Mündliche Examensprüfung - ganz aktuell
Moderator: Verwaltung
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- Fleissige(r) Schreiber(in)
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Mündliche Examensprüfung - ganz aktuell
Hallo zusammen!
Ich habe übermorgen mündliche Prüfung
Was glaubt Ihr, was für aktuelle Themen drankommen könnten?
Die Karikaturenstreit bietet sich natürlich an. Im StrafR oder ZivilR bin ich aber ziemlich ratlos. Höchstens der Kannibalenprozess, der zur Zeit wieder vorm LG Frankfurt läuft, scheint aktuell. Gibt es da sonst etwas ganz aktuelles? Vielleicht neue Gesetze, oder Gesetzgebungsvorhaben?
Womit würdet Ihr rechnen?
Für Hinweise wäre ich Euch dankbar,
Euer Palando
Ich habe übermorgen mündliche Prüfung
Was glaubt Ihr, was für aktuelle Themen drankommen könnten?
Die Karikaturenstreit bietet sich natürlich an. Im StrafR oder ZivilR bin ich aber ziemlich ratlos. Höchstens der Kannibalenprozess, der zur Zeit wieder vorm LG Frankfurt läuft, scheint aktuell. Gibt es da sonst etwas ganz aktuelles? Vielleicht neue Gesetze, oder Gesetzgebungsvorhaben?
Womit würdet Ihr rechnen?
Für Hinweise wäre ich Euch dankbar,
Euer Palando
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- Mega Power User
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Hatte im Dezember mündliche Prüfung und da ging es im Zivilrecht um das Problem mit den WM-Karten und der Beschränkung beim Weiterverkauf.
Problemkreise:
Was kaufe ich eigentlich (Karte, Recht zur Nutzung...), wonach richtet sich die Weiterübertragung (Verkauf Sache / Recht / Legitimationspapier...), wo liegen weitere Probleme (z.B. Kartellrecht, da Monopolstellung der FiFa).
Problemkreise:
Was kaufe ich eigentlich (Karte, Recht zur Nutzung...), wonach richtet sich die Weiterübertragung (Verkauf Sache / Recht / Legitimationspapier...), wo liegen weitere Probleme (z.B. Kartellrecht, da Monopolstellung der FiFa).
- Baron
- Fossil
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- Super Mega Power User
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Ich hatte auch gerade das Vergnügen. Ich möchte, nicht zuletzt im Hinblick
auf meine eigene Erfahrung, zu bedenken geben, daß nicht stets krampfhaft irgendetwas "Aktuelles" geprüft wird. Also nicht gleich verunsichern lassen, wenn nicht nach der neuesten Entscheidung des BVerfG zum grundsätzlichen
Richtervorbehalt bei der vorläufigen Ingewahrsamnahme auf Demonstrationen (oder so ähnlich..) gefragt wird .
Viel Glück jedenfalls!
auf meine eigene Erfahrung, zu bedenken geben, daß nicht stets krampfhaft irgendetwas "Aktuelles" geprüft wird. Also nicht gleich verunsichern lassen, wenn nicht nach der neuesten Entscheidung des BVerfG zum grundsätzlichen
Richtervorbehalt bei der vorläufigen Ingewahrsamnahme auf Demonstrationen (oder so ähnlich..) gefragt wird .
Viel Glück jedenfalls!
- Baron
- Fossil
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- Ausbildungslevel: Interessierter Laie
Bei der AS-Aktuell vokm januar 2006 gab es einen Auschnitt aus einem erfundenen Prüfungsgespräch.
http://www.alpmann-schmidt.de/menues/WarenkorbKurzinfo.aspx (Verwaister Link automatisch entfernt)
Werden so einfache Sachen dort gefragt. Die Fragen konnte selbst ich ohne Probleme richtig beantworten.
Sowas wird doch aber nicht gefragt, zumindest wenn man ins VB will, oder doch?
http://www.alpmann-schmidt.de/menues/WarenkorbKurzinfo.aspx (Verwaister Link automatisch entfernt)
Werden so einfache Sachen dort gefragt. Die Fragen konnte selbst ich ohne Probleme richtig beantworten.
Sowas wird doch aber nicht gefragt, zumindest wenn man ins VB will, oder doch?
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- Super Power User
- Beiträge: 826
- Registriert: Samstag 3. Januar 2004, 00:43
Kommt immer auf die Prüfungskommission an, bei einemFreund von mir wurde letztes Jahr im StrafR eigentlich nur der Dreiecksbetrug und Abgrenzung Betrug/Diebstahl abgefragt, trotz VB.Pokerface hat geschrieben:Bei der AS-Aktuell vokm januar 2006 gab es einen Auschnitt aus einem erfundenen Prüfungsgespräch.
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Werden so einfache Sachen dort gefragt. Die Fragen konnte selbst ich ohne Probleme richtig beantworten.
Sowas wird doch aber nicht gefragt, zumindest wenn man ins VB will, oder doch?
"Im nächsten Leben werd` ich Fahnenschneider in Teheran, das ist ein einträglicher Job." - Dieter Nuhr
Bei mir war die Selbstvornahme im Mündlichen dran... am 13. Januar dieses Jahres... soviel zu "ausgelutscht"Survivor hat geschrieben:Alles Gute dafür!
Habe leider auch keinen Tip. Außer vielleicht im Zivilrecht das Selbstvornahmeproblem. Naja, ist vielleicht schon ein wenig ausgelutscht. Gibt auch gerade einen Thread dazu, wo du fündig werden kannst.
Grüße, S.
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- Registriert: Dienstag 31. Januar 2006, 17:37
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Im "Spiegel" dieser Woche gibt es einen Artikel, ob man jemanden, der bei der Einbürgerung geschummelt hat, die Staatsbürgerschaft wieder aberkennen darf (liegt wohl gerade beim BVerfG).
Sowas um diesen Problemkreis kam bei mir im Mündlichen (Mitte Januar) dran, da allerdings im Zusammenhang mit diesen "Gesinnungstests".
Schönes Thema mit viiiieeel Staatsrecht-Grundlagen.
Sowas um diesen Problemkreis kam bei mir im Mündlichen (Mitte Januar) dran, da allerdings im Zusammenhang mit diesen "Gesinnungstests".
Schönes Thema mit viiiieeel Staatsrecht-Grundlagen.
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- Super Power User
- Beiträge: 826
- Registriert: Samstag 3. Januar 2004, 00:43
Ich glaube du meinst BGH NStZ 2004, S. 152 ff., das ist das Urteil auf dem das Problem basiert.bembel hat geschrieben:Wurde bei uns und scheinbar in anderen Bundesländer im mündlichen geprüft, wäre auch was fürs schriftliche, weil dogmatisch ziemlich umstritten, BGH hat Frage offengelassen,
Raubgewalt durch Unterlassen
Sehr informativ NStZ 2005,????
P.S. Viel Glück. Die mündliche ist halb so wild
Vor allem in HD dürfte das sehr relevant sein, da gerade Graul und Hillenkamp da sehr aktiv mitdiskutieren, Hillenkamp hat auch im Examinatorium gemeint das Thema sei im Moment sehr examensrelevant.
"Im nächsten Leben werd` ich Fahnenschneider in Teheran, das ist ein einträglicher Job." - Dieter Nuhr