Einige Fragen zum Lit.verzeichnis/Zitieren
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- BuggerT
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Einige Fragen zum Lit.verzeichnis/Zitieren
Man stößt doch immer wieder auf Konstellationen, bei denen man sich nicht ganz sicher ist, wie man denn korrekterweise zitiert... :
1) Loseblattsammlungen
Loseblattsammlungen (etwa Maunz/Dürig) werden ja ständig ergänzt, so dass der jeweilige Stand angegeben werden muss.
Zitiere ich den Stand nur im Literaturverzeichnis oder auch in der Fußnote? Dass die konkret zitierte Stelle aus einer älteren Lieferung stammt, spielt ja eigentlich keine Rolle.
Im Lit.verzeichnis würde ich also am o.g. Bsp aufführen:
Maunz, Theodor / Dürig Günter (Begr.)
Grundgesetz, Kommentar, Band X, Stand 08/2005, München 2005 (zitiert: Bearbeiter, in: Maunz/Dürig, Grundgesetz).
2) Unbekannter Vorname des Autors
Habe erst einen uralten Aufsatz aus der NJW der 50er-Jahre gelesen. Dabei war nur der Nachnahme des Autors angegeben. Für die Fußnote wäre das egal; wie würde ich den guten Herrn aber im Lit.verzeichnis angeben?
3) Seitenzahl mit "S."
Bei Zeitschriften etc zitiert man in den Fußnoten üblicherweise ja nicht mit "S.", bei Monograohien und Festschriftenbeiträge dagegen schon.
Wie macht man das im Lit.verzeichnis? Dort hätte ich das S. auch bei Zeitschriften angegeben, zB:
Bock, Dennis
Die strafrechtliche Verfolgungsverjährung, JuS 2006, S. 12 ff.
Das wäre mal das erste. Wohl alles nicht so super wichtig, aber man will ja alles richtig machen, wenn es mal wieder Zeit für eine Arbeit wird .
grtz
BuggerT
1) Loseblattsammlungen
Loseblattsammlungen (etwa Maunz/Dürig) werden ja ständig ergänzt, so dass der jeweilige Stand angegeben werden muss.
Zitiere ich den Stand nur im Literaturverzeichnis oder auch in der Fußnote? Dass die konkret zitierte Stelle aus einer älteren Lieferung stammt, spielt ja eigentlich keine Rolle.
Im Lit.verzeichnis würde ich also am o.g. Bsp aufführen:
Maunz, Theodor / Dürig Günter (Begr.)
Grundgesetz, Kommentar, Band X, Stand 08/2005, München 2005 (zitiert: Bearbeiter, in: Maunz/Dürig, Grundgesetz).
2) Unbekannter Vorname des Autors
Habe erst einen uralten Aufsatz aus der NJW der 50er-Jahre gelesen. Dabei war nur der Nachnahme des Autors angegeben. Für die Fußnote wäre das egal; wie würde ich den guten Herrn aber im Lit.verzeichnis angeben?
3) Seitenzahl mit "S."
Bei Zeitschriften etc zitiert man in den Fußnoten üblicherweise ja nicht mit "S.", bei Monograohien und Festschriftenbeiträge dagegen schon.
Wie macht man das im Lit.verzeichnis? Dort hätte ich das S. auch bei Zeitschriften angegeben, zB:
Bock, Dennis
Die strafrechtliche Verfolgungsverjährung, JuS 2006, S. 12 ff.
Das wäre mal das erste. Wohl alles nicht so super wichtig, aber man will ja alles richtig machen, wenn es mal wieder Zeit für eine Arbeit wird .
grtz
BuggerT
- Olli
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zu 2. Vorname ausdenken, wenn man ihn nicht gegoogelt bekommt. Gucken, was da passt und dann selber "Vater" spielen.
In Bayern ist prinzipiell alles schwerer als im Rest der Republik, auch das Kilo Mehl. (Ara, 24.01.2012)
Morgenmagazin: Wir geben ab zur Tagesschau nach Hamburg. Auch eine sehr schöne Stadt.
