Kann mir jemand auf die Sprünge helfen-Urteil BVerfG Gerichtsfernsehen

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

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Gelöschter Nutzer

Kann mir jemand auf die Sprünge helfen-Urteil BVerfG Gerichtsfernsehen

Beitrag von Gelöschter Nutzer »

Kann mir mal jemand auf die Sprünge helfen.
Ich habe gerade eine Urteil des BVerf zum Thema Gerichtsfernsehen/der Verfassungsmäßigkeit des §169 S.2 GVG gelesen.

http://www.bundesverfassungsgericht.de/bverfg_cgi/pressemitteilungen/frames/bvg12-01 (Verwaister Link automatisch entfernt)

Zunächst wird ein Eingriff in die Informationsfreiheit wegen des Verbots von Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen verneint. In der Folge dennoch das Perönlichkeitsrecht des Angeklagten, der Grundsatz des fairen Prozesses und einer ordnungsgemäßen Wahrheits-und Rechtsfindung diskutiert.

Wenn §169 S.2 GVG aber schon keinen Eingriff in die Informationsfreiheit ist, wieso dann diese Diskussion, die einer Rechtfertigung gleichkommt.

:-k
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De Owwebacher
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Beitrag von De Owwebacher »

Das BVerfG argumentiert, wenn ich es richtig verstehe, so: Der Schutzbereich der Informationsfreiheit ist nicht eröffnet, wenn es sich um eine nicht allgemein zugängliche Information handelt. Dazu muss aber eine wirksame, also verfassungsmäßige Zugangsbeschränkung (hier: § 169 GVG) vorliegen. § 169 GVG ist nur verfassungsmäßig, wenn er einen verhältnismäßigen Ausgleich herstellt zwischen den konfligierenden Verfassungsgütern (Demokratieprinzip, Persönlichkeitsrecht etc.).
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