Mit Schwerbehinderung in den Staatsdienst?

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

Moderator: Verwaltung

Riven
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Mit Schwerbehinderung in den Staatsdienst?

Beitrag von Riven »

Hallo,

anbei mal eine etwas spezielle Frage. Kurz zu mir persönlich: Ich leide seit meiner Geburt aufgrund einer Erbkrankheit an schwachen Augen, Ohren und Nieren. Meine Augen sind aber tatsächlich recht ordentlich, benutze bei meinen Kontaktlinsen -2.0 Dioptrien und brauche sie ansich nur zum Autofahren. Für meine Ohren haben ich Hörgeräte, die passabel funktionieren. Meine Niere hat allerdings pünktlich zu meinem 20. Geburtstag ihren Dienst eingestellt, was mich an die Dialyse gebracht hat. Das Amt gab mir dann einen GdB von 100. Aber schon wenige Monate später bekam ich über eine Lebendspende meines Bruders eine Niere. Die läuft jetzt seit fast 10 Jahren makellos rund. GdB aktuell 60. Das wird sich wohl erst wieder ändern, sollte die Niere irgendwann ausgelaugt sein.

Nun denke ich über eine Bewerbung beim Staatsdienst nach. So wie ich mich informiert habe, muss man wohl nachweisen, dass man mindestens 5(?) Jahre dienstfähig sein wird. Das sollte bei mir eigentlich kein Problem sein, da man im schlimmsten Fall auch als Dialyse-Patient arbeiten kann. Trotzdem bin ich mir unsicher, ob eine Bewerbung unter diesen Umständen Sinn machen würde, auch weil dann etwa die KV enorm teuer werden könnte.

Außerdem frage ich mich, ob ich meine Behinderung in der Bewerbung überhaupt angeben sollte. Aber vermutlich werden die Personaler das dann über den Amtsarzt erfahren, oder?

Letztlich habe ich auch keine guten Erfahrungen mit Behindertenbeauftragten gemacht. Habe schon mitgeteilt bekommen, dass Behinderte beim Staat idR unerwünscht sind und die Aussage bei Inseraten "Behinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt" nur aus rechtlichen Gründen dort platziert wurde.

Mich würden da mal eine paar Meinungen oder Erfahrungsberichte interessieren.
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Tante Dagobert
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Re: Mit Schwerbehinderung in den Staatsdienst?

Beitrag von Tante Dagobert »

Zur Frage, EInstellung bei Krankheit: Die Rspr. des BVerwG hat sich hier (so meine Erinnerung) wie folgt geändert (vereinfacht zusammengefasst):
Früher: Voraussetzung der EInstellung: Es muss überwiegend wahrscheinlich sein, dass man bis zum regulären Dienstende diensttauglich ist.
Heute: Voraussetzung der Versagung der Einstellung: Es muss überwiegend wahrscheinlich sein, dass man bis zum regulären Dienstende dienstunfähig wird.

Damit wurde letztlich der Bewertungsmaßstab vom Kopf auf die Füße gestellt.

Zur taktischen Frage, ob man Vorerkrankungen im Bewerbungs bzw. Auswahlprozess angeben sollte: m.E. auf keinen Fall! Du bewirbst dich ganz normal, wie jeder andere auch. Dann wirst du genommen (vorbehaltlich der amtsärztlichen Untersuchung) und dann folgt die amtsärztliche Untersuchung. Dort solltest du schon mit entsprechender Diagnose, Arztbrief etc. aufschlagen. Der Amtsarzt wird das dann prüfen und der einstellenden Behörde eine Empfehlung vorlegen. Diese entscheidet dann nochmal selbst. Bei diesem Prozedere ist der Vorteil gegenüber der unmittelbaren Angabe, dass die einstellende Behörde dich nicht schon vor der amtsärtztlichen Prüfung unter Wissen deiner Erkrankung aber unter Vorschieben anderer Gründe (fehlende fachliche Eingung etc.) ablehnen kann. Der letztere Weg läuft dann bei grds. EInstellungsbereitschaft auf eine an deinem Gesundheitszustand ausgerichtete Hop oder Top-Entscheidung hinaus, bei der dir die aktuelle Rspr des BVerwG zu Gute kommt.

