Nebentätigskeitsgenehmigung

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

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Einwendungsduschgriff
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Nebentätigskeitsgenehmigung

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Foristen,

ich bräuchte einen Rat zu einer Nebentätigkeitsgenehmigung als Richter. Leider kann ich den Sachverhalt hier nicht konkret schildern, ohne mich auffindbar zu machen. Wer selbst sich kompetent fühlt oder einen Rat hat, an wen ich mich wenden kann: bitte eine PN. Ich habe zwar schon recherchiert, aber in eigener Sache werde ich ungerne tätig.

Herzlichst
Der Duschgriff
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Strich
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Re: Nebentätigskeitsgenehmigung

Beitrag von Strich »

Nein, du darfst nicht nebenher als Anwalt arbeiten.
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
- Daria -

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Einwendungsduschgriff
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Re: Nebentätigskeitsgenehmigung

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

Wie kommst Du darauf?
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Strich
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Re: Nebentätigskeitsgenehmigung

Beitrag von Strich »

Ich hab keinen Rat für dich, und bevor ich gar nichts geschrieben hätte :D
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
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famulus
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Re: Nebentätigskeitsgenehmigung

Beitrag von famulus »

=D>
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
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