Beihilfe Baden-Württemberg und Debeka | "Wahlleistungen"

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Solar
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Beihilfe Baden-Württemberg und Debeka | "Wahlleistungen"

Beitrag von Solar »

Ich bin vor meinem nahenden Eintritt in die Justiz gerade beim Ausklamüsern, wie ich meine PKV zukünftig gestalten soll. Dabei stellen sich mir einige Fragen vor allem zur Beihilfe, vielleicht kann hier der ein oder andere helfen. Ich bin bereits seit einigen Jahren bei der Debeka und hatte aufgrund bisher deutlich höheren Verdienstes einfach überall das Maximum-Paket gewählt, da es auf die Unterschiede in den Beiträgen nicht ankam. Nun sieht das etwas anders aus und ich frage mich, welche Tarif-Kombination Sinn macht. Ich schildere zunächst mal die Tarifsystematik:

Grundprinzip wie bei jeder PKV mit Beihilfe in BaWü: Debeka übernimmt 50% der Kosten, die anderen 50% obliegen der Beihilfe. Folgende Pakete kann man zum Basistarif hinzubuchen:
  • BC50 = Einige Leistungen deckt zwar der Basistarif der Debeka ab, nicht aber die Beihilfe. Dieser Tarif gleicht die meisten Nichtleistungen der Beihilfe für deren Anteil aus (z.B. bei einer teuren Zahn-OP oder dergleichen); Hauptvorteil ist der Anspruch auf ein Einbettzimmer im Krankenhaus - wobei der Tarif hier sowohl den Debeka- als auch den Beihilfeanteil abdeckt.
  • BG50 = Auch dieser Tarif gleicht Leistungen aus, die die Beihilfe nicht übernimmt, allerdings etwas weniger (z.B. keine Hilfsmittel oder Heilpraktiker usw.). Wichtigster Unterschied: Keine Übernahme der Kosten für ein Einbettzimmer (weder für Debeka- noch für Beihilfeanteil)
Hier bin ich mir bereits recht sicher, den etwas günstigeren (bei mir ca. EUR 20/Monat Unterschied) BG50 zu wählen, da mir Heilpraktiker, Hilfsmittel usw. nicht wichtig sind. Meine Hauptfrage beschäftigt sich mit dem dritten Zusatzpaket, das man hinzubuchen kann:
  • WL50 = Dieser Tarif betrifft Zusatzleistungen im Krankenhaus; im Wesentlichen sind das Klinikwahl, Zweibettzimmer und Arztwahl. Der Tarif ergänzt nur den Debeka-Anteil und nicht den Beihilfe-Anteil. Wählt man also diesen Zusatztarif, erstattet die Debeka bei Bezug eines Zweibettzimmers 50% des Aufpreises hierfür.
Parallel hierzu kann man auch bei der Beihilfe gegen Aufpreis ein Zusatzpaket buchen (sog. "Wahlleistungen"), das den Leistungen des oben genannten WL50 entspricht (kostet ca. EUR 22 brutto/Monat). Mir geht es hier eigentlich nur um die Einbettzimmer-Frage, da mir der Rest der Wahlleistungen Wumpe ist. Ich frage mich, ob es sich wirklich lohnt, den WL50 und die Wahlleistungen bei der Beihilfe hinzuzubuchen. Bei der Debeka kann ich den WL50 nämlich auch später noch hinzubuchen (wenn mit zunehmendem Alter die Wahrscheinlichkeit eines Kh-Aufenthalts steigt). Bei der Beihilfe muss ich mich aber jetzt zu Beginn der Laufbahn entscheiden und das gilt dann bis ans Lebensende.

Konkret überlege ich mir, wie groß die finanzielle Belastung denn tatsächlich wäre, wenn man im Ernstfall auf ein Ein- oder Zweibettzimmer besteht, ohne dafür vollständig versichert zu sein. Den Aufpreis im Vergleich zum Mehrbettzimmer müsste man ja selbst berappen.

Nehmen wir folgendes Beispiel:

Gehen wir davon aus, dass ich den WL50 bei der Debeka hinzubuche aber nicht die Wahlleisungen der Beihilfe. Der WL50 deckt ein Zweibettzimmer ab. Die Beihilfe deckt nur ein Mehrbettzimmer ab, da ich die Wahlleistungen nicht hinzugebucht habe. Wenn ich nun dennoch ein Einbettzimmer wähle, müsste ich doch eigentlich für den Beihilfe-Anteil (50%) den Aufpreis für den Unterschied Mehr- zu Einbettzimmer bezahlen und für den Debeka-Anteil (50%) den Aufpreis Zwei- zu Einbettzimmer bezahlen, oder? Das bedeutet das finanzielle Risiko bei Verzicht auf den Beihilfe-Wahlleistungstarif bei der Beihilfe beschränkt sich auf diesen hälftigen Aufpreis Mehrbett zu Einbett. Sehe ich das richtig?

