EInstieg in der Zivilkammer

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

Moderator: Verwaltung

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Salisa
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Re: EInstieg in der Zivilkammer

Beitrag von Salisa »

Klar, 4 Einzelrichter-Sitzungen die Woche. Dazu dann noch die Kammersachen das sind dann aber in der Regel nur 1/Woche.

Und wenn du, Muirne, mit allgemeinem Zivilrecht auch Bau-&Architektensachen meinst, dann ist das zwar allgemein, aber alles andere als unkompliziert. Zudem natürlich noch die ganzen Spezialsachen, die nicht alle in der Kammer verhandelt werden.

Aber im Grundsatz habe ich mich bisher an die 4 Sitzungen/Woche (zzgl Kammer) gehalten. Und freue mich, wenn dann doch was verschoben werden muss. Ich brauche noch immer recht lang für die Vorbereitung und zwischendurch sollte man ja noch Urteile schreiben und das Tagesgeschäft erledigen.



Frage: Wie stellt man es am besten an, so bald wie möglich in die zweite Station (hier: StA) zu kommen? Irgendwelche Tipps? Bei wem mache ich diesen Wunsch bemerkbar?
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Muirne
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Re: EInstieg in der Zivilkammer

Beitrag von Muirne »

Salisa hat geschrieben: Und wenn du, Muirne, mit allgemeinem Zivilrecht auch Bau-&Architektensachen meinst, dann ist das zwar allgemein, aber alles andere als unkompliziert. Zudem natürlich noch die ganzen Spezialsachen, die nicht alle in der Kammer verhandelt werden.
Hatte ich sowohl am Gericht als auch in der Anwaltschaft und kann daher nachvollziehen, was du meinst. Ist definitiv ein Brocken und da brauchts regelmäßig wirklich Leute, die sich damit schon länger beschäftigen. Musste mich da auch richtig reinfuchsen, um überhaupt was zu verstehen. Also ja, so Sachen stellt man sich natürlich nicht als "allgemein" vor. Das sind komplizierte und langwierige Verfahren, oft mit zahlreichen Beteiligten.
»Natürlich ist das herablassend. Torquemada ist mir gegenüber herablassend, ich bin esprit gegenüber herablassend. So ist die Nahrungskette in diesem Forum nunmal.« - Swann
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thh
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Re: EInstieg in der Zivilkammer

Beitrag von thh »

Muirne hat geschrieben:Also ja, so Sachen stellt man sich natürlich nicht als "allgemein" vor. Das sind komplizierte und langwierige Verfahren, oft mit zahlreichen Beteiligten.
Und das ist der Unterschied, würde ich annehmen, zwischen dem zivilrichterlichen Dezernat am Amtsgericht und der Tätigkeit in einer Zivilkammer.

Das typische amtsrichterliche Zivildezernat ohne Spezialzuständigkeiten ist vermutlich immer noch ein Drittel Mietsachen, ein Drittel Verkehrsunfälle und ein Drittel Rest; schlimmstenfalls gehören WEG-Sachen dazu. Wenn man Miete und Verkehrsunfälle im Griff hat, trifft man eher selten auf Spezialmaterien (Speditionsrecht hatte ich das eine oder andere Mal, und eine Bausache, die leider unter der Streitwertgrenze lag) und auch eher selten auf spezialisierte Anwaltskanzleien. Beides ist beim Landgericht aller Voraussicht nach anders und der Aufwand daher im Schnitt höher.

Zwei Sitzungstage am Amtsgericht mit jeweils 4-6 Sachen lassen sich ganz gut stemmen, wenn man 1-2 Wochen Übergang hat oder sich diese Zeit eben durch Verschiebungen freiterminiert (und schlicht alles, was da terminiert ist, hinten anhängt). Auch nur 2-3 große Bausachen oder gar Arzthaftung oder Kapitalmarktrecht oder ... in einer Woche lassen sich eher nicht bewältigen, wenn einem die Routine und die Spezialkenntnisse fehlen. (Allein der Aktenumfang ist ein ganz anderer.)
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Muirne
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Re: EInstieg in der Zivilkammer

Beitrag von Muirne »

Das ist richtig, ich bezog mich aber schon auch aufs LG, da ich nur das kenne. Auch dort gibt es Kammern, wo man viel mit Sachen konfrontiert ist, die man aus Studium und Ref grob kennt. 4 Bausachen die Woche schafft natürlich kein Anfänger mal so eben nebenbei, das ist ja ganz logisch.
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Re: EInstieg in der Zivilkammer

