Karrierechancen in unterschiedlichen Gerichtsbarkeiten (NRW)

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

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Lawyer81
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Karrierechancen in unterschiedlichen Gerichtsbarkeiten (NRW)

Beitrag von Lawyer81 »

Hallo zusammen,

ich beabsichtige mich in absehbarer Zeit als Quereinsteiger mit ein paar Jahren Berufserfahrung als Anwalt im Staatsdienst (Richter auf Probe) zu bewerben. Ich könnte mir dabei insbesondere die Sozialgerichtsbarkeit und die ordentliche Gerichtsbarkeit als potentielle Arbeitgeber vorstellen.

Falls meine Bewerbungen erfolgreich verlaufen sollten: Kann mir hier jemand eine Einschätzung dazu abgeben, in welcher der o.g. Gerichtsbarkeiten eine Weiterentwicklung, etwa zu R2, grundsätzlich realistischer (z.B.: Altersstruktur der Richter etc.) erscheint? Die abstrakten Weiterentwicklungschancen sind sicher nicht das wesentlichste Entscheidungsmerkmal meiner Überlegungen, aber eine Einschätzung hierzu wäre dennoch interessant zu hören!

Daneben noch eine weitere Frage: Wie viele Jahre dauert es, also abstrakt gedacht, in etwa bis ein solcher Karrieresprung möglich ist? 10 Jahre bei entsprechenden Beurteilungen? Kann die Vorerfahrung als Anwalt da irgendwie berücksichtigt oder angerechnet werden?

Danke für Eure Hilfe!
Teichi
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Re: Karrierechancen in unterschiedlichen Gerichtsbarkeiten (

Beitrag von Teichi »

Lawyer81 hat geschrieben:Die abstrakten Weiterentwicklungschancen sind sicher nicht das wesentlichste Entscheidungsmerkmal meiner Überlegungen, aber eine Einschätzung hierzu wäre dennoch interessant zu hören!
vielleicht fehlt mir die phantasie, aber wie bei den alternatien sozialgerichtsbarkeit und ordentliche gerichtsbarkeit das überhaupt eine rolle spielen kann, ist mir schleierhaft. ist es dir wirklich so egal, ob du (nur) sozialrecht oder die gesamte bandbreite der ordentlichen gerichtsbarkeit bearbeiten kannst?

zudem: richter ist ganz sicher kein karriereberuf. schon vor der erfolgreichen bewerbung auf r2 zu schielen... nun gut.
Lawyer81 hat geschrieben:Daneben noch eine weitere Frage: Wie viele Jahre dauert es, also abstrakt gedacht, in etwa bis ein solcher Karrieresprung möglich ist? 10 Jahre bei entsprechenden Beurteilungen? Kann die Vorerfahrung als Anwalt da irgendwie berücksichtigt oder angerechnet werden?


ein solcher "karrieresprung" (tatsächlich ist es kein karrieresprung, sondern ein anderes amt mit anderen aufgaben. das muss man wissen und wollen) ist dann möglich, wenn eine entsprechende stelle ausgeschrieben ist und du der bestgeeignete (= bestbeurteilte) bewerber bist. das dienstalter ist, soweit es nicht mittelbar in den beurteilungen niederschlag findet, wumpe. vorerfahrung als anwalt erst recht.
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Tibor
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Re: Karrierechancen in unterschiedlichen Gerichtsbarkeiten (

Beitrag von Tibor »

Naja, ein Karrieresprung wäre es, wenn man vom RiAG zum RiOLG wird.
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Re: Karrierechancen in unterschiedlichen Gerichtsbarkeiten (

Beitrag von julée »

Tibor hat geschrieben:Naja, ein Karrieresprung wäre es, wenn man vom RiAG zum RiOLG wird.
Ein paar Euro mehr und ein bisschen was fürs Ego. Aber wesentlicher dürfte sein, ob man wirklich die erstinstanzliche "Front" gegen die OLG-Bibliothek tauschen möchte.
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Re: Karrierechancen in unterschiedlichen Gerichtsbarkeiten (

Beitrag von Lawyer81 »

Ich arbeite noch ca. 30 bis 35 Jahre! Einen (im Fall einer erfolgreichen Bewerbung (...siehe identischen Hinweis schon in meiner Ausgangsfrage...)) Sprung von der Anwaltschaft in den Richterdienst macht man sicher nicht, ohne dabei auch in finanzieller Hinsicht Vorüberlegungen anzustellen. Das ist sicher legitim und eines von vielen relevanten Kriterien (wie schon gesagt). :) Also immer schön locker bleiben.

