Fortbildungskurse Fragetechnik, Psychologie, etc.
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- batman
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Re: Fortbildungskurse Fragetechnik, Psychologie, etc.
Dass man vor dem Strafrichter ins Nirvana hinein plädiert und er während dessen - aber noch vor dem Antrag - den Urteilstenor schreibt, kommt in der Tat häufig vor.
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Re: Fortbildungskurse Fragetechnik, Psychologie, etc.
Nicht dass ich wüsste.Tobias__21 hat geschrieben:wird man im Staatsdienst eigentlich in Sachen Fragetechnik usw. fortgebildet und extern geschult?
Es wäre ja auch schlimm, wenn Du den Höhepunkt Deiner Fähigkeiten noch vor Eintritt in den Beruf erreicht hättest.Tobias__21 hat geschrieben:Ich merke immer mehr, wie mir das Auftreten vor Gericht liegt und ich besser werde, aber das letzte i Tüpfelchen noch fehlt.
Das kommt mit der Zeit und Erfahrung (wenn Du dich denn damit beschäftigst) - gemessen eher in (etlichen) Jahren.
Das kommt vor, ist aber doch sehr selten. Ich erinnere mich bewusst - den einen oder anderen Fall habe ich sicher vergessen - in mehr als einem Jahrzehnt nur an einen einzigen Fall, bei dem ich den Eindruck hatte, die Überzeugung (der Berufsrichter) eines Spruchkörpers (nicht hinsichtlich der Schuldfrage, aber doch im Hinblick auf das Strafmaß) durch meine Ausführungen (nicht im Plädoyder, sondern in einem Verständigungsgespräch) entscheidend geändert zu haben.Tobias__21 hat geschrieben:Vor ein paar Wochen lief eine Verhandlung klar auf einen Freispruch hinaus, und ich merkte auch, dass der Richter voll auf der Schiene ist. War eine Aussage gg. Aussage Situation und er hätte sein Urteil allein auf die Angaben eines Zeugen stützen müssen. Ich habe trotzdem auf Schuldspruch plädiert und der Richter brauchte dann auch eine geschlagene Stunde bis zur Urteilsverkündung. Im Gespräch danach meinte er, dass mein Plädoyer sehr gut war und ich ihn fast so weit hatte mir zu folgen, er es dann aber aus diversen Gründen nicht gemacht hat.
Meistens ändert das Plädoyer kaum je etwas - das Höchste der Gefühle ist, wenn das Gericht eifrig mitschreibt und Argumente für die Urteilsberatung und -begründung verwendet -, und die Fragetechnik in der Hauptverhandlung nur wenig (entweder hat man etwas Brauchbares aus dem Ermittlungsverfahren, oder man hat es nicht ...).
Ganz so absolut würde ich das nicht sehen, aber grundsätzlich stimme ich Dir zu.Ara hat geschrieben:Ich will dich nicht desillusionieren, aber ehrlich gesagt glaube ich nicht, dass irgendein Richter sich für ein Plädoyer wirklich interessiert. Das mag bei dem einem oder anderen Schöffen noch der Fall sein, aber sonst ist es ja doch relativ egal.
Der Vorteil am zwingenden Wechsel innerhalb der Assessorenzeit - in den Bundesländern, die das vorsehen - ist tatsächlich, dass man als Richter einmal in die Haut des Staatsanwaltschafts schlüpft (und das Agieren verschiedener Richter erlebt) und umgekehrt als Staatsanwalt in die Haut des Richters (und das Agieren verschiedener Staatsanwälte kennenlernt). Ansonsten ist es theoretisch möglich, einfach mal ggs. zu "hospitieren", aber das scheitert an fehlender Zeit.Ara hat geschrieben:Insgesamt hat man halt als Anwalt den Vorteil, dass man von den Kollegen lernt. Das ist ja generell das Problem der Staatsdienst, diese sehen in der Regel nie die Arbeit ihrer Kollegen und können daher auch nicht von diesen lernen. Ein Richter dem einmal am Anfang was falsch beigebracht wurde, der macht das im Zweifel bis zur Pension.
Das sieht man hingegen als Richter oder Staatsanwalt ja auch ...Ara hat geschrieben:Als Anwalt sieht man halt doch mal regelmäßig, wie die Mitverteidiger die Zeugen befragen.
Da bin ich ebenfalls weitgehend bei Dir.Ara hat geschrieben:Ich glaube auch nicht, dass man das "theoretisch" lernen muss. Das muss man halt durch eigene Fehler oder Fehler anderer lernen.
So ist es. Ein gutes Plädoyer kann das Gericht zumindest noch einmal zum gründlichen Überdenken bringen, auch wenn es das Ergebnis vielleicht nicht mehr ändert.Tobias__21 hat geschrieben:So ganz will ich den Einfluss eines guten Plädoyers aber auch nicht als irrelevant ansehen. Gut, am AG ist Fließbandarbeit, aber es gibt ja auch noch Fälle die sogar juristisch diffizil sind.