Beitrag von Überzeugungstäter »

Frischgebackene Assessoren sind einfach noch keine "Richterpersönlichkeiten" (wie denn auch?), das ist meist das Hauptproblem. Das ist zumindest mein Eindruck, nach fünf Jahren in der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Die überbordende Arbeitsbelastung wird meist mit zwei Hauptstrategien bewältigt: (1) extrem lange Arbeitszeiten und (2) Anpassung an die vermeintlichen Erwartungen der Anwaltschaft (= Durchlavieren). Das sind die Lösungswege, die man aus der Examensvorbereitung bzw. aus dem Studium kennt; sie funktionieren jedoch leider in der Justiz nicht. Wichtiger wäre die Verfahren anhand der eigenen Möglichkeiten/Bedürfnisse zu steuern und mit der nötigen Autorität eine Linie vorzugeben, auch wenn man aufgrund von Zeitmangel nicht 100prozentig sicher sein kann, dass man juristisch immer auf der sicheren Seite ist. Das nimmt die Politik durch die leider nach wie vor bestehende Unterausstattung bewusst in Kauf. Und für ein solches Vorgehen bieten die Prozessordnungen zahllose Möglichkeiten und auch die Parteien sind dafür oft dankbar.
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Re: EInstieg in der Zivilkammer

Beitrag von Salisa »

Überzeugungstäter hat geschrieben:Frischgebackene Assessoren sind einfach noch keine "Richterpersönlichkeiten" (wie denn auch?), das ist meist das Hauptproblem. Das ist zumindest mein Eindruck, nach fünf Jahren in der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Die überbordende Arbeitsbelastung wird meist mit zwei Hauptstrategien bewältigt: (1) extrem lange Arbeitszeiten und (2) Anpassung an die vermeintlichen Erwartungen der Anwaltschaft (= Durchlavieren). Das sind die Lösungswege, die man aus der Examensvorbereitung bzw. aus dem Studium kennt; sie funktionieren jedoch leider in der Justiz nicht. Wichtiger wäre die Verfahren anhand der eigenen Möglichkeiten/Bedürfnisse zu steuern und mit der nötigen Autorität eine Linie vorzugeben, auch wenn man aufgrund von Zeitmangel nicht 100prozentig sicher sein kann, dass man juristisch immer auf der sicheren Seite ist. Das nimmt die Politik durch die leider nach wie vor bestehende Unterausstattung bewusst in Kauf. Und für ein solches Vorgehen bieten die Prozessordnungen zahllose Möglichkeiten und auch die Parteien sind dafür oft dankbar.
Würdest du das etwas näher ausführen? Wo würdest du denn deines Erachtens Linien vorgeben?
Wenn ich an meine Verfahren denke, dann gibt es da solche, die schnell erledigt sind (Vergleich, oder klares Urteil) und solche, bei denen noch langwierige Sachverständigen, Zeugen und weitere Ergänzungsgutachten erforderlich sind/sein werden.
Gerade Bausachen mit vielen Beteiligen haben nach meiner kurzen Erfahrung die Tendenz zeitl. auszuarten.

Aber auch eine an sich schlichte Gewährleistungssache liegt in meinem Dezernat seit `14 und kommt nicht zum Ende. Welche prozessualen Möglichkeiten siehst du?

Klar, wenn ich nur noch ein Gutachten erwarte, das voraussichtlich klar wird, geh ich in's schriftliche. Dann muss ich nicht noch mal terminieren. Wo's geht, nehm ich den SV gleich zum 1. Termin und spar mir so einen Durchlauf oder beauftrage das GA schon vorher. Aber sonst?

Ich bin dankbar für Tipps =)
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Solar
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Re: EInstieg in der Zivilkammer

Beitrag von Solar »