In deinem Fall wird man wohl nach der Probezeit nochmal eine Untersuchung vornehmen; es hängt aber auch sehr viel vom Amtsarzt ab...

Wegen der PKV: Hier würde ich die Debeka nehmen, die ist für Personen im Rahmen der Öffnungsklausel (d.h. du zahlst max. 30 % mehr als eine geusnde Person und wirst aber sicher genommen, kann man googeln) mit die beste Wahl.

Alle Angaben aber ohne Gewähr, ggf. einen auf Beamtenrecht spezialisierten RA fragen.
Riven
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Re: Mit Schwerbehinderung in den Staatsdienst?

Beitrag von Riven »

Hallo,

herzlichen Dank für deine Antwort, die mir schon mal weiterhilft.
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Kroate
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Re: Mit Schwerbehinderung in den Staatsdienst?

Beitrag von Kroate »

@Dagobert Das ist der Maßstab für reguläre Einstellungen, für Schwerbehinderte gilt das m.W. gerade nicht. Wie der TE richtig geschrieben hat darf in diesem Fall die Dienstunfähigkeit nicht in den nächsten 5 Jahren wahrscheinlich sein. Aber genaueres kann ich nicht beitragen.

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Jura2Punkt0
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Re: Mit Schwerbehinderung in den Staatsdienst?

Beitrag von Jura2Punkt0 »

Das BverfG hat den Maßstab tatsächlich gelockert, jedoch nicht in dem Ausmaß wie es sich einige vorstellen oder wünschen.

Du willst in den Staatsdienst. Eine klassische Verbeamtung gibt es nicht mehr. Es werden keine Beamtenstellen ausgeschrieben. Es werden Stellen ausgeschrieben, die grundsätzlich als Angestellter besetzt werden. Bei Eignung kann auch verbeamtet werden, was beim Land fast ausschließlich nur noch mit Internen nach der entsprechenden 2 jährigen Verwaltungsschulung oder nach dem Verwaltungsstudium geschieht. Ansonsten in höheren Positionen wie Amtsleitung aber selbst meine Amtsleiterin sitzt dort seit 1347 und ist Tarifangestellte. Beim Bund wohl eher möglich.

Nun musst du die Rechtsprechung nach Status unterscheiden ob Beamter auf Widerruf auf Probe auf Lebenszeit.

Für eine Verbeamtung auf Lebenszeit wird dich die von dir beschriebene Erkrankung wohl ausschließen. Einwerfen möchte ich die Frage warum ihr so erpicht seid auf eine PKV. Ich bin damals zum Glück noch rausgekommen. Unterhaltet euch mal vorher mit jemanden der nicht 20 oder 30 ist sondern mit jemanden der 50 oder älter ist am besten in Pension, der wird euch was zur PKV erzählen. Wählt lieber eine freiwillige Versicherung und schließt Zusatzleistungen ab kommt euch deutlich günstiger.


Hier Zitiert BverfG

„Daher kann der Dienstherr einem Bewerber die gesundheitliche Eignung für die angestrebte Laufbahn nur dann absprechen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, er werde mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze wegen dauernder Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzt oder er werde mit überwiegender Wahrscheinlichkeit bis zur Pensionierung über Jahre hinweg regelmäßig krankheitsbedingt ausfallen und deshalb eine erheblich geringere Lebensdienstzeit aufweisen (im Anschluss an das Urteil vom 25. Juli 2013). Dabei kann die gesundheitliche Eignung nur im Hinblick auf Erkrankungen, insbesondere chronische Erkrankungen verneint werden, nicht aber unter Berufung auf gesundheitliche Folgen, die mit dem allgemeinen Lebensrisiko, wie z.B. einem Unfall bei sportlichen Aktivitäten des Bewerbers, verbunden sind.

Ist zum Zeitpunkt der Begründung des Beamtenverhältnisses auf Probe oder auf Lebenszeit eine Erkrankung des Bewerbers bereits bekannt, so ist der Eintritt der dauernden Dienstunfähigkeit des Bewerbers vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze oder von regelmäßigen und erheblichen Ausfallzeiten über Jahre hinweg überwiegend wahrscheinlich, wenn für die Richtigkeit dieser Annahme nach objektiven Gesichtspunkten derart gewichtige Gründe sprechen, dass andere denkbare Möglichkeiten vernünftigerweise nicht maßgeblich in Betracht kommen.

