Berücksichtigung von Vordienstzeiten in BW

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

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florist1983
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Berücksichtigung von Vordienstzeiten in BW

Beitrag von florist1983 »

Hallo liebes Forum,

ich hätte eine Frage v.a. an die SpezialistInnen für das Beamtenversorgungsrecht:

Ich habe vor meiner Übernahme ins Beamtenverhältnis ein Jahr bei einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft im Angestelltenverhältnis gearbeitet. Davor war ich Referendar, diese zwei Jahre wurden seitens des Landes in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert.

Meine Frage ist nun, ob und wie diese Zeiten (also die zwei Jahre Referendariat und das eine Jahr als Tarifkraft) vor dem Hintergrund der seit der Dienstrechtsreform bestehenden Trennung der Alterssicherungssysteme (vgl. § 24 Abs. 3 LBeaamtVGBW) als ruhegehaltsfähige Dienstzeit angerechnet werden (können), wenn meine Dienststelle nach § 23 Abs. 1 und 4 LBeamtVGBW die Förderlichkeit der Vortätigkeit anerkennt.

Mir ist schon klar, dass das eine sehr spezielle Frage ist und dass eine rechtssichere Antwort darauf nur das LBV geben kann, aber trotzdem würde mich Eure Meinung dazu interessieren.

Danke für Eure Beiträge!
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