Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)
Moderator: Verwaltung
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Kadet
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von Kadet »
Blöde Frage:
nennt man denjenigen der einen Einspruch gegen ein Wahlergebnis erhebt, Einspruchsführer ?
oder wie soll ich den Einsprechenden bezeichnen ?
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bilguer
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von bilguer »
Nun, zumindest die BWO spricht von dem Einspruchsführer:
§22 II S.2 BWO
§31 S.2 iVm §22 II S.2 BWO
Wenn Du also diese Fälle meinst, dann ist die Antwort: Ja!
Gruß
bilguer
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Kadet
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von Kadet »
ich danke