Überzeugungstäter hat geschrieben:Frischgebackene Assessoren sind einfach noch keine "Richterpersönlichkeiten" (wie denn auch?), das ist meist das Hauptproblem. Das ist zumindest mein Eindruck, nach fünf Jahren in der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Die überbordende Arbeitsbelastung wird meist mit zwei Hauptstrategien bewältigt: (1) extrem lange Arbeitszeiten und (2) Anpassung an die vermeintlichen Erwartungen der Anwaltschaft (= Durchlavieren). Das sind die Lösungswege, die man aus der Examensvorbereitung bzw. aus dem Studium kennt; sie funktionieren jedoch leider in der Justiz nicht. Wichtiger wäre die Verfahren anhand der eigenen Möglichkeiten/Bedürfnisse zu steuern und mit der nötigen Autorität eine Linie vorzugeben, auch wenn man aufgrund von Zeitmangel nicht 100prozentig sicher sein kann, dass man juristisch immer auf der sicheren Seite ist. Das nimmt die Politik durch die leider nach wie vor bestehende Unterausstattung bewusst in Kauf. Und für ein solches Vorgehen bieten die Prozessordnungen zahllose Möglichkeiten und auch die Parteien sind dafür oft dankbar.
Da ist sicherlich ein bisschen 'was dran aber es blendet etwas die oben ausgesprochene Thematik Zeugnis/Erledigungszahlen aus. Souveränität hin oder her: In den ersten Monaten in der Zivilkammer hat man schlicht allein schon damit zu kämpfen, dass man sich in 100-170 Verfahren (je nach Referatsbestand) "einlesen" muss (siehe Liz' Beitrag oben). Da helfen mir alles Prozessrecht und alle Souveränität der Welt nichts. Hinzu kommt anfangs, dass man viele Dinge einfach auch gar nicht kennt bzw. weiß wie diese "richtig gehen". Z.B. Beweisbeschlüsse richtig zu formulieren kann mitunter durchaus anspruchsvoll und zeitintensiv sein, insbesondere, wenn die Parteien keine vernünftigen Tatsachenbehauptungen aufstellen. Am einfachsten dürften für Anfänger dagegen noch Urteile sein. Also steht man vor der Wahl: Nehme ich maue Zeugnisse im Hinblick auf Effizienz/Entscheidungsfreude in Kauf oder arbeite ich viel?

Ich bin überzeugt, dass das besser werden wird, wenn mal die Altlasten des Referatsvorgängers weg sind, die am meisten Zeit kosten. Eine Bausache mit 1.500 Aktenseiten (zzgl. Anlagen) und 6 Beteiligten kostet eben unglaublich Zeit und lässt sich häufig auch nicht einfach wegvergleichen (und wenn überhaupt auch nur nach zeitintensiver Einarbeitung). Die "eigenen" Verfahren, d.h. die Neueingänge in eigener Referatsinhaberschaft lassen sich hingegen gut bewältigen. Da kommen dann Souveränität und prozessuales Geschick (ich würde sagen Erstere habe ich Zweiteres eher noch nicht) ins Spiel. Vor allem aber auch Erfahrung: Der 150. Beweisbeschluss geht leichter von der Hand als der 13.

Wenn wir schon Statistiken tauschen: Ich terminiere immer sieben bis acht Verhandlungen pro Woche, davon platzen aber meist ein bis zwei aufgrund der Parteien. Kammersachen habe ich nicht. Damit schaffe ich es bei 60-70h auf zwischen 15 und 25 Erledigungen im Monat, je nach "Erledigungsglück" (d.h. Menge der Vergleiche, Verweisungen, Rücknahmen). Mit diesem Pensum schaffe ich es, zwei bis drei Fälle monatlich abzubauen (je nach Eingangsglück). Eingänge habe ich also in einem normalen Monat ca. 15, November/Dezember eher 25-30. "Hochgerechnet" sollte ich dann die Bugwelle aus den ersten zwei Monaten, in denen ich ordentlich aufgebaut habe, nach ca. 12-18 Monaten Kammerangehörigkeit (kommt ja noch Urlaub und ein weiterer Jahreswechsel dazwischen, in denen man wieder aufbaut) ungefähr wieder auf Anfangsbestand sein. Dann wird es für ein halbes Jahr entspannter, bis man abgezogen wird und anderswo wieder von vorne beginnen darf.
:drinking:
Wie liegen diese Zahlen bei euch so?
Gelöschter Nutzer

Re: EInstieg in der Zivilkammer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Nehme ich maue Zeugnisse im Hinblick auf Effizienz/Entscheidungsfreude in Kauf oder arbeite ich viel?
Es mag starke regionale Unterschiede (gerade im Hinblick auf die Beurteilungsmaßstäbe) geben, aber ich habe noch nicht von einer dienstlichen Beurteilung eines Proberichters gehört, in der Effizienz/Entscheidungsfreude allein im Hinblick auf die geringen Erledigungszahlen negativ bewertet wurden, wenn zugleich ein übermäßiger Altbestand gerichtsbekannt gewesen ist. Das würde ich auch für sehr justiziabel halten.

