Fortbildungskurse Fragetechnik, Psychologie, etc.

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

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Ara
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Re: Fortbildungskurse Fragetechnik, Psychologie, etc.

Beitrag von Ara »

Naja vielleicht mag sich einer ja mal in die Lage des Angeklagten versetzen, auch wenn es anscheinend vielen Praktikern schwer fällt... Wie sehr wäre euer Eindruck, dass diese junge Richterin, die euch schon vor den Plädoyers verurteilen wollte, noch aufgeschlossen ist für das, was euer Verteidiger oder ihr noch so sagen werdet?

Ich kann auch hier ehrlich gesagt die laxe Erklärung nicht nachvollziehen. Der Gesetzgeber sieht schon beim fehlenden letzten Wort einen absoluten Revisionsgrund und erst Recht, wenn die Plädoyers übergangen werden. Anscheinend sieht der Gesetzgeber es also nicht so, dass der Angeklagte son bissel weniger Rechtstaatlichkeit schon akzeptieren kann, weil die Richterin "bissel aufgeregt" war.

Ein Richter der meint er könne ein Urteil ohne Plädoyers und das letzte Wort fällen (aus welchem Grund auch immer) ist befangen, denn er hat sich dann schon eine abschließende Meinung gebildet und insbesondere signalisiert, dass er die weiteren von der StPO vorgesehenen Abläufe für unwichtig erachtet.

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Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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famulus
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Re: Fortbildungskurse Fragetechnik, Psychologie, etc.

Beitrag von famulus »

Das ist doch überhaupt nicht der Punkt. Wer hier hat denn behauptet, dass der Verfahrensfehler im Ergebnis vom Angeklagten hinzunehmen oder eine Befangenheitsantrag unbegründet oder untunlich sei?

Es liegt aber m. E. viel näher, dass hier - wahrscheinlich aus Nervosität - schlicht etwas vergessen wurde und nicht - wie du es suggerier(te)st - aus Voreingenommenheit/Boshaftigkeit/Ignoranz die Rechte des Angeklagten beschnitten werden sollten.
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Re: Fortbildungskurse Fragetechnik, Psychologie, etc.

Beitrag von Ara »

Warum sollte es aus Bösartigkeit erfolgt sein? Das hat hier niemand behauptet. Es zeigt nur wie unwichtig der Richterin anscheinend die Plädoyers sind, weil, wie schon gesagt, man vergisst nur für sich unwichtige Verfahrensteile.
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Re: Fortbildungskurse Fragetechnik, Psychologie, etc.

Beitrag von Tobias__21 »

Ara hat geschrieben:Naja vielleicht mag sich einer ja mal in die Lage des Angeklagten versetzen, auch wenn es anscheinend vielen Praktikern schwer fällt... Wie sehr wäre euer Eindruck, dass diese junge Richterin, die euch schon vor den Plädoyers verurteilen wollte, noch aufgeschlossen ist für das, was euer Verteidiger oder ihr noch so sagen werdet?

Ich kann auch hier ehrlich gesagt die laxe Erklärung nicht nachvollziehen. Der Gesetzgeber sieht schon beim fehlenden letzten Wort einen absoluten Revisionsgrund und erst Recht, wenn die Plädoyers übergangen werden. Anscheinend sieht der Gesetzgeber es also nicht so, dass der Angeklagte son bissel weniger Rechtstaatlichkeit schon akzeptieren kann, weil die Richterin "bissel aufgeregt" war.

Ein Richter der meint er könne ein Urteil ohne Plädoyers und das letzte Wort fällen (aus welchem Grund auch immer) ist befangen, denn er hat sich dann schon eine abschließende Meinung gebildet und insbesondere signalisiert, dass er die weiteren von der StPO vorgesehenen Abläufe für unwichtig erachtet.

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Du hast doch in diesem Thread die Ansicht vertreten, dass man mit den Plädoyers vor dem AG eh nichts mehr rausholt, weil die Entscheidung des Richters eh schon feststeht. Also warum ist der Fall jetzt so schlimm für Dich und zeigt generelle Probleme in der Justiz auf? Das Plädoyer hält der Verteidiger doch eh nur für den Angeklagten. Das waren deine Worte.

