Fortbildungskurse Fragetechnik, Psychologie, etc.

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

Moderator: Verwaltung

Tobias__21
Fossil
Fossil
Beiträge: 10395
Registriert: Dienstag 4. November 2014, 07:51
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Fortbildungskurse Fragetechnik, Psychologie, etc.

Beitrag von Tobias__21 »

Nein, ich habe sicherlich nichts gegen Vergleiche. Oft ist das ein sinnvoller Weg, die Du schon sagst. Aber wenn man es permanent macht, kann es auch nicht Sinn der Sache sein. Gerade wenn man zu einer Entscheidung kommen kann, die hieb und stichfest ist, sollte man auch entscheiden. Es kostet die Parteien ja schließlich auch Geld. Und wenn einer eben klar im Recht ist, soll er das Recht auch bekommen. Und in den meisten Fällen war da auch kein Rechtsfrieden in Gefahr. Man hat es einfach verglichen, weil es der bequemere Weg ist. Dass man jeden Furz in dem es um paar Euro geht durchentscheiden muss, sehe ich auch nicht ein. Und die Anwälte nehmen die Vergleiche ja auch gerne mit.

Meine Eltern haben auch schon mal einen Vergleich mitgenommen, obwohl wir der Auffassung waren von der Kammer vollumfänglich Recht zu bekommen. Einfach weil klar war, dass wenn wir das weitertreiben eine Seite Berufung einlegen wird. Entweder wir, oder der Gegner. Da macht das schon Sinn. Das wurde auch so von der Kammer kommuniziert und der Vergleich war auch ordentlich. Uns tat der weniger weh, als der Gegenseite.
Having cats in the house is like living with art that sometimes throws up on the carpet
Tobias__21
Fossil
Fossil
Beiträge: 10395
Registriert: Dienstag 4. November 2014, 07:51
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Fortbildungskurse Fragetechnik, Psychologie, etc.

Beitrag von Tobias__21 »

Um nochmal etwas auszuholen:

Der Fall, den ich hatte, war absolut entscheidungsreif. Die Entscheidung vom AG krachend falsch. Die Anwälte beide völlig überfordert. Wobei wir beim Anwalt der Beklagten noch gerätselt haben, wie diese Kanzlei an das Mandat kam, da der Beklagte Kohle hat und ziemlich "groß" ist. Ich habe da Ausführungen gelesen, die mich komplett verzweifeln ließen und ich bin in der Hinsicht wirklich vorsichtig und zurückhaltend, da ich ja selbst noch überhaupt keinen Plan habe und mich eher zweimal hinterfrage, bevor ich anderen Inkompetenz o.ä vorwerfe. Aber das war schon eine richtig harte Nummer. Ich musste mich auch erst in die Thematik einlesen, aber wirkliches juristisches Hochreck war es nicht. Etwas exotisch, ja. In der einschlägigen Kommentarliteratur war es aber sauber aufbereitet und es gab auch BGH Entscheidungen dazu, die wie die Faust aufs Auge passten. Man muss sie aber auch lesen und richtig verstehen. Ich kann hier nicht wirklich ins Detail gehen, es waren aber jedenfalls noch jede Menge andere Personen von der Thematik betroffen, das hätte in der Summe richtig Kohle kosten können für die Beklagte, wäre es zum Schwur gekommen und andere wären auf das Pferd aufgesprungen, bzw. hätten es gemerkt, was da im Argen liegt. Mein Ausbilder war super zufrieden und hat mich wahnsinnig gelobt. Dann erfahr ich später, dass er es ohne zu terminieren verglichen hat. Ich bin deswegen nicht gekränkt oder so, ich hab ja trotzdem viel dadurch gelernt und es war eine gute Übung für mich, die Entscheidung zu schreiben. Ich hätte es aber entschieden um auch der Beklagten zu zeigen, dass sie etwas ändern muss. Beide Parteien sind jetzt nicht schlauer als vorher. Sicher, es ist nicht am Gericht den Parteien aufzuzeigen, dass sie da Verträge in der Welt haben, die in gewissen Punkten rechtswidrig sind, aber trotzdem. Meine Entscheidung hat er jedenfalls aufgehoben und abgespeichert, falls da nochmal was kommen sollte. Ich glaube er hatte einfach keinen Bock, dass da evtl. noch mehr Klagen auf seinem Tisch landen, wenn andere Wind davon kriegen, was die Beklagte da treibt (die weiß es ja auch nicht besser, da war keine böse Absicht dahinter, es ist halt einfach nur rechtlich nicht haltbar was sie gemacht hat), weshalb er vielleicht eine Entscheidung in der Sache gescheut hat und eher den Vergleich genommen hat. Zumal auch von den Anwälten nix weiter zu befürchten war. Es war klar, dass die den Vergleich nehmen werden, weil sie völlig planlos da standen. Aber das ist nur meine persönliche Einschätzung, es kann natürlich auch ganz anders gewesen sein. Was weiß ich schon, was er für Gründe hatte.
Having cats in the house is like living with art that sometimes throws up on the carpet
Liz
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 3237
Registriert: Sonntag 22. Oktober 2017, 17:03
Ausbildungslevel: Anderes

Re: Fortbildungskurse Fragetechnik, Psychologie, etc.