Es ist mir ein Rätsel, was man sich davon verspricht, 60-70h/Woche zu arbeiten - das macht es in vielerlei Hinsicht nur noch schlimmer (wer einmal einen Ruf als Aufräumer hat, soll sich nicht wundern, wenn er dieses Spiel tatsächlich ein paar mal spielen darf...).
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Solar
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Re: EInstieg in der Zivilkammer

Beitrag von Solar »

Quantensprung hat geschrieben:Es ist mir ein Rätsel, was man sich davon verspricht, 60-70h/Woche zu arbeiten - das macht es in vielerlei Hinsicht nur noch schlimmer (wer einmal einen Ruf als Aufräumer hat, soll sich nicht wundern, wenn er dieses Spiel tatsächlich ein paar mal spielen darf...).
Hier wird man auch als Assessor schon recht deutlich darauf angesprochen, wenn die Zahlen aus dem Ruder laufen. Und was "übermäßiger" Altbestand bedeutet, ist sehr subjektiv. Es genügen schon wenige "alte" Fälle, um im ersten Jahr massiv auszubremsen. Ich habe vielleicht so 15-20 Fälle, die älter als 2017 sind (und ca. fünf richtig alte Schinken aus 2012/13). Ich glaube nicht, dass das im Vergleich absonderlich viel ist. Das Referat wurde mir auch als "aufgeräumt" verkauft. Diese "paar" Fälle haben es für mich dennoch in sich. Gibt ja einen Grund, weshalb der erfahrene Vorgänger diese nicht in vernünftiger Zeit abgearbeitet hat...

Motivation für die 60-70h liegen bei mir vor allem darin, dass ich aufräumen will und nicht die ganze Zeit so einen Haufen vor mir herschieben möchte. Wenn ich jeden Tag in der Schand-Ecke meines Büros die >700-Seiten-Akten liegen sehe, belastet mich das unheimlich. Ich will sie möglichst schnell bearbeiten oder zumindest "kennen", damit ich weiß, was da noch hängt. Man kommt ja ohnehin nicht drum herum. Bei mir kommen zudem einige Sonderkonstellationen im Referat hinzu, die ich jetzt hier nicht breittreten kann, die aber eine massive Zusatzlast bilden. Natürlich weiß das die jetzige Hausleitung und wird das hoffentlich berücksichtigen. Aber wer weiß, wie lange die noch aktiv ist und ob sich die nächste hausleitung daran erinnern wird... ;) Zudem haben wir alle Nase lang Nachschau, bei der man sich dann für solche Altfälle rechtfertigen darf.
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Tibor
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Re: EInstieg in der Zivilkammer

Beitrag von Tibor »

60-70h??? Wenn man 5x 1h Abends auf dem Sofa und 5h am Wochenende abzieht, bleiben 60h in der Regelarbeitszeit = 12h. Bei Ankunft im Büro um 8:00 Uhr und 30min Quicklunch sitzt du also täglich bis 20:30 Uhr???
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Re: EInstieg in der Zivilkammer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Wenn ich jeden Tag in der Schand-Ecke meines Büros die >700-Seiten-Akten liegen sehe, belastet mich das unheimlich.
Das kann ich gut nachvollziehen. Zugleich stellt sich mir die Frage: Ist eine Woche mit 60-70 Arbeitsstunden nich wesentlich belastender? Und: Gibt es bei dir am Gericht Kollegen, die ein ähnliches Pensum leisten? Ich gebe ehrlich zu: Ich könnte keine 60-70h/Woche auf einem Niveau arbeiten, bei dem ich sowohl die notwendige fachliche Qualität als auch ein hinreichendes Maß an Pflichtbewusstsein garantieren könnte.

Ich kann die Angst von Proberichtern vor den dienstlichen Beurteilungen kaum verstehen - die dienstlichen Beurteilungen von Proberichtern haben z.T. eine andere Differenzierungsskala als die dienstlichen Beurteilungen von Richtern auf Lebenszeit, zumindest aber sind die späteren Regelbeurteilungen doch viel wichtiger, wenn es um Karriereperspektiven in der Justiz geht.
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Re: EInstieg in der Zivilkammer

Beitrag von Salisa »

Solar hat geschrieben: Zudem haben wir alle Nase lang Nachschau, bei der man sich dann für solche Altfälle rechtfertigen darf.
Die Sache mit der Nachschau nervt mich ja jetzt schon. Was man da alles hört!

