dass man - egal ob RiAG oder VorsRiLG - mit Alter und Erfahrung auch deutlich effektiver arbeitet und die höhere Besoldung mit (zumeist) geringerer Effektivarbeitsbelastung einher geht.
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Re: Kündigung Justiz

Beitrag von spalter »

Und was möchtest Du mir jetzt damit sagen? :-k
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Solar
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Re: Kündigung Justiz

Beitrag von Solar »

Wobei der Stufenaufstieg - zumindest in BaWü - durchaus ein Automatismus ist. Ich denke aber auch, dass die minimal höhere Besoldung für R2 kein wirklicher Motivator ist. Es geht wohl eher um die Positionen, die eben nur mit R2 aufwärts besetzt werden können...
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Tibor
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Re: Kündigung Justiz

Beitrag von Tibor »

spalter hat geschrieben:Und was möchtest Du mir jetzt damit sagen? :-k
Das richtete sich nicht direkt an dich; der Fokus in der Diskussion lag zu sehr auf der Möglichkeit einer R2 Beförderung als - so kann man es als unbefangener Leser verstehen - einzige Möglichkeit einer "Gehaltserhöhung".
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