Wenn ich diese Übersicht richtig interpretiere, müsste ein Einbettzimmer im Vergleich zum Mehrbettzimmer in BaWü täglich ca. EUR 90 Aufpreis kosten und ein Zweibettzimmer ca. EUR 45. Das bedeutet in meinem Beispiel folgende Formel, um die finanzielle Auswirkung pro Tag zu berechnen:

Code: Alles auswählen

(Unterschied Mehr- zu Einbettzimmer [Beihilfeanteil] + Unterschied Zwei- zu Einbettzimmer [Debeka-Anteil]) 
/ 2 

=> (EUR 90 + EUR 45) / 2 = EUR 67,50
Ich überschlage nun mal, dass man als durchschnittlicher Deutscher nicht mehr als 90 Tage Klinikaufenthalt in seinem Leben ertragen müssen sollte. Das wären auf die gesamte Lebenszeit ca. EUR 6.000. Demgegenüber stehen 32 Jahre Wahlleistungstarif bei der Beihilfe mit derzeit EUR 22 brutto, also ca. EUR 13 netto - insgesamt EUR 5.000. Damit würde sich der Tarif - statistisch betrachtet - lohnen (erst Recht, wenn man bedenkt, dass es auch für die Kinder gilt). Begnügt man sich hingegen mit einem Zweibettzimmer, müsste man bei der genannten Kombination nur EUR 4.050 für das Upgrade im Krankheitsfall berappen, sodass es gegenüber dem Wahlleistungstarif günstiger wäre.

Sind diese Berechnungen und Logik richtig oder habe ich irgendwo einen Denkfehler?

Ich weiß, das Ganze ist etwas kompliziert aber vielleicht kann ja doch einer von euch Licht ins Dunkel bringen. Es war sicher der ein oder andere Beihilfeberechtigte (davon gibt es hier ja einige) in einer vergleichbaren Situation. Mir geht es hier auch nicht darum hier oder da ein paar Euro zu sparen, sondern eher darum, ob ich das System überhaupt richtig verstanden habe, da ich nur so eine informierte Entscheidung treffen kann. Die Versuchung ist natürlich groß, weder Wahlleistungen bei der Beihilfe, noch WL50 bei der Debeka zu buchen, da das zusammen schon einen monatlichen Beitrag von ca. EUR 50 ausmacht. Im Moment meine ich, die Tarife lohnen sich dennoch (s.o.). Ich bin mir aber eben nicht sicher, ob ich das System begriffen habe.
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Einwendungsduschgriff
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Re: Beihilfe Baden-Württemberg und Debeka | "Wahlleistungen"

Beitrag von Einwendungsduschgriff »

Hast Du die steuerliche Komponente mit Absicht außen vor gelassen?
Hier gibt's nichts zu lachen, erst recht nichts zu feiern.
markus87
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Re: Beihilfe Baden-Württemberg und Debeka | "Wahlleistungen"

Beitrag von markus87 »

Bei BG fehlen auch Privatkliniken, soweit ich mich erinnere. Würde da nicht an der falschen Stelle sparen.

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Tibor
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Re: Beihilfe Baden-Württemberg und Debeka | "Wahlleistungen"

Beitrag von Tibor »

Und nicht die Beitragsrückerstattung vergessen, wenn man gesund ist. Ich geh ja nur zum Zahnarzt und ab und an zum Hausarzt und die Kosten (50% davon) sind p.a. deutlich weniger als die BRE. Am Ende hab ich hier bisher jedes Jahr 3/12 vom Jahresbeitrag erstattet bekommen und nach Abzug meiner 50% für die beiden Ärzte (in zwei Jahren waren es nur 80€ für einmal Zahnarzt) waren es gut und gerne noch 2/12 des Jahresbeitrags. Viele langfristige Termine kann man auch so legen, dass sie kumuliert in einem Beitragsjahr liegen.
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Solar
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Re: Beihilfe Baden-Württemberg und Debeka | "Wahlleistungen"

Beitrag von Solar »

