Worum ging es beim Bafög-Betrug

"Off-Topic"-Forum. Die Themen können von den Usern frei bestimmt werden.
Es gelten auch hier die Foren-Regeln!

Moderator: Verwaltung

Antworten
Gelöschter Nutzer

Worum ging es beim Bafög-Betrug

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Weiss eigentlich noch jemand, wo das Problem bei der Veruerteilung von Studenten wegen Bafög-Betruges lag?

Konnten die z.B. Verurteilten Jura-Studenten nicht mehr ihr Examen ablegen bzw. ins Ref gehen oder was war so das Problem bei der Sache?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Das Examen kann man sogar als Mörder ablegen! Siehe Markus Gäffgen (oder wie der nochmal hieß) aus Frankfurt.

Wie´s mit dem Referendariat aussieht, weiß ich nicht. Ob schon ein einfacher Betrug die Einstellung verhindert, keine Ahnung.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ist das jetzt ein Witz?

Der Gäffgen hat sein Examen abgelegt? Vor oder nachdem er verurteilt worden ist?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Weiß ich jetzt nicht mehr so genau. Zumindest nachdem er die Tat gestanden hatte.
Ich glaube, er war noch in U-Haft. Vielleicht weiß es ein Frankfurter hier genauer?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Bin zwar kein Hesse, aber soweit ich mich erinnere, hat der seine mündliche Prüfung zum 1. StEx im Gefängnis abgelegt...

Ich möchte da nicht Prüfer sein... 8-[
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Das dürfte eine Ermessensfrage sein (und als solche in den Ländern unterschiedlich gehandhabt werden), ob und inwieweit man als Vorbestrafter zum Ref und 2.Staatsexamen zugelassen wird. Grds. ist Beamtenrecht entsprechend anwendbar.

Dass der Gäfgen seine mdl.Prüfung (im Knast) noch ablegen durfte, dürfte daran gelegen haben, dass er bereits vor seiner Verurteilung zum 1.Examen zugelassen wurde, und ein Ausschluss aus diesem Grund ist dann wohl auch nicht vorgesehen.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Da gab es aber noch einen Interventionsversuch. Hab da mal einen Artikel in der ZRP zu gelesen.
Immerhin soll der angehende Jurist nachweisen, dass er die grundlegenden Werte der Rechtsordnung verstanden hat und damit tauglich für den Richterdienst ist. Bei einem Mörder kann man das natürlich vergessen, die Prüfung ist also obsolet.
Assessor kann der außerdem bei Vorstrafe wegen Mordes niemals werden.
Antworten