Dass das einen Befangenheitsantrag nach sich ziehen kann, ist klar. Auch dass das nicht StPO konform ist. Aber Du scheinst ja auch irgendwie persönlich verärgert über das Verhalten der Richterin zu sein. Das versteh ich dann halt nicht so ganz. Wenn die Plädoyers doch eh nur heisse Luft sind, dürfte dich das ja persönlich nicht so stressen. Gut, den Angeklagten vielleicht schon, aber der wird ja von seinem Verteidiger eh schon verscheissert, da der Verteidiger ja das Plädoyer nur für den Angeklagten hält, damit der sich besser fühlt und das Gefühl hat sein Verteidiger hätte alles für ihn getan. Find ich irgendwie widersprüchlich :)
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Re: Fortbildungskurse Fragetechnik, Psychologie, etc.

Beitrag von Tobias__21 »

Ara hat geschrieben:Ich will dich nicht desillusionieren, aber ehrlich gesagt glaube ich nicht, dass irgendein Richter sich für ein Plädoyer wirklich interessiert. Das mag bei dem einem oder anderen Schöffen noch der Fall sein, aber sonst ist es ja doch relativ egal. Da steht doch der Schuldspruch schon vorher fest. Beim Strafrahmen mag der Staatsanwalt vielleicht nach "oben" noch eine Grenze setzen, weil das Gericht nicht drüber gehen will, aber ansonsten doch auch egal.
:D
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Re: Fortbildungskurse Fragetechnik, Psychologie, etc.

Beitrag von Liz »

famulus hat geschrieben:Es liegt aber m. E. viel näher, dass hier - wahrscheinlich aus Nervosität - schlicht etwas vergessen wurde und nicht - wie du es suggerier(te)st - aus Voreingenommenheit/Boshaftigkeit/Ignoranz die Rechte des Angeklagten beschnitten werden sollten.
Eben. Man muss vielleicht auch erstmal ein paar Sitzungen selbst geleitet haben, um zu merken, wie anstrengend es sein kann, immer an alles zu denken und nicht von den Beteiligten oder eigenen spontanen Einfällen aus dem Konzept gebracht zu werden und fünf bis zehn Minuten später nicht zu wissen, was man eigentlich noch machen wollte, bevor man dabei gestört wurde. Jetzt mag man daraus einen Befangenheitsgrund ableiten wollen, dass die Richterin Plädoyers und das letzte Wort vergessen hat, aber es sicherlich nicht Zeichen einer bösartigen Missachtung oder generellen Geringschätzung von Verfahrensrechten der Beteiligten. Ist mir auch schon mit einer erfahrenen Richterin passiert, dass sie vor den Plädoyers was von 15 Minuten zur Beratung meinte - kann man auch mit dem freundlichen Hinweis "Wie wäre es vorher mit Plädoyers?" lösen.
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Re: Fortbildungskurse Fragetechnik, Psychologie, etc.

Beitrag von Tobias__21 »

