Nutzung des privaten Laptops für Arbeitszwecke als StA

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

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Kroate
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Re: Nutzung des privaten Laptops für Arbeitszwecke als StA

Beitrag von Kroate »

Eagnai hat geschrieben:
Wir haben nur einen für die gesamte Abteilung (von ca. 6-8 Mann), und auch den nur, weil wir immer wieder darauf hingewiesen haben, dass wir während der normalen Aktenbearbeitung ständig Beweismaterial in Form von Videos, Fotos etc. anschauen müssen.
Und das geht nicht am normalen Rechner, weil keine Daten importiert werden können/dürfen? Oder wo liegt das Problem?

Ein Laptop für 6 bis 8 Personen ist ja unzumutbar.

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Re: Nutzung des privaten Laptops für Arbeitszwecke als StA

Beitrag von Eagnai »

Das geht nicht am normalen Rechner, weil die aus Virenschutzgründen weder ein CD-Rom-Laufwerk haben noch einen USB-Port.
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Tibor
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Re: Nutzung des privaten Laptops für Arbeitszwecke als StA

Beitrag von Tibor »

Warum werden entsprechende Daten dann nicht auf einem Server gespeichert? Dann kann man wunderbar Freigaben erteilen für die mit dem Verfahren beschäftigen Personen.
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Re: Nutzung des privaten Laptops für Arbeitszwecke als StA

Beitrag von Eagnai »

Das klappt hier nur in der Theorie... in der Praxis nervt es, weil man die Akte mit der CD/dem USB-Stick dann erstmal an die IT-Abteilung schicken und warten muss, bis die dafür Zeit findet, was mit allen Aktenumläufen dann mal locker wieder ein, zwei Wochen dauert.
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thh
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Re: Nutzung des privaten Laptops für Arbeitszwecke als StA

Beitrag von thh »

Eagnai hat geschrieben:Ich werde echt neidisch, wenn ich das hier lese... ich wünschte, uns würde auch endlich mal ein Laptop pro Kopf zur Verfügung gestellt.
Damit wir uns nicht missverstehen: der Laptop ist dann der Rechner, d.h. der Desktoprechner wird durch Mobilgeräte ersetzt.

Das ist jetzt schon so an allen Arbeitsplätzen der StA, aber aufgrund eines Schnellschusses spät im Beschaffungsverfahren sind das Hybrid-Tablets mit ~ 10 Zoll. Das bewährt sich überhaupt nicht; mobil ist der Bildschirm zu klein, aufgrund fehlender Dockingstation ist das Abkoppeln der ganzen Peripherie ein Riesenaufwand, und die Leistung ist auch weniger überzeugend.

(Außerdem haben sie keine DVD-/CD-Laufwerke, so dass sich jede Abteilung ein oder zwei mobile USB-Laufwerke teilen muss. Das ist nicht so prickelnd.)

Mit dem jetzt anstehenden Rollout werden es dann leistungsfähige Laptops für alle Richter und Staatsanwälte, verbunden mit wohl zwei großen Bildschirmen und einer Dockingstation. Das ermöglicht es dann, den "eigenen" Rechner in die Sitzung mitzunehmen (sei es als StA, sei es als Richter) und auch zuhause zu arbeiten, wenn gewünscht, aber dennoch am Arbeitsplatz eine brauchbare Ausrüstung zu haben.
Eagnai hat geschrieben:Wir haben nur einen für die gesamte Abteilung (von ca. 6-8 Mann), und auch den nur, weil wir immer wieder darauf hingewiesen haben, dass wir während der normalen Aktenbearbeitung ständig Beweismaterial in Form von Videos, Fotos, Chatverläufen etc. anschauen müssen. Man muss jetzt aber immer noch bei jeder Akte, in der man wieder eine CD oder einen USB-Stick hat, erstmal über den Flur rennen und herausfinden, wer gerade den Laptop hat. ::roll:
Als wir noch Desktopgeräte hatten, gab es auch nur sehr wenige und zudem überalterte Laptops. Das Problem der fehlenden CD-Laufwerke haben wir ebenfalls (aber im Ernst: für ~ 30,- € gibt's das bei Amazon, und das ist es mir wert), und für Daten aus unsicheren Quellen gibt es (viel zu wenige) Auswerterechner, die nicht am Netz hängen.
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thh
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Re: Nutzung des privaten Laptops für Arbeitszwecke als StA

Beitrag von thh »

Tibor hat geschrieben:Warum werden entsprechende Daten dann nicht auf einem Server gespeichert? Dann kann man wunderbar Freigaben erteilen für die mit dem Verfahren beschäftigen Personen.
Sagen wir ganz vorsichtig so: je nach IT-Struktur und personeller Ausstattung der lokalen IT skaliert das eher nicht so gut.
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Re: Nutzung des privaten Laptops für Arbeitszwecke als StA

Beitrag von markus87 »

USB Sticks gehören nicht aus Gründen des Datenschutzes verboten sondern wegen der IT Sicherheit. Da hilft auch keine Verschlüsselung.

