Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.
11 Freunde hat geschrieben:Ich schätze ein realistischer Zeitraum zwischen Ernennung zum Richter auf Probe und Übertragung eines R2-Amtes dürfte zwischen sieben und zehn Jahren liegen.
Das halte ich doch für sehr optimistisch: mag vorkommen, ist aber sicherlich die Ausnahme, nicht die Regel.
Ja, das stimmt, wenn ich noch einmal darüber nachdenke Auf den genannten Zeitrahmen sollte man lieber zusätzlich die Assessorenzeit drauf rechnen.
Im Übrigen: Sollte man festen plane, "Karriere machen" zu wollen, sollte man es nicht bei der bloß neunmonatigen Erprobung beim OLG belassen. Viel fördernder ist meinem Eindruck nach eine Abordnung von zwei, drei Jahren in das Justizministerium des jeweiligen Landes. Verweilt man dort eine entsprechende Zeit und stellt sich nicht ganz töricht an, kommt der Rest (fast) von alleine.
11 Freunde hat geschrieben:Im Übrigen: Sollte man festen plane, "Karriere machen" zu wollen, sollte man es nicht bei der bloß neunmonatigen Erprobung beim OLG belassen. Viel fördernder ist meinem Eindruck nach eine Abordnung von zwei, drei Jahren in das Justizministerium des jeweiligen Landes. Verweilt man dort eine entsprechende Zeit und stellt sich nicht ganz töricht an, kommt der Rest (fast) von alleine.
Die Sache ist nur: Nicht wer ans Ministerium abgeordnet wird, macht Karriere. Sondern umgekehrt: Wer Karriere macht, wird ans Ministerium abgeordnet.
"Cats exit the room in a hurry when oysters are opened."
11 Freunde hat geschrieben:Ich schätze ein realistischer Zeitraum zwischen Ernennung zum Richter auf Probe und Übertragung eines R2-Amtes dürfte zwischen sieben und zehn Jahren liegen.
Das halte ich doch für sehr optimistisch: mag vorkommen, ist aber sicherlich die Ausnahme, nicht die Regel.
Ja, das stimmt, wenn ich noch einmal darüber nachdenke Auf den genannten Zeitrahmen sollte man lieber zusätzlich die Assessorenzeit drauf rechnen.
Die oft de fakto auch vier Jahre, nicht nur drei, beträgt. Eine Beförderung nach R2 nach nur 10 Jahren ist möglich, aber man sollte nicht darauf rechnen. 15 Jahre hingegen sind durchaus realistisch.
11 Freunde hat geschrieben:Im Übrigen: Sollte man festen plane, "Karriere machen" zu wollen, sollte man es nicht bei der bloß neunmonatigen Erprobung beim OLG belassen. Viel fördernder ist meinem Eindruck nach eine Abordnung von zwei, drei Jahren in das Justizministerium des jeweiligen Landes. Verweilt man dort eine entsprechende Zeit und stellt sich nicht ganz töricht an, kommt der Rest (fast) von alleine.
Schon, aber das hängt eben u.a. daran, dass sich das Justizministerium die Leute entsprechend aussucht.
Man sollte auch das Lebensalter beachten. Wer mit 28 Jahren in den Proberichterdienst kommt, sollte nicht davon ausgehen, dass er nach 8-10 Jahren schon VRiLG wird.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
An kleineren Gerichten darf man auch nicht unterschätzen, was die Hausleitung von einem hält; gerade wenn sie innerhalb der Justiz gut vernetzt ist. Wenn man da zu den Auserwählten gehört, die für förderungswürdig befunden wurden, kann da auch einiges gehen.
Ja vielen Dank für die tollen Beiträge und die lebhafte Diskussion! Es muss also jeder selbst wissen, ob er perspektivisch R2 für die 300 Euro netto mehr möchte oder nicht und, falls ja, müssen die Rahmenbedingungen stimmen.
Auch so bei R1 ist aus meiner Sicht gerade im höheren Alter die Besoldung nicht unattraktiv, wenn man das mit der freien Wirtschaft (außer Partner und General Counsel) und dem dortigen Risikopotenzial gerade ab 45+ vergleicht und ins Verhältnis setzt.
Abschlussfrage: Ich bin 35 (männlich) und habe ein paar Jahre als Anwalt gearbeitet. Das relevante Landesbeamtengesetz kenne ich...könnte das Alter faktisch ein Einstellungshindernis sein oder sieht man belastbare Vorerfahrung sogar gern?
Lawyer81 hat geschrieben:Abschlussfrage: Ich bin 35 (männlich) und habe ein paar Jahre als Anwalt gearbeitet. Das relevante Landesbeamtengesetz kenne ich...könnte das Alter faktisch ein Einstellungshindernis sein oder sieht man belastbare Vorerfahrung sogar gern?
Trifft auch exakt auf mich zu, war kein Problem und man war regelrecht begeistert, dass ich mich mit der berufserfahrung beworben habe. Auch die Kollegen am Gericht haben sich sehr gefreut, dass jmd. mit Berufserfahrung kommt. Das dürfte bei dir nicht anders sein. Evtl. Ausnahme: Bayern