Stoff erarbeiten, Lehrbücher, Karteikarten...

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

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Gelöschter Nutzer

Stoff erarbeiten, Lehrbücher, Karteikarten...

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Meine wichtigste Frage: wie erarbeite ich den Stoff? Wie halte ich das gelernte fest?

Danke für hilfreiche Antworten.
Zuletzt geändert von Gelöschter Nutzer am Sonntag 28. Juni 2009, 01:42, insgesamt 2-mal geändert.
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Baron
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Re: Erstsemester: Stoff erarbeiten, Lehrbücher, Karteikarten...

Beitrag von Baron »

ersti01 hat geschrieben:
Meine wichtigste Frage: wie erarbeite ich den Stoff richtig? Wie halte ich das gelernte fest?
.
kann Dir keiner sagen. das musst Du schon selber rausfinden. dass es nicht so leicht ist, merkt man schon daran, dass eine solche frage mindestens 1 mal die woche hier auftaucht.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Also die Gesdchichte des BGb muss man nicht könne. Es ist gut zu wissen, wie das Rechtssystem in etwa vorher aussah usw, aber zwingend ist das nicht.

Subj. Rechte? Das sind halt die Rechte des einzelnen Subj, die diesem auch zustehen. Was alles darunter fällt muss man auch nicht wissen. Das kommt alles in den nächsten Semestern. Vir allem im Deliktsrecht spielen die subj. Rechte eine wichtige Rolle.

Wie werden subj. Rechte geschützt? Indem man auf sie Rücksicht nimmt.

Der wichtige Teil kommt erst jetzt. WE, Vertrag usw. Das sind die Grundlagen, die du immer brauchen wirst.

Ich lerne mit Karteikarten, d.h. nehme mir ein Lehrbuch und schreibe das wichtigste raus. Ist etwas zeitaufwendig, aber lohnt sich.

Anosnsten muss jeder seinen eigen Lernrythmus "erlernen". Es gibt auch die Karteikarten von AS und Hemmer. Mit denen kann man auch lernen. Wem es gefällt, der kann auch mit diesen lernen. Am Besten mal ausprobieren. Auf der Seite von AS kannst du dir die KK ansehen, was so draufsteht usw.

Ansonsten: Viel Erfolg!
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

[-X Dass immer die Geschichte vernachlässigt wird... Ich hatte in der mdl. Prüfung zum 1. Examen die Frage, wo das Zinseszinsverbot herkommt... :-w
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

also kann ich jetzt getrost mit rechtsgeschäften und willenserklärungen anfangen, und mir keine sorgen um deliktischen schutz etc machen?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ich sags mal so: Wenn du das jetzt lernst, machst du nichts falsch.

Aber der ganze Stoff, also Deliktsrecht und Bereicherungsrecht etc. wird in einem Semester nochmal kommen, und dann vertieft. Dann wirst du das wieder durchgehen. Insofern brauchst du dir da mal keine Sorgen zu machen, wenn du jetzt nicht alles weisst.
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Beitrag von ProstG! »

Schau in den Brox. Kauf Dir das entsprechende hemmer-Script, um auch gleich zu wissen, was wichtig ist.

Ich hatte damals Köhler AT und der hat mir alles mögliche von juristischen Personen und ähnlichem Zeug erzählt. Zum damaligen Zeitpunkt viel zu hoch...

Man kann ins ZR nur damit einsteigen, dass A dem B ein Moped verkauft.

Viel Spass im Studium!
"Der Stellvertreter hat nur dann die Rechte und Pflichten des Vorsitzenden, wenn dieser behindert ist" (§ 107 I 3 AktG)
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Olli
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Beitrag von Olli »

Garp hat geschrieben:[-X Dass immer die Geschichte vernachlässigt wird... Ich hatte in der mdl. Prüfung zum 1. Examen die Frage, wo das Zinseszinsverbot herkommt... :-w
Und jetzt die Auflösung?
In Bayern ist prinzipiell alles schwerer als im Rest der Republik, auch das Kilo Mehl. (Ara, 24.01.2012)

Morgenmagazin: Wir geben ab zur Tagesschau nach Hamburg. Auch eine sehr schöne Stadt.
Jens Riewa: Die schönste. Guten Morgen meine Damen und Herren.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Vergiss die Hemmer-Skripte und den Brox. Kauf dir den Musielak. Das Buch kannst du auch noch im 3 und 4 Semester nutzen, da steht alles drin, was du brauchst, und immer gut erklärt.

