EInstieg in der Zivilkammer

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

Moderator: Verwaltung

Antworten
Benutzeravatar
Tibor
Fossil
Fossil
Beiträge: 16441
Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: EInstieg in der Zivilkammer

Beitrag von Tibor »

In der Justiz wird man nicht für die Arbeit bezahlt, man wird alimentiert, erhält amtsangemessene Bezüge. Das hat nichts mit Leistung zu tun.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
julée
Fossil
Fossil
Beiträge: 13077
Registriert: Freitag 2. April 2004, 18:13
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: EInstieg in der Zivilkammer

Beitrag von julée »

Tibor hat geschrieben:In der Justiz wird man nicht für die Arbeit bezahlt, man wird alimentiert, erhält amtsangemessene Bezüge. Das hat nichts mit Leistung zu tun.
Möglicherweise entspricht es aber auch der Fürsorgepflicht, Assessoren nicht sehenden Auges über Gebühr zu belasten, was zwangsläufig der Fall ist, wenn man davon absieht, Dezernatsanfänger anfänglich in irgendeiner Form zu schonen bzw. zu entlasten, sondern vielmehr Assessoren gerne noch abgesoffene Dezernate aufräumen lässt.
"Auch eine stehengebliebene Uhr kann noch zweimal am Tag die richtige Zeit anzeigen; es kommt nur darauf an, daß man im richtigen Augenblick hinschaut." (Alfred Polgar)
Benutzeravatar
Tibor
Fossil
Fossil
Beiträge: 16441
Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: EInstieg in der Zivilkammer

Beitrag von Tibor »

Das Problem ist ja hierbei, dass der Dienstherr wenig Einfluss auf den konkreten Einsatz hat, weil er ggü dem Präsidium nicht weisungsbefugt ist. Müsste man erst das GVG anpassen, wenn man das verhindern will. Ansonsten wirst du immer zu diesen „da mussten wir früher auch durch“-Entscheidungen kommen.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
Benutzeravatar
Solar
Power User
Power User
Beiträge: 508
Registriert: Freitag 11. August 2006, 00:27
Ausbildungslevel: Anderes

Re: EInstieg in der Zivilkammer

Beitrag von Solar »

Tibor hat geschrieben:In der Justiz wird man nicht für die Arbeit bezahlt, man wird alimentiert, erhält amtsangemessene Bezüge. Das hat nichts mit Leistung zu tun.
Das ist ist doch bloße Haarspalterei. Ob die Alimentation amtsangemessen ist oder nicht, bemisst sich doch gerade auch daran, welche Arbeitslast mit dem Amt verbunden ist. Insofern ist es eben nicht amtsangemessen, von einem Teil der Beschäftigten faktisch 60h-Wochen zu verlangen, gleichzeitig ins Personalkonzept zu schreiben, dass man sich an einer 41h-Woche orientieren solle. Die Alimentation wird ja eben gerade an die der Landesbeamten gekoppelt, bei denen die 41h eisern eingehalten werden. Natürlich "muss" kein Assessor 60h-Wochen arbeiten. Er wird das dann aber irgendwann in den Zeugnissen zu spüren bekommen und sich auch im Kollegenkreis nicht sonderlich beliebt machen.

Meines Erachtens wäre (in Zivilkammern und am AG) eine Entlastung in der Probezeit im Interesse aller. Denn wodurch entstehen denn die (meisten) abgesoffenen Referate? Diese dürften in der Regel auf überlasteten Assessoren beruhen. Das ließe sich vermeiden, wenn man die Arbeitslast etwas gerechter verteilen würde. Bei der StA läuft das ja auch so und es wird auch an einigen Gerichten so gehandhabt.

