Ordentliche Gerichtsbarkeit & Warteliste Hessen

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

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dosenbaer
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Ordentliche Gerichtsbarkeit & Warteliste Hessen

Beitrag von dosenbaer »

Hallo,

angenommen, ich würde mich in Hessen um eine Stelle in der ordentlichen Gerichtsbarkeit bewerben und würde auf die Warteliste gelangen.

1. Wie lange verbleibt man auf dieser Liste? Bekommt man mitgeteilt, falls man von ihr entfernt wird?

2. Wie wird das in Hessen in der Probezeit mit der Verwendungsbreite gehandhabt - bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, Familiensachen, Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie die Strafsachen [und gar darüber hinaus] querbeet oder kann ich gewisse Bereiche in der Bewerbung ausschließen?
Kann ich auch innerhalb eines Gebietes Bereiche ausschließen (z. B. Strafrichter (+), StA (-)), ohne dass die Bewerbung gleich ensorgt wird?

Hat jemand Kenntnisse oder sogar eigene Erfahrungen?

Vielen lieben Dank schonmal!
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11 Freunde
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Re: Ordentliche Gerichtsbarkeit & Warteliste Hessen

Beitrag von 11 Freunde »

1. Zu einer etwaigen "Warteliste" kann ich nichts sagen.

2. Du sollst erprobt werden, was den Einsatz in verschiedenen Rechtsgebieten und ggf. verschiedenen Funktionen zwingend einschließt. Die Zuweisung zu einem Gericht oder einer Staatsanwaltschaft erfolgt durch das Ministerium je nach Bedarf und zunächst einmal ohne Einflussmöglichkeit. Die Entscheidung, in welchen Rechtsgebieten du bei Gericht eingesetzt wird, obliegt auf Grund der Unabhängigkeit der Gerichte alleine dem Präsidium des entsprechenden Gerichtes. Irgendwelche Vorgaben kann und darf es nicht geben. Daher ist dies von Gericht zu Gericht verschieden. Das Präsidium "meines" Gerichtes war in den letzten Jahren der Ansicht, dass eine junge Richterin bzw. ein junger Richter in drei Rechtsgebieten bewähren sollte.
dosenbaer
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Re: Ordentliche Gerichtsbarkeit & Warteliste Hessen

Beitrag von dosenbaer »

11 Freunde hat geschrieben:1. Zu einer etwaigen "Warteliste" kann ich nichts sagen.
Hast Du Erfahrungen bzw. Berichte Dritter, inwieweit mehrmalige Bewerbungen möglich sind?
Sprich, gibt es einen Versuch, und wenn man nicht überzeugt, hat die Justiz auf ewig kein Interesse mehr oder ist es möglich, nach zwei bis drei Jahren anderweitiger Berufserfahrung im es erneut zu probieren?
11 Freunde hat geschrieben:2. Du sollst erprobt werden, was den Einsatz in verschiedenen Rechtsgebieten und ggf. verschiedenen Funktionen zwingend einschließt. Die Zuweisung zu einem Gericht oder einer Staatsanwaltschaft erfolgt durch das Ministerium je nach Bedarf und zunächst einmal ohne Einflussmöglichkeit. Die Entscheidung, in welchen Rechtsgebieten du bei Gericht eingesetzt wird, obliegt auf Grund der Unabhängigkeit der Gerichte alleine dem Präsidium des entsprechenden Gerichtes. Irgendwelche Vorgaben kann und darf es nicht geben. Daher ist dies von Gericht zu Gericht verschieden. Das Präsidium "meines" Gerichtes war in den letzten Jahren der Ansicht, dass eine junge Richterin bzw. ein junger Richter in drei Rechtsgebieten bewähren sollte.
Daran ist ja grundsätzlich nichts auszusetzen (außer halt der Tatsache, dass man in jeder Station sich völlig neu einarbeiten muss und später ja letztlich auch nur einen Aufgabenbereich ausüben kann).

