Ich habe mein Verständnis von Karriere hier doch nirgendwo benannt?Quantensprung hat geschrieben:Ich würde den Begriff Karriere zwar ebenfalls nicht so eindimensional verstehen, frage mich aber doch, woher dein Selbstbewusstsein stammt, dass dein Verständnis von Karriere das richtige Verständnis ist?Wie gesagt, er beruht auf einem falschen Verständnis von Karriere (nämlich Karriere = Beförderungen) in der Justiz.
Karriereaussichten als Staatsanwalt und Richter
Moderator: Verwaltung
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Re: Karriereaussichten als Staatsanwalt und Richter
Re: Karriereaussichten als Staatsanwalt und Richter
In negativer Weise schon - Karriere besteht für dich jedenfalls nicht nur aus Beförderungen. Gleichzeitig hast Du eben dieses beförderungsfixierte Karriereverständnis als falsch und Quatsch bezeichnet.
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Re: Karriereaussichten als Staatsanwalt und Richter
Nicht (nur) für mich, sondern insbesondere für den (Besoldungs-)Gesetzgeber. Das ist ja gerade der Unterschied. Schon der Gesetzgeber geht durch die Ausgestaltung der R1-Besoldung davon aus, dass Karriere in der Justiz anders verläuft als insbesondere in der Verwaltung, aber natürlich auch in der Privatwirtschaft. Der Gesetzgeber hat den Beruf des Richters so ausgestaltet, dass Karriere nicht vertikal, sondern auch horizontal verlaufen kann und nicht zwangsläufig mit mehr Geld und einem höheren Amt verbunden sein muss. Und das, so meine ich, muss mir als Richter doch klar sein, bevor ich mich für den Beruf entscheide.Quantensprung hat geschrieben:In negativer Weise schon - Karriere besteht für dich jedenfalls nicht nur aus Beförderungen. Gleichzeitig hast Du eben dieses beförderungsfixierte Karriereverständnis als falsch und Quatsch bezeichnet.
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Re: Karriereaussichten als Staatsanwalt und Richter
Es dürfte allerdings bedeutend mehr R1-Stellen am AG als am LG geben, d. h. das Verhältnis dürfte in der ordentlichen Gerichtsbarkeit eher 1 : 5-10 sein; das Stellenverhältnis bei der StA dürfte ähnlich sein. D. h. R2 dürfte jedenfalls in der ordentlichen Gerichtsbarkeit auch nach Abzug aller "karriereunwilliger" Kollegen kein Selbstläufer sein.Tibor hat geschrieben:@Sai: Bei Carlos dem Fuchs dürften halt die Trauben (Justiz) generell sauer sein. Hatte er nicht zu Beginn eine Wohnzimmerkanzlei gegründet? Und in welchem Verhältnis R2 : R1 Stellen vorhanden sind, ergibt sich aus dem Stellenplan der Haushaltsgesetze. Am Landgericht qua Kammerorganisation dürften auf 2x R1 im Schnitt 1x R2 entfallen. Man darf halt nicht nur das Dorfamtsgericht in den Blick nehmen.
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Re: Karriereaussichten als Staatsanwalt und Richter
Aber auch das ist völlig in Ordnung. Wenn Beförderungen der Bestenauslese dienen, gibt es eben Beste und Ausgelesene...Liz hat geschrieben:Es dürfte allerdings bedeutend mehr R1-Stellen am AG als am LG geben, d. h. das Verhältnis dürfte in der ordentlichen Gerichtsbarkeit eher 1 : 5-10 sein; das Stellenverhältnis bei der StA dürfte ähnlich sein. D. h. R2 dürfte jedenfalls in der ordentlichen Gerichtsbarkeit auch nach Abzug aller "karriereunwilliger" Kollegen kein Selbstläufer sein.Tibor hat geschrieben:@Sai: Bei Carlos dem Fuchs dürften halt die Trauben (Justiz) generell sauer sein. Hatte er nicht zu Beginn eine Wohnzimmerkanzlei gegründet? Und in welchem Verhältnis R2 : R1 Stellen vorhanden sind, ergibt sich aus dem Stellenplan der Haushaltsgesetze. Am Landgericht qua Kammerorganisation dürften auf 2x R1 im Schnitt 1x R2 entfallen. Man darf halt nicht nur das Dorfamtsgericht in den Blick nehmen.
