Das Risiko steht halt in keinem Verhältnis zum Nutzen? Wenn es rauskommt, dass du bei der Einstellung gelogen hast, wars das halt. Außerdem musste dann dein ganzes Beamtenleben damit leben, dass du auffliegst?Tobias__21 hat geschrieben:Und wenn man nichts zu verbergen hat, gibt es auch keinen Grund, warum der Staat nicht das Telefon abhören sollteLiz hat geschrieben:Wenn etwas keine Auswirkungen auf die Dienstfähigkeit hat, dann gibt es aber auch keinen Grund, dies zu verschweigen. Aber ich meine, es ist Sache des Amtsarztes, zu beurteilen, ob er an einem Punkt möglicherweise weitere Nachweise benötigt oder ob er es von vorneherein als "irrelevant" ansieht. Und wenn man mit seiner "Eigeneinschätzung" falsch liegt, dann hat man ggf. ein größeres Problem. Und wenn das psychische Problem im Ref akut und noch nicht therapiert ist, dann wird man bei bereits längerfristig schwelenden psychischen Problemen sicherlich nicht vor Ablauf von 5-10 Jahre dazu kommen, dass das "nie wieder" ein Thema sein wird.
Ich wollte hier nicht den Eindruck erwecken, dass ich zur Lüge rate. Aber jeden Furz muss man auch nicht ansprechen. Der Staat mag ein berechtigtes Interesse daran haben, keine kranken Menschen zu verbeamten, die dann irgendwann dienstunfähig werden und dem System zur Last fallen. Aber auch dieses Informationsinteresse des Staates gilt nicht unbeschränkt und muss m.E. auch zeitlich beschränkt werden. Ob das jetzt 5 Jahre sind, oder 10 Jahre, keine Ahnung, wird von der Krankheit abhängen. Jeder Mensch kann einmal psychische Probleme haben, kommt vor. Das kann auch den gesunden Staatsanwalt auf einmal wie einen Schlag treffen. Dann ist das eben so, das Risiko lässt sich nie ganz ausschließen. Und wenn jemand psychisch krank war wird er mit längerem Zeitablauf auch irgendwann das Recht darauf haben mit dieser Krankheit "in Ruhe gelassen" zu werden.
Ich meine dann kannste auch gleich dein Staatsexamen fälschen. Dann ist das ja auch schon egal.