Richter kraft Auftrags - Versetzung/Abordnung?

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

Moderator: Verwaltung

julée
Fossil
Fossil
Beiträge: 13077
Registriert: Freitag 2. April 2004, 18:13
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Richter kraft Auftrags - Versetzung/Abordnung?

Beitrag von julée »

Solar hat geschrieben:Fakt ist aber eben leider auch, dass - ich spreche wieder nur für BaWü - die Probezeit offenbar mitnichten dafür genutzt wird, um die persönliche Eignung abzuprüfen, was das Ganze absurd macht. Andernfalls würde sie nicht nahezu jeder unbeschadet überstehen. Vielmehr dient sie alleine der Verfügbarkeit von Springern im Hinblick auf die bestehende Personalnot.
Ersteres mag ein Problem sein; zweiteres dürfte auch ein Motiv sein. Umgekehrt scheint es mir auch nicht gänzlich unverständlich sein, dass die Justizverwaltung eher Interesse an Generalisten hat und die Leute deshalb zumindest in der Proberichterzeit ein wenig durch die Gegend schickt, anstatt Leute mit Berufserfahrung exklusiv in irgendwelchen Spezialkammern einzusetzen und sie nie mit der Situation zu konfrontieren, dass sie etwas machen müssen, was sie vorher möglicherweise noch nie gemacht haben.
Solar hat geschrieben: Und dass Rechtsanwälte mit einigen Jahren Berufserfahrung
julée hat geschrieben:"weder ihre generelle noch spezielle Eignung in der Praxis unter Beweis gestellt haben"
finde ich eine sehr gewagte These und unterstelle zu deinen Gunsten, dass du diese nicht so pauschal gemeint hast, wie sie klingt... ;)
Das war freilich auf die zuvor erwähnte generelle Eignung für den Staatsdienst und die spezielle Eignung für den Richterdienst bezogen. ;)
"Auch eine stehengebliebene Uhr kann noch zweimal am Tag die richtige Zeit anzeigen; es kommt nur darauf an, daß man im richtigen Augenblick hinschaut." (Alfred Polgar)
Benutzeravatar
Tibor
Fossil
Fossil
Beiträge: 16437
Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Richter kraft Auftrags - Versetzung/Abordnung?

Beitrag von Tibor »

julée hat geschrieben: Ersteres mag ein Problem sein; zweiteres dürfte auch ein Motiv sein. Umgekehrt scheint es mir auch nicht gänzlich unverständlich sein, dass die Justizverwaltung eher Interesse an Generalisten hat und die Leute deshalb zumindest in der Proberichterzeit ein wenig durch die Gegend schickt, anstatt Leute mit Berufserfahrung exklusiv in irgendwelchen Spezialkammern einzusetzen und sie nie mit der Situation zu konfrontieren, dass sie etwas machen müssen, was sie vorher möglicherweise noch nie gemacht haben.
Dieses Motiv ist zumindest bei Quereinsteigern, die sich bereits x Jahre als Anwalt in einem Teilrechtsgebiet spezialisiert haben, völlig unsinnig und unverständlich. Ich kenne mindestens zwei Anwälte, die genau deshalb nicht in den Staatsdienst wechseln wollen; sie haben einfach keinerlei Interesse nach > 5 Jahren Berufspraxis nochmals von Null in bisher unbekannten Rechtsgebieten eingesetzt zu werden. Der Sinn dessen erschließt sich mir auch nur, wenn man Richter direkt nach dem AssEx einstellt. Hier wäre die Jusitzverwaltung gut beraten, auch mal Spezialisten einzustellen und auf ihrer Lieblingsspielwiese zu erproben und zu ernennen.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
Benutzeravatar
thh
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 5276
Registriert: Dienstag 18. August 2009, 15:04
Ausbildungslevel: Interessierter Laie

Re: Richter kraft Auftrags - Versetzung/Abordnung?

Beitrag von thh »