Bei uns im Haus ist hingegen Fakt (im Zivilbereich): Mit zunehmender Justizzugehörigkeit sinkt die Arbeitslast erheblich und die Alimentation steigt an. Ab R2 nimmt das teilweise groteske Züge an. Auch die Verantwortung nimmt nicht spürbar zu. Auf 40h kommen da nur noch manche Vorsitzende und das mit ausführlichen Kaffee- oder ausgedehnten Mittagspausen. R1-Beisitzer sind spürbar stärker belastet und ganz deutlich wird es bei Assessoren, die nahezu durch die Bank zwischen 50 und 60h pro Woche am Werk sind. Nicht nur profitiert man als Vorsitzender von der Erfahrung, sondern erhält auch noch - je nach Gericht - 10-20% Entlastung für die ach so aufwendige Vorsitzendentätigkeit. Das passt vielleicht bei dem in Theorie bestehenden Kammerbetrieb, bei dem der Vorsitzende einen großen Teil der Fälle verhandeln muss. Da allerdings in der Praxis die weit überwiegende Zahl an Zivilrechtsverfahren als Einzelrichtersachen verhandelt wird (in meiner Kammer wie gesagt satte 100%), hat der Vorsitzende faktisch dieselbe Last und Verantwortung wie der Assessor - plus Verfahrenszuteilung, was pro Woche aber nicht mehr als 30min in Anspruch nehmen sollte, erhält dafür aber eine nicht nachvollziehbare deutliche Entlastung plus Mehrverdienst. Diese Logik erschließt sich mir nicht.

Natürlich will ich damit nicht sagen, dass ein Assessor besser bezahlt werden sollte als ein erfahrener Richter, das wäre ja Unfug. Für mich wäre es aber naheliegend, angemessen und kollegial, dass erfahrene Kollegen die Assessoren entlasten. So kommen dann vielleicht alle auf eine ca. 41h-Woche - die durchaus amtsangemessen ist. Tibor hat natürlich recht damit, dass das in erster Linie dem "da mussten wir auch durch"-Argument der Präsidien geschuldet sein dürfte. Ich finde das dennoch überraschend unkollegial. Ich sehe das Problem hier allein bei den erfahrenen Kollegen und Präsidien (nicht beim JuM), die sich gegen eine solche Ausgleichslösung stellen. So viel zur zusammenstehenden Richterschaft...
Benutzeravatar
Tibor
Fossil
Fossil
Beiträge: 16441
Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: EInstieg in der Zivilkammer

Beitrag von Tibor »

Das sind halt iE die Nachteile der richterlichen Unabhängigkeit, die eben auch durch organisationelle Unabhängigkeit abgesichert wird. Diese (also die Lebenszeiternennung) muss man sich iE genauso hart erkaufen, wie die Partnerschaft in der Kanzlei. Das Ergebnis ist dann aber nicht Geld, sondern Zeit und Freiheit.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
Gelöschter Nutzer

Re: EInstieg in der Zivilkammer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Tibor hat geschrieben:Das sind halt iE die Nachteile der richterlichen Unabhängigkeit, die eben auch durch organisationelle Unabhängigkeit abgesichert wird. Diese (also die Lebenszeiternennung) muss man sich iE genauso hart erkaufen, wie die Partnerschaft in der Kanzlei. Das Ergebnis ist dann aber nicht Geld, sondern Zeit und Freiheit.
Kannst du das erläutern? Ich verstehe das Argument nicht so ganz.

Momentan klingt es für mich nach "es ist, wie es ist, weil es so ist" oder nach "es ist eine begehrte Stellung, das ist eben die Einstiegshürde" oder "andere haben es auch schwer". Oder verstehe ich das falsch?
Benutzeravatar
Tibor
Fossil
Fossil
Beiträge: 16441
Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: EInstieg in der Zivilkammer

Beitrag von Tibor »

Genau das sind die Gründe; sie sind absurd, aber nachvollziehbar. Das Präsidium hat iE einen bestimmten Workload auf die Spruchkörper zu verteilen. Es hat zudem keine direkte Information zur Schwierigkeit der einzelnen Fälle der Spruchkörper; es kann auch nicht erkennen, aus welchen Gründen einzelne Richter mehr oder weniger als der Durchschnitt schaffen. Insoweit wird ein Präsidium mit „alten Hasen“ eher dazu neigen zu sagen, dass es eben an den Startschwierigkeiten eines ProbeRi liegt, wenn sein Dezernat ihm eine subjektive Überlastung beschert. Und selbst wenn es objektive Überlastung ist: „Dezernat X ist abgesoffen, weil Kollege X vor Ernennung zum OLG nichts mehr getan hat, das Dezernat geben wir dem ProbeRi Z, der kann sich mal beweisen.“, ist es verständlicher Zug. Wohl keiner im Präsidium käme auf die Idee das Dezernat zunächst auf Mittelmaß zu beschneiden und „Überbestand“ auf alle anderen Kollegen zu verteilen. Das ist kein schöner Zustand, wohl aber ist er menschlich nachvollziehbar.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
sai
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 1579
Registriert: Montag 27. Mai 2013, 10:30
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: EInstieg in der Zivilkammer