Re: Karriereaussichten als Staatsanwalt und Richter
Nicht eher Beste und Nicht-Ausgelesene?Aber auch das ist völlig in Ordnung. Wenn Beförderungen der Bestenauslese dienen, gibt es eben Beste und Ausgelesene...
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Re: Karriereaussichten als Staatsanwalt und Richter
Dein Gefühl trügt: In Berlin gibt es lt Stellenplänen zum Haushaltsgesetz in der ordentlichen Gerichtsbarkeit (Fachgerichte hab ich jetzt nicht ausgewertet) insgesamt folgende Stellen*: 1.005 x R1 und 424 x R2-R8, also AG, LG, OLG, StA und GenStA. Das heißt „Karriere machen“ ca 30%.Liz hat geschrieben: Es dürfte allerdings bedeutend mehr R1-Stellen am AG als am LG geben, d. h. das Verhältnis dürfte in der ordentlichen Gerichtsbarkeit eher 1 : 5-10 sein; das Stellenverhältnis bei der StA dürfte ähnlich sein. D. h. R2 dürfte jedenfalls in der ordentlichen Gerichtsbarkeit auch nach Abzug aller "karriereunwilliger" Kollegen kein Selbstläufer sein.
Nimmt man nur die Gerichte der Ordentlichen, dann sind es 719x R1 zu 336x R2-R8, also ca 32% Beförderungsquote.
Bei der StA/GenStA ist das Verhältnis 286x R1 zu 88x R2-R6, also nur 23% „Karriere“ (iSv R2 und mehr).
*
R1 = 1.005
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R3 = 48
R4 = 5
R5 = 1
R6 = 3
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Re: Karriereaussichten als Staatsanwalt und Richter
Man sollte dabei nicht übersehen, dass es bei der StA auch viele R1Z-Stellen gibt (in BW: auf fast jede R2-Stelle eine), und das ist schon mehr als die Hälfte auf dem Weg nach R2.Tibor hat geschrieben:Bei der StA/GenStA ist das Verhältnis 286x R1 zu 88x R2-R6, also nur 23% „Karriere“ (iSv R2 und mehr).
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Re: Karriereaussichten als Staatsanwalt und Richter
Ah, okay. R2 am OLG / bei der GenStA hatte ich tatsächlich vergessen.
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Re: Karriereaussichten als Staatsanwalt und Richter
Das ist Satire, oder?sai hat geschrieben:Der Gesetzgeber hat den Beruf des Richters so ausgestaltet, dass Karriere nicht vertikal, sondern auch horizontal verlaufen kann und nicht zwangsläufig mit mehr Geld und einem höheren Amt verbunden sein muss.
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Re: Karriereaussichten als Staatsanwalt und Richter
Also ich war hier auch aus reinem Interesse bei der Werbeveranstaltung des OLGs für die Richterbewerbung. Da hat uns die Präsidentin für Hamburg auch schnell den Zahn gezogen. Hier ist die AG-Quote 1:7 und LG-Quote, logischerweise, 1:3.Liz hat geschrieben:Es dürfte allerdings bedeutend mehr R1-Stellen am AG als am LG geben, d. h. das Verhältnis dürfte in der ordentlichen Gerichtsbarkeit eher 1 : 5-10 sein; das Stellenverhältnis bei der StA dürfte ähnlich sein. D. h. R2 dürfte jedenfalls in der ordentlichen Gerichtsbarkeit auch nach Abzug aller "karriereunwilliger" Kollegen kein Selbstläufer sein.Tibor hat geschrieben:@Sai: Bei Carlos dem Fuchs dürften halt die Trauben (Justiz) generell sauer sein. Hatte er nicht zu Beginn eine Wohnzimmerkanzlei gegründet? Und in welchem Verhältnis R2 : R1 Stellen vorhanden sind, ergibt sich aus dem Stellenplan der Haushaltsgesetze. Am Landgericht qua Kammerorganisation dürften auf 2x R1 im Schnitt 1x R2 entfallen. Man darf halt nicht nur das Dorfamtsgericht in den Blick nehmen.