D. h. also im Klartext, bei einer Bewerbung für die ordentliche Gerichtsbarkeit muss ich davon ausgehen, dass mich alles erwarten kann: von dem Diebstahl einer Flasche Rum oder Rückabwicklung eines Kaufvertrages bis hin zu KiPo-Verfahren als Staatsanwalt (§ 18 OrgStA) und, sobald die Fristen wie etwa § 23b III 2 und 29 I 2 GVG gefallen sind, auch als Richter für schwere Straftaten bzw. Familiensachen in allen Formen und Farben.

Das heißt nur die mit starkem Magen kommen durch - oder gibt es gewisse Schonräume für Proberichter (klingt ja nicht so)?
Und sieh mir die persönliche Frage nach, aber war das je ein Thema für Dich (Deine Kollegen) oder sollte sich derjenige, der sich darum sorgt, sowieso lieber was Anderes suchen?
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11 Freunde
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Re: Ordentliche Gerichtsbarkeit & Warteliste Hessen

Beitrag von 11 Freunde »

dosenbaer hat geschrieben:
11 Freunde hat geschrieben:1. Zu einer etwaigen "Warteliste" kann ich nichts sagen.
Hast Du Erfahrungen bzw. Berichte Dritter, inwieweit mehrmalige Bewerbungen möglich sind?
Sprich, gibt es einen Versuch, und wenn man nicht überzeugt, hat die Justiz auf ewig kein Interesse mehr oder ist es möglich, nach zwei bis drei Jahren anderweitiger Berufserfahrung im es erneut zu probieren?
Da kann ich nichts zu sagen. Das einzige, was ich dazu beitragen kann, ist der Fall einer Kollegin, die sich mit 8,5 und 9,1 Punkten beworben hatte, zunächst nicht genommen wurde, dann aber rund ein Jahr später doch noch eine Einladung zum Vorstellungsgespräch erhalten hat.
dosenbaer hat geschrieben:
11 Freunde hat geschrieben:2. Du sollst erprobt werden, was den Einsatz in verschiedenen Rechtsgebieten und ggf. verschiedenen Funktionen zwingend einschließt. Die Zuweisung zu einem Gericht oder einer Staatsanwaltschaft erfolgt durch das Ministerium je nach Bedarf und zunächst einmal ohne Einflussmöglichkeit. Die Entscheidung, in welchen Rechtsgebieten du bei Gericht eingesetzt wird, obliegt auf Grund der Unabhängigkeit der Gerichte alleine dem Präsidium des entsprechenden Gerichtes. Irgendwelche Vorgaben kann und darf es nicht geben. Daher ist dies von Gericht zu Gericht verschieden. Das Präsidium "meines" Gerichtes war in den letzten Jahren der Ansicht, dass eine junge Richterin bzw. ein junger Richter in drei Rechtsgebieten bewähren sollte.
Daran ist ja grundsätzlich nichts auszusetzen (außer halt der Tatsache, dass man in jeder Station sich völlig neu einarbeiten muss und später ja letztlich auch nur einen Aufgabenbereich ausüben kann).

D. h. also im Klartext, bei einer Bewerbung für die ordentliche Gerichtsbarkeit muss ich davon ausgehen, dass mich alles erwarten kann: von dem Diebstahl einer Flasche Rum oder Rückabwicklung eines Kaufvertrages bis hin zu KiPo-Verfahren als Staatsanwalt (§ 18 OrgStA) und, sobald die Fristen wie etwa § 23b III 2 und 29 I 2 GVG gefallen sind, auch als Richter für schwere Straftaten bzw. Familiensachen in allen Formen und Farben.

