Bedenken eines Berufseinsteigers

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

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Tibor
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Re: Bedenken eines Berufseinsteigers

Beitrag von Tibor »

In manchen Ländern droht dem Proberichter auch das Sozialgericht.
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Liz
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Re: Bedenken eines Berufseinsteigers

Beitrag von Liz »

Wesentlich undankbarer als 100 % Sozialgericht dürften so Mischdezernate am Amtsgericht à la "40 % Allgemeine Zivilsachen, 40 % Betreuung und 20 % OWiG" sein.
elch1
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Re: Bedenken eines Berufseinsteigers

Beitrag von elch1 »

Kasimir hat geschrieben:Für mich klingt das viel zu weinerlich. Du machst dir über 1,5 Jahre StA Gedanken und dass du für den Beruf nicht brennst. Du lebst in einem Land, in dem du kostenlos studieren konntest, und hast nun das Glück in einer Zeit auf den Arbeitsmarkt gespült zu werden, in der man nicht nur mit Top-Noten Richter werden kann. Was willst du mehr? Meinst du der Müllwagenfahrer brennt für seine Arbeit und freut sich, dass er morgens um 5 Uhr aufstehen muss?

Du jammerst auf einem ziemlich hohen Niveau. Ja, man muss sich im Leben auch mal anstrengen und mit Dingen klarkommen, die man nicht so supi findet. That't life. Komm mal aus deiner Komfortzone raus.

Möchte man solche Leute wie dich in der Justiz haben? Nein. Ist die Justiz aus deiner Sicht ein guter Arbeitgeber? Ja. Also bewirb dich (ernst gemeint).
Well...that escalated quickly.



Ich finde es ehrlich gesagt weder sonderlich verwerflich, sich vor dem tatsächlichen Berufsanfang nochmal über denselben eine Platte zu machen, statt frei nach der Frank'schen Formel - es wird schon gut gehen - zu verfahren. Noch finde ich es nicht sonderlich abwegig, sich über 1,5 Jahre in einer Tätigkeit und in einem Rechtsgebiet, für das eine gewisse Abgeneigtheit besteht, Gedanken zu machen. Ich meine nicht geschrieben zu haben, dass allein die Vorstellung davon mir ein nicht zu überwindendes, innerliches Hindernis bereitet. Ich werde es genau so hinnehmen und durchziehen, wie auch schon unzählige Assessoren vor mir.

Der Status meiner Komfortzone und sonstige Lebensanstrengungen dürften sich hingegen aller Wahrscheinlichkeit nach Deinen Kenntnissen entziehen. Insoweit habe ich das und auch den sonstigen, sicherlich lieb gemeinten aber etwas zickig wirkenden Rundumschlag vernommen. Danke dafür.
Im Übrigen habe ich mich doch bereits beworben. Damit liegt es nun aber wirklich ganz allein bei der Justiz, ob sie solche Leute wie mich haben möchten oder nicht. Beschweren dürfen sie sich dann nicht mehr. :D


Auch über die anderen Beiträge freue ich mich wegen des gewünschten (Erfahrungs-)Austausches. Ich möchte nur nochmal herausstellen, dass es mir tatsächlich nur um die ersten Monate der jeweiligen Tätigkeit in der Proberichterzeit geht. Mir ist natürlich klar, dass man mit zunehmender Dienstzeit auch entsprechend souveräner wird und ohnehin gerade am Anfang viel "on the job" lernt. Mir ging es auch nicht um schlichte (oder auch eventuell etwas gröbere) Fehler, aus denen man eh immer etwas mitnimmt und die auch später noch gelegentlich passieren.
Vielmehr meinte ich diese gewisse Grundnervosität im Vorfeld des eigentlichen Berufsanfanges hinsichtlich echt kapitaler Klöpse. Also letztlich solche, die man in jedem Fall vermeiden will, gleich ob im Urteil selbst, in der Verhandlung oder in Form eines eben insgesamt eher nicht so tauglichen Urteils.
Wer als junger Assessor unmittelbar im Brustton der Überzeugung aufgetreten ist, nötigt mir Respekt ab..oder lügt sich gerade in die eigene Tasche. Ich bin der Auffassung, das hier gern bemühte Selbstbewusstsein hat sich noch bei jedem im Laufe der ersten Wochen erst richtig aufgebaut und vor den ersten Verhandlungen war Muffensausen eher die Regel denn die Ausnahme. Aber so ist das dann mit einigem Abstand. Es ist eigentlich wie mit der mündlichen Prüfung - am Ende ist es ja eh alles nur halb so schlimm. Aber dass davor ausnahmslos jeder Kandidat höchst angespannt war, wird im Nachhinein gern unter den Tisch fallen gelassen. ;)