Solar hat geschrieben:
thh hat geschrieben:Das würde ich so nicht unterschreiben. Mir ist persönlich ein Fall bekannt, in dem ein Jurist mit einem "gut" im Examen in Baden-Württemberg nicht eingestellt wurde, weil sich im Lebenslauf keinerlei sonstigen Aktivitäten finden ließen. Gut, der Betreffende kam dann in Bayern unter, aber ausschließlich um Noten geht es mithin nicht.
Ich vermute, dann war er eher ein Kandidat mit sehr schlecht gelaufenem Vorstellungsgespräch - siehe meine (zugegeben polemische) Vollpfosten-Einschränkung oben. Ich habe ja gerade selbst und durch Berichte zahlreicher Freunde mitbekommen, dass das Gespräch i.d.R. keinen besonderen Einschlag Richtung außerberuflicher Aktivitäten nimmt.
Mein Beispiel liegt schon einige Jahre zurück - da war das durchaus regelmäßig Thema. Andere Personalreferenten, andere Sitten. (Wer weiß, wie es mit dem jetzt wieder neuen Personalreferenten sein wird.)
Solar hat geschrieben:Meine Nahbereichsempirie legt viel eher nahe, dass man sich für nicht ganz stromlinienförmige Lebenslauf-Ausbrüche rechtfertigen muss. Das hängt aber sicherlich massiv vom Gesprächspartner ab.
So ist es.
Solar hat geschrieben:Wie gesagt, fände ich es sinnvoll, wenn einfach bei jedem Kandidaten gesondert auf Grundlage seiner Vorerfahrung und Persönlichkeit entschieden würde, ob und um wie viel die Probezeit verkürzt wird (so wie es § 10 DRiG ja dem Grunde ach auch vorsieht).
Du übersiehst, dass es für Beamte in der Regel keine Probezeit - also eine Ernennung zum Richter auf Probe - gibt. Sie werden zum Richter kraft Auftrags ernannt (§ 14 DRiG), und dann zum Richter auf Lebenszeit.
Deutsches Bundesrecht? https://www.buzer.de/ - tagesaktuell, samt Änderungsgesetzen und Synopsen
Gesetze mit Rechtsprechungsnachweisen und Querverweisen? https://dejure.org/ - pers. Merkliste u. Suchverlauf
Benutzeravatar
thh
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 5276
Registriert: Dienstag 18. August 2009, 15:04
Ausbildungslevel: Interessierter Laie

Re: Richter kraft Auftrags - Versetzung/Abordnung?

Beitrag von thh »

Tibor hat geschrieben:Dieses Motiv ist zumindest bei Quereinsteigern, die sich bereits x Jahre als Anwalt in einem Teilrechtsgebiet spezialisiert haben, völlig unsinnig und unverständlich. Ich kenne mindestens zwei Anwälte, die genau deshalb nicht in den Staatsdienst wechseln wollen; sie haben einfach keinerlei Interesse nach > 5 Jahren Berufspraxis nochmals von Null in bisher unbekannten Rechtsgebieten eingesetzt zu werden. Der Sinn dessen erschließt sich mir auch nur, wenn man Richter direkt nach dem AssEx einstellt. Hier wäre die Jusitzverwaltung gut beraten, auch mal Spezialisten einzustellen und auf ihrer Lieblingsspielwiese zu erproben und zu ernennen.
Das wäre vielleicht nicht verkehrt, entspricht aber eben nicht dem üblichen Anforderungsprofil des vielseitig verwendbaren (!) Juristen, der sich in verschiedenen Verwendungen bewährt. Darüber kann man ebenfalls geteilter Meinung sein; ich bin durchaus der Auffassung, dass es auch einen Wert an sich darstellt, langjährig erfahrene Praktiker zu haben, und der "Chef", der alles mal 2-3 Jahre gemacht hat, aber nie etwas richtig vertieft, vielleicht gar nicht das Optimum darstellt.

Man muss aber jedenfalls berücksichtigen, dass nicht die Justizverwaltung, sondern das Präsidium des Gerichts für den Geschäftsverteilungsplan zuständig ist, so dass es gar nicht möglich ist, jemandem zu garantieren, dass er sich nur mit seinem Lieblingsthema beschäftigt. Wer bspw. nur Baurecht kann und will, würde zu einem echten Problemfall, wenn er dann auch oder sogar stattdessen Bankrecht machen muss. Von einem Wechsel ins Straf- oder Familienrecht - oder der Beförderungsrelevanz einer Übernahme ganz verschiedener Aufgaben - gar nicht zu reden. Und das muss nicht einmal böser Wille sein, sondern kann sich schlicht aus Sachzwängen ergeben, wenn in der Kammer für Banksachen Vakanzen auftreten, so dass irgendjemand eben wechseln muss.
Deutsches Bundesrecht? https://www.buzer.de/ - tagesaktuell, samt Änderungsgesetzen und Synopsen
Gesetze mit Rechtsprechungsnachweisen und Querverweisen? https://dejure.org/ - pers. Merkliste u. Suchverlauf
sai
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 1579
Registriert: Montag 27. Mai 2013, 10:30
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Richter kraft Auftrags - Versetzung/Abordnung?