Das heißt nur die mit starkem Magen kommen durch - oder gibt es gewisse Schonräume für Proberichter (klingt ja nicht so)?
Und sieh mir die persönliche Frage nach, aber war das je ein Thema für Dich (Deine Kollegen) oder sollte sich derjenige, der sich darum sorgt, sowieso lieber was Anderes suchen?
Schonräume gibt es bei der Mehrheit der Gerichte sicher nicht, wobei es auch hier aus o.g. Gründen vom jeweiligen Gerichtspräsidium abhängt. Du bist als Proberichter eben Verschiebemasse und wirst da eingesetzt, wo es gerade pressiert. Viel mitzureden hast du da in aller Regel nicht. Ich erinnere mich noch daran, wie ich kurz nach Erreichen der Jahresfrist ein Schöffendezernat zugewiesen bekommen hatte und relativ am Anfang eine fahrlässige Tötung mit entsprechenden Bildern in der Akte zu verhandeln hatte, mit Presse, TV-Team und Frankfurter Strafvertreidigern, die einem den Rechtsstaat erklären wollen. Aber man wächst mit diesen Aufgaben. Natürlich kannst du auch zufälligerweise jahrelang auf einem WEG- oder Mietrechtsdezernat eingesetzt werden. Ob das dann spannend ist, ist was anderes.
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thh
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Re: Ordentliche Gerichtsbarkeit & Warteliste Hessen

Beitrag von thh »

dosenbaer hat geschrieben:
11 Freunde hat geschrieben:Das Präsidium "meines" Gerichtes war in den letzten Jahren der Ansicht, dass eine junge Richterin bzw. ein junger Richter in drei Rechtsgebieten bewähren sollte.
Daran ist ja grundsätzlich nichts auszusetzen (außer halt der Tatsache, dass man in jeder Station sich völlig neu einarbeiten muss und später ja letztlich auch nur einen Aufgabenbereich ausüben kann).
Dass man sich üblicherweise in mindestens zwei, oft auch drei Tätigkeitsbereiche einarbeiten muss, gehört schlicht dazu und ist dem sowohl in der Juristenausbildung an sich als auch bei der Justiz erwünschten Generalismus geschuldet. Die Annahme, dann später nur einen Aufgabenbereich ausüben zu müssen, ist dementsprechend auch nicht richtig. In vielen Ländern sind Wechsel zwischen dem richterlichen und dem staatsanwaltschaftlichen Dienst üblich, und auch ohne eine solche Durchlässigkeit gehören auch zur richterlichen Laufbahn Wechsel der Zuständigkeiten durchaus dazu: regelhaft, wenn man sich verändern (d.h. auch: fortkommen) will, und manchmal auch einfach so, weil die Notwendigkeit gegeben ist. Wenn, bspw., ein Richter längerfristig ausfällt, sich die Belastungssituation zwischen den einzelnen Bereichen verschiebt (bspw. im Strafrecht oder im Familienrecht oder im Betreuungsbereich die Eingangszahlen steigen oder sinken) oder auch ein junger Asessor einen in den Ruhestand gegangenen Richter "beerbt", muss man umsteuern. Geht der Vorsitzende des Schöffengerichts in den Ruhestand und wird durch einen Berufsanfänger ersetzt, muss eben einer der anderen Richter das Schöffengericht übernehmen und der Neuling dessen bisheriges Referat.