Vielleicht lade ich ob des unmittelbar bevorstehenden eventuellen Berufstartes meine Vorstellung auch unnötig mit völlig übertriebenen und abwegigen Szenarien auf. Bisher haben sich bei mir, und sicher bei den allermeisten anderen auch, die Sachen im Nachhinein nur halb so schlimm herausgestellt, wie man es sich vorgestellt hatte. Aber die wenigen Monate am Gericht und in der StA sind halt keine Grundlage, um sich eine gefestigte Vorstellung von der tatsächlichen Arbeit im Justizdienst zu verschaffen.
Jedenfalls lassen gerade solche Beiträge wie die von Solar, Salisa und thh ziemlich deutlich die Luft aus meinen Bedenken heraus.

Eine Sache noch.
Ich bin - allein für mich genommen - der Ansicht, die Arbeit sollte einen angemessenen Teil des Lebens und infolgedessen der Lebenszeit (schließlich runtergebrochen auf die Woche) ausmachen, wenn auch nicht den übergeordneten, prioritären oder zeitlich größten Teil. Die Arbeit muss (wieder nur für mich gesprochen) für eine arbeitslebenlange Motivation aber folgende zwei Aspekte haben:
Sie muss Freude bereiten und ein gewisses Erfüllungsgefühl vermitteln, wovon ich im Justizdienst fest ausgehe. Dass jede Tätigkeit auch ihre unschönen Seiten hat, bedarf eigentlich keines Wortes.
Und es muss zum anderen für mich zumindest in den nächsten 7 - 10 Jahren die Möglichkeit bestehen, die Arbeitszeit (und seien es auch meinetwegen im Schnitt 55 Stunden) nach meinen persönlichen Bedürfnissen flexibel zu verteilen. Möglicherweise wird jetzt der ein oder andere ob dieser Forderung tief einatmen, aber die bereits angesprochene intensive Begleitung meines noch sehr kleinen Kindes in seinen ersten Lebensjahren bis wenigstens in die Grundschulzeit und der dann beginnenden Abnabelung hinein, ist für mich eine unverhandelbare Grundposition. Eher würde ich auf erhebliches Einkommen verzichten, als auf diese Erfahrung und die Erfüllung der kindlichen Bedürfnisse. Wenn ich die Möglichkeit habe, Familie und Beruf zu vereinbaren, indem ich einige Stunden einfach auch mal auf abends verteilen kann, bin ich schon total zufrieden. In den Folgejahren wird es ohnehin dann zusehens entspannter.

Der Hinweis auf eher unbekannte Rechtsgebiete ist übrigens tatsächlich berechtigt. Auf solche Herausforderungen würde ich mich freuen, allein schon um die Horizont zu erweitern.
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thh
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Re: Bedenken eines Berufseinsteigers

Beitrag von thh »

Liz hat geschrieben:Wesentlich undankbarer als 100 % Sozialgericht dürften so Mischdezernate am Amtsgericht à la "40 % Allgemeine Zivilsachen, 40 % Betreuung und 20 % OWiG" sein.
... an zwei oder drei örtlich verschiedenen Gerichten. :)
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Re: Bedenken eines Berufseinsteigers

Beitrag von stilzchenrumpel »

Tibor hat geschrieben:In manchen Ländern droht dem Proberichter auch das Sozialgericht.
Ich bin als Proberichter am SG äußerst zufrieden. Und meine Bekannten ebenfalls, viele mit GK Hintergrund. Vorerfahrung im Sozialrecht hatte niemand. Dadurch kann man aber seine Ausbildung als Volljurist mal richtig einbringen.