Beitrag von Liz »

Tobias__21 hat geschrieben: Aber wenn man es permanent macht, kann es auch nicht Sinn der Sache sein.
Was heißt denn "permanent"? Die Parteien landen beim Zivilgericht, weil sie ihre privaten Auseinandersetzungen nicht einvernehmlich geregelt bekommen, etwa weil ihnen die rechtliche Bewertung nicht klar ist. Wenn diese Unklarheiten beseitigt werden können, wenn ihnen das Gericht sagt "der Kläger dürfte zu 90 % recht haben", dann dürfte doch Einiges dafür sprechen, sich nunmehr einvernehmlich zu einigen, anstatt die Sache weiter zu eskalieren.
Gerade wenn man zu einer Entscheidung kommen kann, die hieb und stichfest ist, sollte man auch entscheiden.
Wann ist eine Entscheidung schon wirklich "hieb- und stichfest"? Und würden die Parteien dann streiten, wenn es so einsichtig wäre? In den Fällen bietet sich dann eher der Weg "Klagerücknahme / Anerkenntnis" ggf. in Verbindung mit einem Entgegenkommen bei den Kosten an.
Tobias__21
Fossil
Fossil
Beiträge: 10395
Registriert: Dienstag 4. November 2014, 07:51
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Fortbildungskurse Fragetechnik, Psychologie, etc.

Beitrag von Tobias__21 »

Permanent heisst, dass es Richter gibt, die von vorne herein sofort auf den Vergleich springen wollen. Und ja, es gibt Parteien die es einfach nicht besser wissen und dazu noch schlecht beraten werden.

Und wieso sollte der Kläger nicht ein Urteil bekommen, wenn er nach Ansicht des Gerichts im Recht ist? Ich weiß, dass es manchmal klüger ist einen Vergleich anzustreben, so dass jede Partei ihr Gesicht wahrt und sich nicht als Verlierer fühlt. Das finde ich auch richtig. Das Gericht soll ja auch befrieden. Aber es liegen weiß Gott nicht alle Fälle so, dass sich Herr Müller mit seinem Nachbarn Herr Meier streitet oder ein Familienfrieden auf dem Spiel steht, weil man sich uneins ist, wer nun Oma Annas Perlenkette bekommen soll.
Having cats in the house is like living with art that sometimes throws up on the carpet
Liz
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 3237
Registriert: Sonntag 22. Oktober 2017, 17:03
Ausbildungslevel: Anderes

Re: Fortbildungskurse Fragetechnik, Psychologie, etc.

Beitrag von Liz »

"Privat" meinte ich durchaus im Sinne von "zivilrechtliche Auseinandersetzungen". Auch bei Auseinandersetzungen zwischen Unternehmern oder zwischen Unternehmern und Privatpersonen mag es sinnvoll sein, Vergleiche jenseits der Rechtsauffassung des Gerichts zu schließen - insbesondere kann man nicht in allen Fällen, die man selbst für eindeutig hält, seriös vorhersehen, ob die zweite Instanz wirklich der gleichen Ansicht sein wird. Insofern kann den Parteien auch in eindeutig entscheidbaren Fällen mit einem Vergleich besser geholfen sein. Wie gesagt: Ich enthalte den Parteien meine vorläufige Rechtsauffassung nicht vor und wer meint, er hätte lieber das hiernach erwartbare Urteil, der soll es bekommen. Und auch wer unbedingt eine aus meiner Sicht wenig erfolgversprechende Beweisaufnahme durchführen möchte, soll sie bekommen - er soll nur nicht anschließend behaupten können, ich hätte ihm nicht gesagt, dass es bessere Lösungen geben könnte.
Tobias__21
Fossil
Fossil
Beiträge: 10395
Registriert: Dienstag 4. November 2014, 07:51
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Fortbildungskurse Fragetechnik, Psychologie, etc.