Beitrag von sai »

Tibor hat geschrieben:
julée hat geschrieben: Ersteres mag ein Problem sein; zweiteres dürfte auch ein Motiv sein. Umgekehrt scheint es mir auch nicht gänzlich unverständlich sein, dass die Justizverwaltung eher Interesse an Generalisten hat und die Leute deshalb zumindest in der Proberichterzeit ein wenig durch die Gegend schickt, anstatt Leute mit Berufserfahrung exklusiv in irgendwelchen Spezialkammern einzusetzen und sie nie mit der Situation zu konfrontieren, dass sie etwas machen müssen, was sie vorher möglicherweise noch nie gemacht haben.
Dieses Motiv ist zumindest bei Quereinsteigern, die sich bereits x Jahre als Anwalt in einem Teilrechtsgebiet spezialisiert haben, völlig unsinnig und unverständlich. Ich kenne mindestens zwei Anwälte, die genau deshalb nicht in den Staatsdienst wechseln wollen; sie haben einfach keinerlei Interesse nach > 5 Jahren Berufspraxis nochmals von Null in bisher unbekannten Rechtsgebieten eingesetzt zu werden. Der Sinn dessen erschließt sich mir auch nur, wenn man Richter direkt nach dem AssEx einstellt. Hier wäre die Jusitzverwaltung gut beraten, auch mal Spezialisten einzustellen und auf ihrer Lieblingsspielwiese zu erproben und zu ernennen.
Sehe ich auch so. Gerade in Materien, für deren vernünftige Beherrschung wirklich viel Spezialwissen nötig ist (Patentrecht bspw.).
julée
Fossil
Fossil
Beiträge: 13077
Registriert: Freitag 2. April 2004, 18:13
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Richter kraft Auftrags - Versetzung/Abordnung?

Beitrag von julée »

Tibor hat geschrieben:
julée hat geschrieben: Ersteres mag ein Problem sein; zweiteres dürfte auch ein Motiv sein. Umgekehrt scheint es mir auch nicht gänzlich unverständlich sein, dass die Justizverwaltung eher Interesse an Generalisten hat und die Leute deshalb zumindest in der Proberichterzeit ein wenig durch die Gegend schickt, anstatt Leute mit Berufserfahrung exklusiv in irgendwelchen Spezialkammern einzusetzen und sie nie mit der Situation zu konfrontieren, dass sie etwas machen müssen, was sie vorher möglicherweise noch nie gemacht haben.
Dieses Motiv ist zumindest bei Quereinsteigern, die sich bereits x Jahre als Anwalt in einem Teilrechtsgebiet spezialisiert haben, völlig unsinnig und unverständlich. Ich kenne mindestens zwei Anwälte, die genau deshalb nicht in den Staatsdienst wechseln wollen; sie haben einfach keinerlei Interesse nach > 5 Jahren Berufspraxis nochmals von Null in bisher unbekannten Rechtsgebieten eingesetzt zu werden. Der Sinn dessen erschließt sich mir auch nur, wenn man Richter direkt nach dem AssEx einstellt. Hier wäre die Jusitzverwaltung gut beraten, auch mal Spezialisten einzustellen und auf ihrer Lieblingsspielwiese zu erproben und zu ernennen.
Die Frage ist doch perspektiv schlichtweg: Bekommt man die Leute in 5 oder 10 Jahren nochmal aus ihrer Kammer raus, wenn man sie exklusiv als Spezialist für xy-Recht eingestellt hat und nie von ihnen verlangt hat, mal etwas anders auszuprobieren? Insofern halte ich es durchaus für sinnvoll, berufserfahrene Bewerber, die eigentlich in eine Spezialkammer am LG/OLG gehören, auch mal ans Amtsgericht oder zur StA zu schicken oder von ihnen zu verlangen, dass sie als Proberichter das machen, wo gerade Bedarf ist. Das dürfte im Übrigen wohl auch für den sozialen Frieden innerhalb der Richterschaft sorgen: Ich fände es jedenfalls nicht sonderlich einsichtig, mich abwechselnd in drei unliebsame Spezialmaterien einarbeiten zu dürfen, nur um vertrieben zu werden, sobald jemand ankommt und Ansprüche auf einen Platz auf seiner Lieblingsspielwiese erhebt, weil er sich da schon so gut auskennt. ;)
"Auch eine stehengebliebene Uhr kann noch zweimal am Tag die richtige Zeit anzeigen; es kommt nur darauf an, daß man im richtigen Augenblick hinschaut." (Alfred Polgar)
Benutzeravatar
Tibor
Fossil
Fossil
Beiträge: 16437
Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: Richter kraft Auftrags - Versetzung/Abordnung?

Beitrag von Tibor »

@thh: Die Notwendigkeiten der Personalplanung sind mir natürlich bekannt.