Dankbar ist das SG vor allem auch, weil man prozessual nicht wirklich etwas kaputt oder falsch machen kann.

Außerdem ist zumindest in Berlin die technische Ausstattung gut, 2 Bildschirme mit Laptop und sehr umfassenden Zugriff auf die Datenbanken ;)
Hier gibt es nichts zu sehen, ich trolle nur.
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thh
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Re: Bedenken eines Berufseinsteigers

Beitrag von thh »

stilzchenrumpel hat geschrieben:Außerdem ist zumindest in Berlin die technische Ausstattung gut, 2 Bildschirme mit Laptop und sehr umfassenden Zugriff auf die Datenbanken ;)
Das ist hier die Ausstattung jedes richterlichen oder staatsanwaltschaftlichen Arbeitsplatzes ... ;)
Zuletzt geändert von thh am Mittwoch 14. März 2018, 00:00, insgesamt 1-mal geändert.
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Tibor
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Re: Bedenken eines Berufseinsteigers

Beitrag von Tibor »

Nein, ist es leider nicht.
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Re: Bedenken eines Berufseinsteigers

Beitrag von thh »

Tibor hat geschrieben:Nein, ist es leider nicht.
Ich habe ein wesentliches Wort ergänzt. ;)
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Solar
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Re: Bedenken eines Berufseinsteigers

Beitrag von Solar »

@thh: "Umfangreicher Zugriff auf die Datenbanken" würde ich so nicht unterschreiben. Gerade bei beck fehlen mir viele hilfreiche Module für die zivilrechtliche Praxis (z.B. Erbrecht, Verkehrsrecht oder dergleichen). Aber die IT passt jetzt neuerdings doch echt gut, bin zufrieden.
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batman
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Re: Bedenken eines Berufseinsteigers

Beitrag von batman »

Auch da kommt es auf das Bundesland und dessen Beck-Paket an.
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Tibor
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Re: Bedenken eines Berufseinsteigers

Beitrag von Tibor »

Beck-Paket ist ok. Juris ist hier super; mit Partnermodulen von weiteren Verlagen, inkl. ca. 200 Handbüchern (u.a. Handbuch des Staatsrechts) und ca. weiteren 150 Kommentaren.
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Re: Bedenken eines Berufseinsteigers

Beitrag von famulus »

Tibor hat geschrieben:Beck-Paket ist ok. Juris ist hier super; mit Partnermodulen von weiteren Verlagen, inkl. ca. 200 Handbüchern (u.a. Handbuch des Staatsrechts) und ca. weiteren 150 Kommentaren.
=P~ =P~ =P~

Lass ma Logindaten rüberwachsen! :D
»Ich kenne den Schmerz, den ich hatte, weil ich zweimal die Vorhaut mit dem Reißverschluss mitgenommen habe, so dass dieser - also Reißverschluss - einmal in einer Klinik entfernt werden musste.« - Chefreferendar
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Re: Bedenken eines Berufseinsteigers

Beitrag von thh »

Solar hat geschrieben:@thh: "Umfangreicher Zugriff auf die Datenbanken" würde ich so nicht unterschreiben. Gerade bei beck fehlen mir viele hilfreiche Module für die zivilrechtliche Praxis (z.B. Erbrecht, Verkehrsrecht oder dergleichen). Aber die IT passt jetzt neuerdings doch echt gut, bin zufrieden.
Ich habe ja keine Ahnung, was man dazu braucht, aber hinsichtlich des Erbrechts finde ich den MüKo-BGB, der auch das 5. Buch abdeckt, zwei Zeitschriften und einen Fachdienst gar nicht schlecht; zum Straßenverkehrsrecht hat's mit dem Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke/Janker einen Kommentar, den Grüneberg für die Haftungsquoten und die NZV. Bei juris dann noch den Staudinger und je einen Praxiskommentar zum BGB und zum Straßenverkehrsrecht