Beitrag von Tobias__21 »

Da bin ich bei Dir. Das kritisiere ich ja auch nicht. Im Falle meiner Eltern bin ich auch durchaus der Meinung, dass der Vergleich hier der richtige Weg war, auch wenn es doch ein bisschen weh getan hat. Aber bevor man noch vorm dem OLG hockt und weitere Jahre ins Land ziehen....:)
Having cats in the house is like living with art that sometimes throws up on the carpet
lucyyy
Power User
Power User
Beiträge: 359
Registriert: Dienstag 29. Januar 2008, 21:53

Re: Fortbildungskurse Fragetechnik, Psychologie, etc.

Beitrag von lucyyy »

Tobias__21 hat geschrieben:Und wieso sollte der Kläger nicht ein Urteil bekommen, wenn er nach Ansicht des Gerichts im Recht ist?
Naja, der Kläger wird ja selten in den Vergleich gezwungen worden sein. Es gehört halt auch zur Parteimaxime, dass diese entscheiden dürfen, ob der Prozess durch Vergleich beendet werden soll. Das System ist insoweit auch nicht mangelhaft, weil es zahlreiche Gründe außerhalb des schlichten "recht habens" gibt, die einem einen Vergleich schmackhaft machen und sei es auch nur das schlicht immer vorhandene "Instanzenrisiko" sowie der Wunsch, die Sache nun endlich fix abzuschließen. Die Praxis zeigt, dass viele Mandanten weniger an Urteilen, als an Lösungen interessiert sind und nur in wenigen Fällen das Urteil auch DIE Lösung ist. Ob es Aufgabe des Zivilprozesses ist, eine Partei auch vorsorglich auf eine unrechtmäßige Praxis hinzustoßen, mag ich mal dahin stellen, hier könnte aber auch ein entsprechend pointierter richterlicher Hinweis dienlich sein, zumal selbst ein Urteil in Sache A noch kein Garant ist, dass jemand seine Praxis in Sache B unterlassen wird.

Im Übrigen fände ich es aus Parteisicht aber auch überhaupt nicht prickelnd, einem Richter gegenüber zu sitzen, dessen Berufsauffassung dahingehend geht, dass ein Urteil immer die beste Lösung ist ohne zu erkennen, dass auch ein Vergleich erheblich zum Rechtsfrieden beiträgt.
Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muss man sich verdienen. ;-)
Benutzeravatar
Kroate
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 1466
Registriert: Sonntag 25. Dezember 2011, 09:46
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Fortbildungskurse Fragetechnik, Psychologie, etc.

Beitrag von Kroate »

lucyyy hat geschrieben: Im Übrigen fände ich es aus Parteisicht aber auch überhaupt nicht prickelnd, einem Richter gegenüber zu sitzen, dessen Berufsauffassung dahingehend geht, dass ein Urteil immer die beste Lösung ist ohne zu erkennen, dass auch ein Vergleich erheblich zum Rechtsfrieden beiträgt.
Das eine gütliche Streitbeilegung vom Gericht zu fördern ist, sieht ja auch der Gesetzgeber so, vgl. § 278 ZPO.

Vergleichsvorschläge halte ich für sinnvoll, wenn das Gericht vorbereitet ist und seine vorläufige Rechtsauffassung auch mitteilen kann. Leider ist das nicht immer der Fall.

Gesendet von meinem SM-G930F mit Tapatalk
Gelöschter Nutzer

Re: Fortbildungskurse Fragetechnik, Psychologie, etc.

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

@Tobias: Dispositionsmaxime?

Aufgabe der Zivilgerichte ist es ja nicht, um jeden Preis in jedem Fall maximale materielle Gerechtigkeit zu erzielen. Sondern die Zivilgerichte sind primär ein "Service", den der Staat dem Bürger bietet, um private Konflikte auszutragen.

Erledigt sich der Konflikt, dann ist das eben so.
Tobias__21
Fossil
Fossil
Beiträge: 10395
Registriert: Dienstag 4. November 2014, 07:51
Ausbildungslevel: Au-was?

Re: Fortbildungskurse Fragetechnik, Psychologie, etc.

Beitrag von Tobias__21 »

Ich glaube, ihr habt nicht so wirklich verstanden, auf was ich hinauswollte.