@Julee: Ich sehe das anders. Wenn jemand Berufserfahrung hat, ist es nur nachvollziehbar ihn nicht "umzulernen", nur weil er als Personalmasse aushelfen muss. Ein auf Lebenszeit ernannter Richter mit Berufserfahrung in einem Gebiet wird ja auch nicht mehr nach Erprobung einfach so zwischen Familiengericht, Strafgericht oder KfH hin- und hergeschoben; die Wünsche der Berufserfahrenen Richter werden bei der Aufstellung der GVPl idR berücksichtigt. Und das ist m.E. eben das relevante und sachgerechte Vergleichskriterium: Berufserfahrung in einer Rechtsmaterie, nicht die Frage ob jemand noch "auf Probe" ist und "verschoben" werden kann.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
Benutzeravatar
Solar
Power User
Power User
Beiträge: 508
Registriert: Freitag 11. August 2006, 00:27
Ausbildungslevel: Anderes

Re: Richter kraft Auftrags - Versetzung/Abordnung?

Beitrag von Solar »

julée hat geschrieben:Die Frage ist doch perspektiv schlichtweg: Bekommt man die Leute in 5 oder 10 Jahren nochmal aus ihrer Kammer raus, wenn man sie exklusiv als Spezialist für xy-Recht eingestellt hat und nie von ihnen verlangt hat, mal etwas anders auszuprobieren?
Natürlich birgt das praktische Schwierigkeiten. Und mich persönlich reizt die Vielfalt ja gerade am Richterberuf - ich habe keine Lust mein restliches Leben Kartellrecht zu machen. Das befördert aber eben die viel bescholtene Waffenungleichheit zwischen hochspezialisiertem Anwalt und Allrounder-Gericht. Für den Normalbürger dürfte das egal sein. Es gibt aber Rechtsgebiete, die eine ganz besondere Sachkenntnis erfordern, die man sich nicht mal eben so aneignen kann. Das dürfte vor allem im Wirtschaftsrecht und für hohe Streitwerte eine große Rolle spielen. So entstehen Kammern mit einem überregional guten Ruf für bestimmte Rechtsgebiete (Bsp. OLG DD weil ein hochspezialisierter Kühnen da seit Jahrzehnten nicht weicht) während man sich anderswo mit bestimmten Fällen gar nicht ans Gericht traut.
thh hat geschrieben:Du übersiehst, dass es für Beamte in der Regel keine Probezeit - also eine Ernennung zum Richter auf Probe - gibt. Sie werden zum Richter kraft Auftrags ernannt (§ 14 DRiG), und dann zum Richter auf Lebenszeit.
Übersehe ich mitnichten - daran störe ich mich ja gerade! :D
julée
Fossil
Fossil
Beiträge: 13077
Registriert: Freitag 2. April 2004, 18:13
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Richter kraft Auftrags - Versetzung/Abordnung?

Beitrag von julée »

Tibor hat geschrieben:@Julee: Ich sehe das anders. Wenn jemand Berufserfahrung hat, ist es nur nachvollziehbar ihn nicht "umzulernen", nur weil er als Personalmasse aushelfen muss. Ein auf Lebenszeit ernannter Richter mit Berufserfahrung in einem Gebiet wird ja auch nicht mehr nach Erprobung einfach so zwischen Familiengericht, Strafgericht oder KfH hin- und hergeschoben; die Wünsche der Berufserfahrenen Richter werden bei der Aufstellung der GVPl idR berücksichtigt. Und das ist m.E. eben das relevante und sachgerechte Vergleichskriterium: Berufserfahrung in einer Rechtsmaterie, nicht die Frage ob jemand noch "auf Probe" ist und "verschoben" werden kann.
Berücksichtigung von Wünschen und Vorlieben, ja. Aber eine gewisse Verwendungsbreite halte ich grds. für erstrebenswert - und wenn jemand die nicht in jungen Jahren erworben hat, dürfte es schwierig sein, wenn sich nach 10+ Dienstjahren die Notwendigkeit zeigen sollte, ihn woanders einzusetzen. Und die Planung des GVPl gerade in der Ordentlichen Gerichtsbarkeit dürfte deutlich einfacher sein, je weniger Richter man hat, von denen man auf gar keinen Fall verlangen kann, künftig was anders zu machen, weil ihnen das Ministerium bei der Einstellung versprochen hat, dass sie sich am xy-Gericht in A-Stadt in diesem oder jenem Rechtsgebiet austoben dürfen. Für Proberichter dürfte das erst recht gelten.
"Auch eine stehengebliebene Uhr kann noch zweimal am Tag die richtige Zeit anzeigen; es kommt nur darauf an, daß man im richtigen Augenblick hinschaut." (Alfred Polgar)
blueintheface

Richter kraft Auftrags - Versetzung/Abordnung?

Beitrag von blueintheface »

MODEDIT: Werbelink entfernt! User gelöscht.



Das ist meiner Meinung nach aber schon mal vorgekommen.
Antworten