Im Übrigen: Die Aussage "nur" Sozialgerichtsbarkeit finde ich tatsächlich eher fragwürdig...der Aichberger ist dann doch ein verflucht dicker Schinken... :). http://www.beck-shop.de/Aichberger-Sozi ... oduct=2311. Dass die Sozialgerichtsbarkeit bei Bewerbern u.a. sicher auch aufgrund der Unbekanntheit der Materie deutlich unbeliebter ist als die ordentliche Gerichtsbarkeit, ist mir klar.

Kann mir noch jemand einen Hinweis zu den eigentlichen Fragen (siehe oben) geben?

Würde ich mich sehr drüber freuen!
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Tibor
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Re: Karrierechancen in unterschiedlichen Gerichtsbarkeiten (

Beitrag von Tibor »

Lawyer81 hat geschrieben: Kann mir noch jemand einen Hinweis zu den eigentlichen Fragen (siehe oben) geben? Würde ich mich sehr drüber freuen!
Na gut.
Lawyer81 hat geschrieben:Kann mir hier jemand eine Einschätzung dazu abgeben, in welcher der o.g. Gerichtsbarkeiten eine Weiterentwicklung, etwa zu R2, grundsätzlich realistischer (z.B.: Altersstruktur der Richter etc.) erscheint? Die abstrakten Weiterentwicklungschancen sind sicher nicht das wesentlichste Entscheidungsmerkmal meiner Überlegungen, aber eine Einschätzung hierzu wäre dennoch interessant zu hören!
In der Sozialgerichtsbarkeit gibt es das SG und das LSG. Am SG gibt es aber nur die Kammerbesetzung Berufsrichter + zwei Ehrenamtliche, d.h. R2-Stellen gibt es am SG nur für WauRi und Direktoren. Das dürfte max. 10% aller Stellen betreffen. Am LSG gibt es dagegen für Berichterstatter R2.

In der Ordentlichen hast du R2 bereits am LG als Vorsitzender und nicht erst nur am OLG. D.h. verhältnismäßig sollten in der Ordentlichen mehr R2-Stellen vorhanden sein. Genaue Zahlen kannst du dir mit Leichtigkeit aus dem betreffenden Haushaltsplan deines Bundeslandes entnehmen (Stellenpläne zum Einzelplan).

Lawyer81 hat geschrieben:Daneben noch eine weitere Frage: Wie viele Jahre dauert es, also abstrakt gedacht, in etwa bis ein solcher Karrieresprung möglich ist? 10 Jahre bei entsprechenden Beurteilungen? Kann die Vorerfahrung als Anwalt da irgendwie berücksichtigt oder angerechnet werden?
Der Wechsel auf R2 ist nicht zwingend, dafür entspricht die R1 Besoldung nach den Stufen in etwa der üblichen A13-A15 Karriere. Es gibt auch zahlreiche R1 Richter (ob nun AG, LG, SG, VG oder ArbG), die bis zur Pensionierung auf R1 bleiben.

Die anwaltliche Vorerfahrung kann für die Lebenszeiternennung (Stichwort: Probezeitverkürzung) relevant werden. Danach ist sie unerheblich.
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Re: Karrierechancen in unterschiedlichen Gerichtsbarkeiten (

Beitrag von sai »

