Ödes Studium exklusive Strafrecht?

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

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dergrinch
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Beitrag von dergrinch »

Naja, TAXman nach sexuellen Fetischen war jetzt nicht gefragt.

Ansonsten ein hoch auf das Bürgerliche.
Habe daher Soeren eine pn gesendet, ob er nicht für mich vor dem EuGH klagen kann, damit ich kein Strafrecht mehr machen muß.
Jetzt meine eigene Hausreihenseite:

MOTEL (in großen beleuchteten Buchstaben an meinem Haus).

Das Bild stammt vom Campus.

Bild
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TaxMan
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Beitrag von TaxMan »

grinch ... sorry ... aber bei SteuerR "geht mir keiner ab" ... nur bei Bilanzfälschung :D
Wer bei Vermietungs- und Gewinneinkünften keinen Steuerberater aufsucht, handelt i.d.R. grob fahrlässig.
Survivor
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Beitrag von Survivor »

egal hat geschrieben:Ich wäre auch dafür, dass StrafR aus dem Studium auszuklammern.
Dann könnte man für StrafR einen Bachelor-Studiengang schaffen...
Ich darf da mal meinen Zivilrichter zitieren:"Strafrecht? Das ist doch nur so ein Zweig im öffentlichen Recht. Dafür muß man nicht studieren. Das kann man in einem Abendkurs in 6 Wochen lernen. Dann bliebe genug Zeit für die wichtigen Dinge, nämlich Zivilrecht."
"Wenn die Welle kommt, dann nimm dir Zeit."

-Duke Kahanamoku-
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Olli
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Beitrag von Olli »

=D>

Ich sag es immer wieder: Strafrecht ist niederes Zweckrecht.
In Bayern ist prinzipiell alles schwerer als im Rest der Republik, auch das Kilo Mehl. (Ara, 24.01.2012)

Morgenmagazin: Wir geben ab zur Tagesschau nach Hamburg. Auch eine sehr schöne Stadt.
Jens Riewa: Die schönste. Guten Morgen meine Damen und Herren.
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hero-of-the-day
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Beitrag von hero-of-the-day »

cliffhanger hat geschrieben:=D>

Ich sag es immer wieder: Strafrecht ist niederes Zweckrecht.
Endlich erkennt das mal jemand. =D> =D> =D>
Weaseling out of things is important to learn. It's what separates us from the animals ... except the weasel.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Kann es übrigens sein, dass Frauen sich tendenziell eher für StrafR interessieren, Männer eher für ZivilR?

Habe irgendwie den Eindruck.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Klar, StrafR ist ja auch von allen 3 Zweigen das Einfachste.-

*wegduck*
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schlafkatze
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Beitrag von schlafkatze »

JM hat geschrieben: Die Königsdisziplin ist aber das Zivilrecht - ob man es mag oder nicht. Nur hier wird wirklich am Gesetzestext gearbeitet und die Theorien daran ausgerichtet.
den ersten satz mag ich gar nicht bestreiten. aber im öffentlichen recht arbeitet man doch wesentlich enger am gesetz als am zivilrecht. für keine landsrechtliche norm braucht man einen kommentar, das ganze baurecht kann man mit gesundem menschenverstand lösen. mach das mal mit dem bgb.
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schlafkatze
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Beitrag von schlafkatze »

Manolaw hat geschrieben:Kann es übrigens sein, dass Frauen sich tendenziell eher für StrafR interessieren, Männer eher für ZivilR?

Habe irgendwie den Eindruck.
#

nein.
egal
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Beitrag von egal »

Habe gerade bei der Klausurrückgabe gemerkt, dass StrafR zumindest kurzfristig auch Freudensgefühle auslösen kann :-) ...

Das mit StrafR und niedrigem Zweckrecht sagen wohl ganz schön viele Profs.
Prof Assmann hat neulich auch soetwas gemeint. Ich weiß nicht mehr genau was, aber ich glaube er wollte, die ganzen StrafR abschaffen, bzw. in ÖRecht-Lehrstühle stecken.
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