Verwaltungsabkommen nach 104a IV GG
Moderator: Verwaltung
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Verwaltungsabkommen nach 104a IV GG
Hallo! Wie kann man Verwaltungsabkommen iSv 104a IV GG rechtlich einordnen? Sind diese per abstrakter Normenkontrolle überhaupt überprüfbar? Sind sie "Recht" iS des 93 I Nr.2 GG? Ein kurzer Tip würde schon reichen! Danke!
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- Super Power User
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Ich hoffe ich setze mich jetzt nicht in die Nesseln,
aber du greifst immer das Bundesgesetz,
oder den Rechtssetzungsakt der Behörde an,
nicht das Abkommen mit dem anderen Staat,
für das Bundesgesetz würde dann die abstrakte Normenkontrolle greifen,
für den Abschluss des Abkommens könnte man auch ein Organstreitverfahren (Kompetenzprobleme usw.) erwägen...
aber du greifst immer das Bundesgesetz,
oder den Rechtssetzungsakt der Behörde an,
nicht das Abkommen mit dem anderen Staat,
für das Bundesgesetz würde dann die abstrakte Normenkontrolle greifen,
für den Abschluss des Abkommens könnte man auch ein Organstreitverfahren (Kompetenzprobleme usw.) erwägen...
- bilguer
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Ich meine einmal gelesen zu haben, dass die Verwaltungsvereinbarung aufgrund des Bundeshaushaltsgesetzes zu ergehen hat, wobei die Verwaltungsvereinbarung alles wesentliche zu enthalten hat.
Aus der Pflicht zur Gleichbehandlung ergibt sich, dass die Vereinbarung mit allen betroffenen Ländern abgeschlossen werden muss.
Ich meine das BVerfG neigt sogar dazu, dass dies in einer einzigen urkunde zu geschehen habe.
Aus der Pflicht zur Gleichbehandlung ergibt sich, dass die Vereinbarung mit allen betroffenen Ländern abgeschlossen werden muss.
Ich meine das BVerfG neigt sogar dazu, dass dies in einer einzigen urkunde zu geschehen habe.