Hilfe bei Fachwahl für Examenshausarbeit

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

Moderator: Verwaltung

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Gelöschter Nutzer

Hilfe bei Fachwahl für Examenshausarbeit

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Hallo,

langsam fange ich an die Wände hochzugehen. Ich möchte noch nach alter PrüfO den Freischuss im Mai starten... Aber ich bin mir nicht klar in welchem Kernbereich ich die Hausarbeit schreiben soll... ÖRecht oder Strafrecht. Zivilrecht kommt für mich nicht in Frage. Die einen sagen Strafrecht sei super unstrukturiert und sehr schwierig, die Notengebung sei entweder im 2stelligen Bereich oder ganz unten bei knapp 4 Punkten... Teilweise würden abstruse und abwegige Normen geprüft wofür der Sachverhalt nichts hergäbe. Im ÖRecht sei der Aufbau wesentlich strukturierter wenn man einmal weiß worum es so ungefähr geht könne man sich "entlanghangeln". Mein Interesse liegt eindeutig bei Strafrecht, aber irgendwie haben mir die Horrorstorys Panik davor gemacht. Mal tendiere ich mehr zu Strafrecht weil mich das mehr interessiert, mal neige ich zu ÖRecht, weil ich das in Anführungsstrichen "einfacher" sein soll. Grausen würde es mich allerdings vor einer Schwerpunktsetzung Europarecht. Wer hat Erfahrung en mit aktuellen Hausarbeiten im Examen bzw. eine Quelle wo man mal alte Texte einsehen kann? Freitag bringe ich meine Anmeldung zum JPA, bis dahin muss ein Kreuz an die noch offene Stelle in den Anmeldeunterlagen... :crazyeyes:
tom1980
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Beitrag von tom1980 »

Hallo. Habe heute meine Examenshausarbeit (Freischuss) abgegeben! Ich hatte Ö-Recht. Nach anfänglichem Schock bin ich dann doch halbwegs damit zu Recht gekommen.. Thema: Art.104a GG! Zusatzfrage: Abschaffung von Feiertage, also 139 WRV, 4, 3 GG etc. Ist machbar, aber nicht einfach, weil Randthemen und man muss sich erst mal einlesen. Die Strafrechtshausarbeiten scheinen deutlich umfangreicher zu sein. Habe was von 110-120 Seiten gehört, bei Ö-Recht waren´s im Schnitt 70 (bei mir 65). Was Sachverhalte angeht kann ich nicht viel sagen. Andere Ö-rechtler hatten BauR, was im StrafR kam keine Ahnung. Man sollte eigentlich das machen was einem am ehesten liegt. Und StrafR hatte ich noch nie Ahnung von, deswegen hab ich auch ÖR gewählt. Aber wie man sieht: Es können durchaus Randthemen aus dem Staatsorga-bereich kommen und dann nützen einem die vielen schönen Fälle und Gebiete, die man vorher gelernt hat, auch nix. Hat aber den Vorteil, dass bei Randthemen die Notenvergabe tendenziell besser sein soll als bei Standardthemen...
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schlemil
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Beitrag von schlemil »

Es geht das Gerücht um, dass im Strafrecht allgemein strenger zensiert wird und dass es hier schwieriger ist, eine entsprechende Note zu bekommen, da hier auch die Spannbreite der noch vertretbaren Lösungen enger ist und hier weniger die Chance besteht, besonders zu glänzen, sondern eher im Gegenteil. Hier kann es u.U. auch sehr auch auf Details ankommen und man kann, insofern schnell auch leicht, aber mit gravierenden Auswirkungen daneben liegen.
Das öffentliche Recht dagegen kann ein sehr weites Feld sein, und man kann schon mal eher ziemlich ab vom Schuss geraten.
Die Spannbreite der noch vertretbaren Lösungsansätze ist aber eher breiter (Ö-Recht ist auch als tendenzielles Laberfach unter den Rechtsgbieten verrufen). Es soll daher aber auch tendenziell grundsätzlich eher großzügiger bewertet werden.
Tendenziell würde ich Dir also eher zu Ö-Recht raten, aber ohne Gewähr und natürlich kannst Du hier theoretisch auch genauso Pech haben. Wenns Dir nicht so liegt, lass halt die Fingerd davon. .
Wenn Dir Strafrecht mehr liegt, dann versuchs halt hier.
Viel Erfolg
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