Worum ging es beim Bafög-Betrug
Moderator: Verwaltung
Worum ging es beim Bafög-Betrug
Weiss eigentlich noch jemand, wo das Problem bei der Veruerteilung von Studenten wegen Bafög-Betruges lag?
Konnten die z.B. Verurteilten Jura-Studenten nicht mehr ihr Examen ablegen bzw. ins Ref gehen oder was war so das Problem bei der Sache?
Konnten die z.B. Verurteilten Jura-Studenten nicht mehr ihr Examen ablegen bzw. ins Ref gehen oder was war so das Problem bei der Sache?
Das dürfte eine Ermessensfrage sein (und als solche in den Ländern unterschiedlich gehandhabt werden), ob und inwieweit man als Vorbestrafter zum Ref und 2.Staatsexamen zugelassen wird. Grds. ist Beamtenrecht entsprechend anwendbar.
Dass der Gäfgen seine mdl.Prüfung (im Knast) noch ablegen durfte, dürfte daran gelegen haben, dass er bereits vor seiner Verurteilung zum 1.Examen zugelassen wurde, und ein Ausschluss aus diesem Grund ist dann wohl auch nicht vorgesehen.
Dass der Gäfgen seine mdl.Prüfung (im Knast) noch ablegen durfte, dürfte daran gelegen haben, dass er bereits vor seiner Verurteilung zum 1.Examen zugelassen wurde, und ein Ausschluss aus diesem Grund ist dann wohl auch nicht vorgesehen.
Da gab es aber noch einen Interventionsversuch. Hab da mal einen Artikel in der ZRP zu gelesen.
Immerhin soll der angehende Jurist nachweisen, dass er die grundlegenden Werte der Rechtsordnung verstanden hat und damit tauglich für den Richterdienst ist. Bei einem Mörder kann man das natürlich vergessen, die Prüfung ist also obsolet.
Assessor kann der außerdem bei Vorstrafe wegen Mordes niemals werden.
Immerhin soll der angehende Jurist nachweisen, dass er die grundlegenden Werte der Rechtsordnung verstanden hat und damit tauglich für den Richterdienst ist. Bei einem Mörder kann man das natürlich vergessen, die Prüfung ist also obsolet.
Assessor kann der außerdem bei Vorstrafe wegen Mordes niemals werden.