Freilich sind Wechsel ohne oder gar gegen den Wunsch des Richters selten, aber möglich und manchmal unausweichlich. Und den Geschäftsverteilungsplan eines Gerichts beschließt eben das Präsidium.
dosenbaer hat geschrieben:D. h. also im Klartext, bei einer Bewerbung für die ordentliche Gerichtsbarkeit muss ich davon ausgehen, dass mich alles erwarten kann: von dem Diebstahl einer Flasche Rum oder Rückabwicklung eines Kaufvertrages bis hin zu KiPo-Verfahren als Staatsanwalt (§ 18 OrgStA) und, sobald die Fristen wie etwa § 23b III 2 und 29 I 2 GVG gefallen sind, auch als Richter für schwere Straftaten bzw. Familiensachen in allen Formen und Farben.
Freilich. Als Staatsanwalt kann letztlich die Bearbeitung jeder Form von Kriminalität anstehen, auch Kapitaldelikte oder Wirtschaftsstrafsachen, und auch der Berufsanfänger kann seine erste Stelle als Beisitzer einer Schwurgerichtskammer (oder eines Jugendschutzgerichts) haben.
dosenbaer hat geschrieben:Das heißt nur die mit starkem Magen kommen durch
Einen besonders starken Magen halte ich für solche Tätigkeiten jetzt nicht für zwingend, aber ja, natürlich: als Richter lernt man auch (im Straf- und Familienrecht gar vorwiegend) die Schattenseiten des Lebens kennen. Das gehört zum Berufsbild dazu - und auch der Zivilrichter mag Arzthaftungssachen machen oder sich mit tödlichen Verkehrsunfällen befassen müssen.
dosenbaer hat geschrieben:- oder gibt es gewisse Schonräume für Proberichter (klingt ja nicht so)?
Sachlich eher nicht, es sei denn, es gibt besondere Gründe, und auf diese kann organisatorisch Rücksicht genommen werden. Normalerweise wird man aber davon ausgehen, dass erwachsene Menschen ohne besondere psychische Vulnerabilitäten, die in der Justiz tätig sind, auch damit umgehen können, dass Menschen anderen Unrecht antun, sie - seelisch oder körperlich - verletzen und dass Menschen nicht unsterblich sind.

Ansonsten wäre es wünschenswert und ist eigentlich auch erwünscht, den Einstieg so zu gestalten, dass möglichst geeignete Tätigkeiten zugewiesen werden und eine verminderte Fallzahl zu bearbeiten ist. In der Praxis ist letzteres regelmäßig nicht möglich, und sowohl für die Justizverwaltung (die über die Zuweisung an ein Gericht oder eine Staatsanwaltschaft entscheidet) als auch das Prädisium oder die Behördenleitung sind die Proberichter - auch aus der Not geboren - in erster Linie Verfügungsmasse, und sie erhalten daher leider oft die Aufgaben, die sonst keiner machen will: sei es der regelmäßige Dienst als Haftrichter, sei es gestückelte Referate oder auch geteilte Stellen. Eine halbe Stelle am Amtsgericht A als Strafrichter und eine weitere halbe Stelle am Amtsgericht B als Familen- oder Zivilrichter mit einem Anteil Betreuungssachen oder WEG kommen in der Probezeit durchaus vor.
dosenbaer hat geschrieben:Und sieh mir die persönliche Frage nach, aber war das je ein Thema für Dich (Deine Kollegen) oder sollte sich derjenige, der sich darum sorgt, sowieso lieber was Anderes suchen?
Ich kenne - fast - niemand, für den das ein Thema war. Und ja, den unangenehmen Seiten des Lebens kann man in der Justiz nirgendwo so ganz entgehen - "bestenfalls" streiten sich Menschen, mit allen Unschönheiten, die damit verbunden sind -, und in der Probezeit kann man sich das eben nicht aussuchen, wenn man auch mit der Zeit örtlich und sachlich seine "Wunschstelle" anstreben kann (und sie aller Erfahrung nach früher oder später auch erhalten wird, je nachdem, wie komplex der Wunsch ist ;)).

Ich habe das aber bisher auch noch nicht als Problem erlebt.
Deutsches Bundesrecht? https://www.buzer.de/ - tagesaktuell, samt Änderungsgesetzen und Synopsen
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Re: Ordentliche Gerichtsbarkeit & Warteliste Hessen

Beitrag von Shlomo »

Den Ausführungen von thh kann ich mich vollständig anschließen. Als Richter auf Probe wird letztlich gerufen und man springt. Ich selbst habe gerade nach 9 Monaten in einer Zivilkammer am LG eine Zeit von weiteren 9 Monaten an zwei verschiedenen Amtsgerichten hinter mir. Das passiert nicht jedem in der Probezeit, aber es kommt eben vor. Man darf sich auch nicht der Illusion hingeben, dass die einzelnen Gerichte groß Rücksicht auf die Interessen des Proberichters nehmen. Da nimmt man regelmäßig die Geschäfte, die gerade verteilt werden müssen.