Lassen sich vorzeitige dauernde Dienstunfähigkeit oder krankheitsbedingte erhebliche und regelmäßige Ausfallzeiten nach Ausschöpfen der zugänglichen Beweisquellen weder feststellen noch ausschließen („non liquet“), so geht dies zu Lasten des Dienstherrn. Denn die Voraussetzungen für die Annahme der mangelnden gesundheitlichen Eignung eines Bewerbers im Sinne von § 31 Abs. 1 BBG a.F. sind nicht erfüllt.

Bloße Zweifel des Dienstherrn an der gesundheitlichen Eignung des Bewerbers, die den genannten Anforderungen nicht genügen, sind dagegen unerheblich. Soweit der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung für die Annahme mangelnder gesundheitlicher Eignung des Bewerbers auch „nachhaltige Zweifel“ des Dienstherrn, insbesondere aufgrund von erheblichen krankheitsbedingten Fehlzeiten, hat ausreichen lassen, wird diese aufgegeben (Urteil vom 18. Juli 2001 – BVerwG 2 A 5.00 – Buchholz 232 § 31 BBG Nr. 60 S. 2 und Beschluss vom 16. September 1986 – BVerwG 2 B 92.86 – Buchholz 232 § 31 BBG Nr. 39 S. 16 m.w.N.). Auch bei längeren oder wiederkehrenden krankheitsbedingten Fehlzeiten während der Probezeit ist auf der Grundlage aussagekräftiger ärztlicher Stellungnahmen zu klären, ob der Beamte wegen der diesen Fehlzeiten zugrundeliegenden Erkrankung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vor Erreichen der Regelaltersgrenze wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden muss. Gleiches gilt, wenn der Beamte erhebliche und regelmäßige Ausfallzeiten aufweisen wird.“
Die Ausführungen in den Schriftsätzen erschöpfen sich zudem über weite Teile in persönlichen Angriffen auf Angehörige der Justiz; sie sind weit überwiegend obszöner, vulgärer und beleidigender Natur.
BVerfG, v. 23.10.18 -2 BvR 2153/18-Rn.(6)
Tobias__21
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Re: Mit Schwerbehinderung in den Staatsdienst?

Beitrag von Tobias__21 »

Hä??? Was erzählst du da bitte?

Zur Frage:
Kurz gesagt: natürlich können auch schwerbehinderte Menschen auf Lebenszeit verbeamtet werden. Prognose für die nächsten fünf Jahre muss positiv sein.
Für schwerbehinderte u gleichgestellte gelten ganz andere Maßstäbe.

Lass dich da mal beraten von einem spezialisierten Anwalt, der sich damit auskennt.

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Sebast1an
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Re: Mit Schwerbehinderung in den Staatsdienst?

Beitrag von Sebast1an »

Jura2Punkt0 hat geschrieben: Samstag 15. Dezember 2018, 00:41 Für eine Verbeamtung auf Lebenszeit wird dich die von dir beschriebene Erkrankung wohl ausschließen. Einwerfen möchte ich die Frage warum ihr so erpicht seid auf eine PKV. Ich bin damals zum Glück noch rausgekommen. Unterhaltet euch mal vorher mit jemanden der nicht 20 oder 30 ist sondern mit jemanden der 50 oder älter ist am besten in Pension, der wird euch was zur PKV erzählen. Wählt lieber eine freiwillige Versicherung und schließt Zusatzleistungen ab kommt euch deutlich günstiger.
Was soll der in Pension erzählen? Dass er sich freut, dass die PKV nun noch günstiger geworden ist, weil die Beihilfe auf 70 % gestiegen ist? :-k

Freiwillig in der GKV versichern ist zudem deutlich teurer als PKV + ggf. 30 % Risikoaufschlag.
Ich bin auch nur ein Mensch. Genauso wie ein Weißer Hai auch nur ein Fisch ist. (Zlatan Ibrahimović)
Jura2Punkt0
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Re: Mit Schwerbehinderung in den Staatsdienst?

