Fragerei hat geschrieben:
Ich meine das Verlegen von Terminen weil man es selbst nicht schafft, ein zu verkündendes Urteil z.B. Noch nicht fertig ist.
Wenn das Urteil noch nicht fertig ist, ist es natürlich sinnvoll, den VT zu verlegen. Allerdings spricht es nicht unbedingt für die Arbeitsorganisation, wenn man beständig VTs verlegen muss - und gleichzeitig löst man damit in aller Regel das zugrunde liegende Problem nicht, sondern vertagt es nur. Auch sollte man nicht vergessen, dass die Parteien auf ihr Urteil warten (oder sich auf den Verhandlungstermin vorbereitet haben), so dass ich es auch deshalb für erstrebenswert halte, Termine grds. nicht zu verlegen (gewiss, manchmal geht es schlichtweg nicht anders). Im Übrigen gebe ich zu bedenken, dass es auch im Rahmen der Beurteilung nicht allzu gut aussehen dürfte, wenn man Akten vorlegen muss, in denen man ohne nachvollziehbaren Grund (ggf. sogar mehrfach) Termine verlegt hat.