Was sie aber auch erzählt hatte, und worüber ich zuvor noch nie nachgedacht habe, die Chance auf Beförderung ist auch sehr vom Bundesland abhängig. Sie meinte in Hamburg strebt fast ausnahmslos jeder die Beförderung an, weil er dafür nicht umziehen muss. In Schleswig-Holstein gibt es dagegen nicht wenige Richter, die zB ihren Lebensmittelpunkt in Flensburg haben und gar nicht nach Schleswig wollen.
Das heißt auch uns wurde da schon gesagt, dass wir in Hamburg mit stärkerer Konkurrenz zu rechnen haben, als in anderen Bundesländern, wenn es um die Beförderungsposten geht.
Die von der Klägerin vertretene Auffassung, die Beeinträchtigung des Wohngebrauchs sei durch das Zumauern der Fenster nur unwesentlich beeinträchtigt, ist so unverständlich, dass es nicht weiter kommentiert werden soll. - AG Tiergarten 606 C 598/11
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Re: Karriereaussichten als Staatsanwalt und Richter
Ich hab mir das nicht ausgedacht.markus87 hat geschrieben:Das ist Satire, oder?sai hat geschrieben:Der Gesetzgeber hat den Beruf des Richters so ausgestaltet, dass Karriere nicht vertikal, sondern auch horizontal verlaufen kann und nicht zwangsläufig mit mehr Geld und einem höheren Amt verbunden sein muss.
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Re: Karriereaussichten als Staatsanwalt und Richter
Ich hab den Beruf meiner Putzfrau auch so ausgestaltet, dass Karriere nicht vertikal, sondern auch horizontal verlaufen kann und nicht zwangsläufig mit mehr Geld und einem höheren Amt verbunden sein muss.sai hat geschrieben:Ich hab mir das nicht ausgedacht.markus87 hat geschrieben:Das ist Satire, oder?sai hat geschrieben:Der Gesetzgeber hat den Beruf des Richters so ausgestaltet, dass Karriere nicht vertikal, sondern auch horizontal verlaufen kann und nicht zwangsläufig mit mehr Geld und einem höheren Amt verbunden sein muss.
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Re: Karriereaussichten als Staatsanwalt und Richter
@Ara: das dürfte in der Tat ein wichtiger Punkt sein: über örtliche Flexibilität wird man sich in kleinen OLG-Bezirken bzw. mit zunehmender Nähe zu Erprobungsmöglichkeiten bzw. Beförderungsstellen nicht wirklich absetzen können.
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Re: Karriereaussichten als Staatsanwalt und Richter
Was Sai meint: Weil es gerade in der Justiz nur die klassischen Karrieresprünge von R1 auf R2 gibt und alles andere eher selten ist (wie eben der Sprung aus A in B-Besoldung), entsprechen die Stufenentwicklungen R1-R2 eben der üblichen Karriere A13-A16. Das heißt als Amtsrichter wird dir eine horizontale Entwicklung unterstellt, als ob du in der Verwaltung mindestens ORR wirst, bei R2 dann zugleich der Sprung auf LtRD, obgleich in der Verwaltung der Sprung von A13 auf 14 und von 15 auf 16 nicht zwingend ist, wenn die Behörde entsprechende Ämter gar nicht hergibt.
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