Beginn Verkehrsstrafrecht/OWiG: Literatur zum Einstieg?

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rechtfreundlich
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Beginn Verkehrsstrafrecht/OWiG: Literatur zum Einstieg?

Beitrag von rechtfreundlich »

Liebe Forumskollegen,

ich werde in ein paar Monaten voraussichtlich als Amtsrichter in Bayern beginnen und für Verkehrsstrafrecht und Verkehrsordnungswidrigkeiten zuständig sein.

Ich habe ein klein bisschen Angst und würde mich gerne ein bisschen tiefer in die Materie einarbeiten. Kann mir hierzu vielleicht jemand ein paar Literaturtipps geben? Ich habe auch gesehen, dass es auf der Seite der Justizakademie NRW Skripten mit den Themen "Das verkehrsrechtliche OWi Dezernat" und "Einführung in das strafrechtliche Dezernat" gibt (http://www.jak.nrw.de/aufgaben/arbeitshilfen/index.php). Diese Skripten kann man leider nur über das Intranet runterladen. Hat diese Skripten jemand, der sie mir freundlicherweise zur Verfügung stellen könnte?

Außerdem würde mich interessieren, ob jemand Erfahrung als Verkehrsstrafrichter/OWiRichter hat und ein bisschen davon berichten kann. Wie ist die "Kundschaft? Wie ist die Arbeitsbelastung?

Außerdem würde mich interessieren, wie der Einstieg bei einem AG so tatsächlich abläuft. Steigt man gleich voll ein und hat vom Vorgänger ggf. schon terminierte Verfahren? Stellt man sich bei allen Kollegen vor und bringt zum Einstand was mit?


Vielen lieben Dank!
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11 Freunde
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Re: Beginn Verkehrsstrafrecht/OWiG: Literatur zum Einstieg?

Beitrag von 11 Freunde »

rechtfreundlich hat geschrieben:Außerdem würde mich interessieren, ob jemand Erfahrung als Verkehrsstrafrichter/OWiRichter hat und ein bisschen davon berichten kann.
Der Einsatz eines jungen Richters auf Probe im Bereich des OWi-Rechts ist zunächst aus mehrerlei Gründen bei den Präsidien recht beliebt: Zunächst sind die Einsatzmöglichkeiten gerade im ersten Jahr durch die Bestimmungen des GVG doch stark begrenzt, zudem zählt das OWi-Verfahren nicht gerade zu den beliebtesten Rechtsgebieten. Außerdem geht es in der Sache auch oftmals nicht um richtig viel.

Problematisch ist jedoch, dass man sich als OWi-Richter eine gewisse Härte schnellstmöglich zueignen sollte und man das Verfahrensrecht strikt anwenden sollte, da ansonsten die Gefahr droht, dass die Hauptverhandlung zu einem Basar verkommt - mit dem Ziel der Verteidigung, den Richter zum Wegfall des Fahrverbotes bei Straßenverkehrs-OWis zu überreden oder die die Einstellung des Verfahrens nach § 47 Abs. 2 OWiG zu erreichen. Gerade bei letzterem muss man als Richter hart sein, da man das Verfahren relativ frei einstellen kann und dies der Weg des geringsten Widerstandes in jenen Fällen ist, in denen man von der Verteidigung mit Beweis- und sonstigen Prozessanträgen überzogen wird. Dies kommt nicht selten vor, da das Amtsgericht die einzige Tatsacheninstanz ist und die Staatsanwaltschaft rege von der Anwendung des § 75 Abs. 1 Satz 1 OWiG Gebrauch macht und nicht zur Hauptverhandlung erscheint. Man ist als Richter also zunächst einmal auf sich alleine gestellt und sollte sich schon einmal vorab über die korrekte Bescheidung von entsprechenden Anträgen informieren. Meines Erachtens ist es das A und O als Richter hart zu bleiben. Dies ist im Hinblick auf die Rechtsmittelinstanz auch empfehlenswert, da die OLGe - insbesondere im Hinblick auf den etwaigen Wegfall eines Fahrverbotes in Straßenverkehrs-OWis - ebenfalls eine harte Gangart wählen und auch nicht davor zurückschrecken, die amtsgerichtliche Entscheidung aufzuheben.

Ein Vorteil bei OWis ist, dass es in 95 Prozent der Fälle um die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, Rotlicht- und Abstandsverstöße geht. Schnell hat man seine Urteilsvordrucke, die man immer wieder verwenden kann. Die von den Verteidigern gestellten Anträge wiederholen sich immer wieder und rasch hat man für alles einen Beschlussvordruck oder einen entsprechenden Textbaustein für das Urteil. Sobald man daher im Thema drin ist, stellt sich sehr schnell Routine ein, was sich deutlich positiv bei der Arbeitsbelastung bemerkbar macht.
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Re: Beginn Verkehrsstrafrecht/OWiG: Literatur zum Einstieg?

Beitrag von 11 Freunde »

Doppelpost.
Eagnai
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Re: Beginn Verkehrsstrafrecht/OWiG: Literatur zum Einstieg?

Beitrag von Eagnai »

11 Freunde hat geschrieben: Ein Vorteil bei OWis ist, dass es in 95 Prozent der Fälle um die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, Rotlicht- und Abstandsverstöße geht. Schnell hat man seine Urteilsvordrucke, die man immer wieder verwenden kann. Die von den Verteidigern gestellten Anträge wiederholen sich immer wieder und rasch hat man für alles einen Beschlussvordruck oder einen entsprechenden Textbaustein für das Urteil.
Und beim Verkehrsstrafrecht ist es ähnlich - da hat man es auch ganz überwiegend mit Trunkenheit im Verkehr zu tun. Die BAK-Bestimmung, Rückrechnung etc. und die dagegen vorgebrachten Einwendungen der Verteidigung hat man allein durch die Häufigkeit relativ schnell drauf. Die eben angesprochene "Basar-Problematik" stellt sich bei Verkehrsstraftaten in ganz ähnlicher Weise - bei der Trunkenheit im Verkehr geht es der Verteidigung sehr häufig darum, zu versuchen, statt einer Entziehung der Fahrerlaubnis vielleicht doch nur ein Fahrverbot zu erreichen. Teilweise werden da ganz offen Angebote durch den Raum geworfen wie "Mein Mandant würde auch eine höhere Geldstrafe bezahlen, wenn er dafür seine Fahrerlaubnis..." - da ist es schon wichtig, sich nicht ständig bequatschen zu lassen, sondern konsequent zu bleiben, dabei aber auch einen offenen Blick für Ausnahmefälle zu behalten, wo eine andere Entscheidung vielleicht wirklich mal sachgerecht erscheint.
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