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Tibor
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Re: Nutzung des privaten Laptops für Arbeitszwecke als StA

Beitrag von Tibor »

Warum? Wenn du den Stick nur gg personalisiertes Passwort bespielen kannst, dann ist auch der ITS Genüge getan. Es wäre ein größeres Problem, wenn man den Usern erlauben würde Daten per E-Mails ins System zu schicken.
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Re: Nutzung des privaten Laptops für Arbeitszwecke als StA

Beitrag von markus87 »

Weil du den USB Stick zuhause in deinen Schadsoftwareverseuchten Rechner steckst und der USB Port ein viel gefährlicheres und schlechter zu schützendes Einfallstor darstellt als ein Mailserver.

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Re: Nutzung des privaten Laptops für Arbeitszwecke als StA

Beitrag von Ara »

markus87 hat geschrieben:Weil du den USB Stick zuhause in deinen Schadsoftwareverseuchten Rechner steckst und der USB Port ein viel gefährlicheres und schlechter zu schützendes Einfallstor darstellt als ein Mailserver.

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Was zeigt, dass die eigentliche Lösung hier Cloud-Computing wäre. Die Rechner der Staatsanwälte sind dann nur noch Clients und die einzelnen Sessions laufen in Sandboxes und Daten werden personalisiert gespeichert. Dann kann sich der Staatsanwalt so viele Viren und Trojaner wie er will einfangen, mit jedem Neustart sind die weg. Für die Arbeit als Staatsanwalt reicht ja eh ne handvoll Software, mehr braucht er nicht.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Nutzung des privaten Laptops für Arbeitszwecke als StA

Beitrag von Tibor »

Genauso läuft es hier - mehr oder weniger - schon: Daten auf dem Server; wenn ich von unterwegs arbeite, dann starte ich durch VPN Tunnel einen Remote Desktop. Wenn ich vor Ort arbeite, bin ich bspw nur via BitBox im Internet, also gekapselt.
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Re: Nutzung des privaten Laptops für Arbeitszwecke als StA

Beitrag von Volki »

Eagnai hat geschrieben:Das geht nicht am normalen Rechner, weil die aus Virenschutzgründen weder ein CD-Rom-Laufwerk haben noch einen USB-Port.
[OT]: Und wenn sie das hätten, könnte man die wirklich scharfen Sachen (Überwachungskameravideos, Images von gespiegelten Smartphones, Röntgenbilder) auch nicht auswerten, weil die all die betreffenden propreitären Formate nicht unterstützt werden und die Playersoftware natürlich nicht läuft...

Ich habe mich mit einem schwarz angeschafften gebrauchten Stand-Allone PC beholfen aus der Altgerätebörse. In SSD, bessere Grafikkarte, Windows 7, Blueraylaufwerk und ne USB 3.0-Schnittstelle inverstiert, jetzt läuft da alles drauf, was ich möchte. Neulich ist er sogar von der Elektrotest-Brigade aus der IT-Zentrale versehentlich mit einem Dienstsiegel versehen und inventarisiert worden. Läuft :D .[/OT]
Die Robe ist über der Kleidung zu tragen.
--
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Liz
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Re: Nutzung des privaten Laptops für Arbeitszwecke als StA

Beitrag von Liz »

@Ara: Die Cloud-Lösung gibt es hier weitgehend - Problem: Wenn das System gerade gewartet wird oder aus sonstigen Gründen nicht verfügbar ist, ist man wieder bei der Aktenbearbeitung per Hand, weil noch nicht mal Word zur Verfügung steht.
cg1
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Re: Nutzung des privaten Laptops für Arbeitszwecke als StA

Beitrag von cg1 »

Ein Bekannter von mir hat ein Arbeitslaptop erhalten und wenn ich mich nicht irre, dann hat er sogar die Möglichkeit zum Home-Office. Allerdings war das nicht in NRW!
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