EInstieg in der Zivilkammer

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

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TheEagle
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Re: EInstieg in der Zivilkammer

Beitrag von TheEagle »

Was ich mich frage: Warum kommt man gleich zu Beginn in die Zivilkammer? Beginnt man bei der Justiz nicht grundsätzlich bei der Staatsanwaltschaft? Und wovon hängt es ab, dass man gleich ans LG kommt?
Salisa
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Re: EInstieg in der Zivilkammer

Beitrag von Salisa »

TheEagle hat geschrieben:Was ich mich frage: Warum kommt man gleich zu Beginn in die Zivilkammer? Beginnt man bei der Justiz nicht grundsätzlich bei der Staatsanwaltschaft? Und wovon hängt es ab, dass man gleich ans LG kommt?
Weil man Assessoren überall da hin stopfen kann, wo keiner hin will (gesetzliche Beschränkungen ausgenommen).

Es ist zwar wünschenswert bei der StA oder in einer Strafkammer am LG zu beginnen. Wenn aber eine Kammer nicht sitzen kann, weil die 3. Person fehlt, heißt es (meiner Nahbereichs-Empirie nach) "Pech gehabt". Da landet ein Assessor auch gerne mal als Strafrichter am AG in einem Kaff, wo keiner Strafrecht kann und wird ins kalte Wasser geschmissen.

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TheEagle
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Re: EInstieg in der Zivilkammer

Beitrag von TheEagle »

Salisa hat geschrieben:
TheEagle hat geschrieben:Was ich mich frage: Warum kommt man gleich zu Beginn in die Zivilkammer? Beginnt man bei der Justiz nicht grundsätzlich bei der Staatsanwaltschaft? Und wovon hängt es ab, dass man gleich ans LG kommt?
Weil man Assessoren überall da hin stopfen kann, wo keiner hin will (gesetzliche Beschränkungen ausgenommen).

Es ist zwar wünschenswert bei der StA oder in einer Strafkammer am LG zu beginnen. Wenn aber eine Kammer nicht sitzen kann, weil die 3. Person fehlt, heißt es (meiner Nahbereichs-Empirie nach) "Pech gehabt". Da landet ein Assessor auch gerne mal als Strafrichter am AG in einem Kaff, wo keiner Strafrecht kann und wird ins kalte Wasser geschmissen.

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Ans LG will keiner? Ich dachte jetzt eher, dass man eventuell sogar besondere Voraussetzungen mitbringen muss, um gleich ans LG zu kommen? Zumindest am AG schlägt man sich doch viel auch mit Gartenzaun-Streitigkeiten herum.
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Re: EInstieg in der Zivilkammer

Beitrag von Liz »

TheEagle hat geschrieben:Ans LG will keiner? Ich dachte jetzt eher, dass man eventuell sogar besondere Voraussetzungen mitbringen muss, um gleich ans LG zu kommen? Zumindest am AG schlägt man sich doch viel auch mit Gartenzaun-Streitigkeiten herum.
Die Personalplanung ist, insbesondere bei kurzfristigen Vakanzen, oftmals höchst „spontan“, dh genommen wird derjenige, der gerade verfügbar ist, und nicht derjenige, der möglicherweise am besten für die Stelle geeignet wäre. Und Proberichter sind in derartigen Situationen deutlich einfacher als Lebenszeitrichter von A nach B zu versetzen. Das führt aber mitunter dazu, dass Proberichter im ersten Jahr nicht dort eingesetzt werden, wo sie jemand ein wenig an die Hand nehmen und beaufsichtigen kann, sondern dort, wo sie mehr oder weniger vom ersten Tag an auf sich allein gestellt sind. Und im Zivilrecht dürfte es einfacher sein, sich zunächst mal an Gartenzaunstreitigkeiten versuchen zu dürfen, als am LG gleich hochkomplexe Rechtsstreitigkeiten entscheiden zu müssen.
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Zippocat
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Re: EInstieg in der Zivilkammer