Die sollen mir mal kommen. Sollen mir doch ihre Akten zeigen. Wer macht bei den Herren (sind halt weit mehr Herren als Damen) Nachschau?

Wenn ich dann höre "bemerkenswert häufig schriftliches Vorverfahren"; "das hätte man schon eine Woche früher terminieren können"
Dass die das letzte Mal an einem LG waren, ist sicher auch schon eine Weile her. Dass die nichts besseres zu tun haben...
Und es liegt doch wohl immernoch in meiner richterlichen Unabhängigkeit, ob ich schriftlichen Vorverfahren oder frühen Ersten mache.

Wenn meine 3 (drei!) Vorgänger die alten Schnken nicht in 4 Jahren erledigt haben, wie soll ich es dann in einem schaffen?

@Solar: Das klingt aber ja tatsächlich nach einem eher aufgeräumten Dezernat. Bei mir sind 60% der Akten älter als 2017. Und das sind tatsächlich die schlimmsten Sachen.

Ich kann dir nicht genau sagen, was ich so erledige und rein bekomme. Zur Zeit ca. 15 - 20 Neueingänge im Monat? Hauptsächlich Spezialzuständigeiten. Keine Ahnung, was ich so erledige. Zur Zeit schaffe ich es noch, knapp unter 100 zu bleiben.

Wie verhandelst du bitte 6 - 7 Sachen die Woche? :eeeek: Wann bereitest du die denn vor? Ich brauch immer noch 2 - 3 Tage, um meinen Sitzungstag vorzubereiten. Ich bin beeindruckt! Wann schreibst du dann denn noch Urteile?
Am AG önnte ich das ja verstehen. Hatte die Woche eine Akte, die hätte ans AG gehört: 20 min. vorbereitet, nach 45 - 60 min verglichen. Davon könnte ich auch 8 Stück machen. Für die zweite Sache habe ich über einen Tag gebraucht... und wenn ich attsächlich Recht sprechen und die nicht nur runterbügeln will, ist noch lange kein Ende in Sicht.
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Re: EInstieg in der Zivilkammer

Beitrag von Überzeugungstäter »

Allgemeine Ratschläge sind immer schwierig, am besten kann man das immer an Einzelfällen festmachen. Jede Stelle und jeder Stelleninhaber ist anders, da gibt es nicht das Patentrezept.

Generell kann ich aber vielleicht folgendes sagen:

(1) Nur das notwendigste Maß an Vorbereitung aufwenden. Wenn eines Klage aufgrund eines Umstands ohnehin erfolglos ist, nicht weiter prüfen und in der Verhandlung auch unmissverständlich kommunizieren, dass man mangels Relevanz nicht weiter geprüft hat. Nicht denken: meine Rechtsauffassung könnte ja falsch sein, vielleicht finde ich noch etwas was das Ergebnis bestärkt; das kostet unter Umständen viel Zeit.

(2) Ausführliche Auseinandersetzung mit einem Verfahren nur bei der Vorbereitung auf den Termin. Ansonsten nur sehr oberflächliche Befassung, Hinweise und Vergleichsvorschläge i. d. R. nur im Termin.

(3) Immer vor dem Termin innerlich festlegen, wie das Verfahren ausgeht/weitergehen soll, wenn es nicht zum Vergleich kommt. Wie offen man das dann kommuniziert, hauptsächlich davon abhängig machen, was für einen Vergleichsschluss erfolgsversprechend erscheint. In den meisten Fällen hilft unmissverständliche Deutlichkeit, die auch die Partei selbst versteht; manchmal lohnt es sich aber auch, sich sehr bedeckt zu halten und nur die notwendigsten sehr vage gehaltenen Hinweise zu geben. Sollte man wesentliche Umstände übersehen haben und wird man darauf aufmerksam gemacht, sollte man die Größe haben dies zuzugeben und bereit sein, seine Meinung zu ändern - ggf. auch nach einer kurzen Unterbrechung um alles nochmal durchzudenken.

(4) Ich hatte am Anfang einen vorsichtig-bescheidenen Verhandlungsstil und habe irgendwann festgestellt, dass eine eher autoritäre Verhandlungsweise (mit trotzdem freundlich-wertschätzender Art!) zu kürzeren Sitzungen und höheren Vergleichsquoten führt (meine persönliche Erfahrung, möglicherweise nicht verallgemeinerbar).

