Guten Abend,
kann mir bitte jemand erklären, was unter einem Einzeleingriff zu verstehen ist?
Unter dem Punkt Verfassungsmäßigkiet des Eingriffs beim Einzeleingriff wird geprüft:
- ob eine gesetzliche Eingriffsgrundlage vorhanden ist
- ob die Eingriffsgrundlage verfassungsmäßig ist
Kann mir bitte jemand die 2 Punkte genauer erläutern?
Ich wäre wirklich sehr dankbar...
Grüße,
von der zur Zeit überforderten Lea
Prüfung von Freiheitsrechten /Einzeleingriff
Moderator: Verwaltung
- De Owwebacher
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- Registriert: Montag 2. Januar 2006, 15:10
Guude, Lea!
"Einzeleingriff" soll heißen, dass der Grundrechtseingriff nicht durch Gesetz erfolgt, sondern durch einen Einzelakt (zB Verwaltungsakt einer Behörde).
Jeder Eingriff in ein Grundrecht muss auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen (Vorbehalt des Gesetzes). Es muss also ein Gesetz geben, das der Behörde den Eingriff erlaubt, sie kann nicht aus eigener Machtvollkommenheit in Grundrechte eingreifen.
Diese gesetzliche Eingriffsgrundlage muss natürlich ihrerseits formell und materiell verfassungsmäßig sein, sonst kann sie keinen Grundrechtseingriff legitimieren.
"Einzeleingriff" soll heißen, dass der Grundrechtseingriff nicht durch Gesetz erfolgt, sondern durch einen Einzelakt (zB Verwaltungsakt einer Behörde).
Jeder Eingriff in ein Grundrecht muss auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen (Vorbehalt des Gesetzes). Es muss also ein Gesetz geben, das der Behörde den Eingriff erlaubt, sie kann nicht aus eigener Machtvollkommenheit in Grundrechte eingreifen.
Diese gesetzliche Eingriffsgrundlage muss natürlich ihrerseits formell und materiell verfassungsmäßig sein, sonst kann sie keinen Grundrechtseingriff legitimieren.