Bsp: "Entweder sie nehmen jetzt den Vergleich, oder ich entscheide es und sie bekommen in zwei Wochen das Urteil zugeschickt. Wie das allerdings aussieht kann ich nicht sagen"

Was würdet ihr als Partei machen? Den Vergleich nehmen, oder es auf die Entscheidung ankommen lassen? Wenn der Richter schon ersichtlich so reagiert und regelrecht genervt ist, etwas entscheiden zu müssen, würde ich den Vergleich nehmen. Und ja, es gibt immer noch Rechtsmittel und es wird ja keiner gezwungen. Nur dauern Rechtsmittel eben ihre Zeit. Die Dispositionsmaxime und die einschlägigen ZPO Regelungen sind auch mir bekannt. Ihr müsst mir sicher nicht die Grundlagen des Zivilprozesses erläutert, völlig auf den Kopf gefallen bin ich auch nicht. Ich habe ja auch nichts gegen Vergleiche, im Gegenteil. Aber wenn die Richter schon gar nix mehr entscheiden wollen, sei es weil sie völlig überlastet sind, sei es weil sie einfach keinen Bock haben, zu faul sind, was weiss ich, dann kann es das wohl auch nicht ganz sein. Ich weiß auch ehrlich gesagt nicht, warum ihr da so ein Faß aufmacht. Ich habe nirgendwo behauptet, dass man alles auf biegen und brechen durch entscheiden müsse. Mir ging es lediglich darum, dass bisweilen (nicht immer und nicht überall) von der Möglichkeit des Vergleichs Gebrauch gemacht wird um sich Arbeit zu ersparen. Damit habe ich nicht sicher die Fälle von Vergleichen gemeint, die auch im Interesse der Parteien liegen. Und als Richter kann man da schon ganz schön Druck aufbauen. Auch wenn keiner zu irgendwas gezwungen wird. Wenn man aber schon merkt, dass der Richter überhaupt kein Interesse daran hat zu entscheiden, wird man es sich zweimal überlegen was man macht. Sowas kommt eben vor. Ich habe ja selbst mit einer Betroffenen darüber diskutiert.
Having cats in the house is like living with art that sometimes throws up on the carpet
Gelöschter Nutzer

Re: Fortbildungskurse Fragetechnik, Psychologie, etc.

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Aus Sicht des Staates macht es aber doch Sinn, auf Vergleiche zu dringen: das spart Arbeitszeit und damit letztlich Kosten (neue Stellen usw.; die Kostenpflichten der Parteien decken das ja bekanntlich nicht).

Ob es auch im Interesse der Parteien ist, ist eben nicht die primäre Überlegung. Das können und müssen die Parteien selbst entscheiden. Es wird ja auch niemand gezwungen überhaupt zu klagen.

Fällt der Richter wegen des Vergleichsunwillens der Parteien ein schlechtes Urteil, droht es ihm aufgehoben zu werden. Das ist nach meiner Kenntnis der Karriere nicht unbedingt zuträglich.
Benutzeravatar
Ara
Urgestein
Urgestein
Beiträge: 8343
Registriert: Donnerstag 11. Juni 2009, 17:48
Ausbildungslevel: Schüler

Re: Fortbildungskurse Fragetechnik, Psychologie, etc.

Beitrag von Ara »

Suchender_ hat geschrieben: Fällt der Richter wegen des Vergleichsunwillens der Parteien ein schlechtes Urteil, droht es ihm aufgehoben zu werden. Das ist nach meiner Kenntnis der Karriere nicht unbedingt zuträglich.
"Sie wissen schon, dass es gegen mein Urteil kein Rechtsmittel gibt oder? Also auf welche Summe wollten sie sich vergleichen?" :D
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
Gelöschter Nutzer

Re: Fortbildungskurse Fragetechnik, Psychologie, etc.

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Haha, das ist wahr. Bleibt im schlimmsten Fall aber immerhin noch die Formlos-fristlos-fruchtlos-Variante...
Benutzeravatar
batman
Urgestein
Urgestein
Beiträge: 8287
Registriert: Donnerstag 29. April 2010, 12:06
Ausbildungslevel: Anderes

Re: Fortbildungskurse Fragetechnik, Psychologie, etc.

Beitrag von batman »

Suchender_ hat geschrieben:die Kostenpflichten der Parteien decken das ja bekanntlich nicht
Jedenfalls nicht, wenn nur eine Gerichtsgebühr aus Nr. 1211 KV GKG anfällt ;)
Gelöschter Nutzer

Re: Fortbildungskurse Fragetechnik, Psychologie, etc.

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

batman hat geschrieben:
Suchender_ hat geschrieben:die Kostenpflichten der Parteien decken das ja bekanntlich nicht
Jedenfalls nicht, wenn nur eine Gerichtsgebühr aus Nr. 1211 KV GKG anfällt ;)
Ich gehe mal davon aus, dass das nicht ganz ernst gemeint war. ;)

Aber zur Sicherheit: Ist bekannt, das macht den Kohl idR auch nicht fett...

Außerdem würde ich sagen, dass die Kosteneinsparung durch Vergleiche (=weniger Zeit für Urteile erforderlich = weniger Richter notwendig = weniger Ausgaben) weitaus größer ist als 2,0 weitere Gerichtsgebühren an Mehreinnahmen schaffen würden.
Antworten