Beitrag von sai »

Solar hat geschrieben:
Tibor hat geschrieben:In der Justiz wird man nicht für die Arbeit bezahlt, man wird alimentiert, erhält amtsangemessene Bezüge. Das hat nichts mit Leistung zu tun.
Das ist ist doch bloße Haarspalterei. Ob die Alimentation amtsangemessen ist oder nicht, bemisst sich doch gerade auch daran, welche Arbeitslast mit dem Amt verbunden ist. Insofern ist es eben nicht amtsangemessen, von einem Teil der Beschäftigten faktisch 60h-Wochen zu verlangen, gleichzeitig ins Personalkonzept zu schreiben, dass man sich an einer 41h-Woche orientieren solle. Die Alimentation wird ja eben gerade an die der Landesbeamten gekoppelt, bei denen die 41h eisern eingehalten werden. Natürlich "muss" kein Assessor 60h-Wochen arbeiten. Er wird das dann aber irgendwann in den Zeugnissen zu spüren bekommen und sich auch im Kollegenkreis nicht sonderlich beliebt machen.

Meines Erachtens wäre (in Zivilkammern und am AG) eine Entlastung in der Probezeit im Interesse aller. Denn wodurch entstehen denn die (meisten) abgesoffenen Referate? Diese dürften in der Regel auf überlasteten Assessoren beruhen. Das ließe sich vermeiden, wenn man die Arbeitslast etwas gerechter verteilen würde. Bei der StA läuft das ja auch so und es wird auch an einigen Gerichten so gehandhabt.

Bei uns im Haus ist hingegen Fakt (im Zivilbereich): Mit zunehmender Justizzugehörigkeit sinkt die Arbeitslast erheblich und die Alimentation steigt an. Ab R2 nimmt das teilweise groteske Züge an. Auch die Verantwortung nimmt nicht spürbar zu. Auf 40h kommen da nur noch manche Vorsitzende und das mit ausführlichen Kaffee- oder ausgedehnten Mittagspausen. R1-Beisitzer sind spürbar stärker belastet und ganz deutlich wird es bei Assessoren, die nahezu durch die Bank zwischen 50 und 60h pro Woche am Werk sind. Nicht nur profitiert man als Vorsitzender von der Erfahrung, sondern erhält auch noch - je nach Gericht - 10-20% Entlastung für die ach so aufwendige Vorsitzendentätigkeit. Das passt vielleicht bei dem in Theorie bestehenden Kammerbetrieb, bei dem der Vorsitzende einen großen Teil der Fälle verhandeln muss. Da allerdings in der Praxis die weit überwiegende Zahl an Zivilrechtsverfahren als Einzelrichtersachen verhandelt wird (in meiner Kammer wie gesagt satte 100%), hat der Vorsitzende faktisch dieselbe Last und Verantwortung wie der Assessor - plus Verfahrenszuteilung, was pro Woche aber nicht mehr als 30min in Anspruch nehmen sollte, erhält dafür aber eine nicht nachvollziehbare deutliche Entlastung plus Mehrverdienst. Diese Logik erschließt sich mir nicht.

Natürlich will ich damit nicht sagen, dass ein Assessor besser bezahlt werden sollte als ein erfahrener Richter, das wäre ja Unfug. Für mich wäre es aber naheliegend, angemessen und kollegial, dass erfahrene Kollegen die Assessoren entlasten. So kommen dann vielleicht alle auf eine ca. 41h-Woche - die durchaus amtsangemessen ist. Tibor hat natürlich recht damit, dass das in erster Linie dem "da mussten wir auch durch"-Argument der Präsidien geschuldet sein dürfte. Ich finde das dennoch überraschend unkollegial. Ich sehe das Problem hier allein bei den erfahrenen Kollegen und Präsidien (nicht beim JuM), die sich gegen eine solche Ausgleichslösung stellen. So viel zur zusammenstehenden Richterschaft...
Es ist bei uns ähnlich. Es zeigt aber meiner Meinung nach auch, dass die Arbeitslast der Berufseinsteiger nicht (nur) an ihnen selbst liegt. Abgesoffene Dezernate gehen zu einem Großteil auf ältere Kollegen zurück, die keine Skrupel haben, mit 300 offenen Verfahren in Pension zu gehen. Wenn dann alle 1,5 Jahre ein neuer Proberichter in das Dezernat kommt, ist auch klar, dass das immer so weitergegeben werden wird. Wir alle in der Justiz kennen doch Kollegen, die am Ende der Karrierenfahnenstange angelangt sind und wirklich nur noch das allernötigste tun.
Benutzeravatar
thh
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 5278
Registriert: Dienstag 18. August 2009, 15:04
Ausbildungslevel: Interessierter Laie