Insgesamt hat natürlich jeder seine Präferenzen, wenn er sich für den höheren Justizdienst bewirbt. Ich wollte zum Beispiel auf jeden Fall Strafsachen machen. In meinen bisherigen 1,5 Jahren hab ich nun ausschließlich Zivilsachen 1. Instanz, Zwangsvollstreckung und Nachlass gemacht. Es hat sich aber herausgestellt, dass das lange nicht so schlimm war, wie ich es mir vorgestellt habe. Auch Kollegen, die Familiensachen gegen ihren Willen machen mussten, haben sich da mit der Zeit reingefunden, wenngleich es am Anfang schon viel Aufwand und den regelmäßigen Gang zu den erfahreneren (aber in der Regel auch hilfsbereiten) Kollegen bedeutet hat.
Letztenendes ist es eine Frage der Persönlichkeit, ob man von vornherein Dinge völlig für sich ausschließt oder man sich der Herausforderung mit einer gewissen Offenheit stellt. Letzteres ist eine Eigenschaft, die man in der Justiz gut gebrauchen kann.

@ Threadersteller: Ich würde im Zweifel raten, sich zu bewerben, wenn man wirklich Richter oder Staatsanwalt werden möchte. Auf lange Sicht (das bestätigen mir alle alten Hasen, mit denen ich bislang darüber gesprochen habe) kommt man dann schon da hin, wo man auch hin möchte.
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Ara
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Re: Ordentliche Gerichtsbarkeit & Warteliste Hessen

Beitrag von Ara »

dosenbaer hat geschrieben: Das heißt nur die mit starkem Magen kommen durch - oder gibt es gewisse Schonräume für Proberichter (klingt ja nicht so)?
Und sieh mir die persönliche Frage nach, aber war das je ein Thema für Dich (Deine Kollegen) oder sollte sich derjenige, der sich darum sorgt, sowieso lieber was Anderes suchen?
Man darf auch nicht unterschätzen wie schnell man sich an sowas gewöhnt. Wenn man 3 mal gesehen hat, wie ein Gerichtsmediziner den Schusskanal durchs Gehirn fotografiert hat, dann ist das nichts mehr, was einen schockiert. Auch ist es ja nicht so, dass man gezwungen ist die Bilder im einzelnen detailliert anzuschauen. Ich blättere zum Beispiel in der Regel über Leichenfotos hinweg, da es meist darauf nicht ankommt.

Bei Kinderpornos kommt es natürlich immer auf das Material drauf an. Die "normale Kinderpornografie" ist aber auch nichts, was einen erwachsenen Menschen nun völlig aus der Bahn wirft. Du weißt wie nackte Kinder aussehen, du weißt wie sexuelle Handlungen aussehen und du weißt, dass es Kindesmissbrauch gibt. Außerdem muss der Bildband ja auch hier nur darauf gesichtet werden, ob es tatsächlich kinderpornografisches Material ist, das ist häufig ja schnell zu erkennen. Man geht hier automatisch mit einer gewissen "Professionalität", und damit "Distanz", ran. Es ist ja gerade nicht so, als würde man ne Akte wegen Kindesmissbrauch oder nen Bildband als Vergnügen mit nem Glas Rotwein durchlesen. In der Regel konzentriert man sich auf die juristische Fragen und da ist es letztendlich, so hart es auch klingen mag, relativ egal, ob ein Kind missbraucht wurde oder die Insolvenz nicht rechtzeitig angemeldet wurde. Es bleibt die Subsumtion eines Sachverhalts unter Normen.

