Bescheinigung für Baden-Württemberg

Allgemeine Fragen zum Jurastudium (Anforderungen, Ablauf etc.)

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Bescheinigung für Baden-Württemberg

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Weiss jemand, wie die Praktikumsbescheinigung für Baden-Württemberg auszusehen hat? Hat jemand einen Vordruck?

Auf dem Merkblatt des JPA steht, dass sich aus der Bescheinigung die Ausbdilungsstelle, verantwortliche Ausbilder, Zeitraum der Ausbildung, regelmäßige Teilnahme und der Inhalt der Ausbildung ergeben muss.

Was soll ich denn für den Inhalt schreiben? Das ich 4 Wochen rumsaß, oder was? :-k
egal
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Beitrag von egal »

Ich habe leider nur eine von einem Gruppenpraktikum...
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Und was stand dort? Muss ja sicherlich genau das gleiche stehen wie wenn ich bei einem Anwalt das Praktikum gemacht habe.

Kannst mir den Vordruck (natürlich geschwärzt ohne Name usw.) ggf. zuschicken, gerne auch per pn. oder hier posten?
egal
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Beitrag von egal »

Ok. Dann such ich ihn mal raus, und schicke dir nen Scan.
Du kannst mir ja solange schonmal deine Mail-Adresse zukommen lassen
egal
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Beitrag von egal »

Bild

Hilft dir aber wohl nicht viel...

Gummipunkte nehme ich für die Mühe natürlich trotzdem gerne an :D
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Doch, die Bescheinigung hilft mir sehr. Danke. Werde das nur einbisschen umformulieren und fertig ist die Sache.


Da ich das Praktkikum beim Anwalt gemacht habe, kann man folgende Formulierung nutzen:
"Das Praktikum vermittelte die Anschauung von gerichtlicher und außergerichtlicher Tätigkeitsbereiche der anwaltlochen Tätigkeitt (alternativ:... des Anwaltsberufs)".



25 Gummipunkte wurden überwiesen.
raskolnikov
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Beitrag von raskolnikov »

Wir (auch in Ba-Wü) schreiben die Bescheinigung mit folgendem Text:

Herr ...

hat in der Zeit vom ... bis ... an einem Teilabschnitt der praktischen Studienzeit für Rechtsstudenten ordnungsmäß teilgenommen.

Das Praktikum umfasste eine Einzelausbildung in der Anwaltskanzlei und vermittelte Anschauung in praktischer Rechtsanwendung im Bereich anwaltlicher Tätigkeit.

Unterschrift
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egal
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Beitrag von egal »

Pokerface hat geschrieben: 25 Gummipunkte wurden überwiesen.
Für 25 Punkte hättest du dir eigentlich nur die ersten 25 Zeichen verdient... [-X

Trotzdem danke :D
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ok, danke. Das klingt gut.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hab dir noch weitere 24 überwiesen, jetzt bist auf genau 3350.
egal
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Beitrag von egal »

Pokerface hat geschrieben:Hab dir noch weitere 24 überwiesen, jetzt bist auf genau 3350.
Danke.

Aber mit diesem Post ist es schon wieder eine ungerade Zahl...

Warum brauchtest du eigentlich jetzt diesen Vordruck? Sind bei euch schon Semesterferien?
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ich habe im Sommer ein Praktkikum gemacht, aber hab ganz vergessen vom Anwalt ne Bescheinigung zu nehmen.

Hab den schon drauf angesprochen und er meinte, ich solle es selber schreiben und ihm einfach zuschicken damit er das unterschreibt.
Gelöschter Nutzer

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Ich geh mal davon aus, dass das ganze dann noch auf dem Briefkopf der Kanzlei abgedruckt sein muss, oder?

Nicht das ich dem Anwalt das Teil schicke und er es sofort unterschreibt anstatt es erst auf dem Briefkopf auszudrucken. :-k


Muss ich schreiben in welcher Kanzlei ich war? Oder reicht einfach nur der Ausdruck "Anwaltskanzlei"?
raskolnikov
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Beitrag von raskolnikov »

Die Bescheinigung sollte schon auf offiziellem Briefpapier der Kanzlei ausgedruckt werden. Daraus ergibt sich ja dann auch der Name der Kanzlei. Was ist das denn für ein Anwalt, der Dir für das Praktikum nicht von sich aus eine Bescheinigung ausstellt?
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Kiesela
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Beitrag von Kiesela »

Ich würde mal sagen, der Briefkopf ist wichtiger fürs Prüfungsamt als der Rest. Achte halt noch drauf, daß die angegebene Zeit wirklich in der vorlesungsfreien Zeit liegt (das hatte eine Anwältin, bei der ich ein Praktikum gemacht hatte, irgendwie verpeilt - obwohl ich tatsächlich in den Semesterferien bei ihr war - und ich mußte dann, als mir das beim Zusammensuchen der Unterlagen für die Prüfungsanmeldung aufgefallen ist, nochmal eine neue Bescheinigung erbitten).
Nur noch Schnösel und Spießer.
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