Re: EInstieg in der Zivilkammer

Beitrag von thh »

Solar hat geschrieben:Die Alimentation wird ja eben gerade an die der Landesbeamten gekoppelt, bei denen die 41h eisern eingehalten werden.
Welche Landesbeamten werden denn nach R1 besoldet? (Und bei der StA pflegt es für Assessoren oft auch nicht anders auszusehen, obschon man da die Belastung einfacher steuern kann.)
Solar hat geschrieben:Meines Erachtens wäre (in Zivilkammern und am AG) eine Entlastung in der Probezeit im Interesse aller. Denn wodurch entstehen denn die (meisten) abgesoffenen Referate? Diese dürften in der Regel auf überlasteten Assessoren beruhen. Das ließe sich vermeiden, wenn man die Arbeitslast etwas gerechter verteilen würde. Bei der StA läuft das ja auch so und es wird auch an einigen Gerichten so gehandhabt.
Das zu entscheiden ist Aufgabe des Präsidiums und damit der richterlichen Selbstverwaltung, oder?
Solar hat geschrieben:So viel zur zusammenstehenden Richterschaft...
Ein Zusammengehörigkeitsgefühl findet man tendenziell eher bei der StA als bei einem Gericht - Ausnahmen in beiderlei Hinsicht unbenommen.

Gesendet von meinem Nexus 5X mit Tapatalk
Deutsches Bundesrecht? https://www.buzer.de/ - tagesaktuell, samt Änderungsgesetzen und Synopsen
Gesetze mit Rechtsprechungsnachweisen und Querverweisen? https://dejure.org/ - pers. Merkliste u. Suchverlauf
Benutzeravatar
thh
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 5278
Registriert: Dienstag 18. August 2009, 15:04
Ausbildungslevel: Interessierter Laie

Re: EInstieg in der Zivilkammer

Beitrag von thh »

Tibor hat geschrieben:Wohl keiner im Präsidium käme auf die Idee das Dezernat zunächst auf Mittelmaß zu beschneiden und „Überbestand“ auf alle anderen Kollegen zu verteilen. Das ist kein schöner Zustand, wohl aber ist er menschlich nachvollziehbar.
Es geht aber eben auch anders, wie das die Staatsanwaltschaften vormachen, bei denen - wenn der Abteilungsleiter sich kümmert, und das tut er doch oft - nach Möglichkeit am Anfang die Zuteilung runtergefahren wird. Das kann man dann ja ggf. später auch durch eine erhöhte Zuteilung wieder ausgleichen.

Gesendet von meinem Nexus 5X mit Tapatalk
Deutsches Bundesrecht? https://www.buzer.de/ - tagesaktuell, samt Änderungsgesetzen und Synopsen
Gesetze mit Rechtsprechungsnachweisen und Querverweisen? https://dejure.org/ - pers. Merkliste u. Suchverlauf
julée
Fossil
Fossil
Beiträge: 13077
Registriert: Freitag 2. April 2004, 18:13
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: EInstieg in der Zivilkammer

Beitrag von julée »

