Verwaltungsgerichtsbarkeit Bayern

Für alle Fragen, die sich speziell für Richter, Staatsanwälte oder Verwaltungsbeamte ergeben, z.B. Bewerbung, Arbeitszeit, Laufbahnentwicklung, Wechsel des Bundeslandes oder der Gerichtsbarkeit usw.

Moderator: Verwaltung

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Bollypalme
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Verwaltungsgerichtsbarkeit Bayern

Beitrag von Bollypalme »

Hallo zusammen! Mir stellt sich derzeit die Frage, ob es nach Absolvierung des 2. StEx möglich ist, direkt als Richter auf Probe in der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Bayern einzusteigen. Ich habe bisher gelesen, dass es in Bayern üblich ist, dass Volljuristen aus der Verwaltung in die Verwaltungsgerichtsbarkeit wechseln. Es müsste doch aber auch ohne eine vorherige Tätigkeit als Verwaltungsjurist möglich sein, RiVG auf Probe zu werden, oder irre ich mich? Falls ja, frage ich mich, wie hoch die Notenvoraussetzungen ungefähr sind. Man hört ja, dass wohl viele RiVG anstreben und ich mir daher vorstellen kann, dass man schon mind. 9,0 im 2. StEx mitbringen sollte, oder?

Vielen Dank und liebe Grüße O:)
surcam
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Re: Verwaltungsgerichtsbarkeit Bayern

Beitrag von surcam »

Bollypalme hat geschrieben: Donnerstag 13. Februar 2020, 10:48RiVG auf Probe
Auch wenn es nicht direkt passt: Das gibt es nicht. Es gibt den Richter auf Probe und den Richter am Verwaltungsgericht, aber nicht den Richter am Verwaltungsgericht auf Probe. ;)

Richter auf Probe müssen sich erst einmal erproben. Dafür werden sie in vielen Ländern in mehreren Fachrichtungen eingesetzt. Häufig auch bei der StA. Wie genau es in Bayern aussieht, kann ich dir nicht sagen, andere aber mit Sicherheit.
Theopa
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Re: Verwaltungsgerichtsbarkeit Bayern

Beitrag von Theopa »

https://www.stmi.bayern.de/assets/stmi/min/ausbildungundkarriere/stmi_juristen_a5.pdf (Verwaister Link automatisch entfernt)

Aus den dortigen Angaben und Gesprächen/Vorträgen im Rahmen des Ref:

Es ist durchaus üblich und unproblematisch, zu Beginn am Verwaltungsgericht eingesetzt zu werden. Nach einer gewissen Zeit folgt dann aber zwangläufig der Wechsel an ein Landratsamt o.Ä.

Der Weg zurück zum Verwaltungsgericht nach der Erprobung ist dann deutlich schwieriger und wohl auch mit relativ hohen Hürden bei den Noten verbunden: Man munkelt zweistellig im Zweiten (das Erste ist in Bayern ja fast irrelevant), das war aber vor dem enormen Verfahresanfall in Asylsachen.
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Tibor
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Re: Verwaltungsgerichtsbarkeit Bayern

Beitrag von Tibor »

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Tibor
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Re: Verwaltungsgerichtsbarkeit Bayern

Beitrag von Tibor »

Ah sorry Doppelpost. Meine Antwort hing im Funkloch.
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Schlumpfi
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Re: Verwaltungsgerichtsbarkeit Bayern

Beitrag von Schlumpfi »

Die Einstellung als Proberichter ist in der bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit absolut üblich. Man muss sich halt bewusst sein, dass man nach ca. 2 Jahren in die Außenverwaltung versetzt werden wird.

Zu den Rückkehroptionen kann man dann keine genaue Aussage machen. Zur Zeit darf hier jeder ans VG, der nicht bei drei auf dem Baum ist. :-w Notentechnisch ist - nachdem was ich so mitbekomme - die Grenze eher nach unten offen, d.h. jeder, der es geschafft hat, in der Verwaltung unterzukkommen, hat auch die Chance aufs VG. Es wird dringend gesucht.
Wenn die Stellen dann natürlich mit Lebenszeitrichtern besetzt sind, sieht es für die im Außendienst schlechter aus, die für die Rückkehr zu spät dran waren. Aber wie schon gesagt, wie sich der Bedarf entwickelt, steht in den Sternen.....
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Re: Verwaltungsgerichtsbarkeit Bayern