Beitrag von Zippocat »

Maßgebliche Gründe, aus denen Proberichter nicht zuerst an das AG kommen, sind §§ 22 VI, 23b III, 23c II, 29 I GVG. Solcherlei Beschränkungen gibt es für die Tätigkeit am LG oder bei der StA nicht. Insbesondere, dass Proberichter im ersten Jahr keine Betreuungssachen machen dürfen, hindert den Einsatz, denn das sind klassische Assessoren(teil)dezernate.
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Re: EInstieg in der Zivilkammer

Beitrag von TheEagle »

Angenommen es sind sowohl Stellen bei der Staatsanwaltschaft als auch bei Gericht zum Zeitpunkt der Bewerbung offen: da soll also der Würfel des Personalers entscheiden?
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Zippocat
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Re: EInstieg in der Zivilkammer

Beitrag von Zippocat »

Hier (NDS) ist es etwas anders: Einstellungsgespräche werden nicht auf Vorrat, sondern jeweils im Hinblick auf eine ganz bestimmte Stelle durchgeführt. Meldet also beispielsweise das LG Lüneburg beim OLG Bedarf für zwei Proberichter an, weil im August Ri'inLG Dr. Y an den BGH abgeordnet wird und RiLG X für ein Jahr in Elternzeit geht, dann werden konkret zur Besetzung dieser Stellen aus dem Kreis der aktuellen Bewerbungen (evtl. stumpf nach Zeitpunkt, vllt. auch Wohnort oä) Proberichter eingeladen - deswegen bekommt man üblicherweise auch bereits mitgeteilt, wohin - für den Fall der Einstellung - die Reise geht.
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Re: EInstieg in der Zivilkammer

Beitrag von TheEagle »

Zippocat hat geschrieben:Hier (NDS) ist es etwas anders: Einstellungsgespräche werden nicht auf Vorrat, sondern jeweils im Hinblick auf eine ganz bestimmte Stelle durchgeführt. Meldet also beispielsweise das LG Lüneburg beim OLG Bedarf für zwei Proberichter an, weil im August Ri'inLG Dr. Y an den BGH abgeordnet wird und RiLG X für ein Jahr in Elternzeit geht, dann werden konkret zur Besetzung dieser Stellen aus dem Kreis der aktuellen Bewerbungen (evtl. stumpf nach Zeitpunkt, vllt. auch Wohnort oä) Proberichter eingeladen - deswegen bekommt man üblicherweise auch bereits mitgeteilt, wohin - für den Fall der Einstellung - die Reise geht.
Okay, das ist in der Tat etwas anders als in Ba-Wü. Hier wird aus dem Pool der Bewerber einer herausgegriffen und ans LG gesetzt, der andere Bewerber kommt eben zur Staatsanwaltschaft...
Liz
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Re: EInstieg in der Zivilkammer

Beitrag von Liz »

Zippocat hat geschrieben:Hier (NDS) ist es etwas anders: Einstellungsgespräche werden nicht auf Vorrat, sondern jeweils im Hinblick auf eine ganz bestimmte Stelle durchgeführt. Meldet also beispielsweise das LG Lüneburg beim OLG Bedarf für zwei Proberichter an, weil im August Ri'inLG Dr. Y an den BGH abgeordnet wird und RiLG X für ein Jahr in Elternzeit geht, dann werden konkret zur Besetzung dieser Stellen aus dem Kreis der aktuellen Bewerbungen (evtl. stumpf nach Zeitpunkt, vllt. auch Wohnort oä) Proberichter eingeladen - deswegen bekommt man üblicherweise auch bereits mitgeteilt, wohin - für den Fall der Einstellung - die Reise geht.
Aber das ändert doch nur was an dem Zeitpunkt, zu dem der Bewerber erfährt, wohin die Reise aller Voraussicht nach geht, oder? Auch in anderen Bundesländern dürfte es ja im Wesentlichen eine Deckungsgleichheit zwischen Bedarf und Neueinstellungen geben.
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