Liz hat geschrieben:
famulus hat geschrieben:Es liegt aber m. E. viel näher, dass hier - wahrscheinlich aus Nervosität - schlicht etwas vergessen wurde und nicht - wie du es suggerier(te)st - aus Voreingenommenheit/Boshaftigkeit/Ignoranz die Rechte des Angeklagten beschnitten werden sollten.
Eben. Man muss vielleicht auch erstmal ein paar Sitzungen selbst geleitet zu haben, um zu merken, wie anstrengend es sein kann, immer an alles zu denken und nicht von den Beteiligten oder eigenen spontanen Einfällen aus dem Konzept gebracht zu werden und fünf bis zehn Minuten später nicht zu wissen, was man eigentlich noch machen wollte, bevor man dabei gestört wurde. Jetzt mag man daraus einen Befangenheitsgrund ableiten wollen, dass die Richterin Plädoyers und das letzte Wort vergessen hat, aber es sicherlich nicht Zeichen einer bösartigen Missachtung oder generellen Geringschätzung von Verfahrensrechten der Beteiligten. Ist mir auch schon mit einer erfahrenen Richterin passiert, dass sie vor den Plädoyers was von 15 Minuten zur Beratung meinte - kann man auch mit dem freundlichen Hinweis "Wie wäre es vorher mit Plädoyers?" lösen.
Uns wurde im Kurs für den Protokolldienst gesagt, dass es auch mal vorkommen kann, dass der Vorsitzende was vergisst (sogar am LG) und wir auch mit aufpassen sollen. Als Bsp. wurde das letzte Wort genannt und uns der Rat erteilt, dass wenn so etwas passieren sollten wir dann so etwas in der Art wie "Soll ich zu Protokoll nehmen, dass der Angeklagte das letzte Wort hatte?" in Richtung des Vorsitzenden fragen sollen, damit er es merkt. Kommt wohl auch vor, dass gestandene Richter am LG auch mal was vergessen.
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Ara
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Re: Fortbildungskurse Fragetechnik, Psychologie, etc.

Beitrag von Ara »

Tobias__21 hat geschrieben:
Ara hat geschrieben:Naja vielleicht mag sich einer ja mal in die Lage des Angeklagten versetzen, auch wenn es anscheinend vielen Praktikern schwer fällt... Wie sehr wäre euer Eindruck, dass diese junge Richterin, die euch schon vor den Plädoyers verurteilen wollte, noch aufgeschlossen ist für das, was euer Verteidiger oder ihr noch so sagen werdet?

Ich kann auch hier ehrlich gesagt die laxe Erklärung nicht nachvollziehen. Der Gesetzgeber sieht schon beim fehlenden letzten Wort einen absoluten Revisionsgrund und erst Recht, wenn die Plädoyers übergangen werden. Anscheinend sieht der Gesetzgeber es also nicht so, dass der Angeklagte son bissel weniger Rechtstaatlichkeit schon akzeptieren kann, weil die Richterin "bissel aufgeregt" war.

Ein Richter der meint er könne ein Urteil ohne Plädoyers und das letzte Wort fällen (aus welchem Grund auch immer) ist befangen, denn er hat sich dann schon eine abschließende Meinung gebildet und insbesondere signalisiert, dass er die weiteren von der StPO vorgesehenen Abläufe für unwichtig erachtet.

But just my 2 cent.
Du hast doch in diesem Thread die Ansicht vertreten, dass man mit den Plädoyers vor dem AG eh nichts mehr rausholt, weil die Entscheidung des Richters eh schon feststeht. Also warum ist der Fall jetzt so schlimm für Dich und zeigt generelle Probleme in der Justiz auf? Das Plädoyer hält der Verteidiger doch eh nur für den Angeklagten. Das waren deine Worte.

Dass das einen Befangenheitsantrag nach sich ziehen kann, ist klar. Auch dass das nicht StPO konform ist. Aber Du scheinst ja auch irgendwie persönlich verärgert über das Verhalten der Richterin zu sein. Das versteh ich dann halt nicht so ganz. Wenn die Plädoyers doch eh nur heisse Luft sind, dürfte dich das ja persönlich nicht so stressen. Gut, den Angeklagten vielleicht schon, aber der wird ja von seinem Verteidiger eh schon verscheissert, da der Verteidiger ja das Plädoyer nur für den Angeklagten hält, damit der sich besser fühlt und das Gefühl hat sein Verteidiger hätte alles für ihn getan. Find ich irgendwie widersprüchlich :)
Das eine hat ja mit dem anderen zu tun. Ich weiß zB ja auch, dass bei Revisionen erst geschaut wird, ob das Ergebnis passt und dann erst, wie man es halten oder aufheben kann. Das frustet aber doch auch nicht weniger? Nur weil man weiß, dass bestimmte Sachen nicht so laufen wie sie laufen müssten, ist es kein Grund sich nicht drüber zu ärgern.

