Ganz dumme Frage:
Ist in Bayern das Vorverfahren schon abgeschafft -oder muss immer noch im Rahmen Anfechtungs-/Verpflichtungsklage Widerspruch eingelegt werden ????
Vorverfahren / Widerspruch in Bayern nocht notwendig ??
Moderator: Verwaltung
- Baron
- Fossil
- Beiträge: 9032
- Registriert: Dienstag 25. November 2003, 10:25
- Ausbildungslevel: Interessierter Laie
- schlafkatze
- Super Mega Power User
- Beiträge: 5532
- Registriert: Samstag 3. April 2004, 14:04
- Ausbildungslevel: Ass. iur.
genau. Im Regierungsbezirk Mittelfranken entfällt das Vorverfahren im Zeitraum vom 01. Juli 2004 bis 30.06.2006 für (nahezu) alle Verfahren, in denen das Verwaltungsgericht Ansbach für die Entscheidung über eine Klage örtliche zuständig ist.
Der öffentliche Dienst braucht gar nicht für sich zu werben. Das ist wie Freibier auf der Wiesn, da braucht es auch keine konzertierten Marketinganstrengungen.
j 20.07.07
j 20.07.07
- Manosfighter
- Mega Power User
- Beiträge: 1899
- Registriert: Montag 17. Oktober 2005, 00:43
- Ausbildungslevel: Interessierter Laie
Sind die Gerichte da nicht ausgelastet oder wie kommt es zu so einer Regelung?! Das Widerspruchsverfahren dient doch einzig dazu die Gerichte etwas zu entlasten und den Behörden die Möglichkeit zu geben etwaige gemachte Fehler noch einmal zu korrigieren.
"Die „Seehunde in der Nordsee“ sind im Verwaltungsstreitverfahren nicht beteiligungsfähig."
VG Hamburg, Beschluß vom 22.09.1988 - 7 VG 2499/88
VG Hamburg, Beschluß vom 22.09.1988 - 7 VG 2499/88
- Baron
- Fossil
- Beiträge: 9032
- Registriert: Dienstag 25. November 2003, 10:25
- Ausbildungslevel: Interessierter Laie
es hat sich herausgestellt, dass die behörde in 95% der falle dem widerspruch nicht abhelfen, so dass man ein versuch gestartet hat, das widerspruchsverfahren abzuschaffen, da es meistens eh nix bringt und nur zeit unf geld kostet.Manosfighter hat geschrieben:Sind die Gerichte da nicht ausgelastet oder wie kommt es zu so einer Regelung?! Das Widerspruchsverfahren dient doch einzig dazu die Gerichte etwas zu entlasten und den Behörden die Möglichkeit zu geben etwaige gemachte Fehler noch einmal zu korrigieren.
das vg ansbach ist in der tat "besser" ausgelastet : die anzahl der klagen hat um 200% zugenommen.