Tibor hat geschrieben:Das Problem ist ja hierbei, dass der Dienstherr wenig Einfluss auf den konkreten Einsatz hat, weil er ggü dem Präsidium nicht weisungsbefugt ist. Müsste man erst das GVG anpassen, wenn man das verhindern will. Ansonsten wirst du immer zu diesen „da mussten wir früher auch durch“-Entscheidungen kommen.
Natürlich muss das jeweilige Präsidium dazu bereit sein. Allerdings ist es ja nicht so, als habe der Dienstherr der Proberichter so gar keinen Einfluss, weil er nicht nur mit dem Thema „vernünftige Arbeitsbedingungen für Proberichter“ nerven kann, sondern ja auch entscheiden kann, ob er an ein bestimmtes Gericht überhaupt Proberichter schickt, wenn es nachhaltig nicht funktioniert. Aber das setzt natürlich ein entsprechendes Bewusstsein voraus, dass „haben wir auch überlebt und vorm Krieg war es noch viel schlimmer“ kein Argument ist, es weiterhin so zu handhaben. Zumal es m. E. kein Zeichen einer besonders klugen Geschäftsverteilung ist, wenn Monsterdezernate über längere Zeit bestehen bleiben bzw. der offizielle Masterplan für ein solches Dezernat lautet: „Das wird ja irgendwann schon mal ein übermotivierter Proberichter aufräumen.“.
"Auch eine stehengebliebene Uhr kann noch zweimal am Tag die richtige Zeit anzeigen; es kommt nur darauf an, daß man im richtigen Augenblick hinschaut." (Alfred Polgar)
Benutzeravatar
Tibor
Fossil
Fossil
Beiträge: 16441
Registriert: Mittwoch 9. Januar 2013, 23:09
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Re: EInstieg in der Zivilkammer

Beitrag von Tibor »

Naja, so ein objektivertes Verfahren war Pebb§y. Führt nur zu absurden Zahlen und zur Zementierung des Jetztzustands, wenn die Kollegen falsch aufschreiben, also die Jungen lieber nur 40h, als die echten 50 und die alten lieber 40 als die wahren 30h.
"Just blame it on the guy who doesn't speak English. Ahh, Tibor, how many times you've saved my butt."
julée
Fossil
Fossil
Beiträge: 13077
Registriert: Freitag 2. April 2004, 18:13
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: EInstieg in der Zivilkammer

Beitrag von julée »

Pebb§y scheint mir da der falsche Ansatz zu sein, weil Pebb§y nicht abbilden kann, wie arbeitsintensiv ein Dezernat mit 100-200 % Bestand ist, wenn gleichzeitig der Vorgänger alle Verfahren hat liegen lassen, die ihm zu kompliziert und / oder zu arbeitsintensiv waren. Es ist doch oft so, dass im Haus durchaus bekannt ist, wenn ein Dezernat abgesoffen und / oder übermäßig mit schwierigen, zeitintensiven Verfahren belastet ist, aber die eigentlich notwendigen Konsequenzen ungern gezogen werden. Überjährige Verfahren werden ja z. B. statistisch erfasst und da dürfte vollkommen klar sein, dass sich max. 20 % dieser Verfahren qua Zeitablauf relativ schnell erledigen lassen und der Rest dafür deutlich arbeitsintensiver als ein durchschnittlicher Neueingang ist.
"Auch eine stehengebliebene Uhr kann noch zweimal am Tag die richtige Zeit anzeigen; es kommt nur darauf an, daß man im richtigen Augenblick hinschaut." (Alfred Polgar)
Salisa
Häufiger hier
Häufiger hier
Beiträge: 81
Registriert: Dienstag 1. August 2017, 18:06
Ausbildungslevel: RRef

Re: EInstieg in der Zivilkammer

Beitrag von Salisa »

Solar hat geschrieben: Meines Erachtens wäre (in Zivilkammern und am AG) eine Entlastung in der Probezeit im Interesse aller. Denn wodurch entstehen denn die (meisten) abgesoffenen Referate? Diese dürften in der Regel auf überlasteten Assessoren beruhen. Das ließe sich vermeiden, wenn man die Arbeitslast etwas gerechter verteilen würde. Bei der StA läuft das ja auch so und es wird auch an einigen Gerichten so gehandhabt.

Bei uns im Haus ist hingegen Fakt (im Zivilbereich): Mit zunehmender Justizzugehörigkeit sinkt die Arbeitslast erheblich und die Alimentation steigt an. Ab R2 nimmt das teilweise groteske Züge an. Auch die Verantwortung nimmt nicht spürbar zu. Auf 40h kommen da nur noch manche Vorsitzende und das mit ausführlichen Kaffee- oder ausgedehnten Mittagspausen. R1-Beisitzer sind spürbar stärker belastet und ganz deutlich wird es bei Assessoren, die nahezu durch die Bank zwischen 50 und 60h pro Woche am Werk sind. Nicht nur profitiert man als Vorsitzender von der Erfahrung, sondern erhält auch noch - je nach Gericht - 10-20% Entlastung für die ach so aufwendige Vorsitzendentätigkeit. Das passt vielleicht bei dem in Theorie bestehenden Kammerbetrieb, bei dem der Vorsitzende einen großen Teil der Fälle verhandeln muss. Da allerdings in der Praxis die weit überwiegende Zahl an Zivilrechtsverfahren als Einzelrichtersachen verhandelt wird (in meiner Kammer wie gesagt satte 100%), hat der Vorsitzende faktisch dieselbe Last und Verantwortung wie der Assessor - plus Verfahrenszuteilung, was pro Woche aber nicht mehr als 30min in Anspruch nehmen sollte, erhält dafür aber eine nicht nachvollziehbare deutliche Entlastung plus Mehrverdienst. Diese Logik erschließt sich mir nicht.