Das wäre denke ich übrigens auch fatal. Das würde ja bedeuten, dass es mir egal wäre, wenn Menschen verfahrenswidrig ins Gefägnis kommen. Dann brauchen wir den Strafprozess mehr, sondern könntne wied er zur Inquisition übergehen.

Der Verteidiger „verscheißert“ übrigens damit nicht seinen Mandanten. Man sagt ihm ja meist vorher schon, wie das ganze voraussichtlich ausgehen wird. Der Mandant weiß es daher ja auch und versteht schon, dass er vom Gericht in den Fällen vescheißert wird, weil ihm nicht die Unvoreingenommenheit entgegengebracht wird, die ihm die Verfassung zuschreibt.

Aber da kann man lange Texte drüber schreiben und ich weiß, dass ein Amtsrichter der sich an die StPO strickt hält sich keine Freunde macht und das R2 in weite ferne rückt. Kritisieren darf und muss man es trotzdem (übrigens auch um den Richtern und Staatsanwälten den Rücken zu stärken, die Verfahrensrechte hochhalten und deswegen aus den eigenen Reihen häufig Gegenwind erhalten)
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Re: Fortbildungskurse Fragetechnik, Psychologie, etc.

Beitrag von 11 Freunde »

Ara hat geschrieben: Aber da kann man lange Texte drüber schreiben und ich weiß, dass ein Amtsrichter der sich an die StPO strickt hält sich keine Freunde macht und das R2 in weite ferne rückt.
Sorry, das liegt gänzlich neben der Sache.

Es ist immer wieder verstörend zu sehen, wie sich Verteidiger zum edlen Ritter auf dem weißen Schimmel als Verteidiger es Rechtsstaates aufschwingen, obwohl massive Fehlvorstellung über innerjustizielle Vorgänge existieren.
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Ara
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Re: Fortbildungskurse Fragetechnik, Psychologie, etc.

Beitrag von Ara »

Wenn ein Amtsrichter zB tatsächlich nur § 153a StPO da machen würde, wo es angezeigt wäre, würde er so untergehen in seinem Dezernat, dass er sicherlich keine akzeptable Beurteilung bekommt. Nur darum funktioniert doch überhaupt die Verteidigungsstrategie, dass man Verfahren so aufbläht, dass alle Beteiligten über § 153a StPO froh sind.

Mag man in der Justiz vielleicht nicht hören, weils dem eigenen Selbstbild widerspricht, aber letztendlich ist es halt so. Die meisten Richter und Staatsanwälte die ich kennen trösten sich dann damit, dass sie im Ergebnis ja meist etwas ganz akzeptables unterm Gesichtspunkt ihrer Möglichkeiten rausgeholt haben. Mit der StPO hat es aber häufig nicht viel zu tun.

Aber da wird man auch nicht auf einen Nenner kommen. Die eine Seite ist halt im System gefangen und muss mit den „Fesseln der StPO“ irgendwie den Schreibtisch leer bekommen und die andere Seite kann von außen jeden Verstoß der StPO ankreiden, ohne selbst daran groß gebunden zu sein. Die zweitere Position ist natürlich bequemer, macht die Kritik aber nicht falsch.
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Re: Fortbildungskurse Fragetechnik, Psychologie, etc.

Beitrag von Tobias__21 »

Ich habe eher den Eindruck, dass auch am Amtsgericht in Strafsachen sehr sauber und gewissenhaft gearbeitet wird. Was ich bemerkt habe, ist, dass die StA bisweilen geneigt ist den 153 zu ziehen, wenn die Sache eher nach Freispruch riecht und sie merken, dass sie es wahrscheinlich nicht durchkriegen. Aber auch das sind eher Einzelfälle. Ich hab es auch mal erlebt, dass ein Richter reingegrätscht ist, als es um 153 ging und der StA schon meinte, "ok, machen wir". Da hieß es vom Gericht: "Sie wissen aber schon, Freispruch vor Einstellung?!". Gerade die jungen Assessoren sind sehr bemüht und machen ihre Arbeit auch m.E. sehr gut. Da wird sich auch nicht gescheut ein Urteil zu schreiben, auch wenn man bei der Beweiswürdigung etwas mehr arbeiten muss und auch der 153a noch vertretbar gewesen wäre. Habe ich selbst erlebt in einem Fall mit 18 Zeugen.