BGB AT ist schon drin, daneben noch Schuldrecht AT und BT. Mit diesem Lehrbuch kannst du nichts falsch machen.

Und hör nicht drauf, wenn man dir Hemmer Skripte andrehen will. Den Wachturm nimmst du ja auch nicht an.... :D
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

frage mich nur, warum der prof erst jetzt (also nach vier wochen) mit geschäftsfähigkeit, willenserklärungen und rechtsgeschäften anfängt und davor mit schutz subjektiver rechte die studenten plagte. war das bei euch im ersten sem. auch so?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Also mal langsam:

Ihr hattet ja nicht in den letzten 4 Wochen jeden Tag diesen Prof.

Als ich angefangen habe, da hat uns der Prof auch was über die Geschichte des BGB erzählt, wie es gegliedert ist usw. Erst nach 2, 3 Wochen ging es mit WE, Vertrag usw los.

Also mach dir mal nicht solche Sorgen.
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Beitrag von ProstG! »

ersti01 hat geschrieben:frage mich nur, warum der prof erst jetzt (also nach vier wochen) mit geschäftsfähigkeit, willenserklärungen und rechtsgeschäften anfängt und davor mit schutz subjektiver rechte die studenten plagte. war das bei euch im ersten sem. auch so?
Nein. Der Prof ist ne Didaktik-Pfeiffe. Jura lernt man nicht abstrakt, sondern am Fall. Und rechtheoretische Ausführungen über den Schutz subjektiver Rechte sind gegenüber Erstsemestern wirklich abwegig. Keiner kann das nachvollziehen ohne nicht wenigstens ein paar Rechte zu kennen.
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Beitrag von ProstG! »

Pokerface hat geschrieben:Also mal langsam:

Ihr hattet ja nicht in den letzten 4 Wochen jeden Tag diesen Prof.

Als ich angefangen habe, da hat uns der Prof auch was über die Geschichte des BGB erzählt, wie es gegliedert ist usw. Erst nach 2, 3 Wochen ging es mit WE, Vertrag usw los.

Also mach dir mal nicht solche Sorgen.
Bei uns hieß es: Das BGB ist 1900 in Kraft getreten, das merken Sie sich. Dann noch ein paar Worte, was ein Recht ist usw. und schon waren wir im Stoff.
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Beitrag von Christian205 »

Hallo zusammen,

ich bin auch im ersten Semester und habe auch den BGB Grundkurs von Musilak. Jetzt stellt sich für mich aber die Frage, was muss ich im ersten Semester alles können um dann im 2. Semster nicht überfordert zu sein, weil ich im 1. nicht das nötige gelernt habe.

Die gleiche Frage stellt sich für mich bei Ö-Recht und Strafrecht. Da weiß ich auch nicht, was für Themen ich nach dem 1. 2. 3. ... Sem wissen muss.

Ich befürchte nämlich, wenn ich einfach nur das lerne, was die Profs besprechen, dann werde ich bei den kleinen Scheinen im 2. Sem große Probleme haben. Denn da wird sicherlich nicht darauf rücksicht genommen, was Prof xy alles mit uns besprochen hat.

Die Profs haben zwar eine Gliederung, doch so aussagekräftig sind die nicht und nach ihren Aussagen können sie eh nicht alles relevante besprechen.


Ich hoffe mir kann jemand ein bisschen helfen, auch wenn es sicherlich eine der viel gestellten ersti Fragen ist.

Christian
Tequila
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Beitrag von Tequila »

ersti01 hat geschrieben:frage mich nur, warum der prof erst jetzt (also nach vier wochen) mit geschäftsfähigkeit, willenserklärungen und rechtsgeschäften anfängt und davor mit schutz subjektiver rechte die studenten plagte. war das bei euch im ersten sem. auch so?
Weil Profs dir den Stoff in seiner Gesamtheit vorstellen wollen. Das hat mit Klausurvorbereitung wenig zu tun ;). Ansonsten könnte man euch in 4 Wochen die Details zu Willenserklärungen, Anfechtung usw einhämmern. Was ich sogar besser fände ;).
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