(5) Am Anfang ist es völlig legitim, komplizierte und umfangreiche Verfahren erstmal nach hinten zu schieben; allerdings immer Aktivität zeigen (z. B. sehr weit in die Zukunft terminieren), falls Verzögerungsrügen kommen.

(6) Die Erledigungszahlen bewusst steuern. Am Anfang ist es sogar gut, wenn der Bestand etwas nach oben geht (zeigt, dass es eine schwierige Stelle ist). Nach einigen Monaten sollten die Eingänge etwa den Erledigungen entsprechen. Nach etwa einem halben Jahr sollte ein leichter Abbau erkennbar sein. Und ja: man kann steuern, in gewissem Maß alleine schon dadurch, dass man mal freundlich mit der Geschäftsstelle redet. Die hat seeeeeehr viel Spielraum wie zeitnah sie Verfahren austrägt ;).

Alles andere ist eher stellenabhängig. Ich habe ein Amtsgerichtsdezernat mit über 400 offenen Verfahren in 1 1/2 Jahren sehr gut aufgeräumt (Arbeitszeit in den ersten drei Monaten etwa 50 Stunden; danach 40 Stunden). Mir ist aber völlig klar, dass Zivilsachen am Landgericht, insbesondere Bausachen möglicherweise damit kaum vergleichbar sind.

Eines sollte allerdings jedem klar sein: Maßnahmen wie oben sind reine Notwehr auf die nahezu überall herrschende Überlastung von Assessoren. Langfristig sollte man sich eine weniger auf Arbeitsvermeidung, sondern auf die bestmögliche Bearbeitung der Verfahren ausgerichtete Arbeitsweise angewöhnen (ansonsten wird man zynisch und verliert die Freude am Beruf). Dies ist mit ein bisschen Erfahrung in der Justiz auch ohne Zweifel möglich.
Liz
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Re: EInstieg in der Zivilkammer

Beitrag von Liz »

Was ist denn eine "Nachschau"? :-k
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Re: EInstieg in der Zivilkammer

Beitrag von Solar »

Überzeugungstäter hat geschrieben:Allgemeine Ratschläge sind immer schwierig, am besten kann man das immer an Einzelfällen festmachen. Jede Stelle und jeder Stelleninhaber ist anders, da gibt es nicht das Patentrezept.

Generell kann ich aber vielleicht folgendes sagen:

(2) Ausführliche Auseinandersetzung mit einem Verfahren nur bei der Vorbereitung auf den Termin. Ansonsten nur sehr oberflächliche Befassung, Hinweise und Vergleichsvorschläge i. d. R. nur im Termin.
Danke für die Ratschläge, die ich für sehr hilfreich halte. Insbesonder Nr. 2 ist ein sehr guter Tipp, ich glaube damit verliere ich in der Tat noch zu viel Zeit. Werde ich testen.
Tibor hat geschrieben:60-70h??? Wenn man 5x 1h Abends auf dem Sofa und 5h am Wochenende abzieht, bleiben 60h in der Regelarbeitszeit = 12h. Bei Ankunft im Büro um 8:00 Uhr und 30min Quicklunch sitzt du also täglich bis 20:30 Uhr???
Komme meist schon zwischen 6 und 7 Uhr an, Essen häufig nur am Tisch, Heimfahrt je nach Tagesform zwischen 18 und 20 Uhr. Ein Tag Home Office, bei diesem ab 06:30 bis ca. 19 Uhr und dann noch immer mind. ein Tag am WE so um die 8-10h (z.B. heute). So kommen 60-70h schnell zusammen.
Salisa hat geschrieben:Wie verhandelst du bitte 6 - 7 Sachen die Woche? :eeeek: Wann bereitest du die denn vor? Ich brauch immer noch 2 - 3 Tage, um meinen Sitzungstag vorzubereiten. Ich bin beeindruckt! Wann schreibst du dann denn noch Urteile?
Ich habe meine Verhandlungsvorbereitung wo es geht auf einen Tag/Woche eingedampft. Das mache ich an meinem Home-Office Tag (ebenso die Urteile oder diese eben am WE). Im Home Office ist man diesbezüglich effizienter, da man nicht in Versuchung gerät ans Postfach zu gehen oder sonstwie rausgerissen wird. Kann ich nur empfehlen.
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