Klar, für etwas ungewöhnlichere Rechtsgebiete oder besondere Vertiefung muss man sich ggf. in eine Bibliothek begeben, aber ein Großteil der täglichen Arbeit lässt sich durchaus am Rechner erledigen, auch für Rechtsgebiete, die vielleicht noch nicht sehr speziell sind, aber immerhin auch nicht der absolute Mainstream, wie das Telekommunikationsrecht oder andere öffentlich-rechtliche Themen, die als Vorfragen auch im Zivil- oder Strafrecht relevant werden können.

Insgesamt sind's bei Juris rund 200 Handbücher und rund 170 Kommentare, bei Beck fast 400 Kommentare und Handbücher, die teilweise auch wirklich abseitige Themen abdecken, und mehr als 50 Zeitschriften. Ich gehe eigentlich nur selten leer aus, wenn ich etwas suche.

(Und sicherlich: mehr geht immer. :))
cg1
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Re: Bedenken eines Berufseinsteigers

Beitrag von cg1 »

elch1 hat geschrieben:Hallo allerseits,

vorweg ganz kurz zu mir und meiner Situation: Im Ersten habe ich ein knappes VB, im Zweiten 8,3 Punkte, wobei die Staatsnote des ersten Examen übertroffen wurde. In strukureller Hinsicht wohnt meine Familie und ich in einer eher schwächeren Region Deutschlands, so dass hier weder nennenswerte Unternehmen, noch Großkanzleien oder spezialisierte mittelständige Kanzleien angesiedelt sind. Rein faktisch bleiben damit die Selbstständigkeit als solche, die Mitarbeit in einer Sozietät, der Verwaltungsdienst oder der Justizdienst. Die Selbstständigkeit schließe ich wegen einer bereits bestehenden, nichtjuristischen Selbstständigkeit meiner Frau aus.

Wenn ich äußerst ehrlich zu mir bin, dann *brenne* ich für keinen juristischen Beruf, kann mir aber sehr gut vorstellen, die nächsten 30 Jahre die jeweils spezifische Tätigkeit auszuüben. Ich kann mir auch vorstellen, dann die notwendigen Überstunden zu leisten, wenn sie notwendig sind. Allein ich definier mich in keinem Fall über meinen Beruf. Als Teil der sogenannten Generation Y spielt auch für mich die Work-Life-Balance eine ganz erhebliche Rolle. Der Freizeit (bzw. eher Zeit mit meiner Familie) würde ich stets erheblich mehr Bedeutung für mich einräumen, als etwa Gehalt/Sold.

Unter diesen Bedingungen überrascht es sicher nicht, dass ich kurz nach Abschluss meiner Ausbildung mittlerweile eher dem Justizdienst zugeneigt bin. Ich weiß wohl, dass im Verwaltungsdienst die Arbeitszeiten nahezu garantiert sind, während auch Richter (und gerade Proberichter) immer wieder erhebliche Arbeitsspitzen haben (können). Allerdings empfand ich die Arbeit innerhalb der Verwaltungsstation als ziemlich dröge, darüber hinaus gibt es wohl eher eine spürbare Weisungsabhängigkeit, die - je höher es geht - immer mehr politisch motiviert sein dürfte.
Ich möchte aber trotzdem nochmal klarstellen, dass ich kein Kandidat war, der schon immer davon geträumt hat, Richter zu werden. Ich habe weder mein Studium, noch mein Ref darauf ausgerichtet, sondern habe mein Ref vielmehr sehr weit gefächert, um alles kennenzulernen.

Ich habe mich bereits um Einstellung in den Justizdienst beworben, aber es nagen noch die letzten Bedenken. Ich würde daher unglaublich gern Erfahrungen, insbesondere von derzeitigen Proberichtern, hören.