Es gibt natürlich immer wieder Akten die über das "Normalmaß" hinausgehen, auch was Bild und Videomaterial betrifft. Das ist aber dann nun einmal Teil des Jobs und irgendwer muss es ja machen.

Ich kann von mir und alle die bei uns in der Kanzlei als WisMits angefangen haben berichten: Jeder hat am Anfang "Probleme" mit gewissen Akten, insbesondere im Sexualstrafrecht. Ich hab noch keinen Gesehen der sich gedacht hat "darauf habe ich nun richtig Lust". Spätestens nach der 3. Akte ist das aber tatsächlich verflogen und taucht dann später vielleicht noch einmal bei sehr speziellen Akten auf. Ich würde davon also nicht die Berufswahl abhängig machen.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Ordentliche Gerichtsbarkeit & Warteliste Hessen

Beitrag von Fragerei »

Wie funktioniert denn überhaupt so eine Warteliste? Wartet man darauf, ein Bewerbungsgespräch zu bekommen oder wartet man nach positivem Bewerbungsgespräch darauf, eingesetzt zu werden ?
Shlomo hat geschrieben:Den Ausführungen von thh kann ich mich vollständig anschließen. Als Richter auf Probe wird letztlich gerufen und man springt. Ich selbst habe gerade nach 9 Monaten in einer Zivilkammer am LG eine Zeit von weiteren 9 Monaten an zwei verschiedenen Amtsgerichten hinter mir.
Darf ich dich fragen, wie dir der Einstieg am LG gefallen hat? Was hast du als schwierig empfunden? Hast du dich in irgendeiner Form vorbereitet? (Lustige Frage eigentlich nach Studium und Ref ::roll: )
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Re: Ordentliche Gerichtsbarkeit & Warteliste Hessen

Beitrag von dosenbaer »

1, Ich schreibe von meinem Tablet, keine Ahnung wie das nachher aussieht.
2. Vielen Dank, dass ihr hier so ausführlich antwortet! Freut mich sehr.

@11Freunde
Miete mit Streit über Mängel, Höhe, Minderung, Verwirkung – count me in.

@thh
Vielen Dank für den wichtigen Hinweis, dass durchaus auch nach der Probezeit ein Wechsel anstehen kann, will man nicht die Kollegen gegen sich aufbringen.

Wobei bzgl. Zivilrichter weniger die Folgen sorgen, als der Vorsatz, anderen derartiges anzutun. Halt halt ein bisschen was vom Bäckermeister, der vorher ins Schlachthaus muss... naja vielleicht nicht ganz.

Der nächste Absatz ist auch sehr interessant, insbesondere die Halbierung von Stellen. Was es alles gibt. Danke dafür!

@Shlomo und Ara
Gewöhnungssache ist eben die Frage... ich hatte im Ref im Strafrecht einen Ausbilder, der nach anfänglicher Rückfrage mir eben auch (fast) alles (gebietsübergreifend) zeigte bzw. zur Bearbeitung gab. Da knabberten manche Akten abends dann schon an mir.
Nun ist die Station nur kurz und als Referendar ist man der Sache eher ausgeliefert, auf diese eine Akte verhaftet und zu einer gewissen Passivität verdonnert... gut möglich, dass nach drei Wochen im Dezernat nach der 20. bearbeiteten "bösen" Akte unter Dutzenden drängenden "normalen"sich das legt... halt schwer vorab einzuschätzen.