Aber es ist sicher auch richtig, dass die Justiz stellenweise völlig überlastet ist, keine Frage. Hier habe ich aber nicht den Eindruck, dass das in Strafsachen auf die Arbeit durchschlägt. Auch meine Ausbilderin hat immer sehr sehr sauber gearbeitet, obwohl sich die Akten türmten. Ich weiß noch, dass ich öfters zu ihr sagte: "Sollen wir da wirklich eine Anklage/Strafbefehl schreiben"? Vielleicht gibt es auch regionale Unterschiede. Ich denke in HH oder Berlin geht es auch einfach etwas mehr ab, als hier bei uns. Obwohl sich die Akten auch hier bis unter die Decke stapeln.

In Zivilsachen habe ich es anders erlebt. Da wird ja alles wegverglichen, obwohl man die Sache sauber entscheiden könnte. Das fand ich schon eher ne Sauerei. Es werden da bewusst Vergleiche angestrebt, obwohl der Richter (auch teilweise die Kammern) die Sache entscheidungsreif haben und einer Partei vollumfassend Recht geben könnten. Genau über diese Vergleicherei habe ich neulich mit einer Juristin gesprochen, die Richterin war und es deswegen gesteckt hat und in die Verwaltung gewechselt ist. Sie konnte einfach ihren eigenen Ansprüchen (sauber zu arbeiten) nicht gerecht werden, weil sie sonst völlig abgesoffen wäre. Das hat sie derart gestört, dass sie gewechselt ist. Und die Frau ist wirklich brilliant. Ich habe sehr lange mit ihr gesprochen und ihr auch zugearbeitet. Die hat richtig was auf dem Kasten, dogmatisch wie praktisch. Sehr schade. Die wäre m.E. eine wirklich gute Richterin geworden.
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Re: Fortbildungskurse Fragetechnik, Psychologie, etc.

Beitrag von Ara »

So unterschiedlich sind die Erfahrungen. Mein Zivilrichter in der Station hat nur Vergleiche vorgeschlagen wenn er von einer offen Lage ausging und wenn jemand es abgelehnt hat vorurteilsfrei entschieden. Er war aber auch ein idealist und blieb immer R1. Nach eigenen Aussagen wurde er in jeder Beförderungsrunde um die er wich bemühte übergangen und ihm wurde auch, wenn auch informell, gesagt, das würde an seinen justizzlritischen Einstellungen liegen (obs stimmt mag ich nicht beurteilen). Fachlich war der Mann aber wirklich außerordentlich und seine Abteilung wirkte aucj sehr aufgeräum (Frühe erste Termine in 2-3 Monaten).

Den würde ich mir auch als Strafrichter wünschen (was er sogar mal bei der Jahrtausendwende war), der würde tatsächlich das ganze Verfahrenskonform durchziehen. Was für die Angeklagten übrigens häufig nicht besser wäre, die profitieren ja häufig genug auch von dem Schmuh der so betrieben wird. Nur darum wirds ja auch von der Anwaltschaft nicht angeprangert.
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Re: Fortbildungskurse Fragetechnik, Psychologie, etc.

Beitrag von thh »

Tobias__21 hat geschrieben:Uns wurde im Kurs für den Protokolldienst gesagt, dass es auch mal vorkommen kann, dass der Vorsitzende was vergisst (sogar am LG)
Zum Beispiel die Verlesung der Anklageschrift, ja ...
Deutsches Bundesrecht? https://www.buzer.de/ - tagesaktuell, samt Änderungsgesetzen und Synopsen
Gesetze mit Rechtsprechungsnachweisen und Querverweisen? https://dejure.org/ - pers. Merkliste u. Suchverlauf
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Re: Fortbildungskurse Fragetechnik, Psychologie, etc.