Einwendungsduschgriff hat geschrieben:Hast Du die steuerliche Komponente mit Absicht außen vor gelassen?
Mir war dabei ehrlich gesagt keine steuerliche Komponente bewusst, die ich hätte einbeziehen sollen. Ich dachte Steuern spielen nur beim Basistarif eine Rolle? BG, BC, WL sind m.E. nicht absetzbar, oder übersehe ich etwas? Beim Wahlleistungspaket der Beihilfe habe ich die Steuern berücksichtigt.
markus87 hat geschrieben:Bei BG fehlen auch Privatkliniken, soweit ich mich erinnere. Würde da nicht an der falschen Stelle sparen.
Du hast recht! Dachte Privatkliniken seien bereits in WL (Verwaister Link https://www.debeka.de/service/bedingungen/Krankenversicherung/Tarifbedingungen/Beihilfeberechtigte/Zusatztarife/CKV105.pdf automatisch entfernt) enthalten. BC (Verwaister Link https://www.debeka.de/service/bedingungen/Krankenversicherung/Tarifbedingungen/Beihilfeberechtigte/Zusatztarife/CKV106.pdf automatisch entfernt) hat gegenüber BG (Verwaister Link https://www.debeka.de/service/bedingungen/Krankenversicherung/Tarifbedingungen/Beihilfeberechtigte/Zusatztarife/CKV107.pdf automatisch entfernt) daneben die Vorteile Einzelzimmer, Hilfsmittel, nicht-verschreibungspflichtige Medikamente und Heilpraktiker. Haltet ihr Privatklinik für sinnvoll? Kann mir gerade nicht vorstellen, für welche fälle sich das lohnt.
Tibor hat geschrieben:Und nicht die Beitragsrückerstattung vergessen, wenn man gesund ist.
Ich dachte die BRE orientiert sich nur am Basistarif und ist daher unabhängig von den Zusatzpaketen? Die BRE wäre dann immer gleich hoch, egal welche Zusatzpakete ich ziehe. Ist das nicht so? Erst recht gilt das für das Paket "Wahlleistungen" bei der Beihilfe.
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thh
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Re: Beihilfe Baden-Württemberg und Debeka | "Wahlleistungen"

Beitrag von thh »

Solar hat geschrieben:Folgende Pakete kann man zum Basistarif hinzubuchen:
  • BC50 = Einige Leistungen deckt zwar der Basistarif der Debeka ab, nicht aber die Beihilfe. Dieser Tarif gleicht die meisten Nichtleistungen der Beihilfe für deren Anteil aus (z.B. bei einer teuren Zahn-OP oder dergleichen); Hauptvorteil ist der Anspruch auf ein Einbettzimmer im Krankenhaus - wobei der Tarif hier sowohl den Debeka- als auch den Beihilfeanteil abdeckt.
  • BG50 = Auch dieser Tarif gleicht Leistungen aus, die die Beihilfe nicht übernimmt, allerdings etwas weniger (z.B. keine Hilfsmittel oder Heilpraktiker usw.). Wichtigster Unterschied: Keine Übernahme der Kosten für ein Einbettzimmer (weder für Debeka- noch für Beihilfeanteil)
Hier bin ich mir bereits recht sicher, den etwas günstigeren (bei mir ca. EUR 20/Monat Unterschied) BG50 zu wählen, da mir Heilpraktiker, Hilfsmittel usw. nicht wichtig sind.
Man sollte nicht übersehen, dass man älter wird und dann möglicherweise Hilfsmittel wie Hörgeräte pp. benötigt.
Solar hat geschrieben:Meine Hauptfrage beschäftigt sich mit dem dritten Zusatzpaket, das man hinzubuchen kann:
  • WL50 = Dieser Tarif betrifft Zusatzleistungen im Krankenhaus; im Wesentlichen sind das Klinikwahl, Zweibettzimmer und Arztwahl. Der Tarif ergänzt nur den Debeka-Anteil und nicht den Beihilfe-Anteil. Wählt man also diesen Zusatztarif, erstattet die Debeka bei Bezug eines Zweibettzimmers 50% des Aufpreises hierfür.
Parallel hierzu kann man auch bei der Beihilfe gegen Aufpreis ein Zusatzpaket buchen (sog. "Wahlleistungen"), das den Leistungen des oben genannten WL50 entspricht (kostet ca. EUR 22 brutto/Monat). Mir geht es hier eigentlich nur um die Einbettzimmer-Frage, da mir der Rest der Wahlleistungen Wumpe ist.
Ich würde mich nicht auf das Einbettzimmer versteifen, das ohnehin nur gewährt wird oder werden kann, wenn die Belegungssituation der Klinik das zulässt.