Jens Riewa: Die schönste. Guten Morgen meine Damen und Herren.
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zu 1.) Genauso. In den Fußnoten brauchst Du den aktuellen Stand nicht anzugeben.
zu 2.) Würd' ich auch wie Terminator machen. Wenn Du den Vornamen nicht via Google rauskriegst, kann das kein so bekannter Mann gewesen sein, den jeder Korrektor kennt.
zu 3.) Das kannst Du machen wie Du willst. Ist beides nicht falsch.[/quote]
zu 2.) Würd' ich auch wie Terminator machen. Wenn Du den Vornamen nicht via Google rauskriegst, kann das kein so bekannter Mann gewesen sein, den jeder Korrektor kennt.
zu 3.) Das kannst Du machen wie Du willst. Ist beides nicht falsch.[/quote]
- BuggerT
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Weil gerade die JuS 1/2006 vor mir lag und er einen relativ kurzen Titel gewählt hat .SpvGG Jung und Schück Rul hat geschrieben:Wieso kommst Du gerade auf Dennis Bock?
Den kenn ich, mit dem habe ich 2004 zusammen Examen gemacht ... nicht, dass das vielleicht wen interessieren könnte, ich fand es nur lustig.
grtz
BuggerT
- hero-of-the-day
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Ich stelle mir gerade vor, wie ein Korrektor 10 HAs vor sich liegen hat und einem Autor zehn verschiedene Vornamen angedichtet werden Benotung erfolgt dann nach Namensgebung, dein Glück wenn du den Namen des Sohns des Korrektors erwischst.cliffhanger hat geschrieben:zu 2. Vorname ausdenken, wenn man ihn nicht gegoogelt bekommt. Gucken, was da passt und dann selber "Vater" spielen.
Weaseling out of things is important to learn. It's what separates us from the animals ... except the weasel.
habe unbekannte Vornamen immer mit Juris oder google rausbekommen bisher..
wo wir aber gerade beim Thema sind kann mir vielleicht mal jemand sagen wie ich den J. Von Staudinger zitieren soll ? da gibts einmal "2.Buch" dann "Buch zwei", einen toten Begründer und der neuere Hrsg. ist auch schon tot. Nun habe ich den jeweiligen Bearbeiter einfach ins lit Verz geschrieben, bin damit aber nicht so glücklich... ? jemand ne Idee ?
wo wir aber gerade beim Thema sind kann mir vielleicht mal jemand sagen wie ich den J. Von Staudinger zitieren soll ? da gibts einmal "2.Buch" dann "Buch zwei", einen toten Begründer und der neuere Hrsg. ist auch schon tot. Nun habe ich den jeweiligen Bearbeiter einfach ins lit Verz geschrieben, bin damit aber nicht so glücklich... ? jemand ne Idee ?
- Olli
- Moderator
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Ich habe ihn immer unter "Staudinger, Julius von" geführt (in der linken Spalte). Rechts habe ich dann die verwendeten Bände angegeben.
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- Olli
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Das mit der Signatur kann gut sein. Ich bin von jemandem drauf gebracht worden, der gerade SchuldR BT III schreibt (die Welt ist klein... ) [er hat das sogar an das Küchenfenster seiner WG geschrieben - ich fands gut]
Gegenfrage: Wie zitierst Du denn den Palandt? Der ist doch auch tot...
Mal im ernst: solche Titel kann man so aufführen, wie sie im "Juristenvolksmund" bekannt sind. Ich schreibe z.B. (eigentlich streng genommen falsch) auch beim MüKo nie die Hrsg. hin, sondern nur "Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch).
Gegenfrage: Wie zitierst Du denn den Palandt? Der ist doch auch tot...
Mal im ernst: solche Titel kann man so aufführen, wie sie im "Juristenvolksmund" bekannt sind. Ich schreibe z.B. (eigentlich streng genommen falsch) auch beim MüKo nie die Hrsg. hin, sondern nur "Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch).
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