Dennoch interessant zu lesen, dass die Gewöhnung im Großen und Ganzen flugs von statten geht. Macht Hoffnung. Oder doch ans VG...
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Re: Ordentliche Gerichtsbarkeit & Warteliste Hessen

Beitrag von Shlomo »

Fragerei hat geschrieben:Wie funktioniert denn überhaupt so eine Warteliste? Wartet man darauf, ein Bewerbungsgespräch zu bekommen oder wartet man nach positivem Bewerbungsgespräch darauf, eingesetzt zu werden ?
Shlomo hat geschrieben:Den Ausführungen von thh kann ich mich vollständig anschließen. Als Richter auf Probe wird letztlich gerufen und man springt. Ich selbst habe gerade nach 9 Monaten in einer Zivilkammer am LG eine Zeit von weiteren 9 Monaten an zwei verschiedenen Amtsgerichten hinter mir.
Darf ich dich fragen, wie dir der Einstieg am LG gefallen hat? Was hast du als schwierig empfunden? Hast du dich in irgendeiner Form vorbereitet? (Lustige Frage eigentlich nach Studium und Ref ::roll: )
Also im Nachhinein muss ich sagen, dass der Einstieg in einer Zivilkammer so ziemlich das beste war, was mir passieren konnte. Durch das Kammersystem hat man trotz des Umstands, dass die allermeisten Sachen heute als Einzelrichtersachen laufen, mit dem Vorsitzenden einen direkten Ansprechpartner. Daneben waren aber insgesamt die allermeisten Kollegen sehr hilfsbereit bei Fragen. Ein weiterer Vorteil am LG war, dass man nicht einen so hohen Aktenumlauf hat wie etwa am Amtsgericht. So kann man sich für die einzelne Akte mehr Zeit nehmen und so die täglichen Arbeitsschritte sauber einarbeiten.
Die Kehrseite der Medaille ist, dass man auf die hohen Streitwerte trifft und es auch mit deutlich engagierten Anwälten zu tun bekommt. Da kommt dann auch mal eine Klage aus Bürgschaft über 1,6 Mio oder ein Arzthaftungsprozess mit einer teilweise gelähmten Patientin, sodass man von Anfang an folgenschwere Entscheidungen zu treffen hat. Auch daran gewöhnt man sich aber. Vorbereitet hab ich mich mit dem Buch von Büßer/Tonner "Das zivilrichterliche Dezernat", was mir auch wirklich viel geholfen hat beim Einstieg in die Dezernatsarbeit. Im Zweifel ist aber Kollegen fragen immer der sichere Weg zur Lösung eines Problems.
Fragerei
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Re: Ordentliche Gerichtsbarkeit & Warteliste Hessen

Beitrag von Fragerei »

@shlomo

Vielen lieben Dank für die Antwort. Den Büßner/Tonner habe ich mir auch schon ausgeliehen :) Ich bin gespannt auf den Einstieg und was du sagst beruhigt mich irgendwie.
Liz
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Re: Ordentliche Gerichtsbarkeit & Warteliste Hessen

Beitrag von Liz »

dosenbaer hat geschrieben:
2. Wie wird das in Hessen in der Probezeit mit der Verwendungsbreite gehandhabt - bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, Familiensachen, Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie die Strafsachen [und gar darüber hinaus] querbeet oder kann ich gewisse Bereiche in der Bewerbung ausschließen?
Kann ich auch innerhalb eines Gebietes Bereiche ausschließen (z. B. Strafrichter (+), StA (-)), ohne dass die Bewerbung gleich ensorgt wird?
Ein wenig Mut zum Experiment und zur Veränderung sollte man für die Justiz definitiv mitbringen. Wer so ganz enge Vorstellungen von dem hat, was er machen möchte, mag zwar langfristig irgendwann mal dahin kommen, aber man wird auch immer mal wieder Sachen machen müssen, zu denen man weniger Lust hat oder die einem möglicherweise schlaflose Nächte bereiten. Wer sich dem nicht gewachsen fühlt, der sollte sich wahrscheinlich lieber eine Tätigkeit außerhalb der Justiz suchen, bei der er ganz genau bestimmen kann, welche Dinge er bearbeitet und welche nicht. Und das VG scheint mir für das Problem auch keine Lösung zu sein; auch dort gibt es Kammern mit Zuständigkeiten, die weniger erbaulich sind.
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