Ödes Studium exklusive Strafrecht?
Moderator: Verwaltung
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Ich darf da mal meinen Zivilrichter zitieren:"Strafrecht? Das ist doch nur so ein Zweig im öffentlichen Recht. Dafür muß man nicht studieren. Das kann man in einem Abendkurs in 6 Wochen lernen. Dann bliebe genug Zeit für die wichtigen Dinge, nämlich Zivilrecht."egal hat geschrieben:Ich wäre auch dafür, dass StrafR aus dem Studium auszuklammern.
Dann könnte man für StrafR einen Bachelor-Studiengang schaffen...
"Wenn die Welle kommt, dann nimm dir Zeit."
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Ich sag es immer wieder: Strafrecht ist niederes Zweckrecht.
In Bayern ist prinzipiell alles schwerer als im Rest der Republik, auch das Kilo Mehl. (Ara, 24.01.2012)
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Jens Riewa: Die schönste. Guten Morgen meine Damen und Herren.
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- schlafkatze
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den ersten satz mag ich gar nicht bestreiten. aber im öffentlichen recht arbeitet man doch wesentlich enger am gesetz als am zivilrecht. für keine landsrechtliche norm braucht man einen kommentar, das ganze baurecht kann man mit gesundem menschenverstand lösen. mach das mal mit dem bgb.JM hat geschrieben: Die Königsdisziplin ist aber das Zivilrecht - ob man es mag oder nicht. Nur hier wird wirklich am Gesetzestext gearbeitet und die Theorien daran ausgerichtet.
- schlafkatze
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Habe gerade bei der Klausurrückgabe gemerkt, dass StrafR zumindest kurzfristig auch Freudensgefühle auslösen kann :-) ...
Das mit StrafR und niedrigem Zweckrecht sagen wohl ganz schön viele Profs.
Prof Assmann hat neulich auch soetwas gemeint. Ich weiß nicht mehr genau was, aber ich glaube er wollte, die ganzen StrafR abschaffen, bzw. in ÖRecht-Lehrstühle stecken.
Das mit StrafR und niedrigem Zweckrecht sagen wohl ganz schön viele Profs.
Prof Assmann hat neulich auch soetwas gemeint. Ich weiß nicht mehr genau was, aber ich glaube er wollte, die ganzen StrafR abschaffen, bzw. in ÖRecht-Lehrstühle stecken.