C.I.C.

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

C.I.C.

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo, kann mir vielleicht jemand beantworten was genau sich hinter der Abkürzung c.i.c. verbirgt? Vielen Dank....
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bilguer
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Beitrag von bilguer »

culpa in contrahendo, d.h. Verschulden bei Vertragsverhandlungen und damit gehört dieser Thread in das Zivilrecht
cic selber dürfte zu umfangreich sein, um es hier zu erklären. Steht aber in jedem Lehrbuch und in jedem Kommentar.
Gruß
bilguer
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BuggerT
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Beitrag von BuggerT »

Im Stichwortverzeichnis sollte man nach wie vor "culpa in contrahendo" finden. Wird ansonsten auch unter der Entstehung vorvertraglicher Schuldverhältnissen behandelt.
Seit dem SMG (1.1.2002) stützt sich die vorher nicht gesetzlich geregelte c.i.c. auf §§ 280 I, 241 II, 311 II BGB.


grtz
BuggerT
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

C.I.C. = Corpus Iuris Civilis.
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BuggerT
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Beitrag von BuggerT »

Manolaw hat geschrieben:C.I.C. = Corpus Iuris Civilis.
Ich hab zwar nur ein Buch zur Rechtsgeschichte gelesen, aber darin wurde Corpus Iuris Civilis nie mit c.i.c. abgekürzt... :-k .
Aber wenn wir schon in der Rechtsgeschichte sind: wie wäre es mit Codex Iuris Canonici :) ??

Ich denke aber doch, dass man in aller Regel bei c.i.c. von der culpa in contrahendo ausgehen sollte. Jedenfalls, wenn man sich nicht ausdrücklich im geschichtlichen Bereich aufhält.

grtz
BuggerT
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Baron
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Beitrag von Baron »

schaut mal auf die uhr und geht ins bett :)
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BuggerT
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Beitrag von BuggerT »

Baron von Igidor hat geschrieben:schaut mal auf die uhr und geht ins bett :)
Ja, Mami :D :D .


grtz
BuggerT
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

*klugscheissermodusan*

c.i.c. = culpa in contrahendo

C.I.C. = Corpus Iuris Civilis

Kommt drauf an ob die Buchstaben groß- oder kleingeschrieben werden.

*klugscheissermodusaus* :)
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Manosfighter
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Beitrag von Manosfighter »

vorliegend handelt es sich um C.i.c
daher nehme ich dann an:
...Corpus in contrahendo... :D

Ach und meine Uhr zeigt erst 0,2 :D:D
"Die „Seehunde in der Nordsee“ sind im Verwaltungsstreitverfahren nicht beteiligungsfähig."
VG Hamburg, Beschluß vom 22.09.1988 - 7 VG 2499/88
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Arnold
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Beitrag von Arnold »

BuggerT hat geschrieben:Im Stichwortverzeichnis sollte man nach wie vor "culpa in contrahendo" finden. Wird ansonsten auch unter der Entstehung vorvertraglicher Schuldverhältnissen behandelt.
Seit dem SMG (1.1.2002) stützt sich die vorher nicht gesetzlich geregelte c.i.c. auf §§ 280 I, 241 II, 311 II BGB.


grtz
BuggerT
Wenn das Prof. A aus P hört. "Cupla in contraheeeeeendooooooo! Das iiiist uncodifizierteeeeeees Richterreeeeeeeeeecht! Siiiiee könnnen doch kein Richterrecht codifiziiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiern!"
BGH NJW 2001, 603, 604 über "Der Preis ist heiß!" Das Unterhaltungsniveau der Show kann nur als eher schlicht und anspruchslos bezeichnet werden.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Wieso soll man kein Richterrecht kodifizieren können?
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Beitrag von TaxMan »

Manosfighter hat geschrieben:Ach und meine Uhr zeigt erst 0,2 :D:D

da hat sich wohl einer die billing-watch zugelegt :D
Wer bei Vermietungs- und Gewinneinkünften keinen Steuerberater aufsucht, handelt i.d.R. grob fahrlässig.
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BuggerT
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Beitrag von BuggerT »

Manolaw hat geschrieben:Wieso soll man kein Richterrecht kodifizieren können?


:dontknow:

grtz
BuggerT
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droit77
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Beitrag von droit77 »

...ich nehme einfach mal an: weil es eine unerlaubte Rechtsfortbildung wäre, die bei Richterrecht immer problematisch ist...
Liege ich da richtig?
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