Beitrag von Tobias__21 »

Ara hat geschrieben:So unterschiedlich sind die Erfahrungen. Mein Zivilrichter in der Station hat nur Vergleiche vorgeschlagen wenn er von einer offen Lage ausging und wenn jemand es abgelehnt hat vorurteilsfrei entschieden. Er war aber auch ein idealist und blieb immer R1. Nach eigenen Aussagen wurde er in jeder Beförderungsrunde um die er wich bemühte übergangen und ihm wurde auch, wenn auch informell, gesagt, das würde an seinen justizzlritischen Einstellungen liegen (obs stimmt mag ich nicht beurteilen). Fachlich war der Mann aber wirklich außerordentlich und seine Abteilung wirkte aucj sehr aufgeräum (Frühe erste Termine in 2-3 Monaten).

Den würde ich mir auch als Strafrichter wünschen (was er sogar mal bei der Jahrtausendwende war), der würde tatsächlich das ganze Verfahrenskonform durchziehen. Was für die Angeklagten übrigens häufig nicht besser wäre, die profitieren ja häufig genug auch von dem Schmuh der so betrieben wird. Nur darum wirds ja auch von der Anwaltschaft nicht angeprangert.
Mein Ausbilder (Berufungskammer am LG): "Herr Tobias, bevor sie sich überhaupt mit der rechtlichen Lage befassen und vertieft einsteigen, versuchen sie zuerst das wegzuvergleichen" Kein Witz, genau so :D

Das schärfste war: Ich hab eine Entscheidung geschrieben. Dort ging es um Nebenkosten. Große Sache eigentlich. Rechtlich auch etwas diffizil, da es um geförderten Wohnraum ging und man noch alte Regelungen hatte. Ich hab mir richtig Mühe gegeben, war auch alles richtig. Man hätte es entscheiden können. Was macht er: Vergleicht es und lässt Stillschweigen vereinbaren (wobei das ja eh nie klappt), da davon mehrere Mieter betroffen gewesen waren und wenn das hochgekockt wäre, noch einiges nachgekommen wär. Die Anwälte waren übrigens völlig überfordert mit der Rechtslage...
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Re: Fortbildungskurse Fragetechnik, Psychologie, etc.

Beitrag von Liz »

Tobias__21 hat geschrieben:In Zivilsachen habe ich es anders erlebt. Da wird ja alles wegverglichen, obwohl man die Sache sauber entscheiden könnte. Das fand ich schon eher ne Sauerei. Es werden da bewusst Vergleiche angestrebt, obwohl der Richter (auch teilweise die Kammern) die Sache entscheidungsreif haben und einer Partei vollumfassend Recht geben könnten.
Jede Sache könnte man - mit genügend Lebenszeit - sauber entscheiden. Allerdings würde ich Vergleiche nicht per se verdammen, weil sie in manchen Fällen schlichtweg besser geeignet sind, den Rechtsfrieden zwischen den Parteien wiederherzustellen als ein streitiges Urteil (zumal das ja ggf. erst Jahre später rechtskräftig wird). Von Vergleichsgesprächen à la "Schön, dass Sie heute hier sind. Wollen Sie nicht vergleichen? Sagen wir 50:50? Oder muss ich die Akte lesen?" halte ich nichts, aber es gibt nur sehr wenige Verfahren, in denen ich nach Darstellung meiner gegenwärtigen Einschätzung der Sach- und Rechtslage Vergleichsgespräche für völlig verfehlt halte. Wer dann von mir ein streitiges Urteil haben möchte, bekommt es gerne (und selbstverständlich völlig unvoreingenommen; es gibt ja oft auch gute Argumente gegen einen Vergleich), aber ich nehme mir die Freiheit heraus, den Parteien ggf. auch klar zu sagen, dass es sie wahrscheinlich nur Zeit, Geld und Nerven kosten wird und mindestens eine Seite nicht sonderlich glücklich machen wird und ein Vergleich deshalb für sie sinnvoller sein könnte.

Und natürlich muss man klar sagen: Man kann nicht alle Verfahren in vernünftiger Zeit streitig entscheiden, weil man dann schlichtweg deutlich weniger Verfahren pro Woche verhandeln könnte.
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