Bayern: Rückkehr aus Elternzeit / Versetzung

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

Moderator: Verwaltung

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steffi2711
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Bayern: Rückkehr aus Elternzeit / Versetzung

Beitrag von steffi2711 »

Hallo zusammen,

ich wäre für einen Erfahrungsaustausch danbkar, gerne per PN.

Ich bin mit dem zweiten Kind schwanger und derzeit an einer Mittelbehörde in Bayern tätig. Mutterschutz und dann Elternzeit ab Mai.

Für die Personalstelle war das alles kein Thema, Planstelle wird blockiert bis ich wieder komme.

Bei uns im Freundeskreis wurde ich nun regelrecht in Panik versetzt, dass ich da schon ein hohes Risiko eingegangen bin mit dem zweiten Kind, da ich nach der Elternzeit in ganz Bayern versetzt werden könnte und auf Familie kaum mehr Rücksicht genommen wird.

Natürlich ist mir bewusst, dass ich als Beamter jederzeit versetzt werden kann, aber ich habe es eher so erlebt, dass gerade auf Familien und Elternzeit-Rückkehrer (egal ob Mann oder Frau) immer Rücksicht genommen wird und so gut wie alles möglich gemacht wird. Ich selbst kennen keinen Fall wo man den Elternzeit-Rückkehrern nicht an ihrer alten Behörde etwas ermöglicht hätte (außer man wollte von dort weg).

Gerade mit zwei kleinen Kindern wird man doch nicht ohne Weiteres von der Behörde versetzt, zumal es eine Behörde mit 650 Mitarbeitern ist.

Ich wäre einfach für Rückmeldungen dankbar, wie es Euch selbst ergangen ist bzw. welche Erfahrungen ihr gemacht habt.

Danke!

Viele Grüße

Steffi
Schlumpfi
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Re: Bayern: Rückkehr aus Elternzeit / Versetzung

Beitrag von Schlumpfi »

Hallo Steffi,

erstmal Glückwunsch zum Baby. ;)

Ich kenne genau 0 Personen, die nach der Schwangerschaft/Elternzeit irgendwo hinversetzt wurden, wo sie nicht hinwollten. Entweder war die Rückkehr in die alte Dienststelle möglich oder man hat etwas gefunden, was auch gepasst hat (also z.B. statt LRA A das LRA B mit praktisch derselben Entfernung zum Wohnort). Ich selbst habe nach dem 1. Kind gewechselt (weil da eh der Wechsel VG-> LRA anstand und am Wohnort-LRA eine Stelle frei war) und nach dem 2. Kind auf derselben Stelle weitergemacht.

Also mach Dir mal keine Sorgen. Das Innenministerium hat so viele Stellen zu besetzen, denen liegt doch auch nichts daran, die Mitarbeiter maximal unglücklich zu machen.

:wave:
"Stirbt ein Bediensteter während einer Dienstreise, so ist damit die Dienstreise beendet."
steffi2711
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Re: Bayern: Rückkehr aus Elternzeit / Versetzung

Beitrag von steffi2711 »

Hallo liebe Schlumpfi,

vielen Dank für Deine Rückmeldung, die mich doch sehr beruhigt hat.

Ich habe zwischenzeitlich auch mit meinem Bereichsleiter gesprochen, der mich ebenfalls beruhigt hat: da ich lange genug am Landratsamt war, brauche ich mir keine Sorgen machen. Natürlich könnte ich nach der Elternzeit versuchen, zurück ans Ministerium zu kommen, aber das Pendeln nach München mit zwei kleinen Kindern möchte ich derzeit doch nicht, aber dafür hat jeder Verständnis, so dass ich zu 99 % wieder an "meine" jetzige Behörde komme.

Danke!
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