Lawyer81 hat geschrieben:Ich arbeite noch ca. 30 bis 35 Jahre! Einen (im Fall einer erfolgreichen Bewerbung (...siehe identischen Hinweis schon in meiner Ausgangsfrage...)) Sprung von der Anwaltschaft in den Richterdienst macht man sicher nicht, ohne dabei auch in finanzieller Hinsicht Vorüberlegungen anzustellen.
Die finanziellen Erwägungen im Hinblick auf R1 -> R2 sollten aber keine große Rolle bei deiner Entscheidung spielen, weil der Sprung nicht besonders groß ist, je nach Gericht die Arbeitsbelastung aber durchaus überproportional steigen kann.
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Re: Karrierechancen in unterschiedlichen Gerichtsbarkeiten (

Beitrag von Vorkriegsjugend »

Tibor hat geschrieben:
Lawyer81 hat geschrieben:Daneben noch eine weitere Frage: Wie viele Jahre dauert es, also abstrakt gedacht, in etwa bis ein solcher Karrieresprung möglich ist? 10 Jahre bei entsprechenden Beurteilungen? Kann die Vorerfahrung als Anwalt da irgendwie berücksichtigt oder angerechnet werden?
Der Wechsel auf R2 ist nicht zwingend, dafür entspricht die R1 Besoldung nach den Stufen in etwa der üblichen A13-A15 Karriere. Es gibt auch zahlreiche R1 Richter (ob nun AG, LG, SG, VG oder ArbG), die bis zur Pensionierung auf R1 bleiben.

Die anwaltliche Vorerfahrung kann für die Lebenszeiternennung (Stichwort: Probezeitverkürzung) relevant werden. Danach ist sie unerheblich.
Je nach Landesbesoldungsgesetz kann mit der anwaltlichen Vorerfahrung in eine höhere Erfahrungs- und damit Besoldungsstufe eingestiegen werden. Da anwaltliche Vorerfahrung als in gänze förderlich betrachtet wird, kann sie 1 zu 1 angerechnet werden. Wenn jemand z.B. 4 Jahre Anwalt war steigt er in Stufe 4 ein und nicht auf Stufe 2.
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Tibor
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Re: Karrierechancen in unterschiedlichen Gerichtsbarkeiten (

Beitrag von Tibor »

@VKJ: Klar, es ging aber um die Frage, ob die Erfahrung für die R2 Stelle relevant sein könnte. Das ist gerade nicht der Fall.
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Re: Karrierechancen in unterschiedlichen Gerichtsbarkeiten (

Beitrag von Vorkriegsjugend »

Da hast du natürlich Recht. Ich wollte es auch nur ergänzen, nicht korrigieren.
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Re: Karrierechancen in unterschiedlichen Gerichtsbarkeiten (

Beitrag von 11 Freunde »

Ich schätze ein realistischer Zeitraum zwischen Ernennung zum Richter auf Probe und Übertragung eines R2-Amtes dürfte zwischen sieben und zehn Jahren liegen.

Gehen wir mal von dreieinhalb Jahren Proberichterdasein aus. Wenn es gut läuft, schließt sich daran direkt eine Verwendungserprobung im Justizministerium des Landes an. Diese dauert zwei bis drei Jahre. Die neun Monate am OLG zur Erprobung dürften auch nicht schaden. Und dann muss ja auch erst einmal eine Stelle frei sein, die einem zusagt. Dazu ist man aber auch noch in gewisser Weise auf eine wohlgesonnene Behördenleitung der Stammdienststelle angewiesen, die das freudige Abordnen unterstützt.
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Re: Karrierechancen in unterschiedlichen Gerichtsbarkeiten (

Beitrag von Urs Blank »

Da ausdrücklich nach NRW gefragt wurde:

Hier die AV zur Erprobung:
http://www.jvv.nrw.de/anzeigeText.jsp?daten=709

Hier die Anforderungsprofile für Richter/innnen:
https://www.justiz.nrw.de/Bibliothek/jv ... 050502.pdf

Aus den Anforderungsprofilen ergibt sich, dass eine Beförderung zum VRLG nur möglich ist, wenn der/diejenige mindestens ein volles Jahr Straf- und Zivilsachen bearbeitet hat (nach Verplanung). Soweit ich es überblicke, wird dies recht strikt eingehalten.

