Torquemada sagt: Das hört sich aber an wie eine klassische Latrinenparole.Glen Rothes hat geschrieben:Klar. Und es gibt von einigen Ministerein bereits interene Erlasse, daß nur die staatliche Note (sic!) berücksichtigt wird. Das ganze ist so ein Bockmist!
Erstens deswegen, weil es noch ein Weilchen dauern wird, bis die ersten Absolventen neuen Rechts auch das Assessorexamen haben und eingestellt werden wollen.
Zweitens und vor allem deshalb, weil die juristischen Examina in allen Bundesländern und allen Beamtenlaufbahnen den Charakter förmlicher Laufbahnprüfungen haben - die kann man nicht einfach per "internem Erlass" (= Geheimerlass??) nur noch zur Hälfte berücksichtigen.