Beitrag von Jura2Punkt0 »

Das ist deutlich günstiger :D

Euch ist schon klar was ihr am Ende zahlt oder? Meine Mutter ist in der Debeka und zahlt in Pension trotz der tollen Beihilfe 700 Euro im Monat, während die freiwillige Einkommensabhängig berechnet wird und in der Pension entsprechend sinkt steigt die PKV. Denkt ihr wirklich eure Zahlungen der PKV decken heutzutage noch die Steigerung ab? Bloßes googlen sollte einigen die Augen öffnen.

Weiterhin ist euch nicht bewusst was PKV heißt. Ihr müsst erstmal Rechnungen sammeln bevor ihr sie einreichen könnt selbst während des Studiums war unter 1000 Euro keine Rechnung einzureichen. Dann dürfte ihr euch gleich mit 2 verschiedenen um die Bezahlung streiten. Welche Kosten werden übernommen? Die Beihilfe zahlt die PKV nicht oder andersherum. Die GKV ist gedeckelt bis zu einem Maximalsatz. Die PKV nicht. Im GKV Tarif sind aber alle Familienmitglieder enthalten. In der PKV nicht dort müsst ihr für jeden eine eigene Versicherung abschließen und bezahlen. Für jedes geborene Baby extra.

Der Tarif der PKV berechnet sich nach Alter und Gesundheitszustand. Ratet mal wann das negativ zusammentritt? Genau. Im Alter. Ihr schließt doch nicht mit 30 eine PKV ab und der Tarif bleibt bestehen :D glaubt ihr echt die Konzerne sind so selten dämlich?

Weiter zu Bewerbung. Euch ist schon bewusst, dass es 17 verschiedene Beamtenordnungen gibt 17 verschiedene Verwaltungsgerichte die dazu entscheiden.

Zitat OVC Hamburg

"Die körperliche Eignung für die Übernahme in das Beamtenverhältnis verlangt bei schwerbehinderten Bewerbern oder ihnen gleichgestellten Personen, dass für etwa zehn Jahre eine höhere Wahrscheinlichkeit als 50% dafür spricht, dass der Beamte dienstfähig bleibt und in diesem Zeitraum keine krankheitsbedingten Fehlzeiten von mehr als etwa zwei Monaten pro Jahr auftreten werden, wobei die Wahrscheinlichkeit einer einmaligen etwas längeren Ausfallzeit einer positiven Prognose nicht entgegensteht"

So und jetzt? Genau hier geht es alleinig um die Schwerbhinderung. Hier nimmt das OVG als Maßstab 10 Jahre in Bayern bspw 5 Jahre das ist doch nicht einheitlich.

Weiterhin besteht eine Pflicht dem zukünftigen Dienstherren nicht nur Höhe des GdB mitzuteilen, sondern auch aus welchen Umständen sich dieser ergibt also den Bescheid des Versorgungsamtes. Das gebietet schon die Treuepflicht.

Im Kern kann es gutgehen oder nicht. Und wenn nicht ist doch bloß die Verbeamtung hin. Man erhält eben nur ein Angestelltenverhältnis auf Lebenszeit. Im TV der Länder ist man übrigens nach 10 Jahren ebenfalls ordentlich unkündbar und erhält eine Sonderversorgung VBL.

Zu den Kosten der PKV.

Will man nicht nur Grundversorgung haben liegt man bei den Top Tarifen bei guten 300 Euro ALS 30 JÄHRIGER. Was meint ihr warum focus Spiegel usw so wehren sie sich gegen Beitragserhöhungen der PKV richtig jedes Jahr aufs neue herausgeben.

Allein 2017 lag die durachnittliche Beitragsanpassung bei 26 % in der PKV und das ohne die Dynamik die wegen Alter und Krankheit noch oben drauf kommt. Was denkt ihr denn wo ihr bei 50 oder 60 oder in der Pension seid?