Also kann man etwa so rechnen:
3 Jahre Probezeit (mind.) + 1 Jahr Zivil + 1 Jahr Straf + 9 Monate Erprobung: Theoretisches Minimum rd. 6 Jahre bis zu R2. Meist dauert es allerdings deutlich länger, 10 oder 12 Jahre sind keine Seltenheit.
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Re: Karrierechancen in unterschiedlichen Gerichtsbarkeiten (

Beitrag von julée »

Es scheint mir in der Sache auch durchaus sinnvoll zu sein, für R2 ein wenig Rechtsprechungstätigkeit außerhalb der Proberichterzeit zu verlangen.
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Re: Karrierechancen in unterschiedlichen Gerichtsbarkeiten (

Beitrag von thh »

11 Freunde hat geschrieben:Ich schätze ein realistischer Zeitraum zwischen Ernennung zum Richter auf Probe und Übertragung eines R2-Amtes dürfte zwischen sieben und zehn Jahren liegen.
Das halte ich doch für sehr optimistisch: mag vorkommen, ist aber sicherlich die Ausnahme, nicht die Regel.
Deutsches Bundesrecht? https://www.buzer.de/ - tagesaktuell, samt Änderungsgesetzen und Synopsen
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Re: Karrierechancen in unterschiedlichen Gerichtsbarkeiten (

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Also der Stellenschlüssel R1 zu R2 liegt in dem LG Bezirk, in dem ich tätig bin, bei ca. 1 zu 3-4 am Landgericht und ca. 1 zu 8 an den Amtsgerichten.

Über R 2 wird die Luft dann nochmals dünner. Der Schlüssel am OLG dürfte auch bei ca. 1 zu 3-4 im Verhältnis von R 2 zu R 3 liegen.

Ohne Abordnung gibt's bei uns im Bezirk kein R 2. Ich habe bisher noch von keinem gehört, dass er die Zeit am OLG toll fand. Zudem haben die meisten noch Zusatzaufgaben in der Verwaltung über mehrere Jahre übernommen, also kostbare Zeit, die man mit freudvoller Rechtsprechung verbringen kann,gegen langweiliges Verwaltungsgedöns getauscht. Zudem, so wurde mir gesagt, macht sich AG-Leitung und Prüfertätigkeit ganz gut.

Insgesamt stehen die Chancen also statistisch gar nicht soo schlecht für R2, denn die allermeisten haben keine Lust auf Zusatzaufgaben. Um bei den Beurteilungen aber entsprechend abzuschneiden, sollte man (so die Schilderung einiger erfahrener Kollegen mir gegenüber)

a) Seine normale Aufgabe gut machen und vllt. auch mal ein abgesoffenes Dezernat aufräumen und gerade am Anfang flexibel sein, was Einsatzort und Rechtsgebiet angeht.

b) Zusatzaufgaben erledigen, die häufig den Einsatz an Zeit nicht unbedingt in Geld aufwiegen.

c) Sich abordnen lassen und um Zweifel nochmal 9 Monate wie der Referendar für alles behandelt zu werden und es vor allem dort nicht zu verbocken.

Am Ende bekommt man dann evtl. R2, was netto vllt. 300 Euro im Monat mit einem spürbaren Sprung an Arbeit und Verantwortung ausmacht. Muss man sicherlich mögen.

Der Sprung von R2 auf R3 wiederum ist -anscheinend- eine ganz andere Hausnummer. Da muss man (so ein Vorsitzender bei uns am LG) evtl. über Jahrzehnte (!) in der Schleimspur seines Senatsvorsitzenden am OLG kriechen. O-Ton: "Am OLG arbeiten ziemlich viele arrogante und hinterlistige Arschlöcher."

Das alles unter dem Vorbehalt, dass du kein absoluter Überflieger bist. Die gibt es natürlich auch. Wenn du mit summa Diss und zwei Sehr Gut in den Examina in der Justiz aufschlägst, sitzt du fast automatisch auf dem Drehteller nach oben. Und ja, so einen Kollegen habe ich mal kennengelernt. Dass der zum BGH geht, ist so sicher wie das Amen in der Kirche und da gehört der auch hin.

Ein Hamsterrad sieht nur von innen aus wie eine Leiter.
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