markus87 hat geschrieben:Eine Tätigkeit auszuüben ohne unternehmerische Perspektive, sondern mit der Aussicht auf eine mickrige Beförderung nach -mit Glück- 10 Jahren käme für mich nicht in Betracht. Letzteres verstehe ich auch unter dem "Hauptkriterium Dienstalter".
Das ist aber dennoch unzutreffend, weil das Dienstalter eben nicht das Hauptkriterium ist. Beförderungsstellen sind einigermaßen rar - bei der Staatsanwaltschaft kommt auf 4-8 Staatsanwälte ein Oberstaatsanwalt, bei den Landgerichten auf 2-3 Richter ein Vorsitzender (aber bei den Amtsgerichten gibt's gar keine Vorsitzenden). Demnach dauert es freilich bis zu einer Beförderung, aber nicht, weil es auf das Dienstalter ankommt, sondern weil so viele dienstältere Kollegen vorhanden sind, die in der Regel aufgrund ihrer größeren Erfahrung und Routine (und ggf. Verwendungsbreite) schlicht geeigneter sind. Wenn zwei Menschen fachlich grundsätzlich gleich gut gerüstet und gleichermaßen fleißig sind, dann wird regelmäßig derjenige, der eine Tätigkeit seit 10 Jahren ausübt sie besser beherrschen als derjenige, der das erst seit 5 Jahren tut - und viel ist eben "Training on the Job".
markus87 hat geschrieben:Ich bin zu jung, um mich darüber zu freuen, dass die Frage, ob ich in 20 Jahren 200 € mehr pro Monat verdiene, nicht nur von meinem Alter und meinen Beziehungen, sondern zu einem kleinen Teil auch von meinen Erledigungszahlen abhängt (und ich dieses "Ziel", wenn ich ein ganz toller Hecht bin, vielleicht schon 5 Jahre früher erreiche - aber gewiss nicht in den ersten 8 (!) Berufsjahren).
Das hängt weder von Deinem Alter noch von Deinen Beziehungen ab - es gibt nur eine ganze Reihe Leute, die genauso gut und genauso fleißig wie Du sind, aber mehr Erfahrung - und, durch die längere Dienstzeit, auch mehr geleistet - haben.
markus87 hat geschrieben:Ich würde auch in keiner Kanzlei anfangen ohne realistische Partnerschaftsperspektive in 5-7 Jahren.
Dass jemand, der große Gehälter, große Gehaltssprünge und binnen 5-7 Jahren eine obere Führungsposition anstrebt, in der Justiz falsch ist, sollte eigentlich offensichtlich sein. Ebenso passt eine Position als - im weitesten Sinne - Beamter noch weniger als eine solche als Angestellter zu einer unternehmerischen Tätigkeit. (Außer vielleicht als Gerichtsvollzieher ...) Das hat aber nun nichts mit fehlender Freiheit, fehlendem Rückgrat oder einer Beförderung nach Dienstalter zu tun, sondern ist der Justiz ähnlich immanent wie Arbeitszeiten von mehr als 40 Stunden der Großkanzlei.