Letztlich kennt man das ja als Sitzungsvertreter der StA auch selbst: gute Fragen, gute Argumente der Verteidigung im Laufe der Hauptverhandlung können (sollten!) dazu führen, die eigene Einschätzung zu überdenken - auch wenn man häufig am Ende doch auf Verurteilung plädieren wird.
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Re: Fortbildungskurse Fragetechnik, Psychologie, etc.
Hier am VG: ja.thh hat geschrieben:Nicht dass ich wüsste.Tobias__21 hat geschrieben:wird man im Staatsdienst eigentlich in Sachen Fragetechnik usw. fortgebildet und extern geschult?
- Ara
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Re: Fortbildungskurse Fragetechnik, Psychologie, etc.
Ich musste mich kürzlich an diesen Thread erinnern...
Junge Vorsitzende schließt die Beweisaufnahme und kündigt eine 45-minütige Unterbrechung an. Auf die Frage der Verteidigung, warum es zu einer Unterbrechung kommt, erklärt sie "zur Urteilsberatung". Anschließend erfolgte die Unterbrechung aber für einen unaufschiebbaren Antrag.
Das sind so Situationen, wo man wirklich an der gesamten Justiz zweifelt... Und sich darüber hinaus fragt, wie es zu so einem Vorfall kommen kann.
Junge Vorsitzende schließt die Beweisaufnahme und kündigt eine 45-minütige Unterbrechung an. Auf die Frage der Verteidigung, warum es zu einer Unterbrechung kommt, erklärt sie "zur Urteilsberatung". Anschließend erfolgte die Unterbrechung aber für einen unaufschiebbaren Antrag.
Das sind so Situationen, wo man wirklich an der gesamten Justiz zweifelt... Und sich darüber hinaus fragt, wie es zu so einem Vorfall kommen kann.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Fortbildungskurse Fragetechnik, Psychologie, etc.
Merke: Beim nächsten Mal noch geduldig die Plädoyers anhören - vielleicht kommt die Inspiration. Falls nicht: Die Panikanrufe danach aus dem Beratungszimmer tätigen und die Urteilsbegründung 45 Minuten später mit den Worten "Sie sehen, ich habe mir die Entscheidung nicht leicht gemacht (...)" einleiten.
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Re: Fortbildungskurse Fragetechnik, Psychologie, etc.
In diesem Zusammenhang würde mich zunehmend interessieren, welches herausragende Amt diese junge Kollegin inne haben muss, dass man von ihrem zweifelsohne fehlerhaften Verhalten auf einen Missstand der "gesamten Justiz" zu schließen geneigt ist.
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Re: Fortbildungskurse Fragetechnik, Psychologie, etc.
Zumal wenn es eine "junge Vorsitzende" war - meine Fresse. Nobody is perfect (...but Ara).
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
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Re: Fortbildungskurse Fragetechnik, Psychologie, etc.
Finde ich jetzt auch nicht so schlimm....Hier hat ein Vorsitzender mal den § 8 StPO nicht gesehen und wollte die Anklage wegen Unzuständigkeit nicht zulassen, da der Tatort in einem anderen Gerichtsbezirk lag. Blöd nur: Die Anklage kam von einem OStA (da hätte ich erstmal telefonisch nachgefragt). So hat er sich eine Beschwerde des OStA gefangen und musste die Anklage dann doch zulassen. Passiert aber. Ich kenne den Vorsitzenden. Der ist fachlich wirklich richtig gut, hat aber mit Strafrecht nichts am Hut. Er musste aber den Job übernehmen, weil eine Richterin in Mutterschutz ist und man keinen anderen gefunden hat. Man sollte die Leute dann halt dann auch dort einsetzen, wo sie sich wohl fühlen und nicht den Zivilrechtler aufs Strafrecht setzen, wenn er das nicht will. Fehler passieren dann eben nochmal leichter. Aber auch sonst: Ich wollte nicht als junger Assessor als Richter anfangen, da hätte ich echt Schiss Fehler zu machen. Aber irgendwie muss man es eben lernen...Vor allem sollte man auch bedenken, dass es Gerichte in richtigen Käffern gibt. Da sind die jungen Assessoren auf sich allein gestellt. Wen wollen sie denn auch fragen, wenn sie in Hintertupfingen am AG sitzen an das kein anderer will und sie dann zugeteilt werden?famulus hat geschrieben:Zumal wenn es eine "junge Vorsitzende" war - meine Fresse. Nobody is perfect (...but Ara).
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Re: Fortbildungskurse Fragetechnik, Psychologie, etc.