Wenn ihr dann 70 % Brutto also Pension erhaltet aber sich allein der PKV Beitrag bei weit über 500 bewegt. Was meint ihr warum auch die Beihilfe in der Pension steigt? Das soll hauptsächlich die massiven PKV Kostensteigerungen zum Teil abfangen. Geht doch nicht so blauäugig da ran. Das Leben ist ein Marathon und kein Sprint.
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Re: Mit Schwerbehinderung in den Staatsdienst?

Beitrag von famulus »

:munch:
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
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Re: Mit Schwerbehinderung in den Staatsdienst?

Beitrag von Tibor »

Also bei meiner PKV/Beihilfe kann ich auch Rng < 10€ einreichen. Viele Ärzte/Verrechnungsstellen bieten zudem ein Zahlungsziel von 40-60 Tagen an, zumindest die PKV zahlt an mich schneller aus, als ich das Geld überweisen muss.

Das Modell GKV macht ggf dann Sinn, wenn man keine Kinder (mehr) hat und die Frau dann als Hausfrau über die Familienversicherung läuft.
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Re: Mit Schwerbehinderung in den Staatsdienst?

Beitrag von Ara »

Den Punkt, warum es keine "klassische Verbeamtung" mehr gibt, habe ich jetzt aber noch nicht verstanden...
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Mit Schwerbehinderung in den Staatsdienst?

Beitrag von Tobias__21 »

Ara hat geschrieben: Samstag 15. Dezember 2018, 12:23 Den Punkt, warum es keine "klassische Verbeamtung" mehr gibt, habe ich jetzt aber noch nicht verstanden...
Echt nicht? Noch nix von den angestellten Richtern gehört? Das soll jetzt Schule machen. Wahrscheinlich meint er die Verwaltung. Aber wie er richtig erkannt hat, gibt es ja 16 Bundesländer + Bund :lmao:

Ich versteh auch nicht viel von Mathematik, aber ich meine wenn man mtl. 700-800 über Jahre in der freiwilligen latzt + evtl. noch ne Zusatzversicherung abschließt, wie hier vorgeschlagen, fährt man mit 300 in der PKV immer noch besser und kann den Differenzbetrag (nicht in voller Höhe. Da reichen 100-200) zur freiwilligen Versicherung auch zurücklegen und damit die steigenden Beiträge im Alter abfedern. Ist ja nicht so, als wäre das nicht bekannt und es gäbe keine entsprechenden Möglichkeiten, wo man auch einen Teil der Aufwendungen von der Steuer wiederkriegt.
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famulus
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Re: Mit Schwerbehinderung in den Staatsdienst?

Beitrag von famulus »

Ara hat geschrieben: Samstag 15. Dezember 2018, 12:23 Den Punkt, warum es keine "klassische Verbeamtung" mehr gibt, habe ich jetzt aber noch nicht verstanden...
Diese Behauptung stimmt halt nicht mal tendenziell - gerade jetzt nehmen die Verbeamtungen in der Verwaltung wegen des "Fachkräftemangels" wieder rapide zu. Und das betrifft aus der Not heraus neben den Lehrern durchaus auch (§ 3 Abs. 2 BeamtStG-technisch) fragwürdige Sparten wie IT- und Ingenieurberufe, in denen es via TVöD und TV-L derzeit so gut wie unmöglich zu sein scheint, geeignetes Personal an Land zu ziehen.
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Re: Mit Schwerbehinderung in den Staatsdienst?

Beitrag von Swann »

Tobias__21 hat geschrieben: Samstag 15. Dezember 2018, 12:30 Echt nicht? Noch nix von den angestellten Richtern gehört?
Wobei das für Wirtschaftsjuristen nicht so relevant ist, deshalb vielleicht der auf Behördenstellen verengte Fokus.
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Re: Mit Schwerbehinderung in den Staatsdienst?

Beitrag von surcam »

Richter ≠ Beamter. Leicht erkennbar daran, dass der jeweilige Status und die jeweiligen Voraussetzungen in unterschiedlichen Gesetzen geregelt sind und eine jeweils gesonderte Aufzählung in den Besoldungsgesetzen erfolgt, bspw. § 1 Abs. 1 Nr. 1 BBesG vs. § 1 Abs. 1 Nr. 2 BBesG. ;)
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