1. Die o.g. Examensnoten sind ja eher am unteren Ende der Einstellungsvoraussetzungen angesiedelt (hier min. 9 im Ersten, 8 im Zweiten). Ich nehme an, dass ich mir angesichts der bevorstehenden Pensionierungswelle aber keine allzu großen Gedanken machen muss? Bisher gabs nur eine Eingangsbestätigung.

2. Ab jetzt werden die Bedenken - jedenfalls für mich - ernster: Ich weiß vielleicht ganz grob, wie man die Sachurteilsvoraussetzungen einer Klage prüft. Auch eine isolierte Drittwiderklage bringt mich jetzt nicht sofort ins Schwitzen. Allerdings weiß ich ehrlich gesagt wenig über die tatsächlichen prozessualen Abläufe, insbesondere was wann wie zu tun ist. Muss ich zu Thema X einen Hinweis geben? Was diktiere ich alles tatsächlich ins Protokoll (§ 160 ZPO ist bekannt)? Was (außer eben die Sitzung zu unterbrechen und in den Zöller schauen) passiert, wenn mir ein erfahrener Prozessanwalt gegenübersitzt, der mir das Verhandlungsleben zur Hölle macht? Vielleicht versteht Ihr, was ich meine. Mir ist natürlich klar, dass man über die Zeit und Erfahrung stabiler in seiner Verhandlungsfühung wird, dennoch...

3. Die rechtliche Durchdringung des Sachverhalts. Sicher, es gibt im absoluten Notfall immernoch Rechtsmittel, aber das kann unmöglich der eigene Anspruch sein ("Im Notfall werden es schon andere wieder geradebiegen"). Nicht nur einmal habe ich bei der Lektüre eines Urteils gedacht, dass es in juristischer Hinsicht doch nicht ganz unbedeutend von dem abweicht, wie ich es aufgebaut/gelöst/entschieden hätte. Manchmal hätte ich beispielsweise eine nicht ganz abwegige AGL übersehen, manchmal hätte ich auf einige Aspekte nichtmal im Ansatz in dem Umfang abgestellt, wie es im Urteil getan wurde. Manchmal wird an Punkten ein Fass aufgemacht ("epische Breite"), wo ich es nicht unmittelbar verortet hätte. Sicher kann man immer zu unterschiedlichen Ansichten kommen, aber einige Akten in der amtsgerichtlichen Gerichtsstation waren in rechtlicher Hinsicht schon sehr anspruchsvoll - hier habe ich Bedenken, dass ich den entscheidenden Punkt einfach nicht finde/treffe. Immerhin sind es ja auch keine Klausurakten mit 20 Seiten, so dass sich der Schwerpunkt der Argumentation und eigentlich auch die grobe Stoßrichtung quasi aufdrängt.

4. Ein größeres Problem für mich ist auch, dass es das Prinzip der Durchlässigkeit geben wird, so dass ich etwa 1,5 Jahre als StA tätig sein werde. Meine strafrechtlichen Kenntnisse fallen doch relativ deutlich hinter die anderen zurück. Dazu kommt, dass ich nicht gerade ein großer Freund des Strafrechts bin. Es war für mich im Rahmen der Ausbildung eben immer nur notwendiges Übel, aber nie Quell' der Freude. Und 18 Monate sind nun nicht gerade ein Pappenstiel.

Sicher fiele mir noch mehr ein, aber das sind derzeit die Knackpunkte meiner Bedenken.

Ich freue mich über jeden Beitrag und danke schonmal im Voraus.

Grüße
Auch ich kann zu Punkt 4 sagen, dass das Strafrecht in der Praxis ganz anders ist als in der Ausbildung. Eigentlich kann fast jeder das Handwerkszeug hierzu schnell erlernen und dann einsetzten.
Herr Anwalt
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Re: Bedenken eines Berufseinsteigers

Beitrag von Herr Anwalt »

batman hat geschrieben:
Herr Anwalt hat geschrieben:Dass unterschiedliche Bearbeiter zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen ist nichts schlimmes.
Mag schon sein. Aber inwiefern wollen GG und ZPO das oder schreiben es sogar vor?
Art. 97 GG
§ 286 ZPO
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