Ungeachtet dessen, ob man eine Wahlarztbehandlung (umgangssprachlich: "Chefarztbehandlung") für erstrebenswert hält, sollte man im Auge behalten, dass die meisten Ärzte und Kliniken bei "Privatversicherten" von einer solchen ausgehen und daher bei Aufnahme eine entsprechende Wahlleistungsvereinbarung vorlegen. Die darf man dann eben keinesfalls unterschreiben, weil man sonst ggf. für die gesamte Wahlarztkette - ohne Erstattung - zahlungspflichtig ist.

Ich persönlich würde - insbesondere bei der Beihilfe, weil die Entscheidung eben unwiderruflich ist! - die Wahlleistungen hinzunehmen, aber das ist Geschmackssache.
Tibor hat geschrieben:Und nicht die Beitragsrückerstattung vergessen, wenn man gesund ist. Ich geh ja nur zum Zahnarzt und ab und an zum Hausarzt und die Kosten (50% davon) sind p.a. deutlich weniger als die BRE. Am Ende hab ich hier bisher jedes Jahr 3/12 vom Jahresbeitrag erstattet bekommen [...]
Die Continentale ist - m.W. - teurer, aber erstattet immerhin bis zu 6 Monatsbeiträge. Das ist schon ein Wort.
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Re: Beihilfe Baden-Württemberg und Debeka | "Wahlleistungen"

Beitrag von thh »

Solar hat geschrieben:Haltet ihr Privatklinik für sinnvoll? Kann mir gerade nicht vorstellen, für welche fälle sich das lohnt.
Naja, für das Übliche, was im Alter so anfallen kann: "neue Hüfte" (also eine TEP des Oberschenkelhalses), "neues Knie" - selbstverständlich machen das auch öffentliche Krankenhäuser, aber es gibt gerade in diesem Bereich (und dem der Sportmedizin) durchaus namhafte Operateure, die in Privatkliniken tätig sind, ganz abgesehen davon, dass der Aufenthalt dort deutlich angenehmer sein kann. Das mag auch für andere Bereiche gelten, aber in diesem Bereich habe ich entsprechende Nahbereichsempirie. ;)

Grundsätzlich würde ich bei der Vorsorge für die eigene Gesundheit als letztes sparen. Niemand weiß, wie das Gesundheitssystem hierzulande in 30 oder 40 Jahren aussieht. Vielleicht gibt es dann gar keine PKV und Beihilfe mehr - dann wären alle diese Überlegungen unnötig. Vielleicht sieht aber auch das öffentliche Gesundheitswesen dann wenig rosig aus und Du bist froh, eine private Klinik nutzen zu können.
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Solar
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Re: Beihilfe Baden-Württemberg und Debeka | "Wahlleistungen"

Beitrag von Solar »

Danke für euren Input - ich werde nun BG50/WL50 und die Wahlleistungen bei der Beihilfe wählen. Einzelzimmer und Privatklinik sind mir den monatlichen Aufpreis i.H.v. EUR 20 nicht wert. Vielleicht buche ich das irgendwann später mal hinzu. Evtl. lasse ich WL50 für die ersten Monate oder Jahre auch noch weg, da das Risiko eines KH-Aufenthaltes ja im Moment noch sehr niedrig ist.
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Strich
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Re: Beihilfe Baden-Württemberg und Debeka | "Wahlleistungen"

Beitrag von Strich »

Ich habe damals alles genommen was ging. Das Maximumpaket. Dabei war mir das Einbettzimmer mit am Wichtigsten. Ich war schon öfter im Krankenhaus und allein im Zimmer seine Ruhe zu haben, habe ich stets dazugebucht.

Du solltest dauch bedenken, dass ein späteres aufstocken schnell unmöglich sein kann, wenn du dir was schlimmeres tust. Ich würde bei der Gesundheit auch als letztes sparen. Ich hatte einen Bandscheibenvorfall, leider vor dem Abschluss der PKV. Das hat die Suche und die Kosten natürlich erheblich erschwert bzw. gesteigert.
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
- Daria -

www.richtersicht.de

Seit 31.05.2022 Lord Strich
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Re: Beihilfe Baden-Württemberg und Debeka | "Wahlleistungen"

Beitrag von Solar »

Klar, das Nachbuchen kann unter Umständen schwierig werden. Aber mit BG50 und WL50 wäre ich ja zumindest im Zweibettzimmer und das Bedarfs-Upgrade auf das Einbettzimmer würde dann nicht mehr so sehr ins Gewicht fallen (ca. EUR 50/Nacht im Schnitt). Das wiegt den höheren Beitrag (immerhin EUR 240/Jahr) nur auf, wenn man wirklich häufig oder lange im KH liegt.
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Re: Beihilfe Baden-Württemberg und Debeka | "Wahlleistungen"

Beitrag von Eagnai »

Wie wichtig einem das Einzelzimmer ist, muss letztlich wirklich jeder selbst entscheiden.

Ich persönlich finde, dass ein Zweibettzimmer demgegenüber nicht nur Nachteile hat - klar, im Einzelzimmer hat man seine Ruhe, aber wenn der Nachbar im Zweibettzimmer "normal nett" ist, hat das auch seine angenehmen Seiten (man kann sich mal unterhalten, seine Süßigkeiten teilen oder was auch immer, und es ist auch jemand da, der Hilfe holen kann, wenn man kollabiert oder sonst irgendein plötzliches Problem hat). Es hängt halt sehr von dem jeweiligen Mitpatienten ab.

Für den Notfall, dass man es im Zweibettzimmer wider Erwarten so gar nicht aushält, hat man ja auch immer noch die Option, spontan auf eigene Kosten das Einzelzimmer hinzuzunehmen.

Mir persönlich waren die Einzelzimmer-Vorteile bisher jedenfalls den doch deutlichen Mehrpreis bei der KV nicht wert. Zumal man, wie ja oben bereits erwähnt wurde, von seinem Einzelzimmer-Tarif auch nichts hat, wenn die Belegungssituation des KH es gerade nicht zulässt - als ich das letzte Mal im KH war, war es z.B. so voll, dass ich nicht nur den ersten Tag "fachfremd" auf einer ganz anderen Abteilung liegen musste, sondern auch im Mehrbettzimmer, weil weder Ein- noch Zweibettzimmer frei waren (und damit hatte ich noch Glück, andere Patienten lagen auf dem Flur). Da nützt einem der teure Tarif dann erstmal auch nichts.
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Re: Beihilfe Baden-Württemberg und Debeka | "Wahlleistungen"

Beitrag von julée »

Ich gebe allerdings zu bedenken, dass das Geld in der sicherlich nicht wünschenswerten Situation, dass man mehrere Wochen im Krankenhaus verbringen muss und man wirklich gern seine Ruhe hätte (sei es, weil es einem so schlecht geht, sei es, weil man nur nervige Zimmernachbarn erhält), möglicherweise knapper ist, als man heute denkt; 1.500,00 € pro Monat nur für das Einzelzimmer sind dann doch eine ganze Stange Geld. Natürlich könnte man stattdessen auch einfach 3.000,00 € für den Fall des Falles auf einem Konto parken, aber wer macht das schon?
"Auch eine stehengebliebene Uhr kann noch zweimal am Tag die richtige Zeit anzeigen; es kommt nur darauf an, daß man im richtigen Augenblick hinschaut." (Alfred Polgar)
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Re: Beihilfe Baden-Württemberg und Debeka | "Wahlleistungen"

Beitrag von markus87 »

Ernsthaft? Du hast keine 3.000 Euro übrig als berufstätige Juristin? ;-)

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Re: Beihilfe Baden-Württemberg und Debeka | "Wahlleistungen"

Beitrag von julée »

Jetzt schon, aber weiß ich heute, wie das möglicherweise in 10, 30 oder 50 Jahren aussieht, wenn der Einzelzimmerzuschlag realistischerweise noch höher ausfällt?
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Re: Beihilfe Baden-Württemberg und Debeka | "Wahlleistungen"

Beitrag von schlumpfhausen89 »

Hallo

Hast du dich schon vor Ort bei der Debeka beraten lassen?

Mir wurde B30, B20K, WL30, WL20K und BC mit Pflege, Beitragsrückstellung und Krankenhaustagegeld empfohlen.
Tarif BC ist dann auch das Einbettzimmer mit dabei.

Du solltest dich auch ganz genau mit der Beihilfe deines Bundeslandes beschäftigten.

Ich hab mich zwar noch nicht für eine Versicherung entschieden aber die Beratungstermine haben mir sehr weitergeholfen.

Gruß :)
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