Justiz oder Bundesbehörde?

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Eagnai
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Re: Justiz oder Bundesbehörde?

Beitrag von Eagnai »

non-liquet hat geschrieben:Das ist die Abteilung der StA, die - daher der Name - deren Aufgabe als Vollstreckungsbehörde wahrnimmt (Geldstrafen eintreiben, zum Strafantritt laden, Strafzeiten berechnen, 2/3-Anträge stellen usw.). Das sieht dann so aus, das ein Staatsanwalt als Abteilungsleiter dabei ist und als Sachbearbeiter und Gruppenleiter dann Angestellte sowie Beamte des mittleren und gehobenen Dienstes zuständig sind.
Immer wieder interessant, was es anderswo nicht alles gibt... so eine Abteilung ist mir (an einer StA in NRW) völlig unbekannt.

Hier sind jeder normalen Abteilung ein paar Rechtspfleger zugewiesen, die den Großteil der Vollstreckungsaufgaben der jeweiligen Abteilung wahrnehmen, bis auf die Vollstreckungsaufgaben, die dem Staatsanwalt zugewiesen sind (z.B. das Stellen von 2/3-Anträgen, Bewährungswiderrufsanträgen, Weihnachtsamnestie...) - letztere Aufgaben werden von dem Dezernenten wahrgenommen, der zuvor auch Sachbearbeiter des Ermittlungsverfahrens war und die Akte daher schon kennt.

Eine eigene Vollstreckungsabteilung gibt es hier nicht.
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thh
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Re: Justiz oder Bundesbehörde?

Beitrag von thh »

Eagnai hat geschrieben:Hier sind jeder normalen Abteilung ein paar Rechtspfleger zugewiesen, die den Großteil der Vollstreckungsaufgaben der jeweiligen Abteilung wahrnehmen, bis auf die Vollstreckungsaufgaben, die dem Staatsanwalt zugewiesen sind (z.B. das Stellen von 2/3-Anträgen, Bewährungswiderrufsanträgen, Weihnachtsamnestie...) - letztere Aufgaben werden von dem Dezernenten wahrgenommen, der zuvor auch Sachbearbeiter des Ermittlungsverfahrens war und die Akte daher schon kennt.

Eine eigene Vollstreckungsabteilung gibt es hier nicht.
Ist auch eine Möglichkeit, hier aber völlig unüblich. Die Vollstreckung erfolgt regelmäßig in einer eigenen Abteilung, die meist ein Staatsanwalt oder StA-GL- (oft nebenbei) leitet; in sehr großen Behörden auch in mehreren Abteilungen, die dann ggf. auch einen OStA als Hauptabteilungsleiter haben. Beides ist üblicherweise ein "Sprungbrett" für die Übernahme anderer Aufgaben oder das Erreichen einer Beförderungsstelle. Das Ermittlungsdezernat ist ausschließlich im Bereich der Jugendvollstreckung und für Fragen der Bewährungsüberwachung (Erlass, Verlängerung, Widerruf) zuständig.

Die Aufteilung hat den Vorteil der Spezialisierung: ein oder zwei Dezernenten kennen sich mit den Fragen des Vollstreckungsrechts aus, und nicht jeder ein bißchen. Es hat den Nachteil der oft strikten organisatorischen Trennung - die Vollstreckung kennt das Verfahren noch nicht (was aber angesichts der sehr übersichtlichen staatsanwaltschaftlichen Aufgaben in diesem Bereich m.E. kein großer Verlust ist; die Rechtspfleger und (hier) Geldstrafenvollstrecker im mittleren Dienst kennen die Akten sowieso noch nicht), und es entstehen ggf. Reibungsverluste und zusätzlicher Postlauf.
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Re: Justiz oder Bundesbehörde?

Beitrag von Eagnai »

Ich denke, beide Systeme haben ihre Vor- und Nachteile.

Ich muss allerdings zugeben, dass ich persönlich es sehr schade fände, wenn ich "meine" Akten für die Vollstreckung abgeben müsste - man hat doch immer wieder Fälle dabei, die einem im Ermittlungsverfahren besonders am Herzen lagen, wo man dann ggf. auch selbst in der Sitzung war und sich deshalb dafür interessiert, wie es mit dem Betreffenden während der Vollstreckung weitergeht. Gerade bei solchen Tätern, die langjährige Haftstrafen bekommen haben, in die Unterbringung gewandert sind oder bei denen die Sicherungsverwahrung angeordnet wurde, finde ich es interessant, die weitere Entwicklung beobachten und durch entsprechende Anträge ggf. auch selbst mitgestalten zu können. Liegt aber sicherlich auch daran, ob und in welcher Sonderabteilung man ist - bei Kapital- oder Sexualdelikten ist die Vollstreckung sicherlich deutlich spannender, als wenn man bei Allgemeindelikten im Wesentlichen Geld- oder kurze Freiheitsstrafen zu vollstrecken hat.
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