Natürlich will ich damit nicht sagen, dass ein Assessor besser bezahlt werden sollte als ein erfahrener Richter, das wäre ja Unfug. Für mich wäre es aber naheliegend, angemessen und kollegial, dass erfahrene Kollegen die Assessoren entlasten. So kommen dann vielleicht alle auf eine ca. 41h-Woche - die durchaus amtsangemessen ist. Tibor hat natürlich recht damit, dass das in erster Linie dem "da mussten wir auch durch"-Argument der Präsidien geschuldet sein dürfte. Ich finde das dennoch überraschend unkollegial. Ich sehe das Problem hier allein bei den erfahrenen Kollegen und Präsidien (nicht beim JuM), die sich gegen eine solche Ausgleichslösung stellen. So viel zur zusammenstehenden Richterschaft...
THIS!

Zumindest an unserem Gericht fehlen einige Zivilrichter, so dass die Mehrbelastung auf uns andere verteilt wird. ABER: Berücksichtigt man den Vorsitzenden- und Präsidenten-Bonus, sowie die Entlastung derjenigen mit Verwaltung (und hier trifft der Ist-stand immer das Soll), dann ist doch klar, wer diese Mehrbelastung trägt.

Es gibt sicher auch Vorsitzende, die ihre Rolle ernst nehmen, die Kammersachen ihrer BEs auch durcharbeiten und eine echte Hilfe sind. Trifft bei mir aber nicht zu.

Und bei 20 Neueingängen im Monat am LG soll sich doch keiner wundern, dass die Zahlen hoch gehen.

Nach nur wenigen Wochen habe ich schon so weit resigniert, dass ich es nicht einsehe, weit über 50h zu arbeiten. Regelmäßige 60h-Wochen werde ich nicht machen. Und das soll sich dann halt auf mein Zeugnis auswirken. Na und? Ich brauche keine Karriere. Es wird gemacht, was geht und fertig.
"Das Glück ist mit den Tüchtigen" ~ aus Dr. House, Staffel 2
Benutzeravatar
Solar
Power User
Power User
Beiträge: 508
Registriert: Freitag 11. August 2006, 00:27
Ausbildungslevel: Anderes

Re: EInstieg in der Zivilkammer

Beitrag von Solar »

Salisa hat geschrieben:Nach nur wenigen Wochen habe ich schon so weit resigniert, dass ich es nicht einsehe, weit über 50h zu arbeiten. Regelmäßige 60h-Wochen werde ich nicht machen. Und das soll sich dann halt auf mein Zeugnis auswirken. Na und? Ich brauche keine Karriere. Es wird gemacht, was geht und fertig.
Das ist sehr gut nachvollziehbar, zeigt jedoch umso deutlicher, welche verquere Folgen diese Strukturen (sei es nun die knausrige Personalpolitik oder die unkollegiale Aufwandsvereilung) haben können. "Karriere" ist in der Justiz ohnehin ein etwas deplatzierter Begriff (die Diskussion hatten wir kürzlich in einem Parallel-Fred). Schlechte Zeugnisse können sich allerdings nicht nur negativ auf die Karriere im Hinblick auf höhere Stufen, sondern auch insofern auswirken, dass man weniger Entgegenkommen bei gewünschten Ortswechseln oder im Hinblick auf attraktivere Stellen derselben Karrierestufe verspürt. Das ist dann mitunter durchaus ein Problem...

Ich bleibe weiterhin hochmotiviert, weil mir die Sache einfach viel Spaß macht. Dennoch empfinde ich den Belastungs-Zustand als eine Zumutung. Wenn dann unvorhergesehene Zusatzbelastungen hinzu kommen, die sich in den Zahlen nicht wiederfinden, ist das objektiv nicht mehr vertretbar.
Antworten