Vielleicht sollte man die Geschichte noch weiter erzählen: Die "junge Kollegin" hat das herausragende Amt den Mandanten eine Freiheitsstrafe aufzudrücken, nachdem die Staatsanwältin eine bewusst falsche dienstliche Erklärung abgegeben und der Direktor des Amtsgerichts sich hinstellte und das Ablehnungsgesuch als unbegründet zurückgewiesen hat.
Bringt Spaß dem Mandanten das dann zu erklären. Der einzige Wermutstropfen ist, dass nicht nur der Schuldspruch ein Unrechtsurteil ist, sondern auch die Strafzumessung. Er hat ein unvertretbar mildes Urteil bekommen, wohl mit der Hoffnung, dass kein Rechtsmittel eingelegt wird. Ein minder schwerer Fall und dann die Mindeststrafe für jemanden der nicht geständig ist...
Bringt Spaß dem Mandanten das dann zu erklären. Der einzige Wermutstropfen ist, dass nicht nur der Schuldspruch ein Unrechtsurteil ist, sondern auch die Strafzumessung. Er hat ein unvertretbar mildes Urteil bekommen, wohl mit der Hoffnung, dass kein Rechtsmittel eingelegt wird. Ein minder schwerer Fall und dann die Mindeststrafe für jemanden der nicht geständig ist...
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Fortbildungskurse Fragetechnik, Psychologie, etc.
Nun ja, die Fortsetzung ist unschön. Aber im Ausgangspunkt würde ich mal zugunsten der Kollegin davon ausgehen, dass sie nicht die Urteilsfindung auf Dritte verlagern wollte, sondern sich allerhöchstens hinsichtlich einiger Detailfragen bei Kollegen versichern wollte ("was mache ich, wenn (...)") und im Übrigen gerne einen Moment länger darüber nachgedacht hätte, ob sie jetzt Zeuge A oder Zeuge B glaubt, bevor sie ein falsches Urteil fällt, das sie am Ende irgendwie begründen muss. Berufsanfänger als Strafrichter einzusetzen, halte ich durchaus für eine (allseitige) Zumutung, insbesondere wenn es möglicherweise noch nicht mal das Wunschrechtsgebiet ist.
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Re: Fortbildungskurse Fragetechnik, Psychologie, etc.
Ich habe Ara so verstanden, dass die Kollegin zur Urteilsberatung übergehen wollte, ohne die Plädoyers gehört zu haben. Anders kann ich auch den dann nachfolgenden Befangenheitsantrag nicht verstehen, da auch dem Strafrichter zusteht, die Verhandlung zu unterbrechen, um über das Urteil in Ruhe nachzudenken. Ein Befangenheitsantrag in einer solchen Situation wäre grob neben der Sache.Liz hat geschrieben:Nun ja, die Fortsetzung ist unschön. Aber im Ausgangspunkt würde ich mal zugunsten der Kollegin davon ausgehen, dass sie nicht die Urteilsfindung auf Dritte verlagern wollte, sondern sich allerhöchstens hinsichtlich einiger Detailfragen bei Kollegen versichern wollte ("was mache ich, wenn (...)") und im Übrigen gerne einen Moment länger darüber nachgedacht hätte, ob sie jetzt Zeuge A oder Zeuge B glaubt, bevor sie ein falsches Urteil fällt, das sie am Ende irgendwie begründen muss. Berufsanfänger als Strafrichter einzusetzen, halte ich durchaus für eine (allseitige) Zumutung, insbesondere wenn es möglicherweise noch nicht mal das Wunschrechtsgebiet ist.
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Re: Fortbildungskurse Fragetechnik, Psychologie, etc.
Ja klar, es ging darum, dass noch keine Plädoyers gehalten wurden und die Richterin schon ihre "Urteilsberatung" machen wollte. Sie hatte es halt schlicht vergessen, zeigt aber natürlich was für eine innere Einstellung sie hatte.
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Re: Fortbildungskurse Fragetechnik, Psychologie, etc.
Wieso soll es das zeigen - noch dazu "natürlich"?
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Re: Fortbildungskurse Fragetechnik, Psychologie, etc.
Die "innere Einstellung", die sich daraus ableiten lässt, war vielleicht einfach "extrem nervös".
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Re: Fortbildungskurse Fragetechnik, Psychologie, etc.
Oder sie wollte sich vor dem Hören der Plädoyers eine eigene Meinung bilden - was (als Zwischenberatung) durchaus zulässig ist, und hat das nur ungeschickt formuliert.Ara hat geschrieben:Ja klar, es ging darum, dass noch keine Plädoyers gehalten wurden und die Richterin schon ihre "Urteilsberatung" machen wollte. Sie hatte es halt schlicht vergessen,
Das zeigt aller Voraussicht nach nur, dass sie aufgeregt, unerfahren oder abgelenkt war.Ara hat geschrieben:zeigt aber natürlich was für eine innere Einstellung sie hatte.