Beitrag von Urs Blank »

Schlumpfi hat geschrieben: Freitag 21. Februar 2020, 09:20 Die Einstellung als Proberichter ist in der bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit absolut üblich. Man muss sich halt bewusst sein, dass man nach ca. 2 Jahren in die Außenverwaltung versetzt werden wird.
War hier schon einmal Thema, würde mich aber nach wie vor interessieren: Wie ist diese Praktik mit § 13 DRiG vereinbar?
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Re: Verwaltungsgerichtsbarkeit Bayern

Beitrag von stilzchenrumpel »

Urs Blank hat geschrieben: Freitag 21. Februar 2020, 11:44
Schlumpfi hat geschrieben: Freitag 21. Februar 2020, 09:20 Die Einstellung als Proberichter ist in der bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit absolut üblich. Man muss sich halt bewusst sein, dass man nach ca. 2 Jahren in die Außenverwaltung versetzt werden wird.
War hier schon einmal Thema, würde mich aber nach wie vor interessieren: Wie ist diese Praktik mit § 13 DRiG vereinbar?
Rechtlich vmtl. überhaupt nicht. Praktisch liegt vmtl. immer das Einverständnis vor, weil es ja sonst bedauerlich wäre, wenn alle Stellen am VG auf Lebenszeit immer mit geeigneteren Kandidaten besetzt werden - diese bringen immerhin Erfahrung in Form von Tätigkeiten in Behörden mit 8-[
Hier gibt es nichts zu sehen, ich trolle nur.
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Re: Verwaltungsgerichtsbarkeit Bayern

Beitrag von sai »

Urs Blank hat geschrieben: Freitag 21. Februar 2020, 11:44
Schlumpfi hat geschrieben: Freitag 21. Februar 2020, 09:20 Die Einstellung als Proberichter ist in der bayerischen Verwaltungsgerichtsbarkeit absolut üblich. Man muss sich halt bewusst sein, dass man nach ca. 2 Jahren in die Außenverwaltung versetzt werden wird.
War hier schon einmal Thema, würde mich aber nach wie vor interessieren: Wie ist diese Praktik mit § 13 DRiG vereinbar?
Indem der Richter auf Probe seine Zustimmung erteilt.
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Urs Blank
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Re: Verwaltungsgerichtsbarkeit Bayern

Beitrag von Urs Blank »

Der Proberichter wird also mehr oder weniger genötigt, die Zustimmung zu erteilen, oder wie muss man sich das vorstellen?
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schuper
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Re: Verwaltungsgerichtsbarkeit Bayern

Beitrag von schuper »

Soweit ich weiß, ist ein Einstieg ohne vorherige Verwaltung absolut üblich. Die Noten waren zumindest vor 3-4 Jahren, bei der Einstellungswelle trotzdem bei 10,5 Punkten im Schnitt aller Proberichter (VG) in Bayern. Minimum 2x9, eigentlich besser war die Devise. kA wie es mittlerweile ist.
Nach 2 Jahren normalerweise ans Innenministerium nach München für weitere 2, danach 4-5 Jahre ans LRA und dann zurück auf "Lebenszeit" ans VG, wenn man Lust hat.
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Tibor
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Re: Verwaltungsgerichtsbarkeit Bayern

Beitrag von Tibor »

Aber dann wird man irgendwann vorher hoffentlich mal RR/ORR auf Lebenszeit, oder?
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Schlumpfi
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Re: Verwaltungsgerichtsbarkeit Bayern

Beitrag von Schlumpfi »

@Tibor: Ja, klar. Wenn es zeitlich ungefähr passt, erfolgt die Ernennung auf Lebenszeit gleich mit der Versetzung. Bei mir war das nach ungefähr 2,5 Jahren Dienstzeit.
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Re: Verwaltungsgerichtsbarkeit Bayern

Beitrag von schuper »

Schlumpfi hat geschrieben: Montag 24. Februar 2020, 10:03 @Tibor: Ja, klar. Wenn es zeitlich ungefähr passt, erfolgt die Ernennung auf Lebenszeit gleich mit der Versetzung. Bei mir war das nach ungefähr 2,5 